Einladung (öffentlicher Teil) - Gemeinde Senden
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GEMEINDE<br />
ENDEN<br />
48308 <strong>Senden</strong>, 04.03.2013<br />
Mitglieder des<br />
Ausschusses für Schule, Sport und Kultur<br />
Nachrichtlich:<br />
Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Auf Wunsch des Ausschussvorsitzenden<br />
wird der Beginn<br />
dieser Sitzung auf 17.00 Uhr<br />
vorgezogen.<br />
Zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur lade ich ein am<br />
Dienstag, 12.03.2013, 17 .. 00 Uhr,<br />
Sitzungsraum 102, Rathaus <strong>Senden</strong>,<br />
Höwische<br />
Vorsitzender<br />
Tagesordnung:<br />
1. Öffentliche Sitzung<br />
1.1 Satzungsangelegenheiten;<br />
hier: Neufassung der nSatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> über die Erhebung<br />
von Elternbeiträgen für die <strong>Teil</strong>nahme an Angeboten der<br />
Offenen Ganztagsschulen im Prit11arbereich in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Senden</strong>"<br />
Vorlage Nr.<br />
29/13<br />
1.2<br />
1.3<br />
1.3.1<br />
1.3.2<br />
1.4<br />
1.4.1<br />
1.4.2<br />
Schulentwicklungsplanung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
hier: Ergebnisse des Anmeldeverfahrens für die gemeindlichen weiterführenden<br />
Schulen für das Schuljahr 2013/2014<br />
Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (lnkfusionsgesetz NRW)<br />
Antrag der SPD-Fraktion vom 28.01.2013 betr. flErarbeitung eines<br />
kommunalen schulischen lnklusionsplans"<br />
Verabschiedung einer Resolution zum Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes<br />
HaushaHsp~nfOrdasJahr2013<br />
Antrag der SPD-Fraktion vom 19.02.2013 betr. HErweiterung der Räumlichkeiten<br />
der OGS Bösensell"<br />
Gemeinsamer Antrag von ASV <strong>Senden</strong> und Vfl <strong>Senden</strong> vom 22.01.2013<br />
auf Rücknahme der 20 %igen Förderungskürzung<br />
30/13<br />
31/13<br />
32/13
-2-<br />
1.4.3 Antrag der FDP-Fraktion vom 05.02.2013 betr. ~~Aussetzung der Reduktion<br />
der freiwilligen Leistungen für 2013 (Förderung von Vereinen und<br />
Jugendgruppen & Sportförderung)<br />
1.4.4.1 Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion B 90/Die Grünen<br />
vom 20.02.2013 betr. ,,Aussetzung der Reduktion der freiwilligen Leistungen<br />
im Zuschusswesen für das Jahr 2013"<br />
1.4.4.2 Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion B 90/Die Grünen<br />
vom 20.02.2013 betr. "Beratung und Beschlussfassung über die Auflegung<br />
des <strong>Gemeinde</strong>kalenders in Papierform im Jahr 2014"<br />
1.5 Bericht über die Durchführung von Ausschussbeschlüssen<br />
1.6 Mitteilungen der Verwaltung<br />
1. 7 Anfragen der Ratsmitglieder<br />
Vorlage Nr.<br />
2. Nichtöffentliche Sitzung<br />
2.1 Mitteilungen der Verwaltung<br />
2.2 Anfragen der Ausschussmitglieder<br />
2.3 Veröffentlichung
GEMEINDE SENDEN<br />
DER BüRGERMEISTER<br />
Sitzungsvorlage Nr.<br />
29/13 Datum: 28.02.2013<br />
Fachbereich: I<br />
zur Sitzung<br />
Az.:<br />
des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am: 21.03.2013<br />
Bezugsvorlagen-N r.: 60/12<br />
lZJ<br />
öffentlich<br />
TOP 1.1<br />
Satzungsangelegenheiten<br />
hier: Neufassung der Satzung über die Erhebung von<br />
Elternbeiträgen für die <strong>Teil</strong>nahme an den Angeboten der<br />
