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Schnittstelle aller Planungsleistungen nach VOB/C zwischen ...

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GHVG<br />

Merkblatt<br />

<strong>Schnittstelle</strong> der <strong>Planungsleistungen</strong> <strong>nach</strong> <strong>VOB</strong>/C <strong>zwischen</strong> Auftraggeber<br />

und Unternehmer<br />

1. Vorbemerkungen<br />

Zwischen Auftraggeber und Planer wird häufig über die Frage gestritten, was zum Leistungsumfang<br />

des Planers gehört. Dabei ist beispielsweise die Frage, was noch Inhalt der Ausführungsplanung ist,<br />

die <strong>nach</strong> der HOAI die zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen<br />

Einzelangaben beinhaltet und was erst in Werkstatt- und Montageplänen der Unternehmer dargestellt<br />

wird.<br />

Für Bauvorhaben, die die <strong>VOB</strong> als Vertragsbestandteil haben, gibt es klare <strong>Schnittstelle</strong>n, welche<br />

<strong>Planungsleistungen</strong> die Auftraggeberseite, d.h. der Auftraggeber mit seinen Erfüllungsgehilfen, den<br />

Planern, zu erbringen hat und welche <strong>Planungsleistungen</strong> der Auftragnehmer, d.h. das ausführende<br />

Unternehmen liefert.<br />

2. Regelungen in der <strong>VOB</strong> zu <strong>Planungsleistungen</strong><br />

Die <strong>VOB</strong>/A regelt in § 7 Abs.1 Nr. 1, dass die Leistung so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben<br />

ist, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher<br />

und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. § 7 Abs. 10 <strong>VOB</strong>/A regelt weiter, dass erforderlichenfalls<br />

die Leistung auch zeichnerisch darzustellen oder anders zu erklären ist, z.B. durch<br />

Hinweise auf ähnliche Leistungen, durch Mengen- oder statische Berechnungen.<br />

Die <strong>VOB</strong>/B regelt in § 3 die Ausführungsunterlagen. Hier heißt es in Abs. 1:<br />

Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich<br />

und rechtzeitig zu übergeben.<br />

Dies stellt in allgemeiner Form die Pflicht der Auftraggeberseite dar.<br />

§ 3 Abs. 5 <strong>VOB</strong>/B beschreibt die Pflicht der Auftragnehmerseite in allgemeiner Form, indem es heißt:<br />

Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen oder andere<br />

Unterlagen, die der Auftragnehmer <strong>nach</strong> dem Vertrag, besonders den<br />

Technischen Vertragsbedingungen, oder der gewerblichen Verkehrssitte<br />

oder auf besonderes Verlangen des Auftraggebers (§ 2 Absatz 9) zu beschaffen<br />

hat, sind dem Auftraggeber <strong>nach</strong> Aufforderung rechtzeitig vorzulegen.<br />

I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 1 von 18


GHVG<br />

Die <strong>VOB</strong>/C gilt bei Vereinbarung der <strong>VOB</strong> entsprechend als Technische Vertragsbedingung.<br />

In <strong>VOB</strong>/B § 2 Abs. 1 ist zur Vergütung folgendes geregelt:<br />

Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die <strong>nach</strong> …<br />

den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen<br />

Vertragsbedingungen für Bauleistungen … zu vertraglichen Leistungen<br />

gehören.<br />

Damit ist festgelegt, dass der Unternehmer die in <strong>VOB</strong>/C aufgeführten <strong>Planungsleistungen</strong> ohne zusätzliche<br />

Vergütung zu erbringen hat. Diese hat er in seine Preise einzukalkulieren.<br />

Im Detail liefert die <strong>VOB</strong>/C konkrete Hinweise, welche <strong>Planungsleistungen</strong> von welcher Seite kommen<br />

müssen.<br />

Dies wird <strong>nach</strong>folgend ausgeführt. Dabei bedeutet „AG“ die Auftraggeberseite (Objektplaner, Fachplaner)<br />

und „AN“ die Auftragnehmerseite (Unternehmer):<br />

DIN 18304: Ramm-/Rüttel-/Pressarbeiten<br />

Abs. 3.6.5<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Die Lage der Bauelemente, die nicht oder nur teilweise beseitigt werden<br />

konnten, ist zu dokumentieren.<br />

DIN 18305: Wasserhaltungsarbeiten<br />

Abs. 3.1.2<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Der AN hat die technischen Unterlagen zu liefern, die zum Einhalten der<br />

Auflagen aus den Genehmigungen für den Betrieb der Anlage und das Abführen<br />

des geförderten Wassers erforderlich sind.<br />

Abs. 3.2.1<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Der AN hat Umfang, Leistung, Wirkungsgrad und Sicherheit der Wasserhaltungsanlage<br />

dem vorgesehenen Zweck entsprechend <strong>nach</strong> den Angaben<br />

oder Unterlagen des AG zu hydrologischen und geologischen Verhältnissen<br />

zu bemessen.<br />

Der AN hat dabei auf Verlangen den Nachweis zu führen, dass die vorgesehene<br />

Anlage geeignet und ausreichend ist. Insbesondere sind dann anzugeben:<br />

- die allgemeine Anordnung der Anlage,<br />

- die Pumpensümpfe, Dränagen oder Brunnen <strong>nach</strong> Art, Lage, Höhe und<br />

