Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium
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allen drei Amtssprachen. So müssen Thioglycolsäure enthaltende Produkte folgende<br />
Warnhinweise tragen: „Enthält Salze der Thioglycolsäure, Gebrauchsanweisungen befolgen,<br />
Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren, Augenkontakt vermeiden, Bei Augenkontakt<br />
sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen. Geeignete Handschuhe tragen.“<br />
Probenbeschreibung<br />
Alle permanenten Haarverformungsmittel waren für die gewerbliche Verwendung bestimmt.<br />
Herkunft<br />
Anzahl Proben<br />
Permanente Haarverformungsmittel 12<br />
Glättende Haarpflegemittel<br />
(Conditioners)<br />
7<br />
Enthaarungsmittel 10<br />
Total 29<br />
Prüfverfahren<br />
Analyten<br />
Haarverformungsmittel<br />
(Thioglycol- Dithioglycol- Thiomilchsäure u.a.)<br />
UV-aktive Konservierungsmittel<br />
(40 erlaubte, 8 nicht erlaubte)<br />
Freies Formaldehyd, Glyoxal und Glutaraldehyd<br />
Quaternäre Ammoniumverbindungen (Quats)<br />
Farbstoffe (165)<br />
Allergene Duftstoffe (24)<br />
Prüfverfahren<br />
Extraktion mit methanolischer Phosphorsäure<br />
Trennung mit HPLC-DAD<br />
Extraktion mit methanolischer Ameisensäure<br />
Trennung mit Reversed-Phase HPLC-DAD<br />
Reversed-Phase HPLC-DAD nach Derivatisierung mit<br />
2,4-Dinitrophenylhydrazin<br />
Extraktion mit methanolischer Ameisensäure.<br />
Identifizierung und Quantifizierung mit LC/MS<br />
Extraktion mit geeigneten Lösungsmitteln<br />
Trennung mit Ionenpaar-Reversed-Phase-HPLC<br />
Extraktion mit Aceton, Aufreinigung mit GPC<br />
Identifizierung und Quantifizierung mit GC/MS<br />
pH Gemäss ISO EN 787-9<br />
Nitrosamine (9)<br />
Extraktion mit Wasser<br />
Bestimmung mit LC/MS/MS<br />
Ergebnisse und Massnahmen<br />
Duftstoffe, Konservierungsstoffe, Nitrosamine und pH<br />
• Die Deklaration von sechs allergenen Dufstoffe fehlte auf einem amerikanischen Produkt<br />
gänzlich. Vier weitere Produkte enthielten Benzylalkohol oberhalb der Deklarationslimite von<br />
100 mg/kg. Gleichzeitig fanden wir in diesen Proben auch Spuren von Salicylsäure. Die<br />
Produkte enthielten alle Benzylsalicylat, welches offenbar in dieser Matrix nicht stabil ist und<br />
zu Benzylakohol und Salicylsäure abgebaut wird. Es ist in diesem Zusammenhang<br />
bemerkenswert, dass keines der Haarverformungsmittel Mindesthaltbarkeitsdatum oder<br />
Aufbrauchfrist trägt, da gemäss Herstellern die Produkte jahrelang stabil seien.<br />
• Ein Haarglättungsmittel enthielt 0,094% freies Formaldehyd, welches von einem deklarierten<br />
Formaldehydabspalter stammte (Imidazolidinylharnstoff). Ab einem Gehalt von 0,05%<br />
Formaldehyd muss das Produkt mit dem Warnhinweis „enthält Formaldehyd“ versehen sein.<br />
Dieser Warnhinweis fehlte auf dem Produkt.<br />
• Auf Grund der angepassten Gesetzgebung mussten keine Beanstandungen wegen<br />
quaternären Ammoniumverbindungen, welche in Pflegemitteln <strong>als</strong> Antistatika eingesetzt<br />
werden, ausgesprochen werden.<br />
• Der pH der Haarentfernungsmittel lag zwischen pH 11,1 und 12,4 und damit unterhalb dem<br />
Grenzwert von 12,7.<br />
• Der pH der Haarverformungsmittel lag zwischen 8,3 und 9,2 und damit innerhalb des<br />
Bereichs von pH 7 bis 9,5.<br />
• Karzinogene Nitrosamine wurden erfreulicherweise in keinem der Produkte nachgewiesen.<br />
Jahresbericht 2008 KL BS Seite 105 von 212