Offenen Ganztagschulen im Primarbereich in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Senden</strong><br />
1. Antrag:<br />
Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur möge beschließen:<br />
"Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird empfohlen, den dieser Verwaltungsvorlage als Anlage<br />
beigefügten Entwurf der Neufassung der "Satzung über die Erhebung von<br />
Elternbeiträgen für die <strong>Teil</strong>nahme an den Angeboten der Offenen Ganztagschulen<br />
im Primarbereich in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong>n zu beschließen.~~<br />
2. Begründung:<br />
Als Forderung aus der von der <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt NRW durchgeführten<br />
Prüfung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> im Bereich der Offenen Ganztagsschulen wurde im<br />
Sommer 2012 die nsatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für .die<br />
<strong>Teil</strong>nahme an den Angeboten der Offenen Ganztagschulen im Primarbereich in der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong>" beschlossen und gleichzeitig das Verwaltungsverfahren zum<br />
Einzug dieser öffentlich-rechtlichen Gebühr durch den Schulträger eröffnet.<br />
Seinerzeit und bei weiteren diesbezüglichen Beratungen wurde darauf<br />
hingewiesen, dass die <strong>Gemeinde</strong> auch aufgrund einschlägiger gesetzlicher<br />
Vorgaben angehalten istJ nach wirtschaftlichem Leistungsvermögen der am<br />
Offenen Ganztag teilnehmenden Familien gestaffelte Elternbeiträge zu erheben.<br />
Gleichzeitig wurde der Wunsch aus dem politischen Raum erhoben~ klare<br />
Ermäßigungsregelungen einzuführen.<br />
ln der Folgezeit hat der Schulträger unter zusätzlichem Ressourceneinsatz und in<br />
enger Abstimmung mit den Grundschulen und den Trägervereinen der offenen<br />
Ganztagsangebote die Voraussetzungen zum direkten Beitragseinzug geschaffen.<br />
Die Elternbeiträge werden ab Februar 2013 durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
eingezogen.
-2-<br />
Gleichzeitig wurde mit den vg. Kooperationspartnern einvernehmlich eine nach<br />
Einkommen gestaffelte Elternbeitragsstaffel sowie Voraussetzungen eines<br />
Beitragsnachlasses erarbeitet, welche als Anlage dem Entwurf der<br />
Satzungsneufassung beigefügt ist.<br />
Darauf hinzuweisen ist, dass die den Eltern bereits bekannten Beitragsstaffeln für<br />
die vom Kreis Coesfeld per Satzung festgesetzten Kindergartenbeiträge sowie<br />
weitere dort geregelte rechtliche Grundlagen im Wesentlichen übernommen<br />
wurden. Dieses haben auch weitere kreisangehörige <strong>Gemeinde</strong>n getan, so dass<br />
sich die "<strong>Senden</strong>er Satzungn insoweit nicht von den diesbezüglichen Satzungen<br />
anderer Schulträger unterscheidet.<br />
Zu erwähnen ist auch, dass im Einvernehmen mit den Schulen und<br />
Betreuungsvereinen nicht vom per OGS-Grundlagenerlass geregelten<br />
Elternhöchstbeitrag (= 150,- € monatlich) Gebrauch gemacht wurde, sondern der<br />
Höchstbeitrag 110,- € monatlich beträgt. Hier bestand Einvernehmen, zunächst die<br />
sich aus einer Beitragsstaffelung möglicherweise ergebenden Entwicklungen (auch<br />
auf die Anmeldungen) zu beobachten und zu einem späteren Zeitpunkt zu<br />
evaluieren. Schließlich war man sich zudem einig, auch in der unteren<br />
Einkommensgruppe (bis 15.000,- Jahreseinkommen) einen Monatsbeitrag in Höhe<br />
