Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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Schlussfolgerungen<br />
Der mikrobiologische Status von rohem, vorzerkleinertem, genussfertigem Obst ist in Bezug auf<br />
das Vorkommen von Salmonellen <strong>als</strong> gut einzustufen, das gesundheitsgefährdende Potenzial<br />
<strong>als</strong> gering. Bei weiterhin konsequentem Einhalten der „Guten Herstellungspraxis“ (GHP) ist<br />
auch in Zukunft davon auszugehen, dass der Genuss dieser Produkte unbesorgt erfolgen kann.<br />
2.4.4 Genussfertige Lebensmittel aus Restaurationsbetrieben / Salmonellen,<br />
Campylobacter, Listeria monocytogenes<br />
Anzahl untersuchte Proben: 196 beanstandet: 0<br />
Ausgangslage und Untersuchungsziele<br />
Untersuchungen aus früheren Jahren aus dem In- und Ausland haben<br />
ergeben, dass sich bei Ausbrüchen von Lebensmittelvergiftungen <strong>als</strong> Ort<br />
der Einnahme der verdächtigen Speisen Restaurationsbetriebe wie<br />
Restaurants und Hotels <strong>als</strong> bedeutende Orte der Infizierung erweisen.<br />
Was die inkriminierten pathogenen Mikroorganismen betrifft, finden sich<br />
Salmonellen und Campylobacter am häufigsten unter den identifizierten<br />
Krankheitserregern. Da systematische Untersuchungen hierzu noch nie<br />
durchgeführt wurden, sollte diese Kampagne einen aktuellen Überblick<br />
über das Vorkommen von Salmonellen, Campylobacter und Listeria (L.)<br />
monocytogenes in genussfertigen Speisen aus Restaurationsbetrieben<br />
liefern. Ferner sollte diese Kampagne eine Abschätzung des<br />
gesundheitsgefährdenden Potenzi<strong>als</strong> solcher Lebensmittel ermöglichen.<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Gemäss Lebensmittelgesetz (LMG) Art. 1 sind die Konsumenten vor<br />
Lebensmitteln zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können.<br />
Art. 10 LMG präzisiert, dass Lebensmittel Mikroorganismen nur soweit<br />
enthalten dürfen, <strong>als</strong> dadurch die Gesundheit nicht gefährdet werden<br />
kann. Abgestützt auf die Hygieneverordnung (HyV) Anhang 1 bzw. auf<br />
das LMG Art. 1 und Art. 10 sollten pathogene Keime in genussfertigen<br />
Lebensmitteln nicht nachweisbar sein.<br />
Produktgruppe Parameter Höchstwert<br />
Grenzwert gemäss HyV Anhang 1<br />
(Lebensmittelsicherheitskriterien) für<br />
genussfertige Lebensmittel<br />
Genussfertige Lebensmittel<br />
Legende: KbE = Koloniebildende Einheit<br />
L. monocytogenes<br />
Salmonella spp.<br />
Campylobacter spp.<br />
100 KbE/g<br />
nicht nachweisbar/25g<br />
nicht nachweisbar/25g<br />
Probenbeschreibung<br />
Insgesamt wurden 196 genussfertige Lebensmittel (siehe Tabelle) aus 19<br />
Restaurationsbetrieben, einem Alters- und Pflegeheim sowie einer Metzgerei erhoben. Die<br />
mikrobiologische Untersuchung auf diverse Erreger für Lebensmittelinfektionen umfasste die<br />
Bestimmung der Anzahl an L. monocytogenes in 125 Proben sowie den qualitativen Nachweis<br />
von Salmonellen und Campylobacter in 81 Proben.<br />
Jahresbericht 2008 KL BS Seite 125 von 212