Tiefe,<br />

I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 2 von 18


GHVG<br />

- der Standort und die Leistung der Pumpen,<br />

- der Energiebedarf und die Energiequelle,<br />

- die Lage, die Länge sowie der Durchmesser der Rohrleitungen,<br />

- die Art der Überwachung und Dokumentation,<br />

- die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen wie Notstromaggregate, Ersatzpumpen,<br />

Bereitschaftsdienst, Alarmanlagen.<br />

DIN 18313: Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten<br />

Abs. 3.1.3<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Die rechnerischen Standsicherheits<strong>nach</strong>weise für die mit stützender Flüssigkeit<br />

gefüllten Schlitze hat der AN vor Beginn der Einrichtungsarbeiten zu<br />

liefern.<br />

DIN 18323: Kampfmittelräumarbeiten<br />

Abs. 3.3.1<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Das Einmessen erfolgt auf Basis vorgegebener Festpunkte sowie einer zugehörigen<br />

georeferenzierten Plangrundlage, wobei alle Messpunkte an das<br />

jeweilige Landesnetz angebunden und auf +/- 10 cm genau bestimmt werden<br />

müssen.<br />

Abs. 3.3.2<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Die Eckpunkte sind in Parzellenplänen mit einem Maßstab nicht kleiner als<br />

1:500 zu dokumentieren<br />

Abs. 3.10.2<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Die Abschlussdokumentation der Kampfmittelräumung muss folgende Unterlagen<br />

enthalten:<br />

- Benennung der zur Sondierung und Räumung genutzten Methoden und<br />

Geräte,<br />

- georeferenzierte Lage- und Parzellenpläne mit eingetragenen Fundstellen<br />

oder zusammengefassten Funden bei hoher Dichte an Kampfmitteln,<br />

- Kampfmittelfundlisten sowie<br />

- Georeferenzierte Lage- und Parzellenpläne mit verbliebenen Störpunkten.<br />

DIN 18334: Zimmer- und Holzbauarbeiten<br />

Abs. 3.1.2<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 3 von 18


GHVG<br />

AN: Der AN hat <strong>nach</strong> Planungsunterlagen des AG die für die Ausführung erforderlichen<br />

Werkstattzeichnungen und Beschreibungen vor Fertigungsbeginn<br />

zu erbringen. Sie bedürfen der Freigabe durch den AG.<br />

DIN 18335: Stahlbauarbeiten<br />

Abs. 3.2.1<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Der AN hat die für Baugenehmigung erforderlichen Zeichnungen und<br />

Festigkeitsberechnungen, bei Verbundbauteilen auch für die in Verbundwirkung<br />

stehenden Beton- und Stahlbetonteile, in drei von ihm unterschriebenen<br />

Ausfertigungen dem AG zu liefern.<br />

Abs. 3.2.2<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Hat der AN zum Zwecke der Bestandsaufnahme weitere Konstruktionsunterlagen,<br />

z.B. Skizzen, Tabellen, maßstabs- und/oder mikrofilmgerechte Zeichnungen,<br />

zu liefern, so müssen daraus folgende Angaben ersichtlich sein:<br />

- Maße,<br />

- Werkstoffe,<br />

- Verbindungen und Verbindungsmittel,<br />

- Sonderbearbeitungen.<br />

Abs. 3.2.3<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Vom AN zu liefernde Festigkeitsberechnungen müssen von ihm und vom<br />

Aufsteller mit vollem Namen unterschrieben sein. Schweißpläne müssen<br />

entsprechend vom AN und vom Schweißfachingenieur unterschrieben sein.<br />

Abs. 3.2.4<br />

AG: Der AG hat die vom AN gelieferten Ausführungsunterlagen, soweit sie der<br />

Genehmigung des AG bedürfen und nicht zu beanstanden sind, in einer Ausfertigung<br />

mit seinem Genehmigungsvermerk spätestens 3 Wochen <strong>nach</strong> der<br />

Vorlage zurückzugeben. Beanstandungen sind dem AN unverzüglich mitzuteilen.<br />

AN: keine ergänzenden Angaben<br />

Abs. 3.2.5<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Die Verantwortung und Haftung, die dem AN <strong>nach</strong> dem Vertrag obliegt, wird<br />

nicht dadurch eingeschränkt, dass der AG Ausführungsunterlagen genehmigt.<br />

Der AG erklärt durch seine Genehmigung jedoch, dass die Ausführungsunterlagen<br />

seinen Forderungen entsprechen.<br />

I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 4 von 18


GHVG<br />

DIN 18338: Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten<br />

Abs. 3.2.1.1 AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Der AN hat dem AG die Maße für Dachlatten- oder Pfettenabstände, Gratleisten,<br />

Kehlschalungen, Traufen, Dübelabstände und dergleichen anzugeben,<br />

wenn er die Unterlage für seine Dachdeckung nicht selbst ausführt.<br />

DIN 18351: Fassadenarbeiten<br />

Abs. 3.1.3<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Sofern für die Ausführung erforderlich, hat der AN <strong>nach</strong> den Planungsunterlagen<br />

des AG Montagezeichnungen und Beschreibungen vor Fertigungsbeginn<br />

zu erstellen.<br />

DIN 18358: Rollladenarbeiten<br />

Abs. 3.7<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Der AN hat für die von ihm einzubauenden elektrotechnischen Bauteile dem<br />

