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Bericht der AOLG zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ...

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nach Ablauf einer Mindestbindungsfrist möglich. Die Versichertenpauschale<br />

wird unabhängig davon gewährt, ob die Versicherten wahlärztliche Leistungen<br />

in Anspruch nehmen. Damit übernimmt die Hausärztin zwar einen Teil des<br />

unterjährigen Morbiditätsrisikos, kann aber an<strong>der</strong>erseits ihr wirtschaftliches<br />

Ergebnis sicher bestimmen und ihre Tätigkeit stärker präventiv ausrichten.<br />

• Bei <strong>der</strong> Patientenpauschale erhalten die Wahlärztinnen ihre Vergütungen<br />

auf Basis <strong>der</strong> tatsächlich behandelten Patientenzahl, unabhängig von <strong>der</strong> Zahl<br />

und Intensität <strong>der</strong> Arztkontakte, so dass mögliche Anreize <strong>zur</strong><br />

Unterversorgung o<strong>der</strong> Überweisung in das spezialärztliche System<br />

unterbleiben.<br />

Beide Modelle führen zu unterschiedlichen Risikomischungen, die in <strong>der</strong><br />

Pauschalvergütung zu berücksichtigen sind. Es ist in Modellversuchen zu prüfen,<br />

welche Vergütungsvariante für die hausärztliche <strong>Versorgung</strong> attraktiver ist. Auf die<br />

beson<strong>der</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungen an die hausärztliche Vergütung in unterversorgten o<strong>der</strong><br />

von Unterversorgung bedrohten Gebieten wird in Punkt 3.5.2 eingegangen.<br />

Wenn wahlärztliche Leistungen (z.B. Hausbesuche) auch von arztentlastenden o<strong>der</strong><br />

arztunterstützenden Gesundheitsberufen auf Überweisung o<strong>der</strong> durch Delegation<br />

ausgeführt werden (siehe Punkt 3.8.3.), sind entsprechende Regelungen für die<br />

wahlärztliche Vergütung zu treffen. Dabei müssen aber diese von <strong>der</strong> Hausärztin<br />

veranlassten Leistungen aus <strong>der</strong> <strong>Versorgung</strong>spauschale zu vergüten sein, um einer<br />

ungebremsten Leistungsausweitung durch die beauftragten Gesundheitsberufe<br />

entgegen zu wirken.<br />

These XIII:<br />

Die Vergütung für wahlärztliche Leistungen hat sich in Relation zu <strong>der</strong><br />

Vergütung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Facharztgruppen zu verbessern.<br />

Um die hausärztliche Tätigkeit für Absolventinnen des Medizinstudiums als<br />

Berufsperspektive attraktiver zu machen, bedarf es neben besseren<br />

Rahmenbedingungen vorrangig<br />

• eines Imagezuwachses innerhalb <strong>der</strong> ärztlichen Profession, <strong>der</strong> nachhaltig mit<br />

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