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Bericht der AOLG zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ...

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hoher Zahl von gesundheitlich beeinträchtigten Einwohnern führen.<br />

These XI:<br />

Für vertragliche Vereinbarungen <strong>zur</strong> Primärversorgung zwischen<br />

Krankenkassen und Leistungserbringern sind die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen anzupassen. Notwendig sind flexible Vertragsformen, um<br />

eine den jeweiligen regionalen Erfor<strong>der</strong>nissen adäquate wahlärztliche<br />

<strong>Versorgung</strong> anbieten zu können.<br />

Die Diagnose, Therapie und Betreuung bei älteren Patienten unterliegen beson<strong>der</strong>en<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen. Erfor<strong>der</strong>lich ist eine stärkere Ausrichtung und Konzentration des<br />

Leistungsangebots auf altersbedingte Akutereignisse und ein altersbedingtes<br />

Krankheitsspektrum unter Berücksichtigung sozialer und lebensweltlicher Bezüge.<br />

Erreichbar ist dies durch eine entsprechende Prävention, Akutversorgung und<br />

Rehabilitation sowie soziale Betreuung, die durch eine fachliche und sachgerechte<br />

Steuerung <strong>der</strong> jeweils angemessenen Leistungen und Angebote durch die<br />

Gesundheits- und Pflegeberufe sowie unterstützende Angehörige und/o<strong>der</strong><br />

ehrenamtliche Helferinnen wahrzunehmen sind.<br />

Die <strong>Versorgung</strong> ist den sich verän<strong>der</strong>nden Bedarfen anzupassen sowie wohnortnah<br />

und koordiniert aus einer Hand anzubieten. Eine aufeinan<strong>der</strong> abgestimmte ärztliche<br />

<strong>Versorgung</strong>, pflegerische Hilfe und unterstützende Begleitung vermeiden<br />

Behandlungsunterbrechungen, Wartezeiten, Zugangsprobleme bzw.<br />

Fehlversorgungen. Entsprechend ist die notwendige und adäquate gesundheitliche<br />

und pflegerische <strong>Versorgung</strong> sowie soziale Betreuung entwe<strong>der</strong> umfassend durch<br />

eigenständig erbrachte Leistungen (ärztliche Leistungen einschließlich Leistungen<br />

an<strong>der</strong>er Gesundheitsberufe) o<strong>der</strong> in Kooperation zwischen Ärztinnen und an<strong>der</strong>en<br />

eigenständig tätigen Gesundheitsberufen sicherzustellen.<br />

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine vertragliche Ausgestaltung dieses<br />

<strong>Versorgung</strong>sangebots durch Krankenkassen und Leistungserbringer sind daher<br />

anzupassen. Um eine den regionalen Erfor<strong>der</strong>nissen adäquate wahlärztliche<br />

<strong>Versorgung</strong> vereinbaren zu können, bedarf es flexibler Vertragsformen. Verträge<br />

sollten zum einen zwischen Krankenkassen und Wahlärztinnen und / o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Gesundheitsberufen bzw. <strong>der</strong>en Vertretern und zum an<strong>der</strong>en für kooperative und<br />

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