Schnittstelle aller Planungsleistungen nach VOB/C zwischen ...
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GHVG<br />
Merkblatt<br />
<strong>Schnittstelle</strong> der <strong>Planungsleistungen</strong> <strong>nach</strong> <strong>VOB</strong>/C <strong>zwischen</strong> Auftraggeber<br />
und Unternehmer<br />
1. Vorbemerkungen<br />
Zwischen Auftraggeber und Planer wird häufig über die Frage gestritten, was zum Leistungsumfang<br />
des Planers gehört. Dabei ist beispielsweise die Frage, was noch Inhalt der Ausführungsplanung ist,<br />
die <strong>nach</strong> der HOAI die zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen<br />
Einzelangaben beinhaltet und was erst in Werkstatt- und Montageplänen der Unternehmer dargestellt<br />
wird.<br />
Für Bauvorhaben, die die <strong>VOB</strong> als Vertragsbestandteil haben, gibt es klare <strong>Schnittstelle</strong>n, welche<br />
<strong>Planungsleistungen</strong> die Auftraggeberseite, d.h. der Auftraggeber mit seinen Erfüllungsgehilfen, den<br />
Planern, zu erbringen hat und welche <strong>Planungsleistungen</strong> der Auftragnehmer, d.h. das ausführende<br />
Unternehmen liefert.<br />
2. Regelungen in der <strong>VOB</strong> zu <strong>Planungsleistungen</strong><br />
Die <strong>VOB</strong>/A regelt in § 7 Abs.1 Nr. 1, dass die Leistung so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben<br />
ist, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher<br />
und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. § 7 Abs. 10 <strong>VOB</strong>/A regelt weiter, dass erforderlichenfalls<br />
die Leistung auch zeichnerisch darzustellen oder anders zu erklären ist, z.B. durch<br />
Hinweise auf ähnliche Leistungen, durch Mengen- oder statische Berechnungen.<br />
Die <strong>VOB</strong>/B regelt in § 3 die Ausführungsunterlagen. Hier heißt es in Abs. 1:<br />
Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich<br />
und rechtzeitig zu übergeben.<br />
Dies stellt in allgemeiner Form die Pflicht der Auftraggeberseite dar.<br />
§ 3 Abs. 5 <strong>VOB</strong>/B beschreibt die Pflicht der Auftragnehmerseite in allgemeiner Form, indem es heißt:<br />
Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen oder andere<br />
Unterlagen, die der Auftragnehmer <strong>nach</strong> dem Vertrag, besonders den<br />
Technischen Vertragsbedingungen, oder der gewerblichen Verkehrssitte<br />
oder auf besonderes Verlangen des Auftraggebers (§ 2 Absatz 9) zu beschaffen<br />
hat, sind dem Auftraggeber <strong>nach</strong> Aufforderung rechtzeitig vorzulegen.<br />
I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 1 von 18
GHVG<br />
Die <strong>VOB</strong>/C gilt bei Vereinbarung der <strong>VOB</strong> entsprechend als Technische Vertragsbedingung.<br />
In <strong>VOB</strong>/B § 2 Abs. 1 ist zur Vergütung folgendes geregelt:<br />
Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die <strong>nach</strong> …<br />
den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen<br />
Vertragsbedingungen für Bauleistungen … zu vertraglichen Leistungen<br />
gehören.<br />
Damit ist festgelegt, dass der Unternehmer die in <strong>VOB</strong>/C aufgeführten <strong>Planungsleistungen</strong> ohne zusätzliche<br />
Vergütung zu erbringen hat. Diese hat er in seine Preise einzukalkulieren.<br />
Im Detail liefert die <strong>VOB</strong>/C konkrete Hinweise, welche <strong>Planungsleistungen</strong> von welcher Seite kommen<br />
müssen.<br />
Dies wird <strong>nach</strong>folgend ausgeführt. Dabei bedeutet „AG“ die Auftraggeberseite (Objektplaner, Fachplaner)<br />
und „AN“ die Auftragnehmerseite (Unternehmer):<br />
DIN 18304: Ramm-/Rüttel-/Pressarbeiten<br />
Abs. 3.6.5<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Die Lage der Bauelemente, die nicht oder nur teilweise beseitigt werden<br />
konnten, ist zu dokumentieren.<br />
DIN 18305: Wasserhaltungsarbeiten<br />
Abs. 3.1.2<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Der AN hat die technischen Unterlagen zu liefern, die zum Einhalten der<br />
Auflagen aus den Genehmigungen für den Betrieb der Anlage und das Abführen<br />
des geförderten Wassers erforderlich sind.<br />
Abs. 3.2.1<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Der AN hat Umfang, Leistung, Wirkungsgrad und Sicherheit der Wasserhaltungsanlage<br />
dem vorgesehenen Zweck entsprechend <strong>nach</strong> den Angaben<br />
oder Unterlagen des AG zu hydrologischen und geologischen Verhältnissen<br />
zu bemessen.<br />
Der AN hat dabei auf Verlangen den Nachweis zu führen, dass die vorgesehene<br />
Anlage geeignet und ausreichend ist. Insbesondere sind dann anzugeben:<br />
- die allgemeine Anordnung der Anlage,<br />