von 1 0,- € zu erheben, um damit auch eine Wertschätzung der<br />
Betreuungsangebote zum Ausdruck zu bringen.<br />
Der nun vorgelegte Satzungsentwurf enthält darüber hinaus die mit der<br />
Festsetzung und dem Einzug öffentlich-rechtlicher Beiträge verbundenen<br />
rechtlichen Grundlagen und entspricht den von der Kommunalaufsicht des Kreises<br />
Coesfeld an die Satzung gestellten Anforderungen.<br />
Wegen der zahlreichen verlahrensrechtlichen Regelungen erschien eine gesamte<br />
Satzungsneufassung übersichtlicher; die grundlegenden Definitionen und<br />
Regelungen zum Besuch der Offenen Ganztagsschule (§§ 1 - 3 der alten<br />
Satzung) wurden in der vorliegenden Neufassung unverändert übernommen und,<br />
ebenfalls als§§ 1 -3, voran gestellt.<br />
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/
Anlage<br />
zu TOP 1.1 (Vorlage-Nr.: 29/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am<br />
12.03.2013<br />
Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
über die Erhebung von Elternbeiträgen<br />
für die <strong>Teil</strong>nahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im<br />
Primarbereich in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
vom<br />
Präambel<br />
Aufgrund der §§ 7 und 41 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land NRW (GO NRW) in<br />
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), der§§ 2, 6 und<br />
20 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)<br />
vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), des § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur frühen Bildung<br />
und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 30.10.2007 (GV<br />
NRW S. 462), des § 9 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
(SchuiG NRW) vom 15.02.2005 (GV NRW S. 102), des § 2 des<br />
Einkommenssteuergesetzes (EStG) vom 19.10.2002 (BGBI I S. 4210, 2003 S. 179)<br />
sowie des Runderlasses des Ministeriums für SchuleJ Jugend und Kinder des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen vom 12.02.2003 (Abi. NRW S. 43), jeweils in der zur Zeit<br />
gültigen Fassung, hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> in seiner Sitzung am<br />
21.03.2013 folgende Satzung beschlossen:<br />
§1<br />
Offene Ganztagsschule im Primarbereich<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat an ihren vier Grundschulen Offene Ganztagsschulen<br />
(OGS) im Primarbereich eingeführt. Diese bieten zusätzlich zum planmäßigen<br />
Unterricht an Schultagen, an unterrichtsfreien Tagen (außer an Samstagen, Sonnund<br />
Feiertagen) und bei Bedarf auch in den Schulferien Angebote außerhalb der<br />
Unterrichtszeit ( außerunterrichtliche Angebote) an.<br />
§2<br />
Anmeldung, Aufnahme<br />
1. Die <strong>Teil</strong>nahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der OGS ist freiwillig;<br />
die Anmeldung eines Kindes ist jedoch für die Dauer eines Schuljahres (01.08.<br />
- 31.07.) verbindlich und löst grundsätzlich die Beitragspflicht nach Maßgabe<br />
dieser Satzung aus.<br />
2. Die Anmeldung zur OGS erfolgt durch Abschluss eines schriftlichen<br />
Betreuungsvertrages zwischen den/dem Erziehungsberechtigten und dem<br />
Betreuungsverein (Kooperationspartner für die Angebote der OGS an der<br />
jeweiligen Grundschule) für die Dauer eines Schuljahres. Mit der Anmeldung<br />
erkennen die Erziehungsberechtigten diese Satzung und die festgefegten<br />
Beiträge an.
