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Bericht der AOLG zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ...

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die Möglichkeiten für verschiedene Organisationsstrukturen erweitert werden. Diese<br />

könnten z.B. auf Wunsch <strong>der</strong> KV-Mitglie<strong>der</strong> eine organisatorische Trennung<br />

zwischen Haus- und Fachärzten/Psychotherapeuten zulassen o<strong>der</strong> von den<br />

KV-Mitglie<strong>der</strong>n einer Fachgruppe eigenständig zu wählende Fachausschüsse<br />

vorsehen. Insgesamt könnten Angelegenheiten <strong>der</strong> beiden <strong>Versorgung</strong>sbereiche<br />

bzw. <strong>der</strong> verschiedenen Fachgruppen selbständiger und eigenverantwortlicher<br />

geregelt werden (z.B. Verträge); gemeinsame Aufgaben (z.B. innere Verwaltung)<br />

werden gemeinsam verantwortet.<br />

3.7 Verän<strong>der</strong>te Bedarfsplanung<br />

These XX:<br />

Die bisherige Bedarfsplanung ist flexibler und bedarfsorientierter zu gestalten.<br />

Die Bedarfsplanung in <strong>der</strong> vertragsärztlichen <strong>Versorgung</strong> erfolgt <strong>der</strong>zeit auf <strong>der</strong> Basis<br />

<strong>der</strong> vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinie über die<br />

Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe <strong>zur</strong> Feststellung von Überversorgung und<br />

Unterversorgung in <strong>der</strong> vertragsärztlichen <strong>Versorgung</strong> (Bedarfsplanungs-Richtlinie).<br />

Der allgemeine bedarfsgerechte <strong>Versorgung</strong>sgrad ist erstmals bundeseinheitlich zum<br />

Stand 31.12.1990, für Hausärztinnen zum 31.12.1995 ermittelt worden. Danach<br />

gelten für Hausärztinnen je nach Regionstyp Verhältniszahlen von 1.474 (Ländliche<br />

Kreise) bis 2.134 (Ruhrgebiet) Einwohner je Ärztin.<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die ermittelten Verhältniszahlen anzupassen<br />

o<strong>der</strong> neue Verhältniszahlen festzulegen, wenn dies <strong>zur</strong> <strong>Sicherstellung</strong> <strong>der</strong><br />

bedarfsgerechten <strong>Versorgung</strong> erfor<strong>der</strong>lich ist. Eine Anpassung <strong>der</strong> Verhältniszahlen<br />

ist bisher nicht erfolgt.<br />

Problematisch ist die <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Bedarfsplanung zugrunde liegende einfache<br />

Arzt-Einwohner-Relation. Dies gilt zum einen deshalb, weil schon heute die<br />

Planungsbereiche so groß sind, dass räumliche Disparitäten in <strong>der</strong> ärztlichen<br />

<strong>Versorgung</strong> zu beobachten sind. Diese ergeben sich z.B. dann, wenn verschiedene<br />

Ärztinnen innerhalb eines Planungsbereichs identische Standortwahlentscheidungen<br />

treffen bzw. Kooperationen mit an<strong>der</strong>en Ärztinnen eingehen und so letztlich nicht<br />

gleichmäßig und flächendeckend Patienten versorgen. Mit <strong>der</strong> Schaffung größerer<br />

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