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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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Für den Einbau eines Labors der Sicherheitsstufe 3 in einem Forschungsbetrieb wurde ein<br />

Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) geprüft. In der Anlage soll mit den Erregern der<br />

Tuberkulose gearbeitet werden, einem aerogen übertragbaren Organismus. Die Prüfung<br />

ergab, dass die vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen das Spektrum der geforderten<br />

Massnahmen vollumfänglich erfüllen. Die Einschätzung des Anlagenbetreibers, dass bei einer<br />

störfallmässigen Freisetzung des gesamten Volumens der im Stufe 3-Labor vorhandenen<br />

Mikroorganismen nicht mit einer schweren Schädigung im Sinne der StFV zu rechnen ist,<br />

wurde von der KCB <strong>als</strong> plausibel beurteilt. Nach Fertigstellung der Anlage wird die<br />

Umsetzung der baulichen Massnahmen durch die KCB geprüft werden.<br />

Die Einfuhr von Sonderabfällen vom Ausland in die Schweiz ist bewilligungspflichtig. Importgesuche<br />

müssen von Antragstellern ans Bundesamt für Umwelt (BAFU) gerichtet werden. In<br />

zwei Fällen wurde die KCB zur Stellungnahme gebeten, da der Import von toxischen Gasen<br />

und von einer Reihe von oxidierenden, toxischen oder ätzenden Stoffen zur gefahrlosen<br />

Verbrennung in Basel (Sondermüllofen) vorgesehen war. In beiden Fällen wurden der Import<br />

und die Vernichtung mit Auflagen unsererseits bewilligt.<br />

In einem andern Fall war die Verbrennung von Sprengstoffen einer Schweizer Firma vorgesehen.<br />

Auf Grund der vorliegenden Akten konnten wir die Risiken nicht beurteilen und haben<br />

der Entsorgung vorerst nicht zustimmen können. Der Betrieb muss Resultate von neuen sicherheitsrelevanten<br />

Untersuchungen vorlegen, damit eine neue Beurteilung vorgenommen werden<br />

kann.<br />

Im Rahmen eines eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens der SBB bezüglich<br />

der Erneuerung der Birsbrücke 3 inkl. Anpassung der bestehenden Entwässerung wurde<br />

die KCB zur Stellungnahme aufgefordert. Die ‚Birsbrücken 3’ sind 90 m lang, liegen direkt an<br />

der Kantonsgrenze BL/BS und überspannen in drei Bögen die Birsstrasse (BS), die Birs und die<br />

Birseckerstrasse (BL). Sie bestehen aus zwei zusammengehängten Brückenteilen: Aus einem<br />

eingleisigen Nordteil (Baujahr 1963-65) und einem dreigleisigen Südteil (Baujahr 1935-38) mit<br />

leichtem Niveauunterschied. Die zwei nördlich gelegenen Geleise dienen dem<br />

Transitgüterverkehr von und nach Deutschland, die zwei südlicheren Geleise dem<br />

Reisezugverkehr von und nach dem Personenbahnhof SBB Basel. Da die Birsbrücken 3 auf der<br />

Transitgüterstrecke einen sehr hohen Anteil an Gefahrgutverkehr aufweisen, hat die KCB<br />

Massnahmen zum Schutze der Oberflächengewässer beantragt, sodass bei einem Störfall mit<br />

Freisetzung von flüssigen gefährlichen Stoffen die Einwirkung auf die Birs wirksam verhindert<br />

oder begrenzt werden kann.<br />

Einsatzplanung für stationäre Betriebe<br />

Die Einsatzplanungen jener StFV- und ESV-Betriebe, die Ende 2007 noch hängig waren,<br />

konnten abgeschlossen werden. Bei sieben Betriebseinheiten, die auf Grund ihrer Tätigkeit mit<br />

Mikroorganismen zur Erstellung einer Einsatzplanung verpflichtet sind, wurden dabei durch die<br />

KCB mittels Kontrollen vor Ort die Aktualität der Einsatzplanungsdokumentation überprüft und<br />

wo erforderlich, die Erstellung noch fehlender Unterlagen veranlasst.<br />

Auch nach erstellter Einsatzplanung beruht die Verantwortung für die Vollständigkeit, Richtigkeit<br />

und Aktualität der Einsatzplanung bei den Betrieben. Neben dem periodischen Aktualisieren der<br />

Planungen, müssen die Betriebe - unabhängig von der Grösse des Betriebs und der Anzahl<br />

Mitarbeiter - zukünftig zudem sicherstellen, dass diese Planungen allen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern bekannt sind, was die Durchführung von Schulungen und Übungen bedingt. Da die<br />

Einsatzplanungen bei betrieblichen Veränderungen angepasst werden und laufend neue<br />

Betriebe hinzukommen, bleibt ihre stichprobenartige Kontrolle und ihre Umsetzung für den<br />

Vollzug eine ständige Aufgabe.<br />

Einsatzplanung für Verkehrswege<br />

Im Frühjahr konnte mit der Hafenbahn die letzte Einsatzplanung eines Verkehrsweges<br />

abgeschlossen werden. Es geht nun darum sicherzustellen, dass diese Planungen aktuell<br />

gehalten werden. Hierbei obliegt der KCB die Koordination. Im Rahmen dieser<br />

Koordinationsaufgabe muss auch darauf geachtet werden, dass Übungen stattfinden, bei denen<br />

diese Planungen überprüft werden.<br />

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Jahresbericht 2008 KL BS

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