3. Ein Anspruch auf Besuch der OGS besteht nicht.<br />
Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung im Benehmen mit dem<br />
Kooperationspartner. Die außerunterrichtlichen Angebote der OGS gelten als<br />
schulische Veranstaltungen.<br />
4. Die Schulkinderbeförderung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule obliegt<br />
den Eltern, bzw. den an ihre Stelle tretenden Personen.<br />
§3<br />
Abmeldung, Ausschluss<br />
1. Eine vorzeitige} unte~ährige Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten von<br />
der <strong>Teil</strong>nahme an der OGS ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B.<br />
Wechsel der Schule, Änderung der Personensorge für das Kind) möglich.<br />
2. Ein Kind kann von der <strong>Teil</strong>nahme an den Angeboten der OGS ausgeschlossen<br />
werden, wenn insbesondere<br />
a) das Kind unregelmäßig an den Betreuungsangeboten teilnimmt<br />
b) es an der erforderlichen Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten<br />
mangelt<br />
c) die Angabe, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren oder sind, oder<br />
d) die Erziehungsberechtigten ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen.<br />
Über den Ausschluss entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem<br />
Kooperationspartner und dem Schulträger.<br />
§4<br />
Elternbeitragspflicht<br />
1. lnfolge der Anmeldung für die <strong>Teil</strong>nahme an den Angeboten der Offenen<br />
Ganztagsschuren ist von den Erziehungsberechtigen entsprechend ihrer<br />
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein Elternbeitrag zu entrichten, der als<br />
Jahresbeitrag vom Schulträger <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> festgesetzt und in<br />
monatlichen <strong>Teil</strong>beträgen fällig wird.<br />
2. Elternbeitragspflichtig sind die Eltern, unabhängig davon, wo das Kind lebt. Lebt<br />
das Kind nachweislich (amtliche Meldebescheinigung) mit nur einem Elternteil<br />
zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.<br />
3. Wird bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag<br />
nach § 32 Einkommenssteuergesetz gewährt oder Kindergeld gezahlt. treten<br />
die Personen, die diese Leistungen erhalten, an die SteUe der Eltern.<br />
4. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.
§5<br />
Elternbeitrag - Höhe und Geltung<br />
1. Die Höhe des Elternbeitrags ergibt sich aus der Anlage I, die Bestandteil dieser<br />
Satzung ist.<br />
2. Beitragszeitraum ist das Schuljahr (01.08.- 31.07.).<br />
3. Mit dem Beitrag sind die Betreuungsangebote an den Schulen abgegolten.<br />
Nicht enthalten sind zusätzliche Betreuungsangebote in den Schulferien.<br />
4. Die Mittagsverpflegung ist nicht eingeschlossen und ist gesondert an den<br />
Kooperationspartner zu zahlen.<br />
§6<br />
Festsetzung des Elternbeitrags<br />
1. Die Elternbeiträge werden von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> als Schulträger durch<br />
schriftlichen Bescheid festgesetzt und sind zum 15. jeden Monats fällig. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> ist berechtigt, sich zur Erhebung der Elternbeiträge Dritter zu<br />
bedienen.<br />
2. Bei Aufnahme in die OGS und danach auf Verlangen haben die Eltern schriftlich<br />
anzugeben und nachzuweisen, welche Einkommensgruppe ihren<br />
Elternbeiträgen zu Grunde zu legen ist. Die Eltern sind verpflichtet, Änderungen<br />
ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse, die zu einer Änderung der<br />
Elternbeiträge führen können, unverzüglich mitzuteilen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
ist berechtigtJ die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig zu<br />
überprüfen.<br />
3. Wird ein Kind im Laufe des Schuljahres aufgenommen oder scheidet aus, wird<br />
der Elternbeitrag anteilig, jedoch stets für den vollen Monat, erhoben.<br />
4. Die <strong>Gemeinde</strong> kann, insbesondere wenn die Bemessungsgrundlagen noch<br />
nicht festzustellen sind, den Elternbeitrag vorläufig festsetzen. Die endgültige<br />
Festsetzung erfolgt, sobald das Festsetzungshindernis beseitigt ist.<br />
5. Wird die Erklärung über das Einkommen nicht fristgerecht oder unvollständig<br />
oder mit fehlenden oder unzureichenden Nachweisen eingereicht oder die Höhe<br />
des Einkommens nicht nachgewiesen, wird der Elternbeitrag nach der höchsten<br />
Beitragsstufe festgesetzt.<br />
6. Unrichtige und unvollständige Angaben können als Ordnungswidrigkeit mit einer<br />
Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.<br />
§7<br />
Berechnung des Elternbeitrages<br />
Die Ermittlung des für den Elternbeitrag relevanten Einkommens ergibt sich aus der<br />
Anlage II zu dieser Satzung.
