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Bericht der AOLG zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ...

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<strong>der</strong> Wahlarztfunktion erreicht werden kann, sowie<br />

• einer verbesserten finanziellen Perspektive, die <strong>der</strong> neuen Bedeutung<br />

angemessen ist.<br />

Zwar hat sich die Umsatzentwicklung <strong>der</strong> Hausärztinnen in den letzten Jahren stärker<br />

verbessert als bei den an<strong>der</strong>en Fachärztinnen, dennoch verdienen<br />

Allgemeinmedizinerinnen als größte Gruppe <strong>der</strong> Hausärztinnen in den meisten<br />

Län<strong>der</strong>n immer noch unterdurchschnittlich im Vergleich zu den an<strong>der</strong>en<br />

Facharztgruppen. Um die Motivation <strong>zur</strong> Aufnahme einer <strong>hausärztlichen</strong><br />

Weiterbildung und Tätigkeit zu erhöhen, gilt es, den Einkommensabstand zu an<strong>der</strong>en<br />

nie<strong>der</strong>gelassenen Fachärztinnen spürbar zu vermin<strong>der</strong>n.<br />

3.5 För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> wahlärztlichen <strong>Versorgung</strong> in hausärztlich<br />

unterversorgten Gebieten<br />

3.5.1 Weitere Flexibilisierung <strong>der</strong> Arbeitsstrukturen<br />

These XIV:<br />

Es müssen Arbeitsstrukturen geschaffen werden, die sowohl auf die<br />

beson<strong>der</strong>e Entwicklung <strong>der</strong> <strong>Versorgung</strong>sbedürfnisse in strukturschwachen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e ländlichen Räumen eingehen, als auch die beruflichen und<br />

persönlichen Bedürfnisse <strong>der</strong> Hausärztinnen berücksichtigen.<br />

Das Vertragsarztrecht bietet insbeson<strong>der</strong>e nach dem<br />

Vertragsarztrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetz von 2006 und dem<br />

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 u. a. durch<br />

• die Möglichkeit <strong>der</strong> Feststellung von zusätzlichem lokalem <strong>Versorgung</strong>sbedarf<br />

in einem ansonsten nicht unterversorgten Planungsbereich,<br />

• erweiterte Anstellungsmöglichkeiten,<br />

• die Einrichtung von Zweigpraxen und<br />

• Teilzulassungen<br />

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