Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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Prüfverfahren<br />
Die Kunststoffe werden mit THF extrahiert. Der gelöste Kunststoff wird anschliessend durch<br />
Zugabe von Methanol ausgefällt und filtriert. Das Methanol/THF- Filtrat wird eingeengt und der<br />
Rückstand in Acetonitril aufgenommen. Die quantitative Bestimmung erfolgt mittels HPLC/DAD.<br />
Positive Befunde werden mit LC/MS bestätigt.<br />
Ergebnisse<br />
Fünf (26%) Spielzeuge wiesen Phthalatgehalte über den erlaubten 0,1 Prozent auf. Die Gehalte<br />
bei diesen fünf Proben bewegten sich zwischen 0,6 und 37 %. Gefunden wurden hauptsächlich<br />
DINP und in einem Fall DEHP. Soweit ermittelbar, stammten die fünf problematischen Proben<br />
aus Taiwan, der Volksrepublik China und aus Deutschland.<br />
Massnahmen<br />
Spielzeuge mit unerlaubt hohen Phthalatgehalten wurden aus dem Verkehr gezogen.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Das Phthalatverbot besteht nun schon seit mehreren Jahren. Trotz EU weitem Verbot hat sich<br />
an unserer Beanstandungsrate von rund 30 Prozent nichts geändert. Ein Problem besteht<br />
sicherlich darin, dass problematische Ware vielfach von Läden angeboten wird, welche nur<br />
sporadisch Spielzeuge anbieten und sich deshalb zu wenig gut mit der Problematik auskennen.<br />
Eine Wiederholung und Ausweitung der Kontrollen erscheint uns zudem unumgänglich.<br />
2.3.11 Schnorchel und Taucherbrillen / Phthalate<br />
Anzahl untersuchte Proben: 17 beanstandet: 4<br />
Beanstandungsgründe:<br />
Grenzwertüberschreitung<br />
Ausgangslage<br />
Das Mundstück von Schnorchel und der Kunststoffteil von Taucherbrillen müssen einerseits<br />
elastisch sein und im Falle der Brillen für die notwendige Dichtheit auch eng auf der Haut<br />
anliegen. Hierzu werden Kunststoffe und Gummi-Weichmacher zugesetzt. Nicht alle technisch<br />
geeigneten Weichmacher sind aber auch für den direkten Kontakt mit der Haut oder dem Mund<br />
<strong>als</strong> unbedenklich anzusehen. In den letzten Jahren wurden namentlich gewisse Phthalate für<br />
Spielzeuge verboten. Dies, weil sie einerseits <strong>als</strong> reproduktionstoxisch gelten und andererseits<br />
sich aus dem Kunststoff lösen können und somit bioverfügbar sind.<br />
Untersuchungsziele<br />
Mit der Kampagne wollten wir überprüfen, ob das Verbot von gewissen Phthalaten bei<br />
Schnorcheln und Taucherbrillen für Kinder eingehalten wird.<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
In der Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (VSS) SR 817.044.1 wird im<br />
Anhang 2 II und h und i der maximal mögliche Phthalatgehalt für Spielzeug auf 0,1 Prozent<br />
festgelegt. Dieser Grenzwert gilt generell für DEHP (Diethylhexylphthalat), DBP<br />
(Dibutylphthalat) und BBP (Benzylbutylphthalat). Dieser Grenzwert gilt zudem bei Spielzeug,<br />
das in den Mund genommen werden kann, auch für DINP (Diisononylphthalat) DIDP<br />
(Diisodecylphthalat) und DNOP (Di-n-octylphthalat).<br />
Probenbeschreibung<br />
Die Proben wurden entweder <strong>als</strong> einzelne Schnorchel oder dann <strong>als</strong> Tauchset verkauft und<br />
stammten aus dem Handel in Basel. Mehr <strong>als</strong> 70 Prozent waren ursprünglich in China<br />
hergestellt. worden. Die restlichen Proben stammten entweder aus Thailand, Italien oder waren<br />
unbekannter Herkunft.<br />
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Jahresbericht 2008 KL BS