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Bericht der AOLG zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ...

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durch eine Erleichterung <strong>der</strong> Berufsausübung in <strong>der</strong> ärztlichen Primärversorgung zu<br />

verbessern. Das Vertragsarztrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz sowie das GKV-WSG haben<br />

bereits einige Eckpunkte des damaligen Beschlusses aufgegriffen. Die Umsetzung<br />

weiterer For<strong>der</strong>ungen steht noch aus.<br />

Zwar kann <strong>der</strong>zeit nicht von einem generellen Mangel an nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten<br />

gesprochen werden, als problematisch erweist sich jedoch vorrangig die ungleiche<br />

Verteilung zwischen den Regionen und zwischen den Arztgruppen, was zu lokalen<br />

<strong>Versorgung</strong>sengpässen führt. Insbeson<strong>der</strong>e die Entwicklung bei den Hausärzten gibt<br />

Anlass <strong>zur</strong> Sorge. Bis zum Jahr 2020 droht hier wegen <strong>der</strong> zunehmenden<br />

Überalterung ein Rückgang bei <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Hausärzte infolge steigen<strong>der</strong><br />

Abgangszahlen und stagnieren<strong>der</strong> Zugangszahlen bei zugleich zunehmendem<br />

<strong>Versorgung</strong>sbedarf einer alternden Bevölkerung. Die bereits heute in einzelnen<br />

Regionen zu verzeichnenden Wie<strong>der</strong>besetzungsprobleme von Hausarztsitzen<br />

dürften sich somit in absehbarer Zeit ausdehnen und verschärfen.<br />

In Sorge um die sich weiter abzeichnende Entwicklung in <strong>der</strong> <strong>hausärztlichen</strong> Medizin<br />

beauftragte die 80. GMK im Juni 2007 die <strong>AOLG</strong>, ein Konzept für die nachhaltige<br />

<strong>Sicherstellung</strong> <strong>der</strong> <strong>hausärztlichen</strong> <strong>Versorgung</strong> zu erarbeiten, das über die bisherigen<br />

– wichtigen – Schritte <strong>zur</strong> Stärkung und Flexibilisierung <strong>der</strong> ärztlichen <strong>Versorgung</strong>,<br />

wie zuletzt durch das GKV-WSG und das Vertragsarztrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz,<br />

hinausgehen soll.<br />

Zur Erarbeitung dieses Konzeptes hat die <strong>AOLG</strong> eine Arbeitsgruppe eingesetzt,<br />

bestehend aus den Län<strong>der</strong>n Bayern 1 , Brandenburg, Hamburg,<br />

Mecklenburg-Vorpommern, Nie<strong>der</strong>sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,<br />

Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen<br />

(Fe<strong>der</strong>führung) sowie unter Beteiligung des BMG. Nach Anhörung des einschlägigen<br />

wissenschaftlichen Sachverstandes 2 und unter Einbeziehung <strong>der</strong> wesentlichen<br />

beteiligten Institutionen des Gesundheitswesens 2a kann <strong>der</strong> folgende <strong>Bericht</strong><br />

1 Bayern ist im Dezember 2007 aus <strong>der</strong> Arbeitsgruppe ausgeschieden und hat ab Februar wie<strong>der</strong> beobachtend teilgenommen.<br />

2 Als Sachverständige wurden gehört: Frau Dr. van den Berg (Universität Greifswald), Herr Dr. Büscher (Universität Bielefeld),<br />

Herr Prof. Dr. Kochen (Universität Göttingen), Herr Prof. Dr. Rothgang (Universität Bremen), Herr Prof. Dr. Schmacke (<br />

Universität Bremen) und Herr Prof. Dr. Szecsenyi (Universität Heidelberg).<br />

2a<br />

Medizinischer Fakultätentag, Ständige Konferenz <strong>der</strong> Kultusminister <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.,<br />

Bundesärztekammer/Kassenärztliche Bundesvereinigung, Spitzenverband Bund <strong>der</strong> Krankenkassen, AOK BV für die<br />

Spitzenverbände <strong>der</strong> Krankenkassen, Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Deutscher Hausärzteverband, Verband<br />

medizinischer Fachberufe e.V..<br />

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