- die Pumpensümpfe, Dränagen oder Brunnen <strong>nach</strong> Art, Lage, Höhe und<br />
Tiefe,<br />
I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 2 von 18
GHVG<br />
- der Standort und die Leistung der Pumpen,<br />
- der Energiebedarf und die Energiequelle,<br />
- die Lage, die Länge sowie der Durchmesser der Rohrleitungen,<br />
- die Art der Überwachung und Dokumentation,<br />
- die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen wie Notstromaggregate, Ersatzpumpen,<br />
Bereitschaftsdienst, Alarmanlagen.<br />
DIN 18313: Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten<br />
Abs. 3.1.3<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Die rechnerischen Standsicherheits<strong>nach</strong>weise für die mit stützender Flüssigkeit<br />
gefüllten Schlitze hat der AN vor Beginn der Einrichtungsarbeiten zu<br />
liefern.<br />
DIN 18323: Kampfmittelräumarbeiten<br />
Abs. 3.3.1<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Das Einmessen erfolgt auf Basis vorgegebener Festpunkte sowie einer zugehörigen<br />
georeferenzierten Plangrundlage, wobei alle Messpunkte an das<br />
jeweilige Landesnetz angebunden und auf +/- 10 cm genau bestimmt werden<br />
müssen.<br />
Abs. 3.3.2<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Die Eckpunkte sind in Parzellenplänen mit einem Maßstab nicht kleiner als<br />
1:500 zu dokumentieren<br />
Abs. 3.10.2<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Die Abschlussdokumentation der Kampfmittelräumung muss folgende Unterlagen<br />
enthalten:<br />
- Benennung der zur Sondierung und Räumung genutzten Methoden und<br />
Geräte,<br />
- georeferenzierte Lage- und Parzellenpläne mit eingetragenen Fundstellen<br />
oder zusammengefassten Funden bei hoher Dichte an Kampfmitteln,<br />
- Kampfmittelfundlisten sowie<br />
- Georeferenzierte Lage- und Parzellenpläne mit verbliebenen Störpunkten.<br />
DIN 18334: Zimmer- und Holzbauarbeiten<br />
Abs. 3.1.2<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 3 von 18
GHVG<br />
AN: Der AN hat <strong>nach</strong> Planungsunterlagen des AG die für die Ausführung erforderlichen<br />
Werkstattzeichnungen und Beschreibungen vor Fertigungsbeginn<br />
zu erbringen. Sie bedürfen der Freigabe durch den AG.<br />
DIN 18335: Stahlbauarbeiten<br />
Abs. 3.2.1<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Der AN hat die für Baugenehmigung erforderlichen Zeichnungen und<br />
Festigkeitsberechnungen, bei Verbundbauteilen auch für die in Verbundwirkung<br />
stehenden Beton- und Stahlbetonteile, in drei von ihm unterschriebenen<br />
Ausfertigungen dem AG zu liefern.<br />
Abs. 3.2.2<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Hat der AN zum Zwecke der Bestandsaufnahme weitere Konstruktionsunterlagen,<br />
z.B. Skizzen, Tabellen, maßstabs- und/oder mikrofilmgerechte Zeichnungen,<br />
zu liefern, so müssen daraus folgende Angaben ersichtlich sein:<br />
- Maße,<br />
- Werkstoffe,<br />
- Verbindungen und Verbindungsmittel,<br />
- Sonderbearbeitungen.<br />
Abs. 3.2.3<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Vom AN zu liefernde Festigkeitsberechnungen müssen von ihm und vom<br />
Aufsteller mit vollem Namen unterschrieben sein. Schweißpläne müssen<br />
entsprechend vom AN und vom Schweißfachingenieur unterschrieben sein.<br />
Abs. 3.2.4<br />
AG: Der AG hat die vom AN gelieferten Ausführungsunterlagen, soweit sie der<br />
Genehmigung des AG bedürfen und nicht zu beanstanden sind, in einer Ausfertigung<br />
mit seinem Genehmigungsvermerk spätestens 3 Wochen <strong>nach</strong> der<br />
Vorlage zurückzugeben. Beanstandungen sind dem AN unverzüglich mitzuteilen.<br />
AN: keine ergänzenden Angaben<br />
Abs. 3.2.5<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Die Verantwortung und Haftung, die dem AN <strong>nach</strong> dem Vertrag obliegt, wird<br />
nicht dadurch eingeschränkt, dass der AG Ausführungsunterlagen genehmigt.<br />
Der AG erklärt durch seine Genehmigung jedoch, dass die Ausführungsunterlagen<br />
seinen Forderungen entsprechen.<br />
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GHVG<br />
DIN 18338: Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten<br />
Abs. 3.2.1.1 AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Der AN hat dem AG die Maße für Dachlatten- oder Pfettenabstände, Gratleisten,<br />
Kehlschalungen, Traufen, Dübelabstände und dergleichen anzugeben,<br />
wenn er die Unterlage für seine Dachdeckung nicht selbst ausführt.<br />
DIN 18351: Fassadenarbeiten<br />
Abs. 3.1.3<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Sofern für die Ausführung erforderlich, hat der AN <strong>nach</strong> den Planungsunterlagen<br />
des AG Montagezeichnungen und Beschreibungen vor Fertigungsbeginn<br />
