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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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Ergebnisse<br />

Konservierungsmittel<br />

• Es wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt.<br />

• Ein Fingerfarbenset enthielt zwischen 60 und 210 mg/kg Benzisothiazolinon. Benzisothiazolinon<br />

ist in Fingerfarben <strong>als</strong> Konservierungsstoff nicht zugelassen.<br />

• Bei drei Proben fehlte die vorgeschriebene Deklaration der Konservierungsstoffe vollständig.<br />

Enthalten waren je nach Produkt Phenoxyethanol, Parabene, Methyl- und Methylchlorisothiazolinon<br />

sowie Formaldehyd.<br />

• Weitere drei Proben enthielten zusätzlich zu den deklarierten Stoffen auch nicht deklarierte<br />

Parabene (Eine) oder Methyl- und Methylchlorisothiazolinon (Zwei).<br />

• Bronopol ist <strong>als</strong> Konservierungsstoff in Fingerfarben weiterhin beliebt und in acht von 15 Sets<br />

nachgewiesen. Auf Grund des alkalischen pH’s der meisten Proben ist dies jedoch keine<br />

gute Wahl, da Bronopol in diesem pH-Bereich schnell abgebaut wird. So ist es auch kein<br />

Wunder, dass die gefundenen Gehalte mit einer Ausnahme deutlich unter 0.01% liegen oder<br />

Bronopol gar nicht mehr nachgewiesen werden kann. Unabhängig davon, ob dabei die konservierende<br />

Wirkung verloren geht oder allenfalls toxische Abbauprodukte gebildet werden,<br />

kann dies bei gleichzeitiger Anwesenheit von sekundären Aminen zur Bildung der karzinogenen<br />

Nitrosamine führen.<br />

Bitterstoffe<br />

• Fingerfarben müssen gemäss EN 71/7 entweder Denatonium-Benzoat, Saccharose-<br />

Octaacetat oder Naringin <strong>als</strong> Bitterstoff enthalten. In 13 von 15 Sets konnte ein Bitterstoff<br />

nachgewiesen werden (zwölfmal Denatonium-Benzoat, einmal Saccharose-Octaacetat), wobei<br />

dieser in einem Fall nicht deklariert war.<br />

• In einem der drei Sets, welche keine Bitterstoffe deklariert hatte und welches wir bereits aus<br />

der 2006er Kampagne kannten, konnte nur Saccharose <strong>als</strong> Abbauprodukt von Saccharose-<br />

Octaacetat nachgewiesen werden. Saccharose-Octaacetat wird durch den Hersteller zwar<br />

zugesetzt, es zersetzt sich aber innerhalb von Monaten zu Saccharose und Essigsäure.<br />

Organische Farbmittel<br />

Fingerfarben enthalten häufig Pigmente. Die Identifikation von Pigmenten stellt relativ hohe<br />

Anforderungen an die Analytik, da Pigmente definitionsgemäss schwer löslich und damit den<br />

meisten geläufigen Analysenmethoden nur schwer zugänglich sind. Zusätzlich sind viele organische<br />

Farbmittel nur schwer <strong>als</strong> Referenzsubtanz zu erhalten. So konnten auch von den löslichen<br />

Farbmitteln 19 Stoffe nicht identifiziert werden. Anorganische Pigmente wurden nicht<br />

untersucht.<br />

Einige Proben enthielten Farbmittel, welche nicht in der Positivliste (Anhang A der EN 71/7)<br />

aufgeführt sind. Gemäss Absatz 4.5 EN 71/7 dürfen aber zusätzlich auch Farbmittel verwendet<br />

werden, die weder <strong>als</strong> karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch, sehr toxisch, toxisch, gesundheitsschädlich,<br />

ätzend, reizend oder sensibilisierend eingestuft sind. Damit erübrigt sich im<br />

Prinzip die Positivliste der EN 71/7. Aktuell sind im Übrigen nur elf im Colour Index aufgenommene<br />

Farbstoffe in dieser (Negativ)- Liste eingestuft.<br />

Eine Probe enthielt Rhodamin B <strong>als</strong> Verunreinigung eines verwandten Farbstoffes. Rhodamin B<br />

wäre in Kosmetika verboten.<br />

Jahresbericht 2008 KL BS Seite 117 von 212

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