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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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Schlussfolgerungen<br />

Der mikrobiologische Status von rohem, vorzerkleinertem, genussfertigem Obst ist in Bezug auf<br />

das Vorkommen von Salmonellen <strong>als</strong> gut einzustufen, das gesundheitsgefährdende Potenzial<br />

<strong>als</strong> gering. Bei weiterhin konsequentem Einhalten der „Guten Herstellungspraxis“ (GHP) ist<br />

auch in Zukunft davon auszugehen, dass der Genuss dieser Produkte unbesorgt erfolgen kann.<br />

2.4.4 Genussfertige Lebensmittel aus Restaurationsbetrieben / Salmonellen,<br />

Campylobacter, Listeria monocytogenes<br />

Anzahl untersuchte Proben: 196 beanstandet: 0<br />

Ausgangslage und Untersuchungsziele<br />

Untersuchungen aus früheren Jahren aus dem In- und Ausland haben<br />

ergeben, dass sich bei Ausbrüchen von Lebensmittelvergiftungen <strong>als</strong> Ort<br />

der Einnahme der verdächtigen Speisen Restaurationsbetriebe wie<br />

Restaurants und Hotels <strong>als</strong> bedeutende Orte der Infizierung erweisen.<br />

Was die inkriminierten pathogenen Mikroorganismen betrifft, finden sich<br />

Salmonellen und Campylobacter am häufigsten unter den identifizierten<br />

Krankheitserregern. Da systematische Untersuchungen hierzu noch nie<br />

durchgeführt wurden, sollte diese Kampagne einen aktuellen Überblick<br />

über das Vorkommen von Salmonellen, Campylobacter und Listeria (L.)<br />

monocytogenes in genussfertigen Speisen aus Restaurationsbetrieben<br />

liefern. Ferner sollte diese Kampagne eine Abschätzung des<br />

gesundheitsgefährdenden Potenzi<strong>als</strong> solcher Lebensmittel ermöglichen.<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Gemäss Lebensmittelgesetz (LMG) Art. 1 sind die Konsumenten vor<br />

Lebensmitteln zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können.<br />

Art. 10 LMG präzisiert, dass Lebensmittel Mikroorganismen nur soweit<br />

enthalten dürfen, <strong>als</strong> dadurch die Gesundheit nicht gefährdet werden<br />

kann. Abgestützt auf die Hygieneverordnung (HyV) Anhang 1 bzw. auf<br />

das LMG Art. 1 und Art. 10 sollten pathogene Keime in genussfertigen<br />

Lebensmitteln nicht nachweisbar sein.<br />

Produktgruppe Parameter Höchstwert<br />

Grenzwert gemäss HyV Anhang 1<br />

(Lebensmittelsicherheitskriterien) für<br />

genussfertige Lebensmittel<br />

Genussfertige Lebensmittel<br />

Legende: KbE = Koloniebildende Einheit<br />

L. monocytogenes<br />

Salmonella spp.<br />

Campylobacter spp.<br />

100 KbE/g<br />

nicht nachweisbar/25g<br />

nicht nachweisbar/25g<br />

Probenbeschreibung<br />

Insgesamt wurden 196 genussfertige Lebensmittel (siehe Tabelle) aus 19<br />

Restaurationsbetrieben, einem Alters- und Pflegeheim sowie einer Metzgerei erhoben. Die<br />

mikrobiologische Untersuchung auf diverse Erreger für Lebensmittelinfektionen umfasste die<br />

Bestimmung der Anzahl an L. monocytogenes in 125 Proben sowie den qualitativen Nachweis<br />

von Salmonellen und Campylobacter in 81 Proben.<br />

Jahresbericht 2008 KL BS Seite 125 von 212

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