Studienplan 2001 - Institut für Germanistik - Universität Bern
Studienplan 2001 - Institut für Germanistik - Universität Bern
Studienplan 2001 - Institut für Germanistik - Universität Bern
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<strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong><br />
STUDIENPLAN und WEGLEITUNG<br />
<strong>für</strong> die Fächer<br />
DEUTSCHE LITERATURWISSENSCHAFT<br />
Schwerpunkte:<br />
ÄLTERE DEUTSCHE LITERATUR<br />
NEUERE DEUTSCHE LITERATUR<br />
DEUTSCHE SPRACHWISSENSCHAFT<br />
Schwerpunkte:<br />
GERMANISTISCHE LINGUISTIK<br />
ANGEWANDTE LINGUISTIK UND KOMMUNIKATIONSWISSENSCHAFT<br />
INSTITUT FÜR GERMANISTIK<br />
Departement <strong>für</strong> Sprach- und Literaturwissenschaften I<br />
revidierte Fassung, März 2004
Die Philosophisch-historische Fakultät der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong> erlässt aufgrund von Artikel 7 des<br />
Reglements über die Studiengänge und akademischen Prüfungen an der Philosophisch-historischen<br />
Fakultät der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong> (RSP) vom 1.9.1999 (genehmigt durch die Erziehungsdirektion am<br />
23.9.1999) den folgenden<br />
STUDIENPLAN UND WEGLEITUNG<br />
FÜR DIE FÄCHER<br />
DEUTSCHE LITERATURWISSENSCHAFT<br />
UND<br />
DEUTSCHE SPRACHWISSENSCHAFT<br />
AM<br />
INSTITUT FÜR GERMANISTIK DER UNIVERSITÄT BERN<br />
I. Organisation des Studiums: Allgemeine Wegleitung<br />
1. Fächer und Schwerpunkte:<br />
Am <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Germanistik</strong> können zwei Fächer studiert werden. Jedes der Fächer kann mit<br />
zwei Schwerpunkten studiert werden:<br />
– Deutsche Literaturwissenschaft mit den Schwerpunkten<br />
"Ältere deutsche Literatur" und "Neuere deutsche Literatur"<br />
– Deutsche Sprachwissenschaft mit den Schwerpunkten<br />
"Germanistische Linguistik" und "Angewandte Linguistik und<br />
Kommunikationswissenschaft".<br />
2. Haupt- und Nebenfächer, Fächerkombination:<br />
Die beiden Fächer können als Hauptfach (HF) und als 1. und 2. Nebenfach (NF) studiert und<br />
abgeschlossen werden.<br />
In der Wahl der Haupt- und Nebenfächer sind die Studierenden grundsätzlich frei (Art. 14,<br />
Absatz 3 des RSP).<br />
Zulässig ist die Kombination eines Hauptfaches und eines 2. Nebenfaches oder eines 1. und<br />
eines 2. Nebenfaches im Fachgebiet <strong>Germanistik</strong>.<br />
Unzulässig ist die Kombination von Hauptfach und 1. Nebenfach im Fachgebiet <strong>Germanistik</strong><br />
(Art. 14, Absatz 3 des RSP).<br />
Im Diplom können entsprechend der Studienleistung in den Nebenfächern Schwerpunkte oder<br />
Fächer vermerkt werden (Art. 10, Absatz 2 des RSP und Anhang C des RSP).
3. Studienabschlüsse:<br />
Das Studium wird mit dem Lizentiat abgeschlossen.<br />
Die fachwissenschaftliche Ausbildung am <strong>Institut</strong> bildet gemeinsam mit der<br />
erziehungswissenschaftlich-didaktischen Ausbildung der AHL die Grundlage <strong>für</strong> den Erwerb<br />
des Diploms <strong>für</strong> das Höhere Lehramt. Die Ausbildung erfolgt entweder als Zentralfach (Umfang<br />
des Hauptfaches im Lizentiatsstudiengang) oder als Zusatzfach (Umfang des 1. Nebenfaches im<br />
Lizentiatsstudiengang).<br />
Für den Erwerb des Diploms des SLA im Fach <strong>Germanistik</strong> gelten ab WS 1999/2000 eigene<br />
Bestimmungen. Ab WS <strong>2001</strong>/02 erfolgt die Ausbildung im Umfang des Lizentiatsstudienganges<br />
im 2. NF.<br />
Das Lizentiat bildet die Voraussetzung <strong>für</strong> den Erwerb des Doktorats.<br />
4. Studiendauer:<br />
Das Studium dauert im Haupt- und 1. Nebenfach <strong>für</strong> Vollzeitstudierende in der Regel zehn, im<br />
2. Nebenfach in der Regel vier Semester.<br />
Für die Studiendauer gelten die Bestimmungen des RSP (Artikel 26-30). Die Studierenden sind<br />
verantwortlich <strong>für</strong> die rechtzeitige Stellung von Anträgen auf Studienzeitverlängerung.<br />
5. Studienphasen:<br />
Der Studiengang im Hauptfach und 1. Nebenfach gliedert sich in vier Phasen: eine<br />
Propädeutische Phase von zwei Semestern, und eine darauf folgende Aufbauphase von zwei<br />
Semestern. Diese beiden ersten Phasen bilden gemeinsam das Grundstudium von vier<br />