§8<br />
Zahlung des Elternbeitrages<br />
1. Alle Zahlungen sind an die <strong>Gemeinde</strong>kasse <strong>Senden</strong> unter Angabe des<br />
entsprechenden Kassenzeichens zu überweisen.<br />
Mit der Anmeldung zur OGS erteilen die Erziehungsberechtigten ihr<br />
Einverständnis zur Einzugsermächtigung der Elternbeiträge durch die<br />
<strong>Gemeinde</strong>kasse <strong>Senden</strong> von ihrer Bankverbindung.<br />
2. Rückständige Elternbeiträge werden im Verwaltungszwangsverfahren<br />
beigetrieben. Maßgebend hierfür sind die Bestimmungen des<br />
Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW in der jeweils geltenden Fassung.<br />
§9<br />
Ausschluss der Erstattung des Elternbeitrags<br />
1. Kann ein Kind wegen Erkrankung, Abwesenheit vom Schulort oder aus anderen<br />
Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, nicht an den Angeboten<br />
der OGS teilnehmen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des<br />
entsprechenden Elternbeitrags.<br />
2. Ebenso besteht kein Anspruch auf Erstattung des Elternbeitrags, wenn ein Kind<br />
wegen <strong>Teil</strong>nahme an einer andern schulischen Veranstaltung (z.B.<br />
Klassenfahrt) nicht an den Angeboten der OGS teilnehmen kann.<br />
§ 10<br />
Ermäßigungen, Befreiungen<br />
1. Besuchen zwei Kinder einer Familie I eines verantwortlichen Elternteils oder von<br />
Personen im Sinne des § 4 Abs. 3 dieser Satzung gleichzeitig die OGS, wird<br />
dem zweiten Kind eine Ermäßigung von 50% des Elternbeitrags entsprechend<br />
der als Anlage I beigefügten Tabelle gewährt.<br />
2. Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie die Betreuungsgruppen. so ist für<br />
das dritte und jedes weitere Kind der Familie kein Elternbeitrag mehr zu zahlen.<br />
Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Betreuungsmaßnahmen in<br />
unterschiedlichen Schulen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> besucht werden.<br />
§ 11<br />
lnkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom<br />
12.07.2012 außer Kraft.
Anlage I<br />
zu § 5 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> über die<br />
Erhebung von Elternbeiträgen für die <strong>Teil</strong>nahme an Angeboten der Offenen<br />
Ganztagsschulen im Primarbereich in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom<br />
Elternbeiträge I Ermäßigungen I Befreiungen<br />
Beitragsstufe Jahres- monatlicher monatlicher monatlicher<br />
einkommen bis Elternbeitrag Elternbeitrag Elternbeitrag<br />
€ für das 1. Kind für das 2. Kind für das 3. und<br />
in € in€ jedes weitere<br />
Kind in€<br />
1 15.000,00 10,00 5,00 0,00<br />
2 25.000,00 35,00 17,50 0,00<br />
3 37.000,00 50,00 25,00 ofoo<br />
4 49.000,00 65,00 32,50 0,00<br />
5 61.000,00 80,00 40,00 0,00<br />
6 73.000,00 95,00 47,50 0,00<br />
7 Ober 73.000, 110,00 55,00 0,00<br />
bzw. keine<br />
Angabe gemacht/<br />
auf Angabe<br />
verzichtet<br />
Der monatliche Elternbeitrag ist für jeden Monat, den das Kind an der OGS<br />
angemeldet ist, zu zahlen, unabhängig von Schulferien oder sonstigen Schließzeiten<br />
(z.B. bewegliche Ferientage I Kollegiumsfortbildung u.a.) der jeweiligen Grundschule.<br />
Hinzu kommen die Kosten des Mittagessens, welche direkt von den<br />
Kooperationspartnern erhoben werden.
