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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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Prüfverfahren<br />

Die Kunststoffe werden mit THF extrahiert. Der gelöste Kunststoff wird anschliessend durch<br />

Zugabe von Methanol ausgefällt und filtriert. Das Methanol/THF- Filtrat wird eingeengt und der<br />

Rückstand in Acetonitril aufgenommen. Die quantitative Bestimmung erfolgt mittels HPLC/DAD.<br />

Positive Befunde werden mit LC/MS bestätigt.<br />

Ergebnisse<br />

Fünf (26%) Spielzeuge wiesen Phthalatgehalte über den erlaubten 0,1 Prozent auf. Die Gehalte<br />

bei diesen fünf Proben bewegten sich zwischen 0,6 und 37 %. Gefunden wurden hauptsächlich<br />

DINP und in einem Fall DEHP. Soweit ermittelbar, stammten die fünf problematischen Proben<br />

aus Taiwan, der Volksrepublik China und aus Deutschland.<br />

Massnahmen<br />

Spielzeuge mit unerlaubt hohen Phthalatgehalten wurden aus dem Verkehr gezogen.<br />

Schlussfolgerungen<br />

Das Phthalatverbot besteht nun schon seit mehreren Jahren. Trotz EU weitem Verbot hat sich<br />

an unserer Beanstandungsrate von rund 30 Prozent nichts geändert. Ein Problem besteht<br />

sicherlich darin, dass problematische Ware vielfach von Läden angeboten wird, welche nur<br />

sporadisch Spielzeuge anbieten und sich deshalb zu wenig gut mit der Problematik auskennen.<br />

Eine Wiederholung und Ausweitung der Kontrollen erscheint uns zudem unumgänglich.<br />

2.3.11 Schnorchel und Taucherbrillen / Phthalate<br />

Anzahl untersuchte Proben: 17 beanstandet: 4<br />

Beanstandungsgründe:<br />

Grenzwertüberschreitung<br />

Ausgangslage<br />

Das Mundstück von Schnorchel und der Kunststoffteil von Taucherbrillen müssen einerseits<br />

elastisch sein und im Falle der Brillen für die notwendige Dichtheit auch eng auf der Haut<br />

anliegen. Hierzu werden Kunststoffe und Gummi-Weichmacher zugesetzt. Nicht alle technisch<br />

geeigneten Weichmacher sind aber auch für den direkten Kontakt mit der Haut oder dem Mund<br />

<strong>als</strong> unbedenklich anzusehen. In den letzten Jahren wurden namentlich gewisse Phthalate für<br />

Spielzeuge verboten. Dies, weil sie einerseits <strong>als</strong> reproduktionstoxisch gelten und andererseits<br />

sich aus dem Kunststoff lösen können und somit bioverfügbar sind.<br />

Untersuchungsziele<br />

Mit der Kampagne wollten wir überprüfen, ob das Verbot von gewissen Phthalaten bei<br />

Schnorcheln und Taucherbrillen für Kinder eingehalten wird.<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

In der Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (VSS) SR 817.044.1 wird im<br />

Anhang 2 II und h und i der maximal mögliche Phthalatgehalt für Spielzeug auf 0,1 Prozent<br />

festgelegt. Dieser Grenzwert gilt generell für DEHP (Diethylhexylphthalat), DBP<br />

(Dibutylphthalat) und BBP (Benzylbutylphthalat). Dieser Grenzwert gilt zudem bei Spielzeug,<br />

das in den Mund genommen werden kann, auch für DINP (Diisononylphthalat) DIDP<br />

(Diisodecylphthalat) und DNOP (Di-n-octylphthalat).<br />

Probenbeschreibung<br />

Die Proben wurden entweder <strong>als</strong> einzelne Schnorchel oder dann <strong>als</strong> Tauchset verkauft und<br />

stammten aus dem Handel in Basel. Mehr <strong>als</strong> 70 Prozent waren ursprünglich in China<br />

hergestellt. worden. Die restlichen Proben stammten entweder aus Thailand, Italien oder waren<br />

unbekannter Herkunft.<br />

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Jahresbericht 2008 KL BS

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