Semestern, das mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen wird. Diese Prüfung bildet die<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die Aufnahme des Hauptstudiums von vier Semestern, dem sich eine<br />
Lizentiatsphase von zwei Semestern anschliesst.<br />
Das Studium im 2. Nebenfach wird im Rahmen des Grundstudiums von vier Semestern<br />
durchgeführt und mit einer Prüfung abgeschlossen, die Bestandteil des Lizentiatsexamens ist.<br />
Für Studierende, die eine Kombination von zwei Fächern (Schwerpunkten) aus dem Fachgebiet<br />
der <strong>Germanistik</strong> studieren, ergeben sich <strong>für</strong> die Propädeutische Phase besondere Bestimmungen<br />
(s. Artikel 8a und 10).<br />
Die Lehrveranstaltungen sind in der Regel in der vom <strong>Studienplan</strong> vorgesehenen Reihenfolge zu<br />
absolvieren (RSP Art. 7, Absatz 3). Es ist jedoch möglich, bereits in der Propädeutischen Phase<br />
ein Proseminar I in demjenigen Schwerpunkt zu besuchen, in dem das Propädeutikum mit Erfolg<br />
besucht wurde.<br />
Bestandteil dieses <strong>Studienplan</strong>s ist der Übersichtsplan (s. Anhang), der auf dem<br />
Musterstudienplan der Fakultät beruht (Anhang B zum RSP).<br />
6. Testatpflicht und Kreditierung nach ECTS-Punkten:<br />
Sämtliche Studienleistungen sind testatpflichtig und werden nach dem ECTS-System kreditiert,<br />
das <strong>für</strong> den Lizentiatsabschluss den Erwerb von 300 Punkten vorsieht; das Verhältnis der zu
erwerbenden Punkte beträgt im Verhältnis von Hauptfach zu 1. Nebenfach zu 2. Nebenfach die<br />
Summe von<br />
150 ECTS-Punkten (HF) zu 90 ECTS-Punkten (1. NF) zu 60 ECTS-Punkten (2. NF).<br />
Im <strong>Studienplan</strong> als freibleibend ausgewiesene ECTS-Punkte sind an keine bestimmte<br />
Lehrveranstaltung gebunden; sie können durch <strong>für</strong> das Fach anerkannte Lehrveranstaltungen<br />
(siehe Aushang) erworben werden. Freibleibende Punkte aus dem Grundstudium müssen im<br />
Grundstudium erworben werden, freibleibende Punkte aus dem Hauptstudium im Hauptstudium.<br />
7. Studienberatung:<br />
Neben dem Recht, in Fragen der Studieninhalte und -organisation die Beratung der Dozentinnen<br />
und Dozenten während den Sprechstundenzeiten jederzeit in Anspruch zu nehmen, besteht eine<br />
Pflicht der Studierenden, zur Gestaltung des Studiums in jeder Studienphase die Studienberatung<br />
oder Studienfachberatung einmal aufzusuchen. Diese Beratungsgespräche werden testiert (siehe<br />
Artikel 5, 2 des RSP).<br />
II.<br />
Aufbau des Lizentiatsstudiums<br />
8. a) Grundstudium:<br />
Das Grundstudium dauert in der Regel vier Semester. Es gliedert sich in eine Propädeutische<br />
Phase (1.-2. Semester) und eine Aufbauphase (3.-4. Semester).<br />
Die Propädeutische Phase dient dem Erwerb beziehungsweise der Sicherung der<br />
Grundkenntnisse des Faches und des Basisinstrumentars des wissenschaftlichen Arbeitens.<br />
Die Aufbauphase dient der methodischen Erprobung und Anwendung der bisherigen<br />
Erkenntnisse und deren Erweiterung.<br />
8. b) Die Propädeutische Phase umfasst in allen drei Studiengängen (HF, 1. NF und 2. NF) die vier<br />
Schwerpunkte der beiden Fächer Deutsche Literaturwissenschaft und Deutsche<br />
Sprachwissenschaft.<br />
Die verbindlichen Studienleistungen <strong>für</strong> die Propädeutische Phase bestehen aus:<br />
– dem obligatorischen Besuch der Einführungsvorlesungen und der sie begleitenden<br />
Propädeutika in allen vier Schwerpunkten der beiden Fächer.<br />
Im Falle der Kombination von zwei Fächern (Schwerpunkten) aus dem Lehrangebot der<br />
<strong>Germanistik</strong> bestehen die verbindlichen Studienleistungen in der Propädeutischen Phase des 2.<br />
Nebenfaches aus:<br />
– dem Besuch von 2 Vorlesungen im gewählten Fach oder Schwerpunkt in den ersten beiden<br />
Semestern des Studiums im 2. Nebenfach;<br />
– der Anfertigung einer Schriftlichen Arbeit im Grundstudium mit eigener ECTS-Bepunktung<br />
(5 ECTS-Punkte) im ersten Semester des Studiums im 2. Nebenfach. Ihr Thema ist mit einer<br />
Dozentin oder einem Dozenten zu verabreden;<br />
– dem Besuch eines Proseminars I im gewählten Schwerpunkt (6 ECTS-Punkte) im zweiten<br />
Semester des Studiums im 2. Nebenfach;<br />
– dem Besuch von Lehrveranstaltungen nach freier Wahl im Umfang von 7 ECTS-Punkten;<br />
diese Punkte können bis zum Abschluss des Studiums im 2. Nebenfach erworben werden.