Anlage II<br />
zu § 7 der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> über die Erhebung von<br />
Elternbeiträgen für die <strong>Teil</strong>nahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschulen<br />
im Primarbereich in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom<br />
Berechnung des Elternbeitrages<br />
Erläuterungen zum Begriff Einkommen<br />
( 1) Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der gesamten positiven<br />
Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes<br />
und vergleichbar Einkünften, die im Ausland erzielt werden.<br />
Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des<br />
zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.<br />
Dem Einkommen im Sinne des Satzes 1 sind steuerfreie Einkünfte,<br />
Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten<br />
öffentlichen Leistungen für die Eltern und das Kinds für das der Elternbeitrag gezahlt<br />
wird, hinzuzurechnen.<br />
Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz ist nicht hinzuzurechnen; das<br />
Elterngeld nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) bleibt in Höhe<br />
der in § 10 Abs. 1 und 3 BEEG genannten Beträge bei der Ermittlung des<br />
maßgeblichen Einkommens unberücksichtigt.<br />
Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder auf Grund<br />
der Ausübung eines Mandats und steht ihm auf Grund dessen für den Fan des<br />
Ausscheidans eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung<br />
zu oder ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist<br />
dem nach diesem Absatz ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 v. H. der<br />
Einkünfte hinzuzurechnen.<br />
Für das dritte und jedes weitere Kind sind nach§ 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz<br />
zu gewährende Freibeträge von dem nach diesem Absatz ermittelten Einkommen<br />
abzuziehen.-<br />
(2) Maßgebend ist das Einkommen in dem der Angabe vorangegangen Kalenderjahr,<br />
es sei denn, es ist davon auszugehen, dass gegenüber diesem Einkommen im<br />
Beitragsjahr eine andere Einkommenssituation besteht. Dann sind - sowohl bei der<br />
erstmaligen Ermittlung des Jahreseinkommens als auch im Rahmen einer zu<br />
aktualisierenden Berechnung aufgrund von Änderungen in den persönlichen oder<br />
wirtschaftlichen Verhältnissen - die prognostizierten Einkünfte für das gesamte<br />
laufende Jahr zu berücksichtigen. Als Prognose wird das Zwölffache des<br />
Einkommens des letzten Monats zugrunde gelegt; dabei sind auch Einkünfte<br />
hinzuzurechnen, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber im laufenden<br />
Jahr anfallen.<br />
Soweit Monatseinkommen nicht bestimmbar sind, oder das zu erwartende<br />
Jahreseinkommen vom 12fachen des Monatseinkommens so erheblich abweicht,<br />
dass eine andere Beitragsstufe erreicht wird, ist auf das zu erwartende<br />
Jahreseinkommen abzustellen. Bei Überprüfung einer bereits erfolgten oder<br />
erstmaligen rückwirkenden Beitragsfestsetzung wird das tatsächliche Einkommen im<br />
Kalenderjahr der Beitragspflicht zu Grunde gelegt.<br />
Ergibt sich hierbei eine unterschiedliche Beitragshöhe für den Beitragszeitraum nach<br />
§ 5 Abs. 2 dieser Satzung, so ist der Betrag jeweils für die Monate bis zum 31.12.<br />
bzw. ab dem 01.01. neu festzusetzen.
