Marzipan / Fettgehalt, Mandelanteil, Zuckerarten, Sorbit ...
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Kant. Laboratorium BS Seite 1 von 2<br />
<strong>Marzipan</strong> / <strong>Fettgehalt</strong>, <strong>Mandelanteil</strong>, <strong>Zuckerarten</strong>, <strong>Sorbit</strong>, Wassergehalt, Farbstoffe,<br />
Mykotoxine und Deklaration<br />
Gemeinsame Kampagne Basel-Stadt (Schwerpunktslabor) und Basel-Landschaft<br />
Anzahl untersuchte Proben: 24 Beanstandet: 10<br />
Beanstandungsgründe: Deklaration (10)<br />
Ausgangslage<br />
<strong>Marzipan</strong> gibt es in allen Farben und Formen: Während in<br />
Basel vielleicht der FCB-Spieler oder der „Waggis“ (Fasnachtsfigur)<br />
der Renner ist, so werden auch die <strong>Marzipan</strong>früchte<br />
oder <strong>Marzipan</strong>schweinchen gerne verschenkt oder<br />
selbst genossen.<br />
<strong>Marzipan</strong> wird hergestellt in dem man Mandeln bei rund<br />
90 °C brüht, mit einer Gummiwalze schält, wäscht, zerkleinert,<br />
mit Zucker fein zerreibt und bei ca. 90 bis 105 °C „abröstet“.<br />
Der typische Geschmack des <strong>Marzipan</strong>s entsteht,<br />
wenn man vor dem Erhitzen den Invertzucker (Fruktose<br />
und Glukose) dazu gibt. Die Zucker beginnen bei den beim<br />
"Abrösten" herrschenden Temperaturen zu karamellisieren.<br />
Die verschiedenen Reaktionen die dabei ablaufen, tragen<br />
zur Geschmacksbildung bei.<br />
Persipan wird aus Aprikosenkernen hergestellt. Es schmeckt ähnlich wie <strong>Marzipan</strong>, ist aber etwas<br />
kräftiger im Geschmack. Die in den Aprikosenkernen enthaltene Blausäure wird bei der Herstellung<br />
von Persipan entfernt.<br />
Untersuchungsziele<br />
Das Kantonale Labor Basel-Stadt interessierte sich einerseits für die Hauptzutaten von <strong>Marzipan</strong>:<br />
Zucker, Mandeln, Feuchthaltemittel und Farbstoffe. Andererseits sollte untersucht werden, ob der<br />
Wassergehalt den Anforderungen entspricht und ob Rückstände von Schimmelpilztoxinen, welche<br />
sich bei schlechter Lagerung der Nüsse bilden können, enthalten sind. Auch die Vollständigkeit der<br />
Deklaration sollte geprüft werden.<br />
Gesetzliche Grundlagen<br />
Die Sachbezeichnungen <strong>Marzipan</strong> und Persipan werden in Art. 219 Abs. 1 der Lebensmittelverordnung<br />
definiert. Es gelten folgende Anforderungen:<br />
Parameter <strong>Marzipan</strong> Persipan<br />
Wassergehalt < 12.5 % < 8 %<br />
Zuckergehalt < 68 % < 74 %<br />
In der Zusatzstoffverordnung sind die erlaubten Farbstoffe aufgelistet:<br />
• E100, 102, 104, 110, 120, 122, 124, 129, 131, 132, 133, 142, 151, 155, 160d,e,f, 161b<br />
mit Mengenbegrenzung.<br />
• E101, 140, 141, 150, 153, 160a,c, 162, 163 170, 171, 172<br />
gemäss guter Herstellungspraxis.<br />
Die Farbstoffe E123 und E127 sind in Konditorei- und Zuckerwaren auch im Rahmen der Übergangsfrist<br />
nicht zulässig.<br />
Für die Mykotoxine Aflatoxin sind in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Grenzwerte festgelegt,<br />
welche für <strong>Marzipan</strong> oder für Mandeln gelten:<br />
• Aflatoxin B1: 2 µg/kg<br />
• Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 (Summe): 4 µg/kg<br />
<strong>Marzipan</strong>_2003.doc erstellt: 28.08.03 10:39
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Probenbeschreibung<br />
In 7 Geschäften wurden 24 <strong>Marzipan</strong>proben erhoben. Diese wurden im Inland produziert (14) oder<br />
aus Deutschland (10) importiert. Die Zeiten sind vorbei, wo jede Konditorei ihr eigenes <strong>Marzipan</strong><br />
selbst herstellt. Die <strong>Marzipan</strong>masse wird oft eingekauft, geformt und mit Farbstoffen verschönert.<br />
Der Verkauf von Persipan scheint heutzutage nicht sehr verbreitet zu sein. Im Kanton Basel-Stadt<br />
wurden keine solche Produkte gefunden.<br />
Prüfverfahren<br />
Zur Bestimmung des <strong>Fettgehalt</strong>s wurden die Proben mit Salzsäure in Gegenwart von Toluol aufgeschlossen<br />