Bei der Wahl einer Fächerkombination aus dem Lehrangebot der <strong>Germanistik</strong> ist zuerst die<br />
Propädeutische Phase im Hauptfach bzw. 1. Nebenfach zu absolvieren, bevor das Studium im 2.<br />
Nebenfach aufgenommen wird.<br />
In der Propädeutischen Phase sind 24 ECTS-Punkte zu erwerben; beim Studium eines 2.<br />
Nebenfaches in Kombination mit einem anderen germanistischen Fach oder Schwerpunkt<br />
müssen in dieser Phase mindestens 17 ECTS-Punkte erworben werden.<br />
Das <strong>Institut</strong> stellt über den Abschluss des Propädeutikums nach Vorlage aller<br />
Leistungsnachweise eine Bescheinigung aus (Artikel 18, 3 des RSP).<br />
8. c) Die verbindlichen Studienleistungen <strong>für</strong> die Aufbauphase umfassen den Besuch zweier<br />
Vorlesungen des gewählten Faches und eines Proseminars I und II des gewählten Schwerpunkts<br />
des gewählten Faches, den Besuch eines Proseminars I des nicht gewählten Schwerpunkts des<br />
gewählten Faches und den Besuch eines Proseminars I des nicht gewählten Faches, zwischen<br />
dessen Schwerpunkten die Studierenden frei entscheiden können.<br />
In der Aufbauphase sind 31 ECTS-Punkte zu erwerben; beim Studium eines 2. Nebenfaches in<br />
Kombination mit einem anderen germanistischen Fach oder Schwerpunkt sind zwei Proseminare<br />
II des gewählten Schwerpunkts sowie ein Proseminar I und ein Proseminar II im nicht gewählten<br />
Schwerpunkt des gewählten Faches zu besuchen. Die aus der Propädeutischen Phase noch<br />
freigebliebenen ECTS-Punkte sind vor Abschluss der Aufbauphase zu erwerben.<br />
8. d) Voraussetzung der Kreditierung der Studienleistungen in den Vorlesungen ist die regelmässige<br />
Teilnahme. Eine Kontrolle steht den Dozentinnen und Dozenten frei.<br />
Voraussetzung der Kreditierung der Studienleistungen in den Propädeutischen Kursen, den<br />
Proseminaren und sonstigen Übungen ist der Leistungsnachweis und die regelmässige<br />
Teilnahme. Dreimaliges unentschuldigtes Fehlen in der betreffenden Lehrveranstaltung hat zur<br />
Folge, dass dort keine Kredits erworben werden können.<br />
Der Leistungsnachweis besteht aus der kontinuierlichen Vorbereitung der Sitzungen und der<br />
Bereitschaft zu begleitender Gruppenarbeit sowie im Propädeutikum aus einer Prüfung bzw. im<br />
Proseminar einem verschriftlichten Referat, einer Proseminar-Arbeit oder einer Prüfung. Die<br />
Prüfung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.<br />
Ein Proseminar ohne die geforderte Abschlussleistung wird mit 3 Punkten kreditiert; dann<br />
genügt als Leistungsnachweis die kontinuierliche Vorbereitung der Sitzungen sowie die<br />
Bereitschaft zu begleitender Mitarbeit. Die so erworbenen Punkte ersetzen keine<br />
Pflichtveranstaltung.<br />
In der Regel werden mindestens zwei der vier im Grundstudium geforderten Proseminare durch<br />
eine schriftliche Arbeit abgeschlossen. Im Falle der Kombination von zwei Fächern aus dem<br />
Lehrangebot der <strong>Germanistik</strong> müssen im 2. Nebenfach mindestens drei schriftliche Arbeiten<br />
verfasst werden (in der Propädeutischen Phase eine, in der Aufbauphase zwei).<br />
Für die im Grundstudium anzufertigenden schriftlichen Arbeiten gelten die Bestimmungen des<br />
RSP (Art. 31-34), namentlich Art. 31, Absatz 2, der den Umfang dieser Arbeiten regelt.