zu erstellen.<br />
DIN 18358: Rollladenarbeiten<br />
Abs. 3.7<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Der AN hat für die von ihm einzubauenden elektrotechnischen Bauteile dem<br />
AG zur Verlegung der elektrischen Leitungen einen verbindlichen Geräteplan,<br />
ein Schaltbild oder einen Stromlaufplan mit Klemmenplan zu liefern<br />
und den Anlaufstrom anzugeben. Er hat während der Inbetriebnahme eine<br />
mit der Anlage vertraute Fachkraft bei der Prüfung der elektrischen Leitungsanlage<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
DIN 18360: Metallbauarbeiten<br />
Abs. 3.1.1.3 AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Für Bauteile <strong>nach</strong> den Abschnitten 3.2 bis 3.6 hat der AN vor Fertigungsbeginn<br />
Zeichnungen und/oder Beschreibungen zu liefern. Sie bedürfen der<br />
Freigabe durch den AG.<br />
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung<br />
und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein.<br />
DIN 18379: Raumlufttechnische Anlagen<br />
Abs. 3.1.2<br />
AG: Zu den für die Ausführung nötigen, vom AG zu übergebenden Unterlagen (s.<br />
§ 3 Abs. 1 <strong>VOB</strong>/B) gehören z.B.:<br />
- Ausführungspläne als Grundrisse, Strangschemata und Schnitte mit<br />
Dimensionsangaben,<br />
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GHVG<br />
- Anlagenkonzeption mit Regelschemata,<br />
- Schlitz- und Durchbruchpläne,<br />
- Berechnungen für Wärmebedarf und Kühllast (mit jeweils zugehörigen<br />
Luftleitungs- und Ventilatorauslegungen), der Energiebedarfsausweis<br />
und die wesentlichen energiebezogenen Merkmale, die der Anlagenaufwandszahl<br />
zugrunde liegen,<br />
- Leistungsdaten der Wärmeüberträger,<br />
- Angaben zum Schall-, Wärme- und Brandschutz.<br />
AN: Der AN hat dem AG vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen,<br />
die für den ungehinderten Einbau und ordnungsgemäßen Betrieb der<br />
Anlage notwendig sind. Der AN hat <strong>nach</strong> den Planungsunterlagen und Berechnungen<br />
des AG die für die Ausführung erforderlichen Montage- und<br />
Werkstattplanung zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem AG abzustimmen.<br />
Dazu gehören insbesondere:<br />
- Montagepläne,<br />
- Werkstattzeichnungen,<br />
- Stromlaufpläne,<br />
- Fundamentpläne.<br />
Der AN hat dem AG rechtzeitig die Angaben über die<br />
- Massen der Einbauteile,<br />
- Stromaufnahme und gegebenenfalls den Anlaufstrom der elektrischen<br />
Bauteile und<br />
- sonstigen Erfordernisse für den Einbau<br />
zu machen.<br />
Abs. 3.1.6<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Bleibt die Leitungsführung dem AN überlassen, hat dieser rechtzeitig einen<br />
Ausführungsplan zu erstellen und mit dem AG abzustimmen, damit die erforderlichen<br />
Fundament-, Schlitz-, Durchbruch- und Montagepläne erstellt<br />
werden können.<br />
Abs. 3.2.8.1 AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Stellglieder der Regelstrecken, die in Gewerke eingebaut werden, die nicht<br />
zur vertraglichen Leistung gehören, sind vom AN zu bemessen und zu liefern.<br />
Die Bemessung der Stellglieder ist vom AN mit dem betreffenden Verantwortlichen<br />
abzustimmen.<br />
Abs. 3.3<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Anzeige, Erlaubnis, Genehmigung und Prüfung<br />
Die für die behördlich vorgeschriebenen Anzeigen oder Anträge notwendigen<br />
zeichnerischen und sonstigen Unterlagen sowie Bescheinigungen sind ent-<br />
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GHVG<br />
sprechend der für die Anzeige-, Erlaubnis- bzw. Genehmigungspflicht vorgeschriebenen<br />
Anzahl vom AN dem AG zur Verfügung zu stellen. Dies gilt<br />
nicht, wenn die Prüfvorschriften für Anlagenteile eine dauerhafte Kennzeichnung<br />
statt einer Bescheinigung zulassen.<br />
Abs. 3.6<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Mitzuliefernde Unterlagen<br />
Der AN hat folgende Unterlagen aufzustellen und dem AG spätestens bei der<br />
Abnahme zu übergeben:<br />
- Anlagenschemata,<br />
- elektrische Übersichtsschaltpläne und Anschlusspläne <strong>nach</strong> DIN EN<br />
61082-1 „Dokumente der Elektrotechnik – Teil 1: Regeln“,<br />
- Zusammenstellungen der wichtigsten technischen Daten,<br />
- Kopien der vorgeschriebenen Prüf- und Herstellerbescheinigungen,<br />
- alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Bedienungs-<br />
und Wartungsanleitungen,<br />
- Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals.<br />
DIN 18380: Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen<br />
Abs. 3.1.2<br />
AG: Zu den für die Ausführung nötigen, vom AG zu übergebenden Unterlagen (s.<br />
