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Dorfblatt 02 2007 (2,8 MB)

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<strong>Dorfblatt</strong> GEMEINDE KIENS<br />

Gemeindenachrichten<br />

Ensemble 2<br />

Kirch- und Schlosshügel in Ehrenburg<br />

Das Ensemble umfasst den Kirch- bzw. Schlosshügel und<br />

die unmittelbar darum herum entstandene Bebauung.<br />

Kirche, Schloss und Widum, drei historisch sehr<br />

wertvolle und einzigartige Gebäude (denkmalgeschützt)<br />

dominieren den Hügel, das Ensemble und<br />

das gesamte Dorf.<br />

Die rund um den Hügel liegende Bebauung sind ursprünglich<br />

große stattliche Gehöfte mit Nebengebäuden,<br />

die in Verbindung mit der „Burg“ standen. – eine<br />

ländliche bäuerliche Siedlungsstruktur. Burger - Gasthof<br />

Knapp, Neumair, Obermair, Baumann, die Hofstelle<br />

des Künigl Anwesens säumen den Kirch- bzw.<br />

Schoßhügel.<br />

Einige Gebäude sind in ihrer ursprünglichen Form<br />

erhalten geblieben, andere wurden saniert, erweitert<br />

und umgebaut. Die Landwirtschaft hat an Wichtigkeit<br />

verloren und einige Gebäude werden nicht<br />

mehr oder nur noch teilweise für landwirtschaftliche<br />

Zwecke genutzt. Große, sehr schöne und interessante<br />

Volumina stehen zur Zeit leer oder sind nur<br />

noch zum Teil genutzt.<br />

Der Gasthof Knapp und der Gasthof Obermair sind<br />

wichtige Anlagen und gehören zur „Identität“ des<br />

Dorfes Ehrenburg. Der Gebäude des Gasthof Knapp<br />

hat auch historischen Wert.<br />

Erhaltungsmaßnahmen:<br />

Für alle Baumaßnahmen bei Gebäuden mit einer<br />

Denkmalschutzbindung ist wie bisher die Genehmigung<br />

des Amtes für Bau- und Kunstdenkmäler einzuholen.<br />

Ein teilweiser bzw. vollständiger Abbruch von Bauten,<br />

die älter als 100 Jahre sind, ist nur dann zulässig, wenn<br />

eine Sanierung technisch unmöglich oder wirtschaftlich<br />

unzumutbar ist.<br />

Umnutzungen von bestehenden Gebäuden müssen<br />

mit Berücksichtigung des ursprünglichen Erscheinungsbildes<br />

vorgenommen werden.<br />

Neue Bauten sollen so errichtet werden, dass sie dem<br />

Bestand untergeordnet bleiben, sich in Proportion, Ausmaß<br />

und Höhe dem Bestand anpassen, jedoch als neuer<br />

zeitgemäßer Eingriff erkennbar sind.<br />

Auf das Erscheinungsbild von oben, d.h. die Dachlandschaft,<br />

muss im Besonderen geachtet werden.<br />

Die Felsformationen sind ortsbildprägend und als solche<br />

zu erhalten. Änderungen zur Beseitigung von Gefahren<br />

sind zulässig.<br />

Bäume und Bepflanzungen sind ebenfalls ortsbildprägend<br />

und müssen erhalten werden, sofern sie nicht<br />

eine Gefahr darstellen, nicht die Belichtung von Gebäuden<br />

zu sehr beeinträchtigen oder nicht einem neuen<br />

Gebäude hinderlich sind.<br />

Ungehinderte Ausblicke bzw. die Zusichten sind wichtig<br />

und haben gegenüber einer üppigen Bepflanzung Vorrang.<br />

(Die starke Abholzung des Kirchbühels aus Gefahrengründen<br />

in den letzten Jahren war eine deutliche<br />

Aufwertung des Hügels.)<br />

Kriterien für die Ausweisung:<br />

- historischer Wert,<br />

- malerischer Charakter,<br />

- Monumentalität der Bauten zueinander und zur Landschaft,<br />

- stilistische Kennzeichnung (Stileinheit oder bewusste Vermischung verschiedener Stile),<br />

- Erscheinung (Erkennbarkeit, Auffälligkeit, Orientierungspunkt),<br />

- Panorama (gezielte Fernblicke, perspektivische Ansichten und Ansicht),<br />

- kollektives Gedächtnis,<br />

- Fortbestand der urbanistischen Anlage<br />

(Erkennbarkeit einer Planung, eines Programms<br />

oder eines Gründungsaktes, welche die Siedlungsmorphologie bestimmt haben)<br />

- natürliche Merkmale, Geomorphologie und<br />

natürlicher Charakter.<br />

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