9. Zwischenprüfung im Hauptfach und 1. Nebenfach:<br />
Das Grundstudium wird im Hauptfach und im 1. Nebenfach durch eine Zwischenprüfung in<br />
beiden Schwerpunkten des gewählten Faches abgeschlossen. Die erfolgreich abgelegte<br />
Zwischenprüfung sowie der Nachweis von Lateinkenntnissen (Lateinmatura oder<br />
fakultätsinterne Ergänzungsprüfung) sind die Voraussetzung <strong>für</strong> die Aufnahme des<br />
Hauptstudiums. [s. Änderung im Anhang!] Die Wahl des Faches oder Schwerpunkts im<br />
Hauptstudium ist unabhängig vom im Grundstudium gewählten Fach oder Schwerpunkt.<br />
Die Zwischenprüfung wird mit 5 ECTS-Punkten kreditiert.<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> eine Zulassung zur Zwischenprüfung ist ein abgeschlossenes Grundstudium und<br />
somit die attestierte ECTS-Punktzahl von 55. Der Nachweis von Lateinkenntnissen ist nicht<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> eine Zulassung zur Zwischenprüfung.<br />
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt im Sekretariat des <strong>Institut</strong>s <strong>für</strong> <strong>Germanistik</strong>. Eine<br />
Anmeldung ist nur zulässig, sofern alle oben genannten Voraussetzungen bis zum Anmeldetermin<br />
erfüllt sind.<br />
Die Zwischenprüfung wird zu einem vom Direktorium festzulegenden Prüfungstermin abgelegt. Im<br />
Regelfall findet die Zwischenprüfung am Ende der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des<br />
Wintersemesters statt. Im Wiederholungs- bzw. begründeten Verschiebungsfall kann die<br />
Zwischenprüfung am Ende der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des Sommersemesters nachgeholt<br />
werden.<br />
Der Inhalt der Prüfung ist veranstaltungsspezifisch. Er berücksichtigt in erster Linie den Inhalt<br />
der Proseminare und setzt den Stoff der Einführungsvorlesungen und Propädeutika voraus.<br />
Erwartet wird eine sichere Anwendung der in den Teilgebieten erworbenen Gundkenntnisse und<br />
die fundierte Beantwortung von Fragestellungen aus dem Stoffgebiet der im Grundstudium<br />
besuchten Lehrveranstaltungen.<br />
Die Prüfung wird von den Leiterinnen und Leitern der Propädeutika und Proseminare in<br />
Absprache mit denjenigen Dozentinnen und Dozenten konzipiert, die die jeweiligen<br />
Einführungsvorlesungen gehalten haben.<br />
Die Zwischenprüfung besteht entweder<br />
– aus zwei mündlichen Prüfungen von 15 Minuten Dauer, die jeweils von einer<br />
prüfungsberechtigten Person und einem/einer sachkundigen Beisitzer/Beisitzerin durchgeführt<br />
werden. Prüfungsberechtigt sind die Lehrenden im Fach <strong>Germanistik</strong><br />
oder<br />
– aus zwei je zweistündigen Klausuren<br />
oder<br />
– aus einer mündlichen Prüfung von 15 Minuten Dauer kombiniert mit einer zweistündigen<br />
Klausur.<br />
Ob die mündliche oder die schriftliche Prüfungsform angewandt wird, entscheiden die<br />
Prüfungsberechtigten <strong>für</strong> den jeweiligen Schwerpunkt. Die Form der Prüfung wird rechtzeitig,<br />
mindestens jedoch sechs Wochen vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben.<br />
Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Teilprüfungen mit ‚bestanden‘ bewertet werden.