§ 3 Abs. 1 <strong>VOB</strong>/B) gehören z.B.:<br />
- Ausführungspläne als Grundrisse, Strangschemata und Schnitte mit<br />
Dimensionsangaben,<br />
- Anlagenkonzeption mit Regelschemata,<br />
- Schlitz- und Durchbruchpläne,<br />
- Berechnungen für Heiz- und Kühllast mit jeweils zugehörigen Rohrnetzund<br />
Pumpenauslegungen, der Energiebedarfsausweis und die wesentlichen<br />
energiebezogenen Merkmale, die der Anlagenaufwandszahl<br />
zugrunde liegen,<br />
- Leistungsdaten für Wärmeerzeuger und Wärmeüberträger,<br />
- Angaben zum Schall-, Wärme- und Brandschutz.<br />
AN: Der AN hat dem AG vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen,<br />
die für den ungehinderten Einbau u. ordnungsgemäßen Betrieb der<br />
Anlage notwendig sind. Der AN hat <strong>nach</strong> den Planungsunterlagen u. Berechnungen<br />
des AG die für die Ausführung erf. Montage- und Werkstattplanung<br />
zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem AG abzustimmen.<br />
Dazu gehören insbesondere:<br />
- Montagepläne,<br />
- Werkstattzeichnungen,<br />
- Stromlaufpläne,<br />
- Fundamentpläne.<br />
I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 7 von 18
GHVG<br />
Der AN hat dem AG rechtzeitig die Angaben über die<br />
- Massen der Einbauteile,<br />
- Stromaufnahme und gegebenenfalls den Anlaufstrom der elektrischen<br />
Bauteile und<br />
- sonstigen Erfordernisse für den Einbau<br />
zu machen.<br />
Abs. 3.1.6<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Bleibt die Leitungsführung dem AN überlassen, hat dieser rechtzeitig einen<br />
Ausführungsplan zu erstellen und mit dem AG abzustimmen, damit die erforderlichen<br />
Fundament-, Schlitz-, Durchbruch- und Montagepläne erstellt<br />
werden können.<br />
Abs. 3.3<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Anzeige, Erlaubnis, Genehmigung und Prüfung<br />
Die für die behördlich vorgeschriebenen Anzeigen oder Anträge notwendigen<br />
zeichnerischen und sonstigen Unterlagen sowie Bescheinigungen sind entsprechend<br />
der für die Anzeige-, Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht vorgeschriebenen<br />
Anzahl vom AN dem AG zur Verfügung zu stellen. Dies gilt<br />
nicht, wenn die Prüfvorschriften für Anlagenteile eine dauerhafte Kennzeichnung<br />
statt einer Bescheinigung zulassen.<br />
Abs. 3.4.4<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Über Druckprüfungen sind Protokolle zu erstellen. Aus ihnen müssen hervorgehen:<br />
- Datum der Prüfung,<br />
- Anlagendaten wie Aufstellungsort, höchstzulässiger Betriebsdruck, bezogen<br />
auf den tiefsten Punkt der Anlage,<br />
- Prüfdruck, bezogen auf den Ansprechdruck des Sicherheitsventils<br />
- Dauer der Belastung mit dem Prüfdruck,<br />
- Bestätigung, dass die Anlage dicht ist und an keinem Bauteil eine bleibende<br />
Formänderung aufgetreten ist.<br />
Abs. 3.7<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Mitzuliefernde Unterlagen<br />
Der AN hat folgende Unterlagen aufzustellen und dem AG spätestens bei der<br />
Abnahme zu übergeben:<br />
- Anlagenschemata,<br />
- elektrische Übersichtsschaltpläne und Anschlusspläne <strong>nach</strong> DIN EN<br />
61082-1 „Dokumente der Elektrotechnik – Teil 1: Regeln“,<br />
- Zusammenstellungen der wichtigsten technischen Daten,<br />
- Kopien der vorgeschriebenen Prüf- und Herstellerbescheinigungen,<br />
I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 8 von 18
GHVG<br />
- Wartungs- und Bedienungsanleitungen <strong>nach</strong> DIN EN 12170 „Heizungsanlagen<br />
in Gebäuden - Betriebs-, Wartungs- und Bedienungsanleitungen<br />
- Heizungsanlagen, die qualifiziertes Bedienungspersonal erfordern“ und<br />
DIN EN 12171 „Heizungsanlagen in Gebäuden - Betriebs-, Wartungsund<br />
Bedienungsanleitungen - Heizungsanlagen, die kein qualifiziertes<br />
Bedienungspersonal erfordern“,<br />
- Protokolle über die Druckprüfung,<br />
- Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals,<br />
- Protokoll über die Abgasmessung.<br />
Die Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung schwarzweiß, Zeichnungen<br />
<strong>nach</strong> Wahl des AG stattdessen auch in einfacher Ausfertigung pausfähig,<br />
dem AG auszuhändigen.<br />
DIN 18381: Gas-, Wasser und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden<br />
Abs. 3.1.2<br />
AG: Zu den für die Ausführung nötigen, vom AG zu übergebenden Unterlagen (s.<br />
§ 3 Abs. 1 <strong>VOB</strong>/B) gehören z.B.:<br />
- Ausführungspläne als Grundrisse, Strangschemata und Schnitte mit<br />
Dimensionsangaben,<br />
- Anlagenkonzeption mit Regelschemata,<br />
- Schlitz- und Durchbruchpläne,<br />
- Angaben zum Schall-, Wärme- und Brandschutz.<br />
