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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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2.3.9 Duschgele in Weich-PVC-Verpackungen / Phthalate und deren Retention<br />

auf der Haut<br />

Weiterführende Untersuchungen zur letztjährigen Kampagne<br />

Anzahl untersuchte Proben: 8 beanstandet: 6 (75%)<br />

Beanstandungsgründe: Diisononylphthalat (6)<br />

Ausgangslage und Untersuchungsziele<br />

Im Jahre 2007 wurden 70% der untersuchten<br />

Produkte wegen Verunreinigung mit<br />

Diethylhexylphthalat (DEHP) und<br />

Diisononylphthalat (DINP) beanstandet. Die<br />

Gehalte betrugen bis 1.3%, was für<br />

Verunreinigungen unakzeptabel hoch ist. Da<br />

die Phthalate aus der Verpackung in das<br />

Duschgel migrieren, war zu erwarten, dass<br />

die Gehalte nach längerer Lagerung in<br />

einigen Fällen noch ansteigen würden. Einige<br />

Produkte sollten deshalb nach 6-monatiger<br />

Lagerung nochm<strong>als</strong> geprüft werden.<br />

Toxikologisch gesehen sind die in den Duschgelen gefundenen Gehalte eher unkritisch, da es<br />

sich bei den belasteten Produkten um Rinse off- Produkte handelt, von denen bei der<br />

Anwendung der grösste Teil wieder abgespült wird. So wird bei toxikologischen Abschätzungen<br />

von Stoffen aus Rinse off- Produkten häufig davon ausgegangen, dass nach der Anwendung<br />

nur 1% der Stoffe auf der Haut verbleibt (Retention). Dies ist üblicherweise eine Schätzung, da<br />

für die wenigsten Stoffe Untersuchungen zu deren Retention vorliegen. Auch für DEHP und<br />

DINP sind nach unserem Wissensstand keine Werte bekannt.<br />

Aus toxikologischen Untersuchungen an Ratten bekannt sind hingegen die Absorptionsraten<br />

der Stoffe DEHP und DINP. Die Absorptionsrate ist die Menge des Stoffes, welche durch die<br />

Hautbarriere in den Körper gelangt. Sie beträgt 4% für DINP und 5% für DEHP. Da wie erwähnt<br />

spezifische Untersuchungen zur Retention dieser Stoffe nicht vorliegen, wollten wir mit einer<br />

einfachen Versuchsanordnung testen, ob die für die beiden Phthalate verwendete<br />

Retentionsrate von 1% vernünftig erscheint.<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Beurteilungsgrundlage für ein Verbot von DEHP in Kosmetika ist der Artikel 2 Absatz 4 der<br />

"Verordnung des EDI über kosmetische Mittel vom 23. November 2005", welcher sich auf<br />

Anhang I der EU - Richtlinie 67/548/EWG stützt. Stoffe mit einem Anwendungsverbot werden<br />

vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) aufgrund von aktuellen wissenschaftlichen Ergebnissen<br />

laufend neu bewertet. Gemäss Scientific comittee on consumer products (SCCP) der EU gelten<br />

kosmetische Produkte, welche weniger <strong>als</strong> 0.01% DEHP enthalten <strong>als</strong> sicher<br />

(http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_sccp/docs/sccp_o_106.pdf).<br />

DINP ist im Gegensatz zu DEHP nicht <strong>als</strong> reproduktionstoxisch eingestuft. Gemäss der<br />

Verordnung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LGV), Artikel 36 dürfen<br />

Verpackungen kosmetischer Mittel an diese nur Stoffe in Mengen abgeben, welche<br />

gesundheitlich unbedenklich und technisch vermeidbar sind.<br />

Probenbeschreibung<br />

Bei den Proben handelte es sich um Dusch- und Badegels in fantasievollen<br />

Weichverpackungen, welche hauptsächlich <strong>als</strong> Geschenke unter Jugendlichen gedacht sind.<br />

Die Produkte finden sich in Warenhäusern, Drogerien, Einrichtungshäusern, Geschenkläden<br />

oder auch Buchhäusern. Praktisch alle Produkte wurden in China produziert. Im Jahr 2008<br />

wurden zusätzlich zu den im Jahre 2007 untersuchten 27 Proben weitere 8 Proben untersucht.<br />

Jahresbericht 2008 KL BS Seite 107 von 212

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