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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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werden in die Positivliste der Zusatzstoffverordnung aufgenommen und müssen<br />

entsprechend ihrer Wirkung mit dem Namen der Gattung (z.B. Konservierungsmittel,<br />

Antioxidationsmittel, Emulgator, Stabilisator, Verdickungsmittel oder Farbstoff) gefolgt von ihrer<br />

Einzelbezeichnung oder der E-Nummer auf der Packung aufgeführt werden.<br />

Die Nährwertangaben auf der Verpackung sowie die Zulässigkeit und Höchstmengen der<br />

enthaltenen Zusatzstoffe werden im Rahmen von Marktkontrollen überprüft. Dieses Jahr<br />

wurden im Speziellen Marzipan, Konfitüren, Gelée und Brotaufstrich, Corn Flakes, Chips und<br />

Salzgebäck, Essiggurken und andere Gemüsekonserven, gefärbte Eier, Fleischersatzprodukte<br />

und Absinth unter die Lupe genommen.<br />

Mikrobiologie<br />

Im Jahr 2008 wurden 1992 (2007: 1854) Proben mikrobiologisch untersucht. Diese<br />

Untersuchungen teilen sich auf in 1007 Lebensmittel-, 758 Wasserproben und 227 diverse<br />

Proben.<br />

Einen Schwerpunkt der Kontrolle bildete wiederum die Untersuchung von vorgekochten<br />

Speisen in Restaurants. 433 Proben wurden total analysiert, davon wurden 151,<br />

beziehungsweise 35%, beanstandet:<br />

Von 219 Gemüseproben überschritten 87 resp. 40% den Toleranzwert bei einem oder<br />

mehreren Parametern. 26 resp. 33% von total 78 Reisproben waren zu beanstanden. Bei den<br />

Teigwaren war die Beanstandungsquote mit 28%, bzw. 38 zu beanstanden Proben von total<br />

136, am niedrigsten.<br />

Auch wenn Toleranzwertüberschreitungen nicht zwingend eine akute Gesundheitsgefährdung<br />

bedeuten, zeigen sie ein ungenügendes Hygieneverhalten auf. Sie weisen oft darauf hin, dass<br />

die Prozess- und Personalhygiene beim Vorkochen, Portionieren und Lagern ungenügend ist.<br />

Kaltspeisen, wie Salate etc., Süssgerichte (Desserts und Patisseriewaren), Fleisch- und<br />

Fischerzeugnisse, sowie Suppen und Saucen waren weitere Lebensmittelarten, von denen in<br />

Restaurants Proben genommen wurden. Insgesamt wurden von diesen Lebensmitteln 456<br />

Proben erhoben.<br />

106 bzw. 23% mussten wegen Toleranzwertüberschreitungen beanstandet werden. Die<br />

höchsten Beanstandungsquoten zeigten Fisch- und Fleischerzeugnisse mit 35%, sowie Suppen<br />

und Saucen mit 18%, gefolgt von Kaltspeisen mit 16% und Süssspeisen mit nur 6%. Der<br />

mikrobiologische Status von vorgekochten und andern Lebensmitteln in den<br />

Restaurationsbetrieben muss weiterhin überprüft werden.<br />

Genussfertige Produkte aus Restaurationsbetrieben, vorzerkleinertes Gemüse und Obst<br />

und Säuglingsanfangsnahrung bildeten die Themen der verschiedenen Kampagnen:<br />

196 Proben von genussfertigen Lebensmitteln aus Restaurationsbetrieben wurden auf<br />

pathogene Keime, nämlich Salmonellen, Campylobacter und Listeria monocytogenes,<br />

untersucht. Erfreulicherweise musste keine der Proben beanstandet werden. Damit zeigt sich,<br />

dass das gesundheitsgefährdende Potential bei Speisen aus Restaurationsbetrieben in Bezug<br />

auf Lebensmittelvergifter klein ist, und die Lebensmittelsicherheit somit gewährleistet ist.<br />

Pflanzen, die mit Tierkot, salmonellenhaltigen Dünger oder Abwässer in Kontakt kommen,<br />

können Salmonellen auf den Menschen übertragen. Vor allem wenn es sich um<br />

vorzerkleinertes Gemüse oder Obst handelt. Von 30 erhobenen Proben musste jedoch keine<br />

beanstandet werden. Es ist somit davon auszugehen, dass man diese Lebensmittel unbesorgt<br />

geniessen kann.<br />

Da Säuglinge und Kleinkinder empfindlicher auf die in der Nahrung vorkommenden<br />

Mikroorganismen reagieren, sind die hygienisch-mikrobiologischen Anforderungen an die<br />

Säuglingsanfangsnahrung gross. So dürfen in 25 g dieser Lebensmittel keine Listeria<br />

monocytogenes vorhanden sein. In keiner der 60 erhobenen Proben konnte der Keim<br />

nachgewiesen werden. Die Hersteller solcher Speziallebensmittel halten anscheinend eine sehr<br />

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Jahresbericht 2008 KL BS

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