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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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Waren, mit abgelaufenen Haltbarkeitsdaten gefunden. Auch wurde die Kühlkette beim Fleisch<br />

nicht eingehalten, wobei es sich hier teilweise auch noch um Schmuggelware handelte. In<br />

einem Käfig lagen tote Vögel, etliche Lebensmittel im Lager wiesen Mäusefrassschäden und<br />

diverse Deklarationsmängel auf. Nachdem die Schliessung verfügt worden war schaffte es der<br />

Ladenbesitzer, da er nun nicht mehr durch das laufende Geschäft abgelenkt war, seinen<br />

Betrieb wieder soweit auf Vordermann zu bringen, dass er sich nach einer Woche wieder seiner<br />

Kundschaft widmen durfte.<br />

3.1.6 Verzeigungen im Aufwind<br />

Nach wiederholt festgestellten Mängeln im Betrieb wie auch bei der Qualität der Lebensmittel,<br />

welche teilweise <strong>als</strong> gesundheitsgefährdend beurteilt werden mussten, wurden mehrere<br />

Bewilligungsinhaber verzeigt. Einzelne Rechtsunterworfene zeigen sich zwar kooperativ und<br />

geben sich Mühe, doch scheitern einige trotzdem wieder, da beispielsweise das Personal nicht<br />

mitspielt bzw. dem „Chef“ auf der Nase herumtanzt. Andere zeigen sich gleichgültig und locker,<br />

<strong>als</strong> ob das Ganze nichts mit ihnen zu tun hätte, und wieder Andere sind arrogant, frech und<br />

werden aggressiv wenn man ihnen ihr ungenügendes Tun darlegt und gar versucht<br />

Lösungswege aufzuzeigen. Die Bevölkerung reagiert mittlerweile recht sensibel auf Meldungen<br />

über Lebensmittelvergiftungen und deren Folgen und die Verzeigungen bei den Gerichten<br />

führen folgerichtig auch zu Verurteilungen, die unseren Anträgen entsprechen. So bleibt zu<br />

hoffen, dass die Verurteilten zu einer gewissen Einsicht und Besserung gelangen und jenen die<br />

im Umfeld davon hörten, vor Augen führt, dass es sich bei wiederholten Verstössen gegen das<br />

Lebensmittelrecht nicht um Lappalien handelt.<br />

Im <strong>Bericht</strong>sjahr wurden acht Verzeigungen gemacht, wobei in fünf Fällen bereits Verurteilungen<br />

gesprochen wurden, drei Fälle sind noch hängig und drei weitere Verzeigungen sind bereits<br />

wieder vorgesehen.<br />

3.1.7 Euro 08<br />

Der Schweizerische Fussballverband und damit die Schweiz, bzw. einige Städte, hatten die<br />

Ehre, die heurige Europameisterschaft im Fussball, zusammen mit Österreich, ausrichten zu<br />

dürfen. Dies führte zu gener<strong>als</strong>tabsmässigen Planungen von Verpflegungsständen bei den<br />

Grossverteilern. Anlässlich diverser Sitzungen mit den Verantwortlichen konnten<br />

Betriebskonzepte und Einrichtungspläne dieser Stände, die in die sogenannten Fanzonen zu<br />

stehen kommen sollten, begutachtet werden. Sie waren mehrheitlich konform und nur wenige<br />

mussten bezüglich kleinerer Details korrigiert werden. Am ersten Tag der Euro wurden dann<br />

diese wie auch jene anderer Anbieter in der Fanmeile und dem Public-Viewing-Bereich<br />

überprüft. Von den insgesamt 43 inspizierten Ständen konnten 15 <strong>als</strong> einwandfrei beurteilt<br />

werden und nur gerade drei Stände wiesen grössere Mängel auf. Der Anlass ging denn auch<br />

ohne Lebensmittelvergiftungsfälle vorüber, zumindest sind uns keine bekannt.<br />

Im Rahmen der Organisation solcher Anlässe muss jedenfalls zwingend darauf geachtet<br />

werden, dass die zuständigen Instanzen umfassend informiert werden. Es wurde beispielsweise<br />

durch Zufall festgestellt, welche Firmen eine Spezialzone mit Speisen beliefern durften, und die<br />

turnusgemässen, zufällig kurz zuvor durchgeführten Inspektionen in den beiden betroffenen<br />

Betrieben ergab ein nicht unbedingt vertrauenerweckendes Bild.<br />

3.1.8 Markenschutz contra Konsumentenschutz<br />

Vom Bundesamt für Landwirtschaft erhielten wir einen Auftrag, die Hintergründe einer<br />

Markeneintragung beim eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum in Bern abzuklären<br />

(IGE). Es handelt sich um eine Marke mit Bio im Namen. Die Bezeichnung Bio darf gemäss Bio-<br />

Verordnung nur für Bio-Produkte verwendet werden und die Einhaltung der Anforderungen<br />

muss zertifiziert sein (Bio-Verordnung Art. 2). Bei der Markeneintragung waren zahlreiche<br />

Lebensmittel von Suppen über Saucen bis zu Fleisch, Fleischextrakt und Tofu aufgeführt. Eine<br />

Einschränkung, dass diese Artikel gemäss Bio-Richtlinien erzeugt und zertifiziert sein müssen,<br />

war nicht festgehalten worden.<br />

Jahresbericht 2008 KL BS Seite 183 von 212

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