AG zur Verlegung der elektrischen Leitungen einen verbindlichen Geräteplan,<br />

ein Schaltbild oder einen Stromlaufplan mit Klemmenplan zu liefern<br />

und den Anlaufstrom anzugeben. Er hat während der Inbetriebnahme eine<br />

mit der Anlage vertraute Fachkraft bei der Prüfung der elektrischen Leitungsanlage<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

DIN 18360: Metallbauarbeiten<br />

Abs. 3.1.1.3 AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Für Bauteile <strong>nach</strong> den Abschnitten 3.2 bis 3.6 hat der AN vor Fertigungsbeginn<br />

Zeichnungen und/oder Beschreibungen zu liefern. Sie bedürfen der<br />

Freigabe durch den AG.<br />

Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung<br />

und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein.<br />

DIN 18379: Raumlufttechnische Anlagen<br />

Abs. 3.1.2<br />

AG: Zu den für die Ausführung nötigen, vom AG zu übergebenden Unterlagen (s.<br />

§ 3 Abs. 1 <strong>VOB</strong>/B) gehören z.B.:<br />

- Ausführungspläne als Grundrisse, Strangschemata und Schnitte mit<br />

Dimensionsangaben,<br />

I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 5 von 18


GHVG<br />

- Anlagenkonzeption mit Regelschemata,<br />

- Schlitz- und Durchbruchpläne,<br />

- Berechnungen für Wärmebedarf und Kühllast (mit jeweils zugehörigen<br />

Luftleitungs- und Ventilatorauslegungen), der Energiebedarfsausweis<br />

und die wesentlichen energiebezogenen Merkmale, die der Anlagenaufwandszahl<br />

zugrunde liegen,<br />

- Leistungsdaten der Wärmeüberträger,<br />

- Angaben zum Schall-, Wärme- und Brandschutz.<br />

AN: Der AN hat dem AG vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen,<br />

die für den ungehinderten Einbau und ordnungsgemäßen Betrieb der<br />

Anlage notwendig sind. Der AN hat <strong>nach</strong> den Planungsunterlagen und Berechnungen<br />

des AG die für die Ausführung erforderlichen Montage- und<br />

Werkstattplanung zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem AG abzustimmen.<br />

Dazu gehören insbesondere:<br />

- Montagepläne,<br />

- Werkstattzeichnungen,<br />

- Stromlaufpläne,<br />

- Fundamentpläne.<br />

Der AN hat dem AG rechtzeitig die Angaben über die<br />

- Massen der Einbauteile,<br />

- Stromaufnahme und gegebenenfalls den Anlaufstrom der elektrischen<br />

Bauteile und<br />

- sonstigen Erfordernisse für den Einbau<br />

zu machen.<br />

Abs. 3.1.6<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Bleibt die Leitungsführung dem AN überlassen, hat dieser rechtzeitig einen<br />

Ausführungsplan zu erstellen und mit dem AG abzustimmen, damit die erforderlichen<br />

Fundament-, Schlitz-, Durchbruch- und Montagepläne erstellt<br />

werden können.<br />

Abs. 3.2.8.1 AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Stellglieder der Regelstrecken, die in Gewerke eingebaut werden, die nicht<br />

zur vertraglichen Leistung gehören, sind vom AN zu bemessen und zu liefern.<br />

Die Bemessung der Stellglieder ist vom AN mit dem betreffenden Verantwortlichen<br />

abzustimmen.<br />

Abs. 3.3<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Anzeige, Erlaubnis, Genehmigung und Prüfung<br />

Die für die behördlich vorgeschriebenen Anzeigen oder Anträge notwendigen<br />

zeichnerischen und sonstigen Unterlagen sowie Bescheinigungen sind ent-<br />

I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 6 von 18


GHVG<br />

sprechend der für die Anzeige-, Erlaubnis- bzw. Genehmigungspflicht vorgeschriebenen<br />

Anzahl vom AN dem AG zur Verfügung zu stellen. Dies gilt<br />

nicht, wenn die Prüfvorschriften für Anlagenteile eine dauerhafte Kennzeichnung<br />

statt einer Bescheinigung zulassen.<br />

Abs. 3.6<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Mitzuliefernde Unterlagen<br />

Der AN hat folgende Unterlagen aufzustellen und dem AG spätestens bei der<br />

Abnahme zu übergeben:<br />

- Anlagenschemata,<br />

- elektrische Übersichtsschaltpläne und Anschlusspläne <strong>nach</strong> DIN EN<br />

61082-1 „Dokumente der Elektrotechnik – Teil 1: Regeln“,<br />

- Zusammenstellungen der wichtigsten technischen Daten,<br />

- Kopien der vorgeschriebenen Prüf- und Herstellerbescheinigungen,<br />

- alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Bedienungs-<br />

und Wartungsanleitungen,<br />

- Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals.<br />

DIN 18380: Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen<br />

Abs. 3.1.2<br />

AG: Zu den für die Ausführung nötigen, vom AG zu übergebenden Unterlagen (s.<br />