AN: Der AN hat dem AG vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen,<br />
die für den ungehinderten Einbau und ordnungsgemäßen Betrieb der<br />
Anlagen notwendig sind. Der AN hat <strong>nach</strong> den Planungsunterlagen und Berechnungen<br />
des AG die für die Ausführung erforderliche Montage- und<br />
Werkstattplanung zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem AG abzustimmen.<br />
Dazu gehören insbesondere:<br />
- Montagepläne,<br />
- Werkstattzeichnungen,<br />
- Stromlaufpläne,<br />
- Fundamentpläne.<br />
Der AN hat dem AG rechtzeitig Angaben über die<br />
- Massen der Einbauteile,<br />
- Stromaufnahme und gegebenenfalls den Anlaufstrom der elektrischen<br />
Bauteile<br />
- und sonstigen Erfordernisse für den Einbau<br />
zu machen.<br />
Abs. 3.3.1<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Stellglieder der Regelstrecken, die in Anlagen eingebaut werden, die nicht<br />
zur vertraglichen Leistung gehören, sind vom AN zu bemessen und zu lie-<br />
I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 9 von 18
GHVG<br />
fern. Die Bemessung der Stellglieder ist vom AN mit dem Verantwortlichen<br />
für die betreffende Anlage abzustimmen<br />
Abs. 3.5<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Mitzuliefernde Unterlagen<br />
Der AN hat folgende Unterlagen aufzustellen und dem AG spätestens bei der<br />
Abnahme zu übergeben:<br />
- Anlagenschemata,<br />
- elektrische Übersichtsschaltpläne und Anschlusspläne <strong>nach</strong> DIN EN<br />
61082-1 „Dokumente der Elektrotechnik – Teil 1: Regeln“,<br />
- Zusammenstellungen der wichtigsten technischen Daten,<br />
- Kopien der vorgeschriebenen Prüf- und Herstellerbescheinigungen,<br />
- alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Bedienungs-<br />
und Wartungsanleitungen,<br />
- Protokoll über die Dichtigkeitsprüfung,<br />
- Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals.<br />
Die Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung schwarzweiß, Zeichnungen<br />
auch Wahl des AG stattdessen auch in einfacher Ausfertigung pausfähig,<br />
auszuhändigen.<br />
DIN 18382: Nieder- und Mittelspannungsanlagen<br />
Abs. 3.1.3<br />
AG: Zu den für die Ausführung notwendigen Unterlagen (s. § 3 Abs. 1 <strong>VOB</strong>/B),<br />
des AG gehören z.B.:<br />
- Übersichtsschaltpläne,<br />
- Anlagenschemata,<br />
- Funktionsfließschemata oder Beschreibungen,<br />
- Ausführungspläne,<br />
- Schlitz- und Durchbruchpläne,<br />
- Leistungsaufnahmelisten der bauseits bereitgestellten elektrischen<br />
Komponenten.<br />
AN: Der AN hat dem AG vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen,<br />
die für den ungehinderten Einbau und ordnungsgemäßen Betrieb der<br />
Anlage notwendig sind. Der AN hat <strong>nach</strong> den Planungsunterlagen und Berechnungen<br />
des AG die für die Ausführung erforderlichen Montage- und<br />
Werkstattzeichnungen zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem AG<br />
abzustimmen.<br />
Dazu gehören insbesondere:<br />
- Stromlaufpläne,<br />
- Adressierungspläne,<br />
- Aufbauzeichnungen von Verteilungen,<br />
- Stücklisten,<br />
- Klemmenpläne und Belegung,<br />
- Funktionsbeschreibungen.<br />
I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 10 von 18
GHVG<br />
DIN 18384: Blitzschutzanlagen<br />
Abs. 3.4<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Prüfung<br />
Der AN hat <strong>nach</strong> Fertigstellung der Blitzschutzanlage eine Abnahmeprüfung<br />
durchzuführen oder durchführen zu lassen und dem AG einen schriftlichen<br />
Bericht über das Ergebnis der Prüfung zu liefern. Die Abnahmeprüfung ist<br />
<strong>nach</strong> DIN 62305-3 Beiblatt 3 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 3), „Blitzschutz – Teil<br />
3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen – Beiblatt 3: Zusätzliche Informationen<br />
für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen“ durchzuführen.<br />
In dem Bericht sind auch die Erdungswiderstände anzugeben.<br />
DIN 18385: Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige<br />
Abs. 3.1.1<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Der AN hat dem AG unmittelbar <strong>nach</strong> Auftragserteilung alle Angaben zu machen,<br />
die für den reibungslosen Einbau und ordnungsgemäßen Betrieb der<br />
Anlage notwendig sind. Der AN hat <strong>nach</strong> den Planungsunterlagen und Berechnungen<br />
des AG die für die Ausführung erforderliche Montage- und<br />
Werkstattplanung zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem AG abzustimmen.<br />
Dazu gehören insbesondere:<br />
- Anlagezeichnungen,<br />
- Angaben für statische und dynamische Lasten.<br />