GEMEINDE SENDEN<br />
DER BüRGERMEISTER<br />
Sitzungsvorlage Nr.<br />
zur Sitzung<br />
30/13<br />
Datum: 28.02.2013<br />
Fachbereich: I<br />
Az.:<br />
des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur<br />
des<br />
am: 12.03.2013<br />
am:<br />
Bezugsvorlagen-Nr.<br />
~ öffentlich<br />
TOP 1 .. 2 Schulentwicklungsplanung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
hier: Ergebnisse des Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2013/2014<br />
für die gemeindlichen weiterführenden Schulen<br />
Zum Ende des laufenden Schuljahres werden nach derzeitigem Kenntnisstand 212<br />
Kinder (Vorjahr: 194) die gemeindlichen Grundschulen verlassen und<br />
weiterführende Schulen besuchen.<br />
Einem Wunsch des Ausschusses entsprechendJ sind die derzeit dem gemeindlichen<br />
Schulverwaltungsamt bekannten Anmeldeergebnisse für die örtlichen<br />
weiterführenden Schulen dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Aus der Anlage 2<br />
sind die von den örtlichen Grundschulen ausgesprochenen generellen<br />
Empfehlungen für den Besuch einer weitetführenden Schule ersichtlich; die Anlage<br />
3 zeigt das derzeit festgestellte (regionale) Anmelde- und Wechselverhalten zu den<br />
örtlichen weiterführenden Schulen.<br />
Aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre ist davon auszugehen, daß es in den jetzt<br />
folgenden Wochen noch zu Veränderungen der Anmeldezahlen kommt, weil bspw.<br />
noch nicht alle Rückmeldungen der von den Eltern gewählten Schulen vorliegen.<br />
Sofern zu den Darstellungen noch Fragen bestehenJ kann in der Sitzung darauf<br />
eingegangen werden.
Anlage 1<br />
zu TOP 1.2 (Vorlage-Nr.: 30113) der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am<br />
12.03.2013<br />
Anmeldungen fiir das Schuljahr 2013/2014<br />
an den weiterführenden Schulen in <strong>Senden</strong><br />
Stand: 01.03.2013<br />
Schule<br />
Anzahl Schüler/innen<br />
Schuljahr 2013/2014<br />
Anzahl Schüler/innen<br />
Schuljahr 2012/2013<br />
Edith-Stein-Schule<br />
19 (+2)* ( 1 Klasse)<br />
18<br />
(1 Klasse)<br />
Geschwister-Scholl<br />
Schule<br />
84 ( 3 Klassen)<br />
66<br />
( 3 Klassen)<br />
Joseph-Haydn<br />
Gymnasium<br />
81 ( 3 Klassen)<br />
97<br />
( 4 Klassen)<br />
Gesamt:<br />
184 (7 Klassen)<br />
181 (8 Klassen)<br />
212 Grundschulabgänger, dazu kommen:<br />
HS 2 Kinder durch Zuzug, 2 Kinder Neuzugang von einer anderen Schule.<br />
RS 4 Kinder aus Albachten, 1 Kind Neuzugang von einer anderen Schule.<br />
JHG 4 Kinder aus Albachten und 1 Kind durch Zuzug (somit insgesamt 14 Kinder von außerhalb,<br />
die die weiterführenden Schulen in <strong>Senden</strong> besuchen).<br />
Von 212 Grundschulkindern aus <strong>Senden</strong> haben sich bislang 170 an weiterführenden Schulen<br />
in <strong>Senden</strong> angemeldet (80,19 %). Rechnet man ausgleichend die auswärtigen Schüler hinzu,<br />
ergeben sich somit 184 Anmeldungen und ein Prozentsatz von 86,79 %.<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt sind 40 Kinder außerhalb <strong>Senden</strong>s angemeldet worden:<br />
17 Kinder Friedensschule Münster, 9 Kinder Gesamtschule Nordkirchen, keine Kinder am<br />
Canisianum oder Antonius Gymnasium in Lüdinghausen, keine Kinder Profilschule Ascheberg,<br />
4 (?) Kinder Gesamtschule Havixbeck, 7 (?) Kinder Marlenschule MS, 2 (?) Kinder Pascal<br />
Gymnasium MS und 1 (?) Kind Buldem.<br />
