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Bericht der AOLG zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ...

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(insbeson<strong>der</strong>e praktische Ärztinnen, Fachärztinnen für Allgemeinmedizin)<br />

begrenzt werden. Die auf dem Ärztetag 2007 in Münster neu in <strong>der</strong><br />

Musterweiterbildungsordnung vorgesehene Fachärztin für Allgemeine Innere<br />

Medizin, die ausschließlich klinisch tätig werden soll und dementsprechend eine auf<br />

die stationäre <strong>Versorgung</strong> ausgerichtete Weiterbildung durchlaufen wird, ist für die<br />

hausärztliche <strong>Versorgung</strong> nicht zuzulassen.<br />

These XXII:<br />

Gebietsbezeichnungen und Weiterbildungsinhalte für die hausärztlich tätigen<br />

Ärztinnen sollen umgehend vereinheitlich werden.<br />

Die jüngste Entwicklung, zunehmend unterschiedliche Gebietsbezeichnungen mit<br />

teilweise divergierenden Weiterbildungsinhalten durch die Landesärztekammern<br />

festzulegen, ist <strong>der</strong> gewünschten klaren Profilbildung <strong>der</strong> <strong>hausärztlichen</strong><br />

Weiterbildung nicht zuträglich. Die Bestrebungen <strong>der</strong> Ärzteschaft, eine einheitliche<br />

Gebietsbezeichnung für alle hausärztlich tätigen Ärztinnen zu schaffen, können als<br />

nicht erfolgreich angesehen werden und werden durch die jüngsten<br />

Differenzierungen <strong>der</strong> Begrifflichkeiten – auch als Folge <strong>der</strong> oben zitieren Beschlüsse<br />

des Ärztetages 2007 in Münster – konterkariert. Da die Gebietsbezeichnungen als<br />

klare Botschaft an die Patientinnen über die Qualifikationen <strong>der</strong> Ärztinnen und nicht<br />

als innerärztliches Differenzierungsinstrument ausgelegt waren und sind, sollte<br />

dringend eine einheitliche Begriffsfindung erfolgen, die beispielsweise die Begriffe<br />

„Allgemeinmedizin“ o<strong>der</strong> „hausärztliche Medizin“ aufgreifen könnte.<br />

Die an<strong>der</strong>nfalls zu erwartenden EU-rechtlichen Konsequenzen kommen erschwerend<br />

hinzu.<br />

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