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung der<br />
Prüfung ist frühestens zum nächsten Prüfungstermin möglich und hat innerhalb eines Jahres zu<br />
erfolgen.<br />
Das <strong>Institut</strong> stellt über die bestandene Zwischenprüfung im Hauptfach und im 1. Nebenfach eine<br />
Bescheinigung aus.<br />
Für die Durchführung der Zwischenprüfung gelten die entsprechenden Artikel des RSP (Art. 35-<br />
46), namentlich Art. 40, Absätze 2, 3 und 4.<br />
<strong>Bern</strong>ischen Sekundarlehrern sprachlich-historischer Richtung können auf Antrag die erbrachten<br />
Leistungen ganz oder teilweise angerechnet werden, sofern sie den Bestimmungen des<br />
<strong>Studienplan</strong>s entsprechen.<br />
10. Studienabschluss im 2. Nebenfach:<br />
Das Studium wird im 2. Nebenfach durch eine Abschlussprüfung (Lizentiatsprüfung) im<br />
gewählten Schwerpunkt des Faches abgeschlossen.<br />
Die Abschlussprüfung im 2. Nebenfach wird mit 5 ECTS-Punkten kreditiert.<br />
Für die Durchführung der Abschlussprüfung (Lizentiatsprüfung) im 2. Nebenfach gelten die<br />
entsprechenden Artikel des RSP (Art. 58-78), namentlich Art. 66, Absatz 2 (mündliche Prüfung<br />
von 30 Minuten Dauer).<br />
Die Bestätigung über die Abschlussprüfung (Lizentiatsprüfung) im 2. Nebenfach wird vom<br />
Dekanat ausgestellt.<br />
Für den Abschluss des Studiums im 2. Nebenfach ist der Nachweis von Lateinkenntnissen<br />
(Lateinmatura oder fakultätsinterne Ergänzungsprüfung) erforderlich. [s. Änderung im Anhang!]<br />
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden, frühestens im<br />
nachfolgenden Semester.<br />
11. a) Hauptstudium:<br />
Die Phase des Hauptstudiums dauert im Haupt- und im 1. Nebenfach in der Regel vier Semester<br />
(5.-8. Semester).<br />
Das Hauptstudium führt zur selbständigen Anwendung methodischer Fragestellungen und zur<br />
Erweiterung der Kenntnisse in den gewählten Fächern.<br />
In der Lizentiatsphase wird die Lizentiatsarbeit verfasst und die Lizentiatsprüfung vorbereitet. In<br />
der Regel handelt es sich bei den Prüfungsthemen um während des Hauptstudiums vertieft<br />
behandelte Gebiete.<br />
11. b) Für das Hauptstudium im gewählten Hauptfach Deutsche Literaturwissenschaft oder Deutsche<br />
Sprachwissenschaft wird der Besuch von Vorlesungen nach eigener Wahl empfohlen; ferner der<br />
Besuch von drei Hauptseminaren im gewählten Schwerpunkt des gewählten Faches, der Besuch<br />
eines Hauptseminars im nicht gewählten Schwerpunkt des gewählten Faches und der Besuch
eines Hauptseminars im nicht gewählten Fach, zwischen dessen Schwerpunkten die<br />
Studierenden frei entscheiden können.<br />
Es sind 47 ECTS-Punkte zu erwerben; davon stehen 3 ECTS-Punkte zum Besuch einer<br />
Veranstaltung nach eigener Wahl zur freien Verfügung.<br />
Für das Hauptstudium im gewählten 1. Nebenfach Deutsche Literaturwissenschaft oder Deutsche<br />
Sprachwissenschaft ist der Besuch von zwei Vorlesungen nach eigener Wahl obligatorisch;<br />
ferner der Besuch von zwei Hauptseminaren des gewählten Schwerpunkts, wovon eines<br />
fakultativ durch den Besuch eines Hauptseminars im nicht gewählten Schwerpunkt des<br />
gewählten Faches ersetzt werden kann.<br />
Es sind 20 ECTS-Punkte zu erwerben.<br />
11. c) Voraussetzung der Kreditierung der Studienleistungen in den Hauptseminaren und sonstigen<br />
Übungen ist der Leistungsnachweis und die regelmässige Teilnahme. Dreimaliges<br />
unentschuldigtes Fehlen in der betreffenden Lehrveranstaltung hat zur Folge, dass dort keine<br />
Kredits erworben werden können.<br />
Der Leistungsnachweis besteht aus der kontinuierlichen Vorbereitung der Sitzungen und der<br />
Bereitschaft zu begleitender Mitarbeit sowie einem verschriftlichten Referat, einer<br />
Hauptseminar-Arbeit oder einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung.<br />
Ein Hauptseminar ohne die geforderte Abschlussleistung wird mit 3 Punkten kreditiert; dann<br />
genügt als Leistungsnachweis die kontinuierliche Vorbereitung der Sitzungen sowie die<br />
Bereitschaft zu begleitender Mitarbeit. Die so erworbenen Punkte ersetzen keine<br />
Pflichtveranstaltung.<br />
In der Regel werden mindestens drei der fünf im Hauptfach <strong>für</strong> das Hauptstudium geforderten<br />
Hauptseminare durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen. Im 1. Nebenfach wird mindestens<br />
eines der zwei geforderten Hauptseminare durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.<br />
Für die im Hauptstudium anzufertigenden schriftlichen Arbeiten gelten die Bestimmungen des<br />
RSP (Art. 31-34), namentlich Art. 31, Absatz 2, der den Umfang dieser Arbeiten regelt.<br />
12. Lizentiatsphase:<br />
Die Lizentiatsphase umfasst in der Regel zwei Semester. Das neunte Semester dient der<br />
Niederschrift der Lizentiatsarbeit im Hauptfach, das zehnte Semester der Vorbereitung und<br />
Ablegung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen im Haupt- und im 1. Nebenfach.<br />
Ein obligatorisches Examenskolloquium (3 ECTS-Punkte) kann im Hauptfach nach Ableistung<br />
aller vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen, muss spätestens aber im 9. Semester besucht<br />
werden.<br />
Die Summe der ECTS-Punkte <strong>für</strong> die Lizentiatsarbeit beträgt 30 Punkte, <strong>für</strong> die schriftliche und<br />
mündliche Prüfung 10 Punkte.<br />
Die Summe der ECTS-Punkte im 1. Nebenfach <strong>für</strong> die schriftliche und mündliche Prüfung<br />
beträgt 10 Punkte.
