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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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C.I. Nummer C.I. Bezeichnung Anzahl Proben<br />

C.I. 11680 Pigment Yellow 1 10<br />

C.I. 11710 Pigment Yellow 3 5<br />

C.I. 13015 Acid Yellow 9 5<br />

C.I. 12085 Pigment Red 4 4<br />

C.I. 11741 Pigment Yellow 74 4<br />

C.I. 12370 Pigment Red 112 2<br />

C.I. 47005 Acid Yellow 3 2<br />

C.I. 42051 Food Blue 5 2<br />

C.I. 12490 Pigment Red 5 2<br />

C.I. 16255 Acid Red 18 1<br />

C.I. 19140 Acid Yellow 23 1<br />

C.I. 14720 Acid Red 14 1<br />

C.I. 18050 Acid Red 1 1<br />

C.I. 45100 Acid Red 52 1<br />

C.I. 21110 Pigment Orange 13 1<br />

C.I. 45170 Basic Red 10 1<br />

unlöslich 26<br />

nicht identifizierbar 19<br />

nicht analysiert<br />

(weisse Farbe)<br />

7<br />

Aromatische Amine <strong>als</strong> Verunreinigung rsp. nach reduktiver Spaltung<br />

Die untersuchten Fingerfarben enthielten weder <strong>als</strong> Verunreinigung noch nach reduktiver Spaltung<br />

nachweisbare Mengen an karzinogenen primären aromatischen Aminen gemäss EN 71/7,<br />

4.5. Auch die karzinogenen tertiären aromatischen Amine Michlers Keton, Methane Base und<br />

Auramin O wurden nicht nachgewiesen.<br />

pH-Wert<br />

Da Kinder in grossflächigen Haut- eventuell auch Mund- oder<br />

Augen-Kontakt mit Fingerfarben kommen, fordert die EN 71/7,<br />

dass der pH von Fingerfarben zwischen 4 und 9 liegen muss,<br />

wobei die Mess-Norm vorgeschrieben wird.<br />

Es fällt auf, dass, im Gegensatz zu Kosmetika, alle Fingerfarben<br />

alkalisch sind. Ein Set wäre zu beanstanden, da der pH<br />

aller Proben deutlich oberhalb des Grenzwerts von pH 9 lag.<br />

Der Grund liegt in der Verwendung von Calciumcarbonat <strong>als</strong><br />

Inhaltsstoff. Der Hersteller konnte glaubhaft versichern, dass<br />

bei Verwendung einer pH-Elektrode zur Messung von pastösen<br />

Produkten der pH < 9 ist. Beim Messen mit der vorgeschriebenen<br />

Methode wird die Probe jedoch 1 zu 10 mit Wasser<br />

verdünnt, wodurch Calciumcarbonat gelöst und der pH<br />

dadurch angehoben wird.<br />

Phthalate<br />

Erstm<strong>als</strong> wurden in diesem Jahr die Fingerfarben auch auf die in der Spielzeug-Verordnung<br />

(VSS) geregelten sechs Phthalate untersucht. Der Grenzwert für Spielwaren beträgt 0.1%. 7<br />

der 80 Proben (Zwei Sets) enthielten zwischen 0.06 und 0.11% Dibutylphthalat und lagen damit<br />

knapp unter dem Grenzwert (analytische Genauigkeit der Methode eingeschlossen). Dibutylphthalat<br />

hat in dieser Konzentration keine Funktion und ist offensichtlich <strong>als</strong> Verunreinigung<br />

eines der anderen Rohstoffe in die Proben gelangt.<br />

Nitrosamine<br />

Die detaillierten Ergebnisse zur Analytik der Nitrosamine werden in einem separaten <strong>Bericht</strong><br />

dargelegt. Von den neun untersuchten Nitrosaminen wurde einzig Nitrosodiethanolamin<br />

(NDELA) in Mengen von mehr <strong>als</strong> 10 µg/kg in den Fingerfarben nachgewiesen. Die drei betroffenen<br />

Sets enthielten NDELA- Gehalte zwischen 130 und 1700 µg/kg.<br />

Das Bundesamt für Gesundheit kam zum Schluss, dass für Fingerfarben aus toxikologischer<br />

Sicht, Gehalte über 50 µg/kg vermieden werden sollten. Da wir bei zwölf der 15 Sets kein<br />

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Jahresbericht 2008 KL BS

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