§ 3 Abs. 1 <strong>VOB</strong>/B) gehören z.B.:<br />

- Ausführungspläne als Grundrisse, Strangschemata und Schnitte mit<br />

Dimensionsangaben,<br />

- Anlagenkonzeption mit Regelschemata,<br />

- Schlitz- und Durchbruchpläne,<br />

- Berechnungen für Heiz- und Kühllast mit jeweils zugehörigen Rohrnetzund<br />

Pumpenauslegungen, der Energiebedarfsausweis und die wesentlichen<br />

energiebezogenen Merkmale, die der Anlagenaufwandszahl<br />

zugrunde liegen,<br />

- Leistungsdaten für Wärmeerzeuger und Wärmeüberträger,<br />

- Angaben zum Schall-, Wärme- und Brandschutz.<br />

AN: Der AN hat dem AG vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen,<br />

die für den ungehinderten Einbau u. ordnungsgemäßen Betrieb der<br />

Anlage notwendig sind. Der AN hat <strong>nach</strong> den Planungsunterlagen u. Berechnungen<br />

des AG die für die Ausführung erf. Montage- und Werkstattplanung<br />

zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem AG abzustimmen.<br />

Dazu gehören insbesondere:<br />

- Montagepläne,<br />

- Werkstattzeichnungen,<br />

- Stromlaufpläne,<br />

- Fundamentpläne.<br />

I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 7 von 18


GHVG<br />

Der AN hat dem AG rechtzeitig die Angaben über die<br />

- Massen der Einbauteile,<br />

- Stromaufnahme und gegebenenfalls den Anlaufstrom der elektrischen<br />

Bauteile und<br />

- sonstigen Erfordernisse für den Einbau<br />

zu machen.<br />

Abs. 3.1.6<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Bleibt die Leitungsführung dem AN überlassen, hat dieser rechtzeitig einen<br />

Ausführungsplan zu erstellen und mit dem AG abzustimmen, damit die erforderlichen<br />

Fundament-, Schlitz-, Durchbruch- und Montagepläne erstellt<br />

werden können.<br />

Abs. 3.3<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Anzeige, Erlaubnis, Genehmigung und Prüfung<br />

Die für die behördlich vorgeschriebenen Anzeigen oder Anträge notwendigen<br />

zeichnerischen und sonstigen Unterlagen sowie Bescheinigungen sind entsprechend<br />

der für die Anzeige-, Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht vorgeschriebenen<br />

Anzahl vom AN dem AG zur Verfügung zu stellen. Dies gilt<br />

nicht, wenn die Prüfvorschriften für Anlagenteile eine dauerhafte Kennzeichnung<br />

statt einer Bescheinigung zulassen.<br />

Abs. 3.4.4<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Über Druckprüfungen sind Protokolle zu erstellen. Aus ihnen müssen hervorgehen:<br />

- Datum der Prüfung,<br />

- Anlagendaten wie Aufstellungsort, höchstzulässiger Betriebsdruck, bezogen<br />

auf den tiefsten Punkt der Anlage,<br />

- Prüfdruck, bezogen auf den Ansprechdruck des Sicherheitsventils<br />

- Dauer der Belastung mit dem Prüfdruck,<br />

- Bestätigung, dass die Anlage dicht ist und an keinem Bauteil eine bleibende<br />

Formänderung aufgetreten ist.<br />

Abs. 3.7<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Mitzuliefernde Unterlagen<br />

Der AN hat folgende Unterlagen aufzustellen und dem AG spätestens bei der<br />

Abnahme zu übergeben:<br />

- Anlagenschemata,<br />

- elektrische Übersichtsschaltpläne und Anschlusspläne <strong>nach</strong> DIN EN<br />

61082-1 „Dokumente der Elektrotechnik – Teil 1: Regeln“,<br />

- Zusammenstellungen der wichtigsten technischen Daten,<br />

- Kopien der vorgeschriebenen Prüf- und Herstellerbescheinigungen,<br />

I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 8 von 18


GHVG<br />

- Wartungs- und Bedienungsanleitungen <strong>nach</strong> DIN EN 12170 „Heizungsanlagen<br />

in Gebäuden - Betriebs-, Wartungs- und Bedienungsanleitungen<br />

- Heizungsanlagen, die qualifiziertes Bedienungspersonal erfordern“ und<br />

DIN EN 12171 „Heizungsanlagen in Gebäuden - Betriebs-, Wartungsund<br />

Bedienungsanleitungen - Heizungsanlagen, die kein qualifiziertes<br />

Bedienungspersonal erfordern“,<br />

- Protokolle über die Druckprüfung,<br />

- Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals,<br />

- Protokoll über die Abgasmessung.<br />

Die Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung schwarzweiß, Zeichnungen<br />

<strong>nach</strong> Wahl des AG stattdessen auch in einfacher Ausfertigung pausfähig,<br />

dem AG auszuhändigen.<br />

DIN 18381: Gas-, Wasser und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden<br />

Abs. 3.1.2<br />

AG: Zu den für die Ausführung nötigen, vom AG zu übergebenden Unterlagen (s.<br />

§ 3 Abs. 1 <strong>VOB</strong>/B) gehören z.B.:<br />

- Ausführungspläne als Grundrisse, Strangschemata und Schnitte mit<br />

Dimensionsangaben,<br />

- Anlagenkonzeption mit Regelschemata,<br />

- Schlitz- und Durchbruchpläne,<br />

- Angaben zum Schall-, Wärme- und Brandschutz.<br />

AN: Der AN hat dem AG vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen,<br />

die für den ungehinderten Einbau und ordnungsgemäßen Betrieb der<br />

Anlagen notwendig sind. Der AN hat <strong>nach</strong> den Planungsunterlagen und Berechnungen<br />

des AG die für die Ausführung erforderliche Montage- und<br />

Werkstattplanung zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem AG abzustimmen.<br />

