Dorfblatt 02 2007 (2,8 MB)
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Gemeindenachrichten<br />
<strong>Dorfblatt</strong> GEMEINDE KIENS<br />
Ensembleschutz<br />
Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 9 vom <strong>02</strong>.03.<strong>2007</strong> wurde das folgende Verzeichnis der Liegenschaften,<br />
die unter Ensembleschutz zu stellen sind, gemäß Art. 25 des L.G. vom 11.08.1997, Nr. 13 (Landesraumordnungsgesetz)<br />
genehmigt:<br />
Die Durchführungsbestimmungen zum Bauleitplan werden durch Einfügung des folgenden Artikels ergänzt:<br />
„Die im Flächenwidmungsplan eigens gekennzeichneten Bereiche, welche als Ensemble erklärt wurden, werden im Sinne<br />
des Art.25 des Landesgesetzes vom 11.8.1997, Nr.13 i.g.F. geschützt“.<br />
Die entsprechenden Unterlagen liegen für 30 aufeinanderfolgende Tage, mit Beginn 01. Juni <strong>2007</strong> bis einschließlich<br />
30. Juni <strong>2007</strong>, im Gemeindebauamt auf.<br />
Jedermann kann in die Unterlagen Einsicht nehmen und Bemerkungen und Vorschläge auf Stempelpapier einbringen.<br />
Ensemble 1 - Kiens Oberdorf<br />
Das Ensemble umfasst die Bebauung auf dem vom Grünbach,<br />
oder Rumpelbach, entstandenen Schuttkegel. Von<br />
Felsen und steilem Gelände im Norden geschützt, stehen<br />
die Kirche, eines der ältesten Gasthäuser, der Gassenwirt<br />
mit Dependance, der Widum, das Peintnerhaus, der<br />
Grünbacherhof, der Winkelbäck, der Mitterhaushof, der<br />
Messnerhof, das Frühmesserhaus und auf der westlichen<br />
Seite des Grünbaches die Mühle. Einige Gebäude sind<br />
noch wie ursprünglich gebaut erhalten, andere sind saniert,<br />
erweitert oder umgebaut worden.<br />
Es handelt sich um den alten Kern des Dorfes Kiens und<br />
ist als solcher erkennbar.<br />
Die Gebäude sind einfache Volumen und, mit Ausnahme<br />
der landwirtschaftlichen Anlagen, bis zum Dach in Mauerwerk<br />
ausgeführt. Die Dachformen sind unterschiedlich,<br />
teilweise sind sie noch als einfache geschlossene Dachflächen<br />
erhalten, teilweise wurden die Dachgeschoße<br />
ausgebaut und mit „Gauben“ ergänzt.<br />
Kirche und die davor gruppierten Häuser, der Bach und<br />
der steil aufsteigende Berg dahinter, ergeben ein harmonisches<br />
Erscheinungsbild.<br />
Kriterien für die Ausweisung:<br />
- historischer Wert,<br />
- malerischer Charakter,<br />
- Monumentalität der Bauten<br />
zueinander und zur Landschaft,<br />
- Erscheinung<br />
(Erkennbarkeit, Auffälligkeit,<br />
Orientierungspunkt),<br />
- kollektives Gedächtnis,<br />
- Natürliche Merkmale,<br />
Geomorphologie und<br />
natürlicher Charakter.<br />
Erhaltungsmaßnahmen:<br />
Für alle Baumaßnahmen bei Gebäuden mit einer<br />
Denkmalschutzbindung ist wie bisher die Genehmigung<br />
des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler einzuholen.<br />
Ein teilweiser bzw. vollständiger Abbruch von Bauten,<br />
die älter als 100 Jahre sind, ist nur dann zulässig,<br />
wenn eine Sanierung technisch unmöglich oder wirtschaftlich<br />
unzumutbar ist.<br />
Neue Bauten sollen so errichtet werden, dass sie dem<br />
Bestand untergeordnet bleiben, sich in Proportion, Ausmaß<br />
und Höhe dem Bestand anpassen, jedoch als neuer<br />
zeitgemäßer Eingriff erkennbar sind.<br />
Auf das Erscheinungsbild von oben, d.h. die Dachlandschaft,<br />
muss im Besonderen geachtet werden.<br />
Die Felsformationen und die Bepflanzung sind ortsbildprägend<br />
und als solche zu erhalten. Änderungen zur<br />
Beseitigung von Gefahren sind zulässig.<br />
Bäume und Bepflanzungen sind ebenfalls ortsbildprägend<br />
und erhaltenswert, sofern sie nicht eine Gefahr<br />
darstellen, nicht die Belichtung von Gebäuden zu<br />
sehr beeinträchtigen oder nicht einem Gebäude sehr<br />
hinderlich sind.<br />
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