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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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NDELA nachweisen konnten, die NDELA-Gehalte in diesen Sets <strong>als</strong>o unter 10 µg/kg lagen, ist<br />

ein Gehalt von 50 µg/kg offenbar problemlos technisch machbar.<br />

Warnhinweise<br />

• Der vorgeschriebene Warnhinweis „Kinder unter 3 Jahren müssen von Erwachsenen beaufsichtigt<br />

werden“ fehlte auf drei von 15 Sets in allen Amtssprachen, wobei teilweise gar keine<br />

oder andere Warnhinweise vorlagen.<br />

• Auf zwei von 15 Sets mit vorhandenem Warnhinweis fehlte die Version in italienischer<br />

und/oder französischer Sprache oder war ungenügend.<br />

Massnahmen<br />

• Der Verkauf von Produkten ohne Bitterstoffe wurde verboten.<br />

• Bei Produkten mit erhöhtem NDELA-Gehalt wurden Massnahmen zur Verbesserung der<br />

Situation gefordert.<br />

• Bei Produkten mit mangelhafter Deklaration wurde deren Anpassung verlangt.<br />

Schlussfolgerungen<br />

• Im Vergleich zu den letzten Jahren kann von einer Verbesserung der Situation bei<br />

Fingermalfarben gesprochen werden, auch wenn die Beanstandungsrate mit 60% immer<br />

noch zu hoch ist.<br />

• Diese wiederholt hohe Beanstandungsrate zeigt eindeutig, dass ohne analytische Untersuchung<br />

und amtliche Überwachung die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften in diesem Bereich<br />

nicht gewährleistet ist.<br />

• Mit der Analytik von Verunreinigungen wie Phthalaten und Nitrosaminen wurden dieses Jahr<br />

auch Parameter untersucht, welche von der Norm nicht explizit eingefordert werden. Bei den<br />

Phthalaten wurde bei einigen Proben der Grenzwert nur zufällig nicht überschritten, während<br />

drei Sets deutlich zuviel Nitrosodiethanolamin enthielten. Dies zeigt grundsätzlich auf, dass<br />

das Erfüllen von Normen zwar ein wichtiger Bestandteil für die Produktsicherheit ist, sich die<br />

Hersteller aber auch unabhängig davon mit der Sicherheit ihrer Produkte auseinandersetzen<br />

müssen, da nur sie die genaue Zusammensetzung ihrer Produkte und die Qualität der verwendeten<br />

Rohstoffe kennen.<br />

• Auf Grund der wiederholt schlechten Ergebnisse wird diese Überwachungsaktion auch im<br />

nächsten Jahr wieder durchgeführt werden.<br />

2.3.13 Fingermalfarben / Nitrosamine<br />

Gemeinsame Kampagne Basel-Stadt (Schwerpunktslabor) und Aargau<br />

Anzahl untersuchte Sets: 15 Beanstandete Sets: 3 (20 %)<br />

(80 Einzelproben):<br />

Beanstandungsgründe: Nitrosodiethanolamin (3)<br />

Ausgangslage und Untersuchungsziele<br />

Nitrosamine ist die Sammelbezeichnung für N-Nitrosoverbindungen von sekundären Aminen.<br />

Nitrosamine kommen in der Umwelt des Menschen in vielen Bereichen, z.B. in Tabak,<br />

Nahrungsmitteln, Kosmetika oder Bedarfsgegenständen aus Latex vor. Auch im menschlichen<br />

Organismus ist eine Bildung möglich. Der erste <strong>Bericht</strong> über karzinogene Eigenschaften von<br />

Nitrosodimethylamin stammt aus dem Jahre 1956 <strong>als</strong> zwei britische Forscher über Lebertumore<br />

bei Ratten berichteten. In der Zwischenzeit wurden über 300 Nitrosamine und N-Nitroso-<br />

Verbindungen untersucht. 90% dieser Verbindungen erwiesen sich in Tierversuchen <strong>als</strong><br />

kanzerogen. Der grösste Teil der Nitrosamine ist mutagen (erbgutschädigend). Eine<br />

unschädliche Konzentration kann für Nitrosamine wie auch für andere mutagene Stoffe nicht<br />

ermittelt werden. Die mutmaßliche kanzerogene Wirkung nimmt aber ab, wenn die<br />

aufgenommene Menge abnimmt. Für solche Stoffe gilt grundsätzlich das Minimierungsgebot.<br />

Nitrosamine werden den Produkten nicht zugesetzt, sondern bilden sich in erster Linie aus<br />

sekundären Aminen und nitrosierenden Agenzien.<br />

Jahresbericht 2008 KL BS Seite 119 von 212

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