und das Fett zugleich extrahiert, dann getrocknet und gewogen. Die <strong>Zuckerarten</strong> Glucose,<br />
Fructose, Lactose, Saccharose und Maltose wurden mittels Ionenchromatographie (Anionenaustauscher)<br />
quantitativ bestimmt. Dabei konnte auch festgestellt werden, ob <strong>Sorbit</strong> enthalten<br />
ist. Zur Bestimmung des Wassergehaltes wurde die Probe mit Sand zerrieben und bei 102°C getrocknet.<br />
Die Farbstoffe wurden mit HPLC analysiert. Die Zuordnungen erfolgten aufgrund der Retentionszeiten<br />
und der charakteristischen UV/VIS-Spektren. Die Aflatoxine wurden mit einer Methanol-Wasser-Mischung<br />
aus den <strong>Marzipan</strong>-Proben extrahiert und über eine Immunaffinitätskartusche<br />
gereinigt. Nach Denaturierung der Antikörper mit Acetonitril wurden die Aflatoxine eluiert. Die<br />
Bestimmung erfolgte mittels zweidimensionaler Dünnschichtchromatographie und densitometrischer<br />
Auswertung.<br />
Ergebnisse<br />
• Die <strong>Fettgehalt</strong>e der untersuchten <strong>Marzipan</strong>proben lagen bei 12.7 bis 21.5, durchschnittlich bei<br />
15.7 %. Das Fett kann gemäss Zutatenliste ausschliesslich aus den Mandeln stammen. Da der<br />
Fettanteil von Mandeln gemäss „Souci-Fachmann-Kraut“ konstant in einem Bereich von 53.2<br />
bis 55.0% liegt, kann der <strong>Mandelanteil</strong> der Proben abgeschätzt werden. Diese Anteile lagen,<br />
wie meist auch deklariert, in einem Bereich von 28 bis 43 %.<br />
• Die Zuckergehalte lagen zwischen 51 und 69 %. Die analysierten Werte stimmten mit der Deklaration<br />
überein oder wichen nur in zulässiger Grössenordnung vom deklarierten Wert ab.<br />
Aufgrund der Messunsicherheit wurde auf die Beanstandung der 2 Proben mit Zuckergehalten<br />
über 68 % verzichtet.<br />
• Der Zuckeralkohol <strong>Sorbit</strong> konnte in 16 Proben nachgewiesen werden. In 10 Proben wurde diese<br />
Zutat, welche als Feuchthaltemittel zugesetzt wird, auch deklariert. Bei den 4 Proben, welche<br />
im Offenverkauf angeboten wurden, ist die Deklaration nicht erforderlich. Auf den Verpackungen<br />
von zwei Proben wurde lediglich die Gattungsbezeichnung „Feuchthaltemittel“ deklariert.<br />
Diese Fälle wurden zur Beanstandung an das zuständige Kantonale Labor überwiesen.<br />
• Die Wassergehalte lagen deutlich unterhalb des Maximalwertes von 12.5 % bei 2.9 bis 9.4 %<br />
(Durchschnitt: 5.5 %).<br />
• Es konnten keine unzulässigen Farbstoffe oder Farbstoffe ohne entsprechende Deklaration<br />
nachgewiesen werden. Auf den Etiketten von zwei Proben wurde der nicht zulässige Farbstoff<br />
E127 deklariert. Die Etiketten dieser Proben wurden zur Beanstandung an das zuständige Kantonale<br />
Labor überwiesen. Dass dieser Farbstoff nicht nachweisbar war, könnte daran gelegen<br />
haben, dass nur geringe Mengen eingesetzt wurden oder der Farbstoff (evt. ein Alulack) nur<br />
schwer in Lösung gebracht werden kann.<br />
• Vereinzelt konnten Mykotoxine nachgewiesen werden. Die Gehalte an Aflatoxin B1 lagen im<br />
Normalfall unter 0.4 µg/kg, in einem Fall jedoch bei 0.8 µg/kg. Auf die Mandeln bezogen liegt<br />
diese Menge knapp unterhalb des Grenzwertes. Die Summen der Aflatoxine B1, B2, G1 und<br />
G2 lagen ebenfalls unterhalb des Grenzwertes von 4 µg/kg bei maximal 1.4 µg/kg.<br />
• Bei einer vorverpackten Probe fehlte die Deklaration der Sachbezeichnung, der Zutaten, des<br />
Produktionslandes, des Haltbarkeitsdatums, des Warenloses und des Gewichts, bei 7 weiteren<br />
vorverpackten Produkten die Deklaration des Produktionslandes Deutschland, welches die<br />
Verkäuferin bei der Erhebung mündlich bekannt gab.<br />
Schlussfolgerungen<br />
Da alle Proben bezüglich Zusammensetzung den gesetzlichen Vorgaben entsprachen, erübrigt es<br />
sich, diese Untersuchungen in nächster Zeit zu wiederholen.<br />
<strong>Marzipan</strong>_2003.doc erstellt: 28.08.03 10:39