* = evtl. zusätzlich 2 Kinder mit Förderbedarf (Entscheidung Schulamt Coesfeld)<br />
? = es liegen noch keine Anmeldebestätigungen vor, lediglich mündliche Auskunft
Anlage 2<br />
zu TOP 1.2 (Vorlage-Nr.: 30/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />
Grundschulempfehlungen zum Schuljahr 2013/2014<br />
( 212 Grundschulabgänger)<br />
Mariengrundschule:<br />
65 Viertklässler insgesamt, davon<br />
13 Hauptschulempfehlung<br />
7 Hauptschulempfehlung I evtl. Realschule<br />
20 Realschulempfehlung<br />
8 Realschulempfehlung I evtl. Gymnasium<br />
16 Gymnasiale Empfehlung<br />
1 ohne Empfehlung (Förderschwerpunkt Lernen)<br />
Bonhoefferschule:<br />
83 Viertklässler insgesamt, davon<br />
5 Hauptschulempfehlung<br />
9 Hauptschulempfehlung I evtl. Realschule<br />
20 Realschulempfehlung<br />
15 Realschulempfehlung I evtl. Gymnasium<br />
34 Gymnasiale Empfehlung<br />
Davertschule:<br />
39 Viertklässler insgesamt, davon<br />
5 Hauptschuletnpfehlung<br />
3 Hauptschulempfehlung I evtl. Realschule<br />
13 Realschulempfehlung<br />
4 Realschulempfehlung I evtl. Gymnasium<br />
14 Gymnasiale Empfehlung<br />
Grundschule Bösensell:<br />
25 Viertklässler insgesamt, davon<br />
0 Hauptschulempfehlung<br />
3 Hauptschulempfehlung I evtl. Realschule<br />
9 Realschulempfehlung<br />
5 Realschulempfehlung I evtl. Gymnasium<br />
8 Gymnasiale Empfehlung<br />
HS HS/RS<br />
23 22<br />
RS<br />
62<br />
RS/Gym Gym<br />
32 72
Anlage 3<br />
zu TOP 2.2 (Vorlage-Nr.: 30/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />
Stand: 01.03.2013<br />
Wechselverhalten von der Grundschule zu einer weitenuhrenden Schule iur das Schuljahr<br />
2013/2014<br />
Grundschule Hauptschule Realschule Gymnasium<br />
Marienschule 9 28 22<br />
Bonhoefferschule 3 34 37<br />
Davertschule 3 12 10<br />
Bösensen I 5 7<br />
Davensberg I I I<br />
Ascheberg I I I<br />
Lüdinghausen I I I<br />
Albachten I 4 4<br />
Atnelsbüren I I I<br />
Zuzug 2 I 1<br />
Neuzugang 2 1 I<br />
Gesamt: 19 84 81<br />
184 Anmeldungen; 14 von außerhalb, 170 aus <strong>Senden</strong> (von insgesamt 212 Kindern)
GEMEINDE SENDEN<br />
DER BüRGERMEISTER<br />
Sitzungsvorlage Nr.<br />
31/13 Datum: 15.02.2013<br />
Fachbereich: I<br />
zur Sitzung<br />
Az.:<br />
des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am: 12.03.2013<br />
Bezugsvortagen-Nr.:<br />
~ öffentlich<br />
TOP 1.3 Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes<br />
(lnklusionsgesetz, NRW)<br />
1.3.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 28.01.2013 betr. nErarbeitung eines<br />
kommunalen schulischen lnklusionsplansn<br />
1.3.2 Verabschiedung einer Resolution zum Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes<br />
zu TOP 1.3.1:<br />
Mit dem als Anlage 1 in Ablichtung beigefügten Antrag vom 28.01.2013 beantragt<br />
die SPD-Fraktion die Erarbeitung eines kommunalen schulischen lnklusionsplans.<br />
Die Antragstellerin wird hierzu in der Sitzung Stellung nehmen.<br />
zu TOP 1.3.2:<br />
ln der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 29.11.2012 (TOP<br />
1.5) hatte die Verwaltung erste Darstellungen zum bekanntgewordenen<br />
Gesetzentwurf gegeben und über die sich daraus abzeichnende unsichere Zukunft<br />
der in gemeinsamer Trägerschaft der Kommunen Ascheberg, Lüdinghausen und<br />
<strong>Senden</strong> stehenden Förderschule für Lernbehinderte in Davensberg, der<br />
Burgschule, informiert