Dazu gehören insbesondere:<br />

- Montagepläne,<br />

- Werkstattzeichnungen,<br />

- Stromlaufpläne,<br />

- Fundamentpläne.<br />

Der AN hat dem AG rechtzeitig Angaben über die<br />

- Massen der Einbauteile,<br />

- Stromaufnahme und gegebenenfalls den Anlaufstrom der elektrischen<br />

Bauteile<br />

- und sonstigen Erfordernisse für den Einbau<br />

zu machen.<br />

Abs. 3.3.1<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Stellglieder der Regelstrecken, die in Anlagen eingebaut werden, die nicht<br />

zur vertraglichen Leistung gehören, sind vom AN zu bemessen und zu lie-<br />

I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 9 von 18


GHVG<br />

fern. Die Bemessung der Stellglieder ist vom AN mit dem Verantwortlichen<br />

für die betreffende Anlage abzustimmen<br />

Abs. 3.5<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Mitzuliefernde Unterlagen<br />

Der AN hat folgende Unterlagen aufzustellen und dem AG spätestens bei der<br />

Abnahme zu übergeben:<br />

- Anlagenschemata,<br />

- elektrische Übersichtsschaltpläne und Anschlusspläne <strong>nach</strong> DIN EN<br />

61082-1 „Dokumente der Elektrotechnik – Teil 1: Regeln“,<br />

- Zusammenstellungen der wichtigsten technischen Daten,<br />

- Kopien der vorgeschriebenen Prüf- und Herstellerbescheinigungen,<br />

- alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Bedienungs-<br />

und Wartungsanleitungen,<br />

- Protokoll über die Dichtigkeitsprüfung,<br />

- Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals.<br />

Die Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung schwarzweiß, Zeichnungen<br />

auch Wahl des AG stattdessen auch in einfacher Ausfertigung pausfähig,<br />

auszuhändigen.<br />

DIN 18382: Nieder- und Mittelspannungsanlagen<br />

Abs. 3.1.3<br />

AG: Zu den für die Ausführung notwendigen Unterlagen (s. § 3 Abs. 1 <strong>VOB</strong>/B),<br />

des AG gehören z.B.:<br />

- Übersichtsschaltpläne,<br />

- Anlagenschemata,<br />

- Funktionsfließschemata oder Beschreibungen,<br />

- Ausführungspläne,<br />

- Schlitz- und Durchbruchpläne,<br />

- Leistungsaufnahmelisten der bauseits bereitgestellten elektrischen<br />

Komponenten.<br />

AN: Der AN hat dem AG vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen,<br />

die für den ungehinderten Einbau und ordnungsgemäßen Betrieb der<br />

Anlage notwendig sind. Der AN hat <strong>nach</strong> den Planungsunterlagen und Berechnungen<br />

des AG die für die Ausführung erforderlichen Montage- und<br />

Werkstattzeichnungen zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem AG<br />

abzustimmen.<br />

Dazu gehören insbesondere:<br />

- Stromlaufpläne,<br />

- Adressierungspläne,<br />

- Aufbauzeichnungen von Verteilungen,<br />

- Stücklisten,<br />

- Klemmenpläne und Belegung,<br />

- Funktionsbeschreibungen.<br />

I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 10 von 18


GHVG<br />

DIN 18384: Blitzschutzanlagen<br />

Abs. 3.4<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Prüfung<br />

Der AN hat <strong>nach</strong> Fertigstellung der Blitzschutzanlage eine Abnahmeprüfung<br />

durchzuführen oder durchführen zu lassen und dem AG einen schriftlichen<br />

Bericht über das Ergebnis der Prüfung zu liefern. Die Abnahmeprüfung ist<br />

<strong>nach</strong> DIN 62305-3 Beiblatt 3 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 3), „Blitzschutz – Teil<br />

3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen – Beiblatt 3: Zusätzliche Informationen<br />

für die Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen“ durchzuführen.<br />

In dem Bericht sind auch die Erdungswiderstände anzugeben.<br />

DIN 18385: Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige<br />

Abs. 3.1.1<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Der AN hat dem AG unmittelbar <strong>nach</strong> Auftragserteilung alle Angaben zu machen,<br />

die für den reibungslosen Einbau und ordnungsgemäßen Betrieb der<br />

Anlage notwendig sind. Der AN hat <strong>nach</strong> den Planungsunterlagen und Berechnungen<br />

des AG die für die Ausführung erforderliche Montage- und<br />

Werkstattplanung zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem AG abzustimmen.<br />

Dazu gehören insbesondere:<br />

- Anlagezeichnungen,<br />

- Angaben für statische und dynamische Lasten.<br />

Der AN hat dem AG rechtzeitig die Angaben zu machen über die<br />

- Stromaufnahme und gegebenenfalls den Anlaufstrom der elektrischen<br />

Bauteile,<br />

- sonstigen Erfordernisse für den Einbau.<br />

Abs. 3.4<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Mitzuliefernde Unterlagen<br />

Der AN hat dem AG alle für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der<br />

Anlage erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Anlageschemata,<br />

Übersichtsschalt- und Anschlusspläne <strong>nach</strong> DIN EN 61082-1 (VDE<br />