Der AN hat dem AG rechtzeitig die Angaben zu machen über die<br />
- Stromaufnahme und gegebenenfalls den Anlaufstrom der elektrischen<br />
Bauteile,<br />
- sonstigen Erfordernisse für den Einbau.<br />
Abs. 3.4<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Mitzuliefernde Unterlagen<br />
Der AN hat dem AG alle für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der<br />
Anlage erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Anlageschemata,<br />
Übersichtsschalt- und Anschlusspläne <strong>nach</strong> DIN EN 61082-1 (VDE<br />
0040-1) „Dokumente der Elektrotechnik – Teil 1: Regeln“ sowie das Prüfbuch<br />
in einfacher Ausfertigung zu übergeben.<br />
I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 11 von 18
GHVG<br />
DIN 18386: Gebäudeautomation<br />
Abs. 3.1.3<br />
AG: Zu den für die Ausführung notwendigen, vom AG zu übergebenden Unterlagen<br />
(s. § 3 Nr. 1 <strong>VOB</strong>/B), gehören insbesondere:<br />
- Funktionslisten <strong>nach</strong> DIN EN ISO 16484-3, bei Anbindung von Fremdsystemen<br />
mit Angaben <strong>nach</strong> VDI 3814 Blatt 5,<br />
- Anlagenschemata,<br />
- Funktions-Fließschemata oder Beschreibungen,<br />
- Zusammenstellung der Sollwerte, Grenzwerte und Betriebszeiten,<br />
- Ausführungspläne,<br />
- Daten zur Auslegung der Stellglieder und Stellantriebe,<br />
- Leistungsaufnahmen der elektrischen Komponenten,<br />
- Adressierungskonzept,<br />
- Brandschutzkonzept,<br />
- Störungsmelde- und Störungsmeldeweiterleitungskonzept.<br />
AN: Der AN hat dem AG vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen,<br />
die für den ungehinderten Einbau und ordnungsgemäßen Betrieb der<br />
Anlage notwendig sind.<br />
Der AN hat <strong>nach</strong> den Planungsunterlagen und Berechnungen des AG die für<br />
die Ausführung erforderlichen Montage- und Werkstattzeichnungen zu<br />
erbringen und, soweit erforderlich, mit dem AG abzustimmen.<br />
Dazu gehören insbesondere:<br />
- Automationsschemata mit Darstellung der wesentlichen Funktionen auf<br />
Basis der Anlagenschemata gemäß Anlagenplanung,<br />
- Stromlaufpläne <strong>nach</strong> DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1) „Dokumente der<br />
Elektrotechnik – Teil 1: Regeln“,<br />
- Automationsstations-Belegungspläne einschließlich Adressierung,<br />
- Übersichtsplan mit Eintragung der Standorte der Bedieneinrichtungen<br />
und Informationsschwerpunkte,<br />
- Funktionsbeschreibungen,<br />
- Montagepläne mit Einbauorten der Feldgeräte,<br />
- Kabellisten mit Funktionszuordnung und Leistungsangaben,<br />
- Stücklisten.<br />
Abs. 3.3.2<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Die Inbetriebnahme und die Einregulierung der Anlage und Anlagenteile ist,<br />
soweit erforderlich, gemeinsam mit Verantwortlichen der beteiligten Leistungsbereiche<br />
durchzuführen. Inbetriebnahme und Einregulierung sind durch<br />
Protokolle mit Mess- und Einstellwerten zu belegen.<br />
Abs. 3.4.2<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Die Funktionsprüfung umfasst insbesondere:<br />
- Prüfung der Protokolle der Inbetriebnahme und Einregulierung,<br />
- stichprobenartige Prüfung von Automationsfunktionen, z.B. Regel-, Sicherheits-,<br />
Optimierungs- und Kommunikationsfunktionen,<br />
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GHVG<br />
- stichprobenartige Einzelprüfungen von Meldungen, Schaltbefehlen,<br />
Messwerten, Stellbefehlen, Zählwerten, abgeleiteten und berechneten<br />
Werten<br />
- Prüfung der Systemreaktionszeiten,<br />
- Prüfung der Systemeigenüberwachung,<br />
- Prüfung des Systemverhaltens <strong>nach</strong> Netzausfall und Netzwiederkehr.<br />
Abs. 3.5<br />
AG: keine ergänzenden Angaben<br />
AN: Der AN hat im Rahmen seines Leistungsumfanges folgende Unterlagen aufzustellen<br />
und dem AG spätestens bei der Abnahme in geordneter und aktualisierter<br />
Form zu übergeben:<br />
- Automationsschemata,<br />
- Stromlaufpläne <strong>nach</strong> DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1),<br />
- Automationsstations-Belegungspläne einschließlich Adressierung,<br />
- Verbindungsschaltplan <strong>nach</strong> DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1),<br />
- Übersichtsplan mit Eintragung der Standorte der Bedieneinrichtungen<br />
und Informationsschwerpunkte,<br />
- Stücklisten,<br />
- Funktionsbeschreibungen,<br />
- Protokolle der Inbetriebnahme und Einregulierung,<br />
- Alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Bedienungsanleitungen<br />
und Wartungshinweise,<br />
- Ersatzteillisten,<br />
- projektspezifische Programme und Daten auf Datenträgern,<br />
- Protokoll über die Einweisung des Bedienpersonals,<br />