13. Abschluss des Studiums im Hauptfach und 1. Nebenfach:<br />
Im gewählten Hauptfach (Schwerpunkt) ist eine Lizentiatsarbeit einzureichen (Art. 48-57 des<br />
RSP).<br />
Der Abschluss des Hauptstudiums erfolgt durch die im Fakultätsreglement vorgesehenen<br />
Prüfungen (Art. 58-78 des RSP).<br />
III.<br />
Aufbau des Doktorstudiums<br />
14. Voraussetzung und Ablauf des Doktorstudiums:<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die Aufnahme eines Doktorandenstudiums ist das erfolgreich bestandene,<br />
mindestens mit dem Gesamtprädikat 'gut' bewertete Lizentiatsexamen (s. Art. 79 des RSP).<br />
Für das Doktorstudium wird der Besuch geeigneter Lehrveranstaltungen, namentlich von<br />
Doktorandenkolloquien, empfohlen.<br />
Die Leistungen im Doktorstudium bestehen aus dem Anfertigen einer Dissertation und dem<br />
Ablegen einer mündlichen Prüfung.<br />
Das Doktorexamen findet gemäss den Bestimmungen des Reglements über die Studiengänge<br />
und akademischen Prüfungen an der Philosophisch-historischen Fakultät der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong><br />
statt.<br />
15. Voraussetzungen des Doktorats bei einem Wechsel des Hauptfaches:<br />
War Deutsche Literaturwissenschaft oder Deutsche Sprachwissenschaft im Lizentiatsexamen<br />
nicht Hauptfach, so müssen die Bedingungen des Hauptfaches mit Ausnahme der<br />
Lizentiatsarbeit gemäss <strong>Studienplan</strong> nachträglich erfüllt werden.<br />
IV.<br />
Aufbau des Studiengangs mit Abschluss Diplom <strong>für</strong> das Höhere Lehramt<br />
16. Zentral- und Zweitfach aus dem Bereich der <strong>Germanistik</strong>:<br />
Deutsch kann als Zentralfach oder Zweitfach studiert werden. Das Studium im Zentralfach<br />
entspricht dem Studium <strong>für</strong> das Lizentiatshauptfach im Umfang von 150 ECTS-Punkten. Das<br />
Studium im Zweitfach entspricht dem Studium <strong>für</strong> das 1. Lizentiatsnebenfach im Umfang von<br />
90 ECTS-Punkten.<br />
Vor Aufnahme des Hauptstudiums sind Lateinkenntnisse nachzuweisen. [s. Änderung im<br />
Anhang!]<br />
Es wird ein einsemestriges <strong>Germanistik</strong>studium an einer <strong>Universität</strong> in der Regel des<br />
deutschsprachigen Auslandes verlangt. Die dort nachgewiesenen Studienleistungen werden nach<br />
dem ECTS-System anerkannt.
