Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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Die weitere Vorgehensweise besteht nun darin, dass das Tiefbauamt schrittweise zu den<br />
einzelnen Teilstrecken vollständige Kurzberichte nach StFV erstellt. Dabei wird der tatsächliche<br />
Ausbaustandard mit einem auf die Vorgaben der StFV bezogenen Soll-Katalog verglichen.<br />
Sollte sich ein Handlungsbedarf ergeben, so ist vorgesehen, anlässlich den nächsten<br />
Unterhaltsmassnahmen diese Ertüchtigungsmassnahmen ins Projekt zu integrieren. Zudem<br />
sollen die Datengrundlagen über den innerstädtischen Gefahrgutverkehr durch Zählungen<br />
quantifiziert werden.<br />
Bei der Nordtangente konnte die KCB <strong>als</strong> Mitglied der begleitenden Arbeitsgruppe Sicherheit<br />
und Betrieb (AGrSB) vor der Eröffnung des Anschlusses Luzernerring an Brandversuchen<br />
teilnehmen und sich vergewissern, dass die Tunnelsicherheit gewährleistet ist.<br />
Beim Bahngüterverkehr liegt die Verantwortung für den Vollzug der Störfallverordnung beim<br />
Bund, beim Bundesamt für Verkehr (BAV). Die Kantone werden angehört. Das BAV hat in den<br />
letzten Jahren seine Organisationsstruktur bereinigt und eine kompetente Vollzugsorganisation<br />
aufgebaut, die mit der kantonalen Vollzugsstelle partnerschaftlich zusammenarbeitet. Im Fall<br />
des Kurzberichts der Deutschen Bahn zu den Eisenbahnstrecken im Gebiet des Kantons Basel-<br />
Stadt hat das BAV die Kritik der KCB betreffend schwerwiegender Mängel des Kurzberichts der<br />
DB von 2007 übernommen und die DB verpflichtet, den Kurzbericht vollständig neu zu<br />
überarbeiten. Der überarbeitete Kurzbericht ist nun Ende 2008 der KCB zur Neubeurteilung<br />
überwiesen worden. Fest steht, dass insbesondere der Badische Bahnhof einen „hot spot“<br />
bildet. Dort vermag die eingleisige Güterstrecke das Gefahrgüterverkehrsaufkommen von<br />
jährlich mehr <strong>als</strong> 4 Millionen Tonnen Gefahrgüter bei weitem nicht zu bewältigen. Deshalb<br />
werden zwei Drittel der Güterzüge mitten durch den Personenbahnhof geführt. Die KCB hatte<br />
aufgrund dieser Gefährdung bereits 2007 den Antrag gestellt, die Deutsche Bahn zur<br />
Durchführung einer Risikoermittlung zu verpflichten.<br />
Gefahrguttransporte und Schwerverkehrskontrollen<br />
Im Februar 2008 hat das BAV bei der SBB im Raum Basel ein zweitägiges Audit durchgeführt,<br />
welches von der KCB begleitet werden konnte. Für unsere Fachstelle zentral war die<br />
Überprüfung u.a. der Situation bez. der Datenlage für Güterzüge. Gemäss Auflage 1.1b aus<br />
dem BAV-Entscheid zur Haltestelle St. Jakob vom 13. Oktober 2004 müssen die SBB<br />
sicherstellen, das die gefahrgutrelevanten Daten über die Güterzüge für die kantonalen<br />
Ereignisdienste jederzeit zur Verfügung stehen. Grundsätzlich ist die Auflage umgesetzt. Für<br />
Züge aus Frankreich stehen die Daten heute online zur Verfügung. Fehlen die Daten im<br />
elektronischen System, werden die Züge vor der Grenze durch das Fernsteuerzentrum Basel<br />
ausgestellt. Im Ereignisfall können die Daten im Fernsteuerzentrum Basel oder im Stellwerk des<br />
Rangierbahnhof Muttenz sofort abgerufen werden. Für Güterzüge aus Deutschland sind die<br />
Daten ebenfalls verfügbar, müssen im Ereignisfall allenfalls aktiv angefordert werden. Eine in<br />
das Audit eingebaute Ereignisübung bestätigte die Verfügbarkeit der Daten. Weiter konnte<br />
festgestellt werden, dass die Ereignisdienste der SBB gut organisiert sind und regelmässig<br />
üben.<br />
Mit Regierungsratsbeschluss vom 17. Dez. 2002 wurde der KCB der Teilvollzug der<br />
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, soweit die<br />
Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) betroffen ist, übertragen. Die KCB ist Vollzugstelle<br />
der GGBV und unterstützt das Ressort Kontrollen der Kantonspolizei <strong>als</strong> Fachberatung bei<br />
Schwerverkehrskontrollen mit Gefahrgut. In diesem Jahr hat die KCB an 5 Kontrollen<br />
teilgenommen. In einem Fall musste ein Lastwagen mit einer Ladung von gebrauchten<br />
Fahrzeugbatterien an den Abgeber zurückgeschickt werden, da die Batterien u.a. nicht gegen<br />
Kurzschluss geschützt waren. Für eine ausführlichere <strong>Bericht</strong>erstattung sei auf den<br />
Jahresbericht der federführenden Kantonspolizei verwiesen.<br />
Als Konsequenz eines Havarieereignisses im November 2007 wurden im <strong>Bericht</strong>jahr eine<br />
Überprüfungskampagne von Tankcontainern durchgeführt. Details sind dem nachfolgenden<br />
<strong>Bericht</strong> zur Kampagne zu entnehmen.<br />
Jahresbericht 2008 KL BS Seite 193 von 212