0040-1) „Dokumente der Elektrotechnik – Teil 1: Regeln“ sowie das Prüfbuch<br />

in einfacher Ausfertigung zu übergeben.<br />

I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 11 von 18


GHVG<br />

DIN 18386: Gebäudeautomation<br />

Abs. 3.1.3<br />

AG: Zu den für die Ausführung notwendigen, vom AG zu übergebenden Unterlagen<br />

(s. § 3 Nr. 1 <strong>VOB</strong>/B), gehören insbesondere:<br />

- Funktionslisten <strong>nach</strong> DIN EN ISO 16484-3, bei Anbindung von Fremdsystemen<br />

mit Angaben <strong>nach</strong> VDI 3814 Blatt 5,<br />

- Anlagenschemata,<br />

- Funktions-Fließschemata oder Beschreibungen,<br />

- Zusammenstellung der Sollwerte, Grenzwerte und Betriebszeiten,<br />

- Ausführungspläne,<br />

- Daten zur Auslegung der Stellglieder und Stellantriebe,<br />

- Leistungsaufnahmen der elektrischen Komponenten,<br />

- Adressierungskonzept,<br />

- Brandschutzkonzept,<br />

- Störungsmelde- und Störungsmeldeweiterleitungskonzept.<br />

AN: Der AN hat dem AG vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen,<br />

die für den ungehinderten Einbau und ordnungsgemäßen Betrieb der<br />

Anlage notwendig sind.<br />

Der AN hat <strong>nach</strong> den Planungsunterlagen und Berechnungen des AG die für<br />

die Ausführung erforderlichen Montage- und Werkstattzeichnungen zu<br />

erbringen und, soweit erforderlich, mit dem AG abzustimmen.<br />

Dazu gehören insbesondere:<br />

- Automationsschemata mit Darstellung der wesentlichen Funktionen auf<br />

Basis der Anlagenschemata gemäß Anlagenplanung,<br />

- Stromlaufpläne <strong>nach</strong> DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1) „Dokumente der<br />

Elektrotechnik – Teil 1: Regeln“,<br />

- Automationsstations-Belegungspläne einschließlich Adressierung,<br />

- Übersichtsplan mit Eintragung der Standorte der Bedieneinrichtungen<br />

und Informationsschwerpunkte,<br />

- Funktionsbeschreibungen,<br />

- Montagepläne mit Einbauorten der Feldgeräte,<br />

- Kabellisten mit Funktionszuordnung und Leistungsangaben,<br />

- Stücklisten.<br />

Abs. 3.3.2<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Die Inbetriebnahme und die Einregulierung der Anlage und Anlagenteile ist,<br />

soweit erforderlich, gemeinsam mit Verantwortlichen der beteiligten Leistungsbereiche<br />

durchzuführen. Inbetriebnahme und Einregulierung sind durch<br />

Protokolle mit Mess- und Einstellwerten zu belegen.<br />

Abs. 3.4.2<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Die Funktionsprüfung umfasst insbesondere:<br />

- Prüfung der Protokolle der Inbetriebnahme und Einregulierung,<br />

- stichprobenartige Prüfung von Automationsfunktionen, z.B. Regel-, Sicherheits-,<br />

Optimierungs- und Kommunikationsfunktionen,<br />

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GHVG<br />

- stichprobenartige Einzelprüfungen von Meldungen, Schaltbefehlen,<br />

Messwerten, Stellbefehlen, Zählwerten, abgeleiteten und berechneten<br />

Werten<br />

- Prüfung der Systemreaktionszeiten,<br />

- Prüfung der Systemeigenüberwachung,<br />

- Prüfung des Systemverhaltens <strong>nach</strong> Netzausfall und Netzwiederkehr.<br />

Abs. 3.5<br />

AG: keine ergänzenden Angaben<br />

AN: Der AN hat im Rahmen seines Leistungsumfanges folgende Unterlagen aufzustellen<br />

und dem AG spätestens bei der Abnahme in geordneter und aktualisierter<br />

Form zu übergeben:<br />

- Automationsschemata,<br />

- Stromlaufpläne <strong>nach</strong> DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1),<br />

- Automationsstations-Belegungspläne einschließlich Adressierung,<br />

- Verbindungsschaltplan <strong>nach</strong> DIN EN 61082-1 (VDE 0040-1),<br />

- Übersichtsplan mit Eintragung der Standorte der Bedieneinrichtungen<br />

und Informationsschwerpunkte,<br />

- Stücklisten,<br />

- Funktionsbeschreibungen,<br />

- Protokolle der Inbetriebnahme und Einregulierung,<br />

- Alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Bedienungsanleitungen<br />

und Wartungshinweise,<br />

- Ersatzteillisten,<br />

- projektspezifische Programme und Daten auf Datenträgern,<br />

- Protokoll über die Einweisung des Bedienpersonals,<br />

- vorgeschriebene Werk- und Prüfbescheinigungen.<br />

Die Unterlagen sind in einfarbiger Darstellung und in dreifacher Ausfertigung,<br />

Zeichnungen und Listen <strong>nach</strong> Wahl des Auftraggebers auch in einfacher<br />

Ausfertigung kopierfähig oder auf Datenträgern auszuhändigen. DV-<br />

Programme sind in zweifacher Ausfertigung auf Datenträgern zu liefern.<br />

In der hier beschriebenen DIN 18386 - Gebäudeautomation - gibt es ergänzend den Verweis auf VDI<br />

