Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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3.1.12 Warmhaltung bei 50° C<br />
Bei einem Grossverteiler wurde beanstandet, dass die im Take-away-Bereich angebotenen<br />
Produkte bei zu niedriger Temperatur angeboten würden. Bis anhin ging man davon aus, dass<br />
Temperaturen über 65°C die Qualität des Lebensmitte ls in hygienischer Hinsicht eine gewisse<br />
Zeit nicht beeinflussen sollten. Unter diesem Wert gemessene Temperaturen aber beanstandet<br />
wurden, da die Lebensmittelsicherheit nicht mehr gewährleistet würde.<br />
Untersuchungen des betroffenen Grossverteilers zeigten nun, dass eine Warmhaltung bei 50°C<br />
für maximal zwei Stunden keine Vermehrung der massgebenden mikrobiologischen Parameter<br />
erbrachte, sofern das Lebensmittel vorher auf mindestens 65°C erhitzt worden war. Somit<br />
müssen wir diese Temperaturvorgaben, bei Einhaltung der dazugehörigen<br />
Qualitätssicherungsmassnahmen, akzeptieren.<br />
3.1.13 Traces und Import von Fleisch und Fisch aus Übersee<br />
Einem asiatischen Händler, der die erwähnten Produkte in grösserem Stil aus Übersee direkt<br />
importierte, wurde dies per Verfügung bis auf Weiteres untersagt. Die Mängel in dessen Betrieb<br />
liessen keine andere Möglichkeit zu, denn weder verfügte er über die nötigen<br />
Tiefkühlmöglichkeiten, noch wurden die vorgeschriebenen Kühltemperaturen eingehalten. Ein<br />
Qualitätssicherungssystem war auch nicht vorhanden und die hygienischen Zustände waren<br />
schlicht inakzeptabel. Die Firma wurde aus dem „Traces“, das europaweit vernetzte und<br />
angewendete Computerprogramm zur Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs von<br />
Tieren, Lebensmitteln und tierischen Nebenprodukten, gestrichen und Importe dürfen nur noch<br />
über ein bewilligtes Tiefkühlhaus erfolgen.<br />
3.1.14 Unreine Halal Metzgerei<br />
Eine Metzgerei, welche nur Fleisch von sogenannter Halal-Qualität verarbeitet, wies massive<br />
Sauberkeitsmängel auf. „Halal“ ist das islamische Pendant von „koscher“ bei den Israeliten,<br />
bedeutet „rein“ und dass das Fleisch von geschächteten Tieren stammen sollte und nicht von<br />
einem Fleischfresser stammen darf, <strong>als</strong>o z.B. Hund oder Schwein. Ursprünglich dienten diese<br />
Gesetze aus den religiösen Schriften dazu, die Wahrscheinlichkeit verdorbenes Fleisch zu<br />
essen auf ein Minimum zu reduzieren, denn stark fetthaltiges wie auch bluthaltiges Fleisch<br />
verdirbt bei Wüstentemperaturen natürlich um einiges schneller, <strong>als</strong> wenn es entblutet wurde.<br />
Aus religiösen Gründen wurden zudem bestimmte Tierarten <strong>als</strong> nicht geniessbar und damit <strong>als</strong><br />
verboten bezeichnet. Unglücklicherweise gingen aber im Verlauf der Jahrhunderte die dam<strong>als</strong><br />
während der Schlachtung und Verarbeitung zwingend nötigen Massnahmen und<br />
Vorgehensweisen, um sauber arbeiten zu können, offensichtlich bei einigen heutigen Metzgern<br />
leider etwas verloren, auch wenn sie offiziell nach diesen Geboten arbeiten. Und auch die<br />
Vorgaben der Hygieneverordnung, die diesem Problem eigentlich etwas vorbeugen sollten,<br />
nützen nicht viel, wenn sie unbekannt sind. Die betroffene Halal-Metzgerei wird demnächst<br />
einer Nachkontrolle unterzogen werden und ein erneut ungenügender Befund könnte dann in<br />
eine Schliessung des Betriebes münden, zwecks Erreichens eines rechtlich konformen<br />
Zustandes.<br />
3.1.15 Ausichtslos<br />
Die im Volksmund auch Basler Alp genannte St. Chrischona, mit gut 520 Metern höchst<br />
gelegener Punkt des Kantons, ziert nebst der aus dem Mittelalter stammenden Kirche, etwas<br />
unterhalb derselben gelegen, ein imposanter Sendeturm, welcher mit 250 Metern Höhe freie<br />
Sicht auf einen grossen Teil der Nordwestschweiz ermöglicht, sofern das Wetter mitspielt.<br />
Anlässlich einer durchgeführten Inspektion des sich im Turm auf einer Höhe von 103 Metern<br />
befindlichen Reservoirs, bestehend aus zwei Kammern à 100 m³, konnte eine der beiden<br />
Kammern begangen werden, da sie im Rahmen der regelmässig durchgeführten<br />
Reinigungsarbeiten entleert worden war. Erfreulicherweise präsentierte sie sich in<br />
einwandfreiem Zustand. Die Rundumsicht hingegen konnte leider nicht genossen werden, da<br />
Jahresbericht 2008 KL BS Seite 185 von 212