Dorfblatt 02 2007 (2,8 MB)
Dorfblatt 02 2007 (2,8 MB)
Dorfblatt 02 2007 (2,8 MB)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gemeindenachrichten<br />
<strong>Dorfblatt</strong> GEMEINDE KIENS<br />
Ensemble 5<br />
Weiler Ilstern St. Sigmund<br />
Das Ensemble umfasst südlich der Eisenbahnlinie die<br />
Gebäude der alten Bahnhaltestelle, das Eisenbahnerhaus<br />
und die dahinter liegenden Höfe: das Landgasthaus<br />
Steger, den Riedlhof, Pluner und Liensberger.<br />
Die Gebäude an der Eisenbahnlinie sind typische Gebäude,<br />
wie sie entlang der Pustertaler Bahnlinie je nach<br />
Größe und Bedeutung der Haltestellen entstanden sind.<br />
Es sind interessante Zeitzeugen.<br />
Die Bauernhöfe stehen in einem lockeren Zueinander,<br />
eine typische ländliche Siedlungsform. Wohngebäude<br />
und Wirtschafts- und Nebengebäude, wirtschaftlich genutzte<br />
Freiflächen, Obstbäume, Gemüsegärten und der<br />
Gastgarten des Gasthofes Steger bilden ein harmonisches<br />
Ganzes.<br />
Einige Gebäude sind in ihrer ursprünglichen Form erhalten<br />
geblieben, andere wurden saniert, umgebaut und<br />
einige wurden in letzter Zeit auch neu errichtet.<br />
Erhaltungsmaßnahmen:<br />
Ein teilweiser bzw. vollständiger Abbruch von Bauten,<br />
die älter als 100 Jahre sind, ist nur dann zulässig, wenn<br />
eine Sanierung technisch unmöglich oder wirtschaftlich<br />
unzumutbar ist.<br />
Umnutzungen von bestehenden Gebäuden müssen mit<br />
Berücksichtigung des ursprünglichen Erscheinungsbildes<br />
vorgenommen werden.<br />
Neue Bauten sollen so errichtet werden, dass sie dem<br />
Bestand untergeordnet bleiben, sich in Proportion, Ausmaß<br />
und Höhe dem Bestand anpassen, jedoch als neuer<br />
zeitgemäßer Eingriff erkennbar sind.<br />
Bäume und Bepflanzungen sind ebenfalls ortsbildprägend<br />
und müssen erhalten werden, sofern sie nicht eine<br />
Gefahr darstellen, nicht die Belichtung von Gebäuden zu<br />
sehr beeinträchtigen oder nicht einem neuen Gebäude<br />
hinderlich sind.<br />
Mappenauszug<br />
18