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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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zugelassenen Höchstkonzentration, nachgewiesen. Sämtliche Bio-Produkte waren dabei<br />

rückstandsfrei.<br />

In den meisten Lebensmitteln, wie z.B. Obst, Gemüse oder Getreide, sind die langlebigen<br />

Radionuklide Cäsium-137 ( 137 Cs) und Strontium-90 ( 90 Sr) des Tschernobyl-Fallout heute<br />

immer noch nachweisbar. Beide Radionuklide entstehen bei der Kernspaltung im Atomkraftwerk<br />

und zerfallen unter Aussendung von β-Strahlung und γ-Strahlung mit einer physikalischen<br />

Halbwertszeit von ca. 30 Jahren. Aufgrund dieser langen Halbwertszeiten ist es nicht<br />

verwunderlich, dass auch heute noch Radioaktivität aus Tschernobyl in unserer Umwelt<br />

messbar ist. Die daraus resultierende radioaktive Belastung von Nahrungsmitteln hängt<br />

einerseits von der Art des Lebensmittels und andererseits von der Herkunft bzw. der regionalen<br />

Bodenbelastung ab. Von 21 untersuchten Wildbeeren und Pilzen aus Nord-/Osteuropa<br />

erfüllten alle den Toleranzwert für Cäsiumisotope (bis 98 Bq/kg). Beim Strontium-90 waren drei<br />

Heidelbeerproben über dem Toleranzwert von 1 Bq/kg; der Grenzwert war jedoch eingehalten.<br />

Eine Honigprobe aus Österreich wies 24 Bq/kg 137 Cs auf und musste beanstandet werden. Zwei<br />

Heilerden (Kieselerden), die oral eingenommen werden, wurden wegen<br />

Grenzwertüberschreitungen der Verordnung für Fremd- und Inhaltsstoffe bei Radionukliden<br />

der natürlichen Zerfallsreihen des Urans und Thoriums an die zuständige Vollzugsbehörde<br />

SwissMedic zur Beurteilung überwiesen. Die SwissMedic entschied die Kieselerden wie<br />

Lebensmittel zu beurteilen und beanstandete die beiden Proben.<br />

Für Lebensmittelallergiker ist bis heute das strikte Vermeiden von Lebensmitteln, die<br />

Allergene enthalten, das einzige Mittel, eine allergische Reaktion zu verhindern. Nichtdeklarierte<br />

oder „versteckte“ Allergene stellen in diesem Sinn ein erhebliches<br />

Gesundheitsrisiko für allergische Personen dar. Das schweizerische Lebensmittelrecht schreibt<br />

die Deklaration der bekannten Lebensmittelallergene wie z.B. glutenhaltige Getreide,<br />

Erdnuss, Haselnuss, Milch, Eier oder Sojabohnen vor, auch wenn sie unbeabsichtigt in ein<br />

Lebensmittel gelangen. Im Offenverkauf muss entsprechend mündlich Auskunft gegeben<br />

werden können. Im <strong>Bericht</strong>sjahr untersuchten wir Glutenfreie Lebensmittel auf die tatsächliche<br />

Abwesenheit von Gluten. Lebensmittel mit Fleischanteil wurden bezüglich der Allergene Sellerie<br />

und Ei untersucht. In Cornflakes wurden die Allergene Haselnuss, Erdnuss, Mandel, Soja und<br />

Sesam gesucht. Essiggurken wurden auf Sellerie untersucht und Chips und Salzgebäck<br />

testeten wir auf Haselnuss, Erdnuss, Sellerie, Soja und Lupine. Bei Lebensmitteln im Euro-Look<br />

überprüften wir die gesetzlich vorgeschriebene Auskunftspflicht bei der Abgabe an die<br />

Konsumenten.<br />

Die Verwendung von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen <strong>als</strong> Lebensmittel wird seit der<br />

Markteinführung der Flavr Savr Tomate der Firma Calgene 1994 kontrovers diskutiert. Das<br />

Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen <strong>als</strong> Lebensmittel ist weltweit<br />

bewilligungspflichtig. Neben der Bewilligungspflicht besteht für bewilligte GVO in der Schweiz<br />

wie in der benachbarten EU eine Deklarationspflicht. Über dem Deklarationsschwellenwert<br />

von 0.9% bezogen auf die Zutat, muss die Verwendung von GVO auf Lebensmitteln deklariert<br />

werden. Nicht bewilligte GVO sind in der Schweiz nicht verkehrfähig. Bisher galt dies auch für<br />

kleinste Spuren. Seit dem 1. April 2008 ist in der Verordnung über gentechnisch veränderte<br />

geregelt, dass geringe Mengen GVO (nur Nutzpflanzen) unter gewissen Voraussetzungen (von<br />

einer ausländischen Behörde bewilligt, GVO-Anteil kleiner 0.5 Massenprozent, eine<br />

Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann und geeignete Nachweisverfahren sowie<br />

Referenzmaterial öffentlich verfügbar sind) toleriert werden können. Im <strong>Bericht</strong>sjahr wurden<br />

weder deklarationspflichtige GVO-Gehalte über 0.9% noch nicht-bewilligte GVO festgestellt. 45<br />

Proben Corn Flakes und Fleischersatzprodukte wurden auf gentechnisch veränderte Pflanzen<br />

untersucht. Wir stellten in 8 Proben geringe Anteile an GVO fest, wovon in drei Proben Mengen<br />

zwischen 0.1 % und 0.9 % und in 5 Proben Mengen unter 0.1% enthalten waren.<br />

Auf der Verpackung eines Lebensmittels werden in der vorgeschriebenen Zutatenliste alle<br />

enthaltenen Zutaten und Zusatzstoffe aufgelistet. Oft wird zudem mit einer<br />

Nährwertdeklaration auf den Gehalt an Proteinen, Kohlenhydraten, Fetten und weiteren<br />

Stoffen hingewiesen. Zusatzstoffe dienen in erster Linie der Konservierung, der Farb- und der<br />

Konsistenzgebung und sind toxikologisch gut untersucht. Nur unbedenkliche Zusatzstoffe<br />

Jahresbericht 2008 KL BS Seite 11 von 212

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