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Bericht als PDF herunterladen - Kantonales Laboratorium

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Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />

Die neun untersuchten Nitrosamine wurden in keiner Probe in Konzentrationen grösser 10<br />

µg/kg nachgewiesen. Im nächsten Jahr sollen deshalb gezielt dekorative Kosmetika,<br />

Hautreinigungsmittel und Haarkosmetika untersucht werden, da hier wie erwähnt das grösste<br />

Risikopotential besteht.<br />

[1] http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/doc/nitrosamine_kosmetika.pdf<br />

2.3.8 Haarentfernungs- und Haarverformungsmittel / Thioglycolsäure,<br />

Konservierungsmittel, allergene Duftstoffe, Nitrosamine, pH und<br />

Deklaration<br />

Gemeinsame Kampagne der Kantone Aargau und Basel-Stadt (Schwerpunktslabor)<br />

Anzahl untersuchte Proben: 29 beanstandet: 8 (38 %)<br />

Beanstandungsgründe:<br />

Fehlende Deklaration von Duftstoffen (5), fehlende<br />

Warnhinweise (3)<br />

Ausgangslage und Untersuchungsziele<br />

Zur Haarentfernung (chemische Depilation) wie zur permanenten Haarverformung werden<br />

ähnliche Chemikalien verwendet.<br />

Im leicht basischen Milieu werden durch die Stoffe Thioglycolat oder Thiolactat die<br />

Disulfidbrücken des Haars gebrochen. Dadurch verliert das Haar seine Struktur und kann in<br />

eine neue Form gebracht werden. Anschliessend werden die Quervernetzungen<br />

(Disulfidbrücken) im Haar durch eine leichte Oxidation wieder aufgebaut, so dass das Haar<br />

seine neue Form permanent behält. Alternativ können Haarverformungen auch im sauren<br />

Milieu mit dem Aktivstoff Glycerylthioglycolat (GTG) durchgeführt werden. Auf Grund des<br />

höheren Allergiepotenti<strong>als</strong> von GTG wird heute aber mehrheitlich mit Thioglycolat rsp. dem<br />

teureren Thiolactat gewellt oder entkraust.<br />

Zur Haarentfernung wird praktisch ausschliesslich das Calcium-Salz der Thioglykolsäure<br />

verwendet. Bei gegenüber der Haarverformung nochm<strong>als</strong> erhöhtem pH wird das Haar an der<br />

Oberfläche derart geschädigt, dass es durch einen Schaber oder Schwamm leicht entfernt<br />

werden kann.<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Die Verordnung über Kosmetika (VKos) regelt den Einsatz von Duftstoffen,<br />

Haarverformungsmitteln und Konservierungsstoffen im Anhang 3. Die notwendigen Angaben zu<br />

Verpackungen von Kosmetika finden sich in Art. 3 der VKos.<br />

Permanente Haarverformungsmittel<br />

Zur Haarverformung dürfen bis zu 8% Thioglycolsäure (TGS) bei einem pH zwischen 7 und 9,5<br />

oder deren Ester, v.a. GTG bei einem pH zwischen 6 und 9,5 verwendet werden. In Produkten<br />

für die gewerbliche Verwendung sind 11% Thioglycolsäure erlaubt. Die Produkte müssen<br />

verschiedene Warnhinweise tragen. Für Thiomilchsäure existiert kein Grenzwert.<br />

Haarentfernungsmittel<br />

Zur Entfernung von Haaren dürfen maximal 5% Thioglycolsäure bei basischem pH bis zu 12,7<br />

eingesetzt werden. Die Produkte müssen verschiedene Warnhinweise tragen.<br />

Duftstoffe<br />

Für 26 allergene Duftstoffe gilt für Rinse- Off- Produkte eine Deklarationslimite von 100 mg/kg.<br />

Warnhinweise<br />

Kosmetische Produkte zum Entfernen oder Verformen von Haaren enthalten Chemikalien,<br />

welche bei f<strong>als</strong>cher Anwendung der Produkte zu Verätzungen der Augen oder zu einer<br />

Sensibilisierung führen können. Die VKos verlangt deswegen verschiedene Warnhinweise in<br />

Seite 104 von 212<br />

Jahresbericht 2008 KL BS

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