- vorgeschriebene Werk- und Prüfbescheinigungen.<br />
Die Unterlagen sind in einfarbiger Darstellung und in dreifacher Ausfertigung,<br />
Zeichnungen und Listen <strong>nach</strong> Wahl des Auftraggebers auch in einfacher<br />
Ausfertigung kopierfähig oder auf Datenträgern auszuhändigen. DV-<br />
Programme sind in zweifacher Ausfertigung auf Datenträgern zu liefern.<br />
In der hier beschriebenen DIN 18386 - Gebäudeautomation - gibt es ergänzend den Verweis auf VDI<br />
3814, Blatt 5 „Gebäudeautomation (GA) – Hinweise zur Systemintegration“.<br />
In den dort und <strong>nach</strong>folgend aufgeführten Listen ist noch weiter aufgesplittet, wer welche Leistung im<br />
Planungsprozess in der eigentlichen Planung (<strong>nach</strong>folgende Tabellen 3 und 4), in der Ausführung<br />
(<strong>nach</strong>folgende Tabellen 6 und 7) und der Instandhaltung und Gewährleistung (<strong>nach</strong>folgende Tabelle 8)<br />
zu liefern hat (dabei wird keine Bewertung vorgenommen, ob die aufgeführten Leistungen Grund- oder<br />
Besondere Leistungen <strong>nach</strong> HOAI sind).<br />
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GHVG<br />
Aus VDI 3814, Blatt 5, Tabelle 3: Beispiel Klärung und Spezifizierung der Anforderungen:<br />
Gemeinsam mit<br />
Auftraggeber/Bauherr<br />
Vertreter des Auftraggebers<br />
Errichter 1<br />
Weitere Beteiligte<br />
Überarbeitung/Ergänzung eines Betreiberkonzepts X X<br />
Prüfung der Anforderungen auf technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit<br />
X X<br />
Technische Spezifizierung und Formulierung der Anforderungen/Bedürfnisse<br />
des Auftraggebers<br />
Zusammenführung <strong>aller</strong> erforderlichen Angaben der zu integrierenden Systeme<br />
Klärung der Informationen, die gemeinsam genutzt werden sollen X X<br />
Klärung, welchem Zweck die Informationen dienen sollen und welche Verarbeitungs-,<br />
Management- und Bedienfunktionen angewendet werden<br />
müssen, (z.B. Alarm- und Ereignisverwaltung, Optimierungs- und Anzeigefunktionen)<br />
Festlegung der Interoperabilitätsbereiche<br />
X<br />
X<br />
Festlegung des Teilsystems, in dem die erforderlichen Funktionen realisiert<br />
werden sollen (z.B. Grenzwertüberwachung, Alarmierung, Trendaufzeichnung,<br />
Archivierung, Sicherheit von Daten)<br />
Festlegung der Voraussetzungen an die einzusetzende Hard- und Software<br />
Erstellung eines neuen Benutzeradresssystems bzw. Integration in ein vorhandenes<br />
gemäß den Vorgaben eines existierenden Lastenhefts<br />
Erstellung bzw. Fortschreibung eines Lastenhefts mit der Zusammenstellung<br />
<strong>aller</strong> Anforderungen des Auftraggebers in Bezug auf die geforderten<br />
Aufgabenstellungen und die damit verbundenen Funktionalitäten sowie den<br />
Liefer- und Leistungsumfang<br />
Gegebenenfalls projektspezifische Anpassung der zusätzlichen technischen<br />
Vertragsbedingungen (ZTV) des Auftraggebers und seiner Fabrikatslisten<br />
Übernahme der Funktion eines Fachkoordinators<br />
X<br />
X<br />
Gegebenenfalls gemeinsame Erstellung einer Leistungsbeschreibung für<br />
die Übernahme der Koordinationsaufgaben durch einen zu beauftragenden<br />
Dritten<br />
X<br />
X<br />
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GHVG<br />
Aus VDI 3814, Blatt 5, Tabelle 4: Beispiel für eine planerische Umsetzung<br />
Aktivität des Integrationsplaners<br />
Gemeinsam mit<br />
Auftraggeber/Bauherr<br />
Vertreter des Auftraggebers<br />
Errichter 1<br />
Weitere Beteiligte<br />
Planerische Umsetzung der Anforderungen und Informationen an die Systemintegration<br />
mit den Mitteln der Gebäudeautomation<br />
Festschreiben der jeweiligen Normen und Richtlinien<br />
Erstellung einer ausführlichen und genauen Beschreibung der Aufgabenstellung<br />
Erstellung einer Funktionsbeschreibung der Systemintegration X X<br />
Festlegung der vorgesehenen Protokolle; gegebenenfalls mit Version und<br />
Profil (Grundsätzlich sollen für die Integration von autarken Automationseinrichtungen<br />
genormte Protokolle verwendet werden.)<br />
Festlegung der projektspezifischen Dienstleistungs- und Gewährleistungsgrenzen<br />
Festlegung der projektspezifischen Liefergrenzen X X<br />
Klärung eventueller Fragen des Lizenzrechts<br />
Erstellung und Beschreibung einer neuen bzw. Anpassung einer vorhandenen<br />
Topologie als Übersichtsplan mit schematischer Darstellung <strong>aller</strong><br />
Standorte der zu integrierenden Systeme und Teilsysteme sowie der Bedien-<br />
und Beobachtungseinrichtungen<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
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GHVG<br />
Aus VDI 3814, Blatt 5, Tabelle 6: Beispiel – Werk- und Montageplanung<br />
