Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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werden in die Positivliste der Zusatzstoffverordnung aufgenommen und müssen<br />
entsprechend ihrer Wirkung mit dem Namen der Gattung (z.B. Konservierungsmittel,<br />
Antioxidationsmittel, Emulgator, Stabilisator, Verdickungsmittel oder Farbstoff) gefolgt von ihrer<br />
Einzelbezeichnung oder der E-Nummer auf der Packung aufgeführt werden.<br />
Die Nährwertangaben auf der Verpackung sowie die Zulässigkeit und Höchstmengen der<br />
enthaltenen Zusatzstoffe werden im Rahmen von Marktkontrollen überprüft. Dieses Jahr<br />
wurden im Speziellen Marzipan, Konfitüren, Gelée und Brotaufstrich, Corn Flakes, Chips und<br />
Salzgebäck, Essiggurken und andere Gemüsekonserven, gefärbte Eier, Fleischersatzprodukte<br />
und Absinth unter die Lupe genommen.<br />
Mikrobiologie<br />
Im Jahr 2008 wurden 1992 (2007: 1854) Proben mikrobiologisch untersucht. Diese<br />
Untersuchungen teilen sich auf in 1007 Lebensmittel-, 758 Wasserproben und 227 diverse<br />
Proben.<br />
Einen Schwerpunkt der Kontrolle bildete wiederum die Untersuchung von vorgekochten<br />
Speisen in Restaurants. 433 Proben wurden total analysiert, davon wurden 151,<br />
beziehungsweise 35%, beanstandet:<br />
Von 219 Gemüseproben überschritten 87 resp. 40% den Toleranzwert bei einem oder<br />
mehreren Parametern. 26 resp. 33% von total 78 Reisproben waren zu beanstanden. Bei den<br />
Teigwaren war die Beanstandungsquote mit 28%, bzw. 38 zu beanstanden Proben von total<br />
136, am niedrigsten.<br />
Auch wenn Toleranzwertüberschreitungen nicht zwingend eine akute Gesundheitsgefährdung<br />
bedeuten, zeigen sie ein ungenügendes Hygieneverhalten auf. Sie weisen oft darauf hin, dass<br />
die Prozess- und Personalhygiene beim Vorkochen, Portionieren und Lagern ungenügend ist.<br />
Kaltspeisen, wie Salate etc., Süssgerichte (Desserts und Patisseriewaren), Fleisch- und<br />
Fischerzeugnisse, sowie Suppen und Saucen waren weitere Lebensmittelarten, von denen in<br />
Restaurants Proben genommen wurden. Insgesamt wurden von diesen Lebensmitteln 456<br />
Proben erhoben.<br />
106 bzw. 23% mussten wegen Toleranzwertüberschreitungen beanstandet werden. Die<br />
höchsten Beanstandungsquoten zeigten Fisch- und Fleischerzeugnisse mit 35%, sowie Suppen<br />
und Saucen mit 18%, gefolgt von Kaltspeisen mit 16% und Süssspeisen mit nur 6%. Der<br />
mikrobiologische Status von vorgekochten und andern Lebensmitteln in den<br />
Restaurationsbetrieben muss weiterhin überprüft werden.<br />
Genussfertige Produkte aus Restaurationsbetrieben, vorzerkleinertes Gemüse und Obst<br />
und Säuglingsanfangsnahrung bildeten die Themen der verschiedenen Kampagnen:<br />
196 Proben von genussfertigen Lebensmitteln aus Restaurationsbetrieben wurden auf<br />
pathogene Keime, nämlich Salmonellen, Campylobacter und Listeria monocytogenes,<br />
untersucht. Erfreulicherweise musste keine der Proben beanstandet werden. Damit zeigt sich,<br />
dass das gesundheitsgefährdende Potential bei Speisen aus Restaurationsbetrieben in Bezug<br />
auf Lebensmittelvergifter klein ist, und die Lebensmittelsicherheit somit gewährleistet ist.<br />
Pflanzen, die mit Tierkot, salmonellenhaltigen Dünger oder Abwässer in Kontakt kommen,<br />
können Salmonellen auf den Menschen übertragen. Vor allem wenn es sich um<br />
vorzerkleinertes Gemüse oder Obst handelt. Von 30 erhobenen Proben musste jedoch keine<br />
beanstandet werden. Es ist somit davon auszugehen, dass man diese Lebensmittel unbesorgt<br />
geniessen kann.<br />
Da Säuglinge und Kleinkinder empfindlicher auf die in der Nahrung vorkommenden<br />
Mikroorganismen reagieren, sind die hygienisch-mikrobiologischen Anforderungen an die<br />
Säuglingsanfangsnahrung gross. So dürfen in 25 g dieser Lebensmittel keine Listeria<br />
monocytogenes vorhanden sein. In keiner der 60 erhobenen Proben konnte der Keim<br />
nachgewiesen werden. Die Hersteller solcher Speziallebensmittel halten anscheinend eine sehr<br />
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Jahresbericht 2008 KL BS