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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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allen drei Amtssprachen. So müssen Thioglycolsäure enthaltende Produkte folgende<br />

Warnhinweise tragen: „Enthält Salze der Thioglycolsäure, Gebrauchsanweisungen befolgen,<br />

Nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren, Augenkontakt vermeiden, Bei Augenkontakt<br />

sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen. Geeignete Handschuhe tragen.“<br />

Probenbeschreibung<br />

Alle permanenten Haarverformungsmittel waren für die gewerbliche Verwendung bestimmt.<br />

Herkunft<br />

Anzahl Proben<br />

Permanente Haarverformungsmittel 12<br />

Glättende Haarpflegemittel<br />

(Conditioners)<br />

7<br />

Enthaarungsmittel 10<br />

Total 29<br />

Prüfverfahren<br />

Analyten<br />

Haarverformungsmittel<br />

(Thioglycol- Dithioglycol- Thiomilchsäure u.a.)<br />

UV-aktive Konservierungsmittel<br />

(40 erlaubte, 8 nicht erlaubte)<br />

Freies Formaldehyd, Glyoxal und Glutaraldehyd<br />

Quaternäre Ammoniumverbindungen (Quats)<br />

Farbstoffe (165)<br />

Allergene Duftstoffe (24)<br />

Prüfverfahren<br />

Extraktion mit methanolischer Phosphorsäure<br />

Trennung mit HPLC-DAD<br />

Extraktion mit methanolischer Ameisensäure<br />

Trennung mit Reversed-Phase HPLC-DAD<br />

Reversed-Phase HPLC-DAD nach Derivatisierung mit<br />

2,4-Dinitrophenylhydrazin<br />

Extraktion mit methanolischer Ameisensäure.<br />

Identifizierung und Quantifizierung mit LC/MS<br />

Extraktion mit geeigneten Lösungsmitteln<br />

Trennung mit Ionenpaar-Reversed-Phase-HPLC<br />

Extraktion mit Aceton, Aufreinigung mit GPC<br />

Identifizierung und Quantifizierung mit GC/MS<br />

pH Gemäss ISO EN 787-9<br />

Nitrosamine (9)<br />

Extraktion mit Wasser<br />

Bestimmung mit LC/MS/MS<br />

Ergebnisse und Massnahmen<br />

Duftstoffe, Konservierungsstoffe, Nitrosamine und pH<br />

• Die Deklaration von sechs allergenen Dufstoffe fehlte auf einem amerikanischen Produkt<br />

gänzlich. Vier weitere Produkte enthielten Benzylalkohol oberhalb der Deklarationslimite von<br />

100 mg/kg. Gleichzeitig fanden wir in diesen Proben auch Spuren von Salicylsäure. Die<br />

Produkte enthielten alle Benzylsalicylat, welches offenbar in dieser Matrix nicht stabil ist und<br />

zu Benzylakohol und Salicylsäure abgebaut wird. Es ist in diesem Zusammenhang<br />

bemerkenswert, dass keines der Haarverformungsmittel Mindesthaltbarkeitsdatum oder<br />

Aufbrauchfrist trägt, da gemäss Herstellern die Produkte jahrelang stabil seien.<br />

• Ein Haarglättungsmittel enthielt 0,094% freies Formaldehyd, welches von einem deklarierten<br />

Formaldehydabspalter stammte (Imidazolidinylharnstoff). Ab einem Gehalt von 0,05%<br />

Formaldehyd muss das Produkt mit dem Warnhinweis „enthält Formaldehyd“ versehen sein.<br />

Dieser Warnhinweis fehlte auf dem Produkt.<br />

• Auf Grund der angepassten Gesetzgebung mussten keine Beanstandungen wegen<br />

quaternären Ammoniumverbindungen, welche in Pflegemitteln <strong>als</strong> Antistatika eingesetzt<br />

werden, ausgesprochen werden.<br />

• Der pH der Haarentfernungsmittel lag zwischen pH 11,1 und 12,4 und damit unterhalb dem<br />

Grenzwert von 12,7.<br />

• Der pH der Haarverformungsmittel lag zwischen 8,3 und 9,2 und damit innerhalb des<br />

Bereichs von pH 7 bis 9,5.<br />

• Karzinogene Nitrosamine wurden erfreulicherweise in keinem der Produkte nachgewiesen.<br />

Jahresbericht 2008 KL BS Seite 105 von 212

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