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Bericht der AOLG zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ...

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integrative Formen einer wahlärztlichen <strong>Versorgung</strong> möglich sein.<br />

3.4 Ärztliche Vergütung<br />

These XII:<br />

Die wahlärztliche Vergütung erfolgt über eine <strong>Versorgung</strong>spauschale, die um<br />

beson<strong>der</strong>e Leistungskomplexe und Einzelleistungen sowie Qualitätsanreize<br />

ergänzt werden kann. Beson<strong>der</strong>e Vergütungsanreize sind für den dünn<br />

besiedelten ländlichen Raum und/o<strong>der</strong> in wahlärztlichen Einzugsbereichen mit<br />

einem signifikant hohen Anteil multimorbi<strong>der</strong> bzw. älterer Einwohner<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Vergütung <strong>der</strong> wahlärztlichen <strong>Versorgung</strong> soll künftig durch ein mehrschichtiges<br />

Vergütungssystem auf Basis einer <strong>Versorgung</strong>spauschale erfolgen, so dass die<br />

wirtschaftlichen Ergebnisse hausärztlicher Tätigkeit sicher kalkulierbar sind.<br />

Grundlage hierfür ist die 2009 eingeführte Euro-Gebührenordnung mit ihrer<br />

Glie<strong>der</strong>ung in hausärztliche und fachärztliche Leistungen, in <strong>der</strong> die Krankenkassen<br />

das Morbiditätsrisiko tragen. Haus- und Fachärztinnen verfügen über getrennte<br />

Budgets, zwischen denen es keine Verteilungsströme gibt. Die auf Landesebene zu<br />

vereinbarenden Gesamtvergütungen (Budgetgrenzen) werden für Haus- und<br />

Fachärztinnen getrennt vereinbart.<br />

Wahlärztliche Leistungen sollen als <strong>Versorgung</strong>spauschalen abgebildet werden, die<br />

nach Morbiditätskriterien in einer Region differenziert werden. Diese werden in<br />

Anlehnung an entsprechende Vergütungssysteme im europäischen Ausland durch<br />

einen eng umschriebenen Katalog von Einzelleistungsvergütungen für beson<strong>der</strong>s zu<br />

beför<strong>der</strong>nde Leistungen (inklusive Hausbesuche) sowie durch qualitätsabhängige<br />

Zusatzentgelte für spezielle ergebnisorientierte Leistungen (in etwa im Verhältnis<br />

80:10:10) ergänzt (siehe Sachverständigenrat für Gesundheit, Gutachten 1997).<br />

Geklärt werden muss, ob die <strong>Versorgung</strong>spauschale <strong>der</strong> Ärztinnen als<br />

Versicherten- o<strong>der</strong> Patientenpauschale festgesetzt wird:<br />

• Bei einer Versichertenpauschale schreiben sich alle Versicherten bei einer<br />

Hausärztin ihrer Wahl ein; ein Wechsel <strong>der</strong> Wahlärztin ist grundsätzlich erst<br />

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