3814, Blatt 5 „Gebäudeautomation (GA) – Hinweise zur Systemintegration“.<br />

In den dort und <strong>nach</strong>folgend aufgeführten Listen ist noch weiter aufgesplittet, wer welche Leistung im<br />

Planungsprozess in der eigentlichen Planung (<strong>nach</strong>folgende Tabellen 3 und 4), in der Ausführung<br />

(<strong>nach</strong>folgende Tabellen 6 und 7) und der Instandhaltung und Gewährleistung (<strong>nach</strong>folgende Tabelle 8)<br />

zu liefern hat (dabei wird keine Bewertung vorgenommen, ob die aufgeführten Leistungen Grund- oder<br />

Besondere Leistungen <strong>nach</strong> HOAI sind).<br />

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GHVG<br />

Aus VDI 3814, Blatt 5, Tabelle 3: Beispiel Klärung und Spezifizierung der Anforderungen:<br />

Gemeinsam mit<br />

Auftraggeber/Bauherr<br />

Vertreter des Auftraggebers<br />

Errichter 1<br />

Weitere Beteiligte<br />

Überarbeitung/Ergänzung eines Betreiberkonzepts X X<br />

Prüfung der Anforderungen auf technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit<br />

X X<br />

Technische Spezifizierung und Formulierung der Anforderungen/Bedürfnisse<br />

des Auftraggebers<br />

Zusammenführung <strong>aller</strong> erforderlichen Angaben der zu integrierenden Systeme<br />

Klärung der Informationen, die gemeinsam genutzt werden sollen X X<br />

Klärung, welchem Zweck die Informationen dienen sollen und welche Verarbeitungs-,<br />

Management- und Bedienfunktionen angewendet werden<br />

müssen, (z.B. Alarm- und Ereignisverwaltung, Optimierungs- und Anzeigefunktionen)<br />

Festlegung der Interoperabilitätsbereiche<br />

X<br />

X<br />

Festlegung des Teilsystems, in dem die erforderlichen Funktionen realisiert<br />

werden sollen (z.B. Grenzwertüberwachung, Alarmierung, Trendaufzeichnung,<br />

Archivierung, Sicherheit von Daten)<br />

Festlegung der Voraussetzungen an die einzusetzende Hard- und Software<br />

Erstellung eines neuen Benutzeradresssystems bzw. Integration in ein vorhandenes<br />

gemäß den Vorgaben eines existierenden Lastenhefts<br />

Erstellung bzw. Fortschreibung eines Lastenhefts mit der Zusammenstellung<br />

<strong>aller</strong> Anforderungen des Auftraggebers in Bezug auf die geforderten<br />

Aufgabenstellungen und die damit verbundenen Funktionalitäten sowie den<br />

Liefer- und Leistungsumfang<br />

Gegebenenfalls projektspezifische Anpassung der zusätzlichen technischen<br />

Vertragsbedingungen (ZTV) des Auftraggebers und seiner Fabrikatslisten<br />

Übernahme der Funktion eines Fachkoordinators<br />

X<br />

X<br />

Gegebenenfalls gemeinsame Erstellung einer Leistungsbeschreibung für<br />

die Übernahme der Koordinationsaufgaben durch einen zu beauftragenden<br />

Dritten<br />

X<br />

X<br />

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GHVG<br />

Aus VDI 3814, Blatt 5, Tabelle 4: Beispiel für eine planerische Umsetzung<br />

Aktivität des Integrationsplaners<br />

Gemeinsam mit<br />

Auftraggeber/Bauherr<br />

Vertreter des Auftraggebers<br />

Errichter 1<br />

Weitere Beteiligte<br />

Planerische Umsetzung der Anforderungen und Informationen an die Systemintegration<br />

mit den Mitteln der Gebäudeautomation<br />

Festschreiben der jeweiligen Normen und Richtlinien<br />

Erstellung einer ausführlichen und genauen Beschreibung der Aufgabenstellung<br />

Erstellung einer Funktionsbeschreibung der Systemintegration X X<br />

Festlegung der vorgesehenen Protokolle; gegebenenfalls mit Version und<br />

Profil (Grundsätzlich sollen für die Integration von autarken Automationseinrichtungen<br />

genormte Protokolle verwendet werden.)<br />

Festlegung der projektspezifischen Dienstleistungs- und Gewährleistungsgrenzen<br />

Festlegung der projektspezifischen Liefergrenzen X X<br />

Klärung eventueller Fragen des Lizenzrechts<br />

Erstellung und Beschreibung einer neuen bzw. Anpassung einer vorhandenen<br />

Topologie als Übersichtsplan mit schematischer Darstellung <strong>aller</strong><br />

Standorte der zu integrierenden Systeme und Teilsysteme sowie der Bedien-<br />

und Beobachtungseinrichtungen<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

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GHVG<br />

Aus VDI 3814, Blatt 5, Tabelle 6: Beispiel – Werk- und Montageplanung<br />

Aktivität des Systemintegrators<br />

Gemeinsam mit<br />

Integrationsplaner<br />

Errichter A<br />

Errichter B<br />

Prüfung der übergebenen Ausführungsplanung X X<br />

Festlegung und Beschreibung der zu integrierenden Geräte und Systeme X X<br />

Festlegung der benötigten Hard- und Software X X<br />

Überarbeitung/Anpassung der Beschreibung der Funktionalität der <strong>Schnittstelle</strong>n<br />