V. Übergangsbestimmungen<br />
17. a) Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen:<br />
Es gelten die Übergangsbestimmungen von Art. 105 des RSP.<br />
Der vorliegende <strong>Studienplan</strong> ersetzt den <strong>Studienplan</strong> vom 01.09.1999. Er tritt zum 01.09.<strong>2001</strong> in<br />
Kraft. Studierende, die bereits nach der ersten Fassung dieses <strong>Studienplan</strong>s (01.09.1999)<br />
studieren, können frei wählen, ob sie nach dem <strong>Studienplan</strong> von 1999 oder dem revidierten<br />
<strong>Studienplan</strong> von <strong>2001</strong> studieren wollen. Für alle Studierenden, die ihr Studium nach dem<br />
01.09.<strong>2001</strong> aufnehmen oder gemäss Art. 105 des RSP in das Hauptstudium übertreten, ist die<br />
vorliegende Fassung bindend.<br />
Im Namen der Philosophisch-historischen Fakultät <strong>Bern</strong><br />
Der Dekan:<br />
<strong>Bern</strong>, 20. August <strong>2001</strong><br />
Von der <strong>Universität</strong>sleitung genehmigt<br />
Der Rektor:<br />
<strong>Bern</strong>, 20. August <strong>2001</strong>
<strong>Studienplan</strong> und Wegleitung <strong>für</strong> die Fächer<br />
Deutsche Literaturwissenschaft und Deutsche Sprachwissenschaft<br />
am <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Germanistik</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong><br />
(Änderung)<br />
Die Philosophisch-historische Fakultät der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong> beschliesst:<br />
I.<br />
<strong>Studienplan</strong> und Wegleitung <strong>für</strong> die Fächer Deutsche Literaturwissenschaft und<br />
Deutsche Sprachwissenschaft vom 2. Oktober <strong>2001</strong> wird wie folgt geändert:<br />
II.<br />
Aufbau des Lizentiatsstudiums<br />
8. a) unverändert<br />
8. b) unverändert<br />
8. c) unverändert<br />
8. d) unverändert<br />
9. unverändert<br />
10. Studienabschluss im 2. Nebenfach:<br />
II.<br />
Das Studium wird im 2. Nebenfach durch eine Abschlussprüfung (Lizentiatsprüfung) im<br />
gewählten Schwerpunkt des Faches abgeschlossen.<br />
Die Abschlussprüfung im 2. Nebenfach wird mit 5 ECTS-Punkten kreditiert.<br />
Für die Durchführung der Abschlussprüfung (Lizentiatsprüfung) im 2. Nebenfach gelten die<br />
entsprechenden Artikel des RSP (Art. 58-78), namentlich Art. 66, Absatz 2 (mündliche Prüfung<br />
von 30 Minuten Dauer).<br />
Die Bestätigung über die Abschlussprüfung (Lizentiatsprüfung) im 2. Nebenfach wird vom<br />
Dekanat ausgestellt.<br />
Für den Abschluss des Studiums im 2. Nebenfach ist der Nachweis von Lateinkenntnissen nicht<br />
erforderlich.<br />
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden, frühestens im<br />
nachfolgenden Semester.<br />
Übergangsbestimmungen<br />
Diese Änderung gilt <strong>für</strong> alle Studierenden mit dem 2. Nebenfach <strong>Germanistik</strong>, unabhängig vom<br />
Studienbeginn.<br />
III.<br />
Diese Änderung tritt durch Genehmigung der <strong>Universität</strong>sleitung in Kraft.
Im Namen der Philosophisch-historischen Fakultät <strong>Bern</strong><br />
Der Dekan:<br />
<strong>Bern</strong>, 28. Juni 2003<br />
Von der <strong>Universität</strong>sleitung genehmigt<br />
Der Rektor:<br />
<strong>Bern</strong>, 20. Oktober 2003
<strong>Studienplan</strong> und Wegleitung <strong>für</strong> die Fächer<br />
Deutsche Literaturwissenschaft und Deutsche Sprachwissenschaft<br />
am <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Germanistik</strong> der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong><br />
(Änderung)<br />
Die Philosophisch-historische Fakultät der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong> beschliesst:<br />
I.<br />
<strong>Studienplan</strong> und Wegleitung <strong>für</strong> die Fächer Deutsche Literaturwissenschaft und<br />
Deutsche Sprachwissenschaft vom 2. Oktober <strong>2001</strong> wird wie folgt geändert:<br />
II.<br />
Aufbau des Lizentiatsstudiums<br />
8. a) unverändert<br />
8. b) unverändert<br />
8. c) unverändert<br />
8. d) unverändert<br />
9. Zwischenprüfung im Hauptfach und 1. Nebenfach:<br />
Das Grundstudium wird im Hauptfach und im 1. Nebenfach durch eine Zwischenprüfung in<br />
beiden Schwerpunkten des gewählten Faches abgeschlossen. Die erfolgreich abgelegte<br />
Zwischenprüfung ist die Voraussetzung <strong>für</strong> die Aufnahme des Hauptstudiums. Die Wahl des<br />
Faches oder Schwerpunkts im Hauptstudium ist unabhängig vom im Grundstudium gewählten<br />
Fach oder Schwerpunkt. Im Fach Deutsche Literaturwissenschaft ist jedoch zusätzlich der<br />
Nachweis von Lateinkenntnissen (Lateinmatura oder fakultätsinterne Ergänzungsprüfung)<br />
erforderlich.<br />
Die Zwischenprüfung wird mit 5 ECTS-Punkten kreditiert.<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> eine Zulassung zur Zwischenprüfung ist ein abgeschlossenes Grundstudium und<br />
somit die attestierte ECTS-Punktzahl von 55. Der Nachweis von Lateinkenntnissen (im Fach<br />
Deutsche Literaturwissenschaft) ist nicht Voraussetzung <strong>für</strong> eine Zulassung zur Zwischenprüfung.<br />
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt im Sekretariat des <strong>Institut</strong>s <strong>für</strong> <strong>Germanistik</strong>. Eine<br />
Anmeldung ist nur zulässig, sofern alle oben genannten Voraussetzungen bis zum Anmeldetermin<br />
erfüllt sind.<br />
Die Zwischenprüfung wird zu einem vom Direktorium festzulegenden Prüfungstermin abgelegt. Im<br />
Regelfall findet die Zwischenprüfung am Ende der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des<br />
Wintersemesters statt. Im Wiederholungs- bzw. begründeten Verschiebungsfall kann die<br />
Zwischenprüfung am Ende der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des Sommersemesters nachgeholt<br />
werden.<br />
Der Inhalt der Prüfung ist veranstaltungsspezifisch. Er berücksichtigt in erster Linie den Inhalt<br />
der Proseminare und setzt den Stoff der Einführungsvorlesungen und Propädeutika voraus.<br />
Erwartet wird eine sichere Anwendung der in den Teilgebieten erworbenen Gundkenntnisse und<br />
die fundierte Beantwortung von Fragestellungen aus dem Stoffgebiet der im Grundstudium<br />
besuchten Lehrveranstaltungen.
