Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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Prüfverfahren<br />
Die Kunststoffe werden mit THF extrahiert. Der gelöste Kunststoff wird anschliessend durch<br />
Zugabe von Methanol ausgefällt und filtriert. Das Methanol/THF- Filtrat wird eingeengt und der<br />
Rückstand in Acetonitril aufgenommen. Die quantitative Bestimmung erfolgt mittels HPLC/DAD.<br />
Positive Befunde werden mit LC/MS bestätigt. Zusätzlich wird mit FTIR die Kunststoffart zu<br />
bestimmt.<br />
Ergebnisse<br />
Verbotene Phthalate mit Gehalten über dem Grenzwert wurden in drei Schnorchelmundstücken<br />
und in einer Taucherbrille entdeckt. Im Kunststoff der Taucherbrille wurden rund 0,5 Prozent<br />
DEHP gefunden. Die drei Schnorchel wiesen 0,6 Prozent, 38 Prozent und 40 Prozent DEHP<br />
auf. Im Falle des Schnorchels mit 0,6 Prozent DEHP wurden zudem noch rund 0,3 Prozent<br />
DIDP gefunden.<br />
Die beiden Schnorchel mit den extrem hohen Gehalten an DEHP sowie die beanstandete<br />
Taucherbrille stammten beide aus China. Der dritte Schnorchel mit DEHP und DIDP stammte<br />
aus Italien.<br />
Sieben Proben bestanden aus Silikon bzw. Mischungen mit Silikon. Der Rest bestand aus<br />
Weich-PVC. Die Taucherbrille und die beiden Schnorchel mit hohen DEHP Gehalten waren aus<br />
Weich-PVC. Der Schnorchel mit weniger <strong>als</strong> einem Prozent Phthalat war vermutlich aus einer<br />
Silikonmischung hergestellt.<br />
Massnahmen<br />
Ware mit unerlaubt hohen Phthalatgehalten wurde aus dem Verkehr gezogen.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Mit einer Beanstandungsrate von über 23 Prozent werden wir dieser Spielzeugkategorie mit<br />
vermehrten Kontrollen erhöhte Aufmerksamkeit schenken.<br />
2.3.12 Fingermalfarben / Konservierungsmittel, primäre aromatische Amine,<br />
Bitterstoffe, Farbmittel, Phthalate, Nitrosamine, pH und Deklaration<br />
Gemeinsame Kampagne Basel-Stadt (Schwerpunktslabor) und Aargau<br />
Anzahl untersuchte Sets: 15<br />
(80 Einzelproben):<br />
Beanstandungsgründe:<br />
Beanstandete Sets: 9 (60 %)<br />
Unerlaubtes Konservierungsmittel (1); Fehlende Deklaration<br />
von Konservierungsmitteln (3); Ungenügende Deklaration<br />
der Konservierungsstoffe (4), Fehlende Deklaration der<br />
Bitterstoffe (2); Fehlender oder abgebauter Bitterstoff (2);<br />
Nitrosodiethanolamin (3); Fehlende Warnhinweise (3); Ungenügende<br />
Warnhinweise (1); Fehlende Warnhinweise in<br />
ital. Sprache (2)<br />
Ausgangslage und Untersuchungsziele<br />
Nachdem Kampagnen in den Jahren 2005 und 2006<br />
Beanstandungsquoten von 93% resp. 88% ergeben hatten, drängte<br />
sich eine Wiederholung der Kampagne auf.<br />
Fingerfarben werden hauptsächlich von Kindern im Vorschulalter<br />
verwendet. Bei deren Gebrauch geraten sie in grossflächigen<br />
Hautkontakt. Im Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Finger abgeleckt<br />
und damit grössere Mengen von Fingerfarben verschluckt<br />
werden können. Fingerfarben waren deswegen die ersten<br />
Spielzeuge, bei denen die Verwendung von organisch-chemischen<br />
Inhaltsstoffen geregelt wurde. Die europäische Norm „Sicherheit von<br />
Spielzeug – Teil 7: Fingermalfarben – Anforderungen und<br />
Prüfverfahren (kurz: EN 71/7) wurde 2002 in Kraft gesetzt. Sie regelt<br />
mit drei Positivlisten die Konservierungsmittel, Farb- und Bitterstoffe,<br />
Jahresbericht 2008 KL BS Seite 115 von 212