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Dorfblatt 02 2007 (2,8 MB)

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Dies und Das<br />

<strong>Dorfblatt</strong> GEMEINDE KIENS<br />

uns schmeckte. Ich erinnere mich auch an den einzigen<br />

Fernsehkanal „Canale nazionale“, den man damals im<br />

Dorf empfangen konnte. Die Stromschwankungen waren<br />

derart heftig, dass elektrische Geräte<br />

nur schwerlich funktionierten. Bei<br />

schlechtem Wetter geschah dies sehr<br />

häufig, obwohl St. Sigmund zusätzlich<br />

ein kleines privates E - Werk besaß.Es<br />

gab wenig asphaltierte Straßen und es<br />

verkehrte noch die gute alte Lok. Auch<br />

telefonieren war ein schwieriges Unterfangen.<br />

Aber die Ruhe, die Gemütlichkeit<br />

waren unbeschreiblich und ersetzten<br />

jede Unbequemlichkeit und jeden<br />

Mangel. Täglich waren wir auf Pilzesuche,<br />

was dann schließlich auch die angebrachte<br />

Ausrüstung und Bekleidung<br />

erforderte. Wir kauften uns Bergschuhe,<br />

Stöcke, kurze Lederhosen, Tirolerhüte<br />

und „Sarnerjoppilan“. So „verkleidet“ zogen wir durch<br />

die Wälder. Viele Jahre sind inzwischen vergangen.<br />

Jedes Jahr, ohne eine einzige Unterbrechung, bin ich<br />

nach St. Sigmund zurückgekommen.<br />

Und niemals allein- alle wollten St.<br />

Sigmund kennen lernen, Verwandte,<br />

Bekannte, Freunde und auch meine<br />

Frau. Ich habe wertvolle Freundschaften<br />

geschlossen in diesem Dorf<br />

im Pustertal, wenn auch mit den Jahren<br />

viele davon leider nur noch in<br />

meinen Gedanken gegenwärtig sind.<br />

Ich kehre immer wieder voller Sehnsucht<br />

zurück, die vielen Freunde und<br />

Bekannten wieder zu sehen, ein paar<br />

erholsame Wochen zu verbringen<br />

und meine „Oma“ zu umarmen.<br />

Flavio Boccagna<br />

Wenn’s im Pustertal ums Wasser geht<br />

Sprechstunden vor Ort<br />

Wasser ist ein öffentliches Gut. Laut den geltenden<br />

Gesetzen gilt: wer Wasser nutzt – sei es eine Privatperson<br />

als auch eine Gesellschaft oder Verwaltung –<br />

muss im Besitz einer Wasserkonzession sein. Nur ein<br />

Umstand ist von der Pflicht, eine Wasserkonzession zu<br />

besitzen, ausgenommen: wenn aus einer Quelle eine<br />

Wassermenge bis maximal 0,40 Litern pro Sekunde<br />

ausschließlich zum privaten Zweck der Trink- und<br />

Hauswasserversorgung abgeleitet wird, wobei bereits<br />

bestehende Wasserableitungsrechte gewährleistet<br />

werden müssen.<br />

Das Amt für Gewässernutzung befasst sich mit den<br />

verschiedenen Formen der Wassernutzung. Darunter<br />

fallen Wasserableitungen für die Trink- und Löschwasserversorgung,<br />

für Beregnungszwecke, für Antriebskraft<br />

(z.B. Mühlen), für Industrienutzung (z.B.<br />

Heizen und Kühlen), für Kunstschneeproduktion, für<br />

Fischzucht und Sportfischerei oder für Mineralwassernutzungen<br />

(Abfüllung, Bauernbäder, Heilbäder).<br />

Ein weiterer Bereich des Amtes umfasst den Schutz<br />

der Trinkwasserquellen und –brunnen der öffentlichen<br />

Trinkwasserversorgung und die entsprechenden Was-<br />

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