10.11.2013 Aufrufe

Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Prüfverfahren<br />

Die Kunststoffe werden mit THF extrahiert. Der gelöste Kunststoff wird anschliessend durch<br />

Zugabe von Methanol ausgefällt und filtriert. Das Methanol/THF- Filtrat wird eingeengt und der<br />

Rückstand in Acetonitril aufgenommen. Die quantitative Bestimmung erfolgt mittels HPLC/DAD.<br />

Positive Befunde werden mit LC/MS bestätigt. Zusätzlich wird mit FTIR die Kunststoffart zu<br />

bestimmt.<br />

Ergebnisse<br />

Verbotene Phthalate mit Gehalten über dem Grenzwert wurden in drei Schnorchelmundstücken<br />

und in einer Taucherbrille entdeckt. Im Kunststoff der Taucherbrille wurden rund 0,5 Prozent<br />

DEHP gefunden. Die drei Schnorchel wiesen 0,6 Prozent, 38 Prozent und 40 Prozent DEHP<br />

auf. Im Falle des Schnorchels mit 0,6 Prozent DEHP wurden zudem noch rund 0,3 Prozent<br />

DIDP gefunden.<br />

Die beiden Schnorchel mit den extrem hohen Gehalten an DEHP sowie die beanstandete<br />

Taucherbrille stammten beide aus China. Der dritte Schnorchel mit DEHP und DIDP stammte<br />

aus Italien.<br />

Sieben Proben bestanden aus Silikon bzw. Mischungen mit Silikon. Der Rest bestand aus<br />

Weich-PVC. Die Taucherbrille und die beiden Schnorchel mit hohen DEHP Gehalten waren aus<br />

Weich-PVC. Der Schnorchel mit weniger <strong>als</strong> einem Prozent Phthalat war vermutlich aus einer<br />

Silikonmischung hergestellt.<br />

Massnahmen<br />

Ware mit unerlaubt hohen Phthalatgehalten wurde aus dem Verkehr gezogen.<br />

Schlussfolgerungen<br />

Mit einer Beanstandungsrate von über 23 Prozent werden wir dieser Spielzeugkategorie mit<br />

vermehrten Kontrollen erhöhte Aufmerksamkeit schenken.<br />

2.3.12 Fingermalfarben / Konservierungsmittel, primäre aromatische Amine,<br />

Bitterstoffe, Farbmittel, Phthalate, Nitrosamine, pH und Deklaration<br />

Gemeinsame Kampagne Basel-Stadt (Schwerpunktslabor) und Aargau<br />

Anzahl untersuchte Sets: 15<br />

(80 Einzelproben):<br />

Beanstandungsgründe:<br />

Beanstandete Sets: 9 (60 %)<br />

Unerlaubtes Konservierungsmittel (1); Fehlende Deklaration<br />

von Konservierungsmitteln (3); Ungenügende Deklaration<br />

der Konservierungsstoffe (4), Fehlende Deklaration der<br />

Bitterstoffe (2); Fehlender oder abgebauter Bitterstoff (2);<br />

Nitrosodiethanolamin (3); Fehlende Warnhinweise (3); Ungenügende<br />

Warnhinweise (1); Fehlende Warnhinweise in<br />

ital. Sprache (2)<br />

Ausgangslage und Untersuchungsziele<br />

Nachdem Kampagnen in den Jahren 2005 und 2006<br />

Beanstandungsquoten von 93% resp. 88% ergeben hatten, drängte<br />

sich eine Wiederholung der Kampagne auf.<br />

Fingerfarben werden hauptsächlich von Kindern im Vorschulalter<br />

verwendet. Bei deren Gebrauch geraten sie in grossflächigen<br />

Hautkontakt. Im Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Finger abgeleckt<br />

und damit grössere Mengen von Fingerfarben verschluckt<br />

werden können. Fingerfarben waren deswegen die ersten<br />

Spielzeuge, bei denen die Verwendung von organisch-chemischen<br />

Inhaltsstoffen geregelt wurde. Die europäische Norm „Sicherheit von<br />

Spielzeug – Teil 7: Fingermalfarben – Anforderungen und<br />

Prüfverfahren (kurz: EN 71/7) wurde 2002 in Kraft gesetzt. Sie regelt<br />

mit drei Positivlisten die Konservierungsmittel, Farb- und Bitterstoffe,<br />

Jahresbericht 2008 KL BS Seite 115 von 212

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!