X X<br />

Überarbeitung/Anpassung der Beschreibung der eingesetzten Protokolle<br />

Überarbeitung/Anpassung der Anlagen- und Funktionsbeschreibungen einschließlich<br />

der zu realisierenden Betriebsparameter<br />

Überarbeitung/Anpassung der Beschreibung der Übertragungsnetze X X<br />

Erstellung/Überarbeitung von Systemtopologien X X<br />

Überarbeitung bzw. Neuerstellung der GA-Automationsschemen für sämtliche<br />

verwendeten Objekte pro autarke Automationseinrichtung<br />

Überarbeitung bzw. Neuerstellung der GA-Funktionslisten mit Eintragung<br />

<strong>aller</strong> verwendeten Benutzeradressen für sämtliche verwendeten Objekte<br />

gemäß VDI 3814 Blatt 1; inklusive <strong>aller</strong> Funktionen (Ein-/Ausgabefunktionen,<br />

Verarbeitungsfunktionen, Management- und Bedienfunktionen)<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Anmerkung: Es wird empfohlen, sämtliche Objekte mit einer eigenen Datenpunkt- oder Benutzeradresse<br />

in einer eigenen Zeile der GA-Funktionsliste darzustellen, damit weiterführende<br />

Angaben zu den Funktionen dieser Objekte innerhalb der Bemerkungsspalte eingetragen werden<br />

können.<br />

Erstellen der erforderlichen Stromlaufpläne X X<br />

Gegebenenfalls Bereitstellung von Testgeräten und –aufbauten gemäß Festlegung<br />

X X<br />

Gegebenenfalls Durchführung der Tests<br />

Gegebenenfalls Teilnahme an den Tests X X X<br />

X<br />

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GHVG<br />

Aus VDI 3814, Blatt 5, Tabelle 7: Beispiel – Ausführung/Umsetzung<br />

Aktivität des Systemintegrators<br />

Gemeinsam mit<br />

Integrationsplaner<br />

Errichter A<br />

Errichter B<br />

Technische Prüfung der Kommunikationsschnittstellen X X<br />

Prüfung des gemeinsamen Informationsumfangs, Festlegung der Inhalte<br />

der auszutauschenden Informationen<br />

Prüfung des Zusammenwirkens der Teilsysteme bezüglich eventueller Konflikte<br />

in den Systemmerkmalen<br />

Integration des Benutzeradresssystems innerhalb der Teilsysteme in allen<br />

Bereichen der Systemintegration<br />

Aufbau der Übertragungsnetze X X<br />

Erstellung der Applikationsprogramme und gegebenenfalls Aufbau von Datenbanken<br />

Integration in vorhandene GA-Systeme X X<br />

Gemeinsame Inbetriebnahme mit Errichtern von Teilsystemen X X X<br />

Gemeinsamer Funktionstest X X X<br />

System- und Einzelpunktüberprüfung (1:1-Check) gemäß den Vorgaben<br />

und Richtlinien des Auftraggebers<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X X X<br />

Gemeinsamer Funktionstest der Teilsysteme sowie des Gesamtsystems X X X<br />

Gewerkeübergreifende Funktionsprüfung gemeinsam mit dem Integrationsplaner<br />

X X X<br />

und den beteiligten<br />

TGA-Gewerken<br />

Durchführung der Einweisungs- und Schulungsmaßnahmen gemäß Vereinbarung<br />

Erstellung und Übergabe der Dokumentation der erbrachten Leistung gemäß<br />

DIN 18386 und den Vorgaben und Richtlinien des Aufraggebers<br />

Übergabe der projektspezifischen Programme und Daten auf Datenträger<br />

gemäß Vereinbarung<br />

Übergabe der verwendeten Projektierungs- und Inbetriebnahmesoftware<br />

gemäß Vereinbarung<br />

X X X<br />

Weitere Beratung und Betreuung des Betreibers <strong>nach</strong> der Abnahme gemäß X X X<br />

Vereinbarung<br />

Abnahme/Übergabe X X X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

I:\90 Merkblätter\Merkblätter GHV\Fachübergreifend\MB <strong>Schnittstelle</strong>n planung AG AN 2013.doc Seite 17 von 18


GHVG<br />

Aus VDI 3814, Blatt 5, Tabelle 8: Beispiel – Instandhaltung und Gewährleistung<br />

Aktivität des Betreibers<br />

Gemeinsam mit<br />

Auftraggeber/Bauherr<br />

Integrationsplaner<br />

Errichter A<br />

Errichter B<br />

Ersatzteilhaltung X X X X<br />

Feststellung der Gewährleistungsmängel X X<br />

Feststellung der Mängelverursacher X X<br />

Anzeigen der Gewährleistungsmängel X X<br />

Verfolgung der Mängelbeseitigung X X<br />

Beheben der Mängel X X<br />

Informationsaustausch über Änderungen innerhalb der Hard- oder Software X X X X<br />

der beteiligten Komponenten<br />

Upgrade von Softwareversionen/-revisionen X X<br />

Mannheim, 10.01.2013<br />

Dipl.-Ing. Peter Kalte<br />

GHV<br />

Gütestelle Honorar- und Vergaberecht gemeinnütziger e. V.<br />

Viktoriastraße 28<br />

68165 Mannheim<br />

Tel: 0621/860 861-0<br />

Fax: 0621/860 861-20<br />

TUkontakt@ghv-guetestelle.deT<br />

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