Die Prüfung wird von den Leiterinnen und Leitern der Propädeutika und Proseminare in<br />
Absprache mit denjenigen Dozentinnen und Dozenten konzipiert, die die jeweiligen<br />
Einführungsvorlesungen gehalten haben.<br />
Die Zwischenprüfung besteht entweder<br />
– aus zwei mündlichen Prüfungen von 15 Minuten Dauer, die jeweils von einer<br />
prüfungsberechtigten Person und einem/einer sachkundigen Beisitzer/Beisitzerin durchgeführt<br />
werden. Prüfungsberechtigt sind die Lehrenden im Fach <strong>Germanistik</strong><br />
oder<br />
– aus zwei je zweistündigen Klausuren<br />
oder<br />
– aus einer mündlichen Prüfung von 15 Minuten Dauer kombiniert mit einer zweistündigen<br />
Klausur.<br />
Ob die mündliche oder die schriftliche Prüfungsform angewandt wird, entscheiden die<br />
Prüfungsberechtigten <strong>für</strong> den jeweiligen Schwerpunkt. Die Form der Prüfung wird rechtzeitig,<br />
mindestens jedoch sechs Wochen vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben.<br />
Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Teilprüfungen mit ‚bestanden‘ bewertet werden.<br />
Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann einmal wiederholt werden. Die Wiederholung der<br />
Prüfung ist frühestens zum nächsten Prüfungstermin möglich und hat innerhalb eines Jahres zu<br />
erfolgen.<br />
Das <strong>Institut</strong> stellt über die bestandene Zwischenprüfung im Hauptfach und im 1. Nebenfach eine<br />
Bescheinigung aus.<br />
Für die Durchführung der Zwischenprüfung gelten die entsprechenden Artikel des RSP (Art. 35-<br />
46), namentlich Art. 40, Absätze 2, 3 und 4.<br />
<strong>Bern</strong>ischen Sekundarlehrern sprachlich-historischer Richtung können auf Antrag die erbrachten<br />
Leistungen ganz oder teilweise angerechnet werden, sofern sie den Bestimmungen des<br />
<strong>Studienplan</strong>s entsprechen.<br />
III.<br />
Aufbau des Doktorstudiums (unverändert)<br />
IV.<br />
Aufbau des Studiengangs mit Abschluss Diplom <strong>für</strong> das Höhere Lehramt<br />
16. Zentral- und Zweitfach aus dem Bereich der <strong>Germanistik</strong>:<br />
Deutsch kann als Zentralfach oder Zweitfach studiert werden. Das Studium im Zentralfach<br />
entspricht dem Studium <strong>für</strong> das Lizentiatshauptfach im Umfang von 150 ECTS-Punkten. Das<br />
Studium im Zweitfach entspricht dem Studium <strong>für</strong> das 1. Lizentiatsnebenfach im Umfang von<br />
90 ECTS-Punkten.<br />
Vor Aufnahme des Hauptstudiums sind Lateinkenntnisse nachzuweisen (gilt nur <strong>für</strong> das Fach<br />
Deutsche Literaturwissenschaft).<br />
Es wird ein einsemestriges <strong>Germanistik</strong>studium an einer <strong>Universität</strong> in der Regel des<br />
deutschsprachigen Auslandes verlangt. Die dort nachgewiesenen Studienleistungen werden nach<br />
dem ECTS-System anerkannt.
II.<br />
Übergangsbestimmungen<br />
Diese Änderung gilt <strong>für</strong> alle Studierenden mit dem Studienfach <strong>Germanistik</strong>, unabhängig vom<br />
Studienbeginn.<br />
III.<br />
Diese Änderung tritt durch Genehmigung der <strong>Universität</strong>sleitung in Kraft.<br />
Im Namen der Philosophisch-historischen Fakultät <strong>Bern</strong><br />
Der Dekan:<br />
<strong>Bern</strong>, 2.2.04<br />
Von der <strong>Universität</strong>sleitung genehmigt<br />
Der Rektor:<br />
<strong>Bern</strong>, 23.3.04