Aktivität des Systemintegrators<br />
Gemeinsam mit<br />
Integrationsplaner<br />
Errichter A<br />
Errichter B<br />
Prüfung der übergebenen Ausführungsplanung X X<br />
Festlegung und Beschreibung der zu integrierenden Geräte und Systeme X X<br />
Festlegung der benötigten Hard- und Software X X<br />
Überarbeitung/Anpassung der Beschreibung der Funktionalität der <strong>Schnittstelle</strong>n<br />
X X<br />
Überarbeitung/Anpassung der Beschreibung der eingesetzten Protokolle<br />
Überarbeitung/Anpassung der Anlagen- und Funktionsbeschreibungen einschließlich<br />
der zu realisierenden Betriebsparameter<br />
Überarbeitung/Anpassung der Beschreibung der Übertragungsnetze X X<br />
Erstellung/Überarbeitung von Systemtopologien X X<br />
Überarbeitung bzw. Neuerstellung der GA-Automationsschemen für sämtliche<br />
verwendeten Objekte pro autarke Automationseinrichtung<br />
Überarbeitung bzw. Neuerstellung der GA-Funktionslisten mit Eintragung<br />
<strong>aller</strong> verwendeten Benutzeradressen für sämtliche verwendeten Objekte<br />
gemäß VDI 3814 Blatt 1; inklusive <strong>aller</strong> Funktionen (Ein-/Ausgabefunktionen,<br />
Verarbeitungsfunktionen, Management- und Bedienfunktionen)<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
Anmerkung: Es wird empfohlen, sämtliche Objekte mit einer eigenen Datenpunkt- oder Benutzeradresse<br />
in einer eigenen Zeile der GA-Funktionsliste darzustellen, damit weiterführende<br />
Angaben zu den Funktionen dieser Objekte innerhalb der Bemerkungsspalte eingetragen werden<br />
können.<br />
Erstellen der erforderlichen Stromlaufpläne X X<br />
Gegebenenfalls Bereitstellung von Testgeräten und –aufbauten gemäß Festlegung<br />
X X<br />
Gegebenenfalls Durchführung der Tests<br />
Gegebenenfalls Teilnahme an den Tests X X X<br />
X<br />
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GHVG<br />
Aus VDI 3814, Blatt 5, Tabelle 7: Beispiel – Ausführung/Umsetzung<br />
Aktivität des Systemintegrators<br />
Gemeinsam mit<br />
Integrationsplaner<br />
Errichter A<br />
Errichter B<br />
Technische Prüfung der Kommunikationsschnittstellen X X<br />
Prüfung des gemeinsamen Informationsumfangs, Festlegung der Inhalte<br />
der auszutauschenden Informationen<br />
Prüfung des Zusammenwirkens der Teilsysteme bezüglich eventueller Konflikte<br />
in den Systemmerkmalen<br />
Integration des Benutzeradresssystems innerhalb der Teilsysteme in allen<br />
Bereichen der Systemintegration<br />
Aufbau der Übertragungsnetze X X<br />
Erstellung der Applikationsprogramme und gegebenenfalls Aufbau von Datenbanken<br />
Integration in vorhandene GA-Systeme X X<br />
Gemeinsame Inbetriebnahme mit Errichtern von Teilsystemen X X X<br />
Gemeinsamer Funktionstest X X X<br />
System- und Einzelpunktüberprüfung (1:1-Check) gemäß den Vorgaben<br />
und Richtlinien des Auftraggebers<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X X X<br />
Gemeinsamer Funktionstest der Teilsysteme sowie des Gesamtsystems X X X<br />
Gewerkeübergreifende Funktionsprüfung gemeinsam mit dem Integrationsplaner<br />
X X X<br />
und den beteiligten<br />
TGA-Gewerken<br />
Durchführung der Einweisungs- und Schulungsmaßnahmen gemäß Vereinbarung<br />
Erstellung und Übergabe der Dokumentation der erbrachten Leistung gemäß<br />
DIN 18386 und den Vorgaben und Richtlinien des Aufraggebers<br />
Übergabe der projektspezifischen Programme und Daten auf Datenträger<br />
gemäß Vereinbarung<br />
Übergabe der verwendeten Projektierungs- und Inbetriebnahmesoftware<br />
gemäß Vereinbarung<br />
X X X<br />
Weitere Beratung und Betreuung des Betreibers <strong>nach</strong> der Abnahme gemäß X X X<br />
Vereinbarung<br />
Abnahme/Übergabe X X X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 17 von 18
GHVG<br />
Aus VDI 3814, Blatt 5, Tabelle 8: Beispiel – Instandhaltung und Gewährleistung<br />
Aktivität des Betreibers<br />
Gemeinsam mit<br />
Auftraggeber/Bauherr<br />
Integrationsplaner<br />
Errichter A<br />
Errichter B<br />
Ersatzteilhaltung X X X X<br />
Feststellung der Gewährleistungsmängel X X<br />
Feststellung der Mängelverursacher X X<br />
Anzeigen der Gewährleistungsmängel X X<br />
Verfolgung der Mängelbeseitigung X X<br />
Beheben der Mängel X X<br />
Informationsaustausch über Änderungen innerhalb der Hard- oder Software X X X X<br />
der beteiligten Komponenten<br />
Upgrade von Softwareversionen/-revisionen X X<br />
Mannheim, 10.01.2013<br />
Dipl.-Ing. Peter Kalte<br />
GHV<br />
Gütestelle Honorar- und Vergaberecht gemeinnütziger e. V.<br />
Viktoriastraße 28<br />
68165 Mannheim<br />
Tel: 0621/860 861-0<br />
Fax: 0621/860 861-20<br />
TUkontakt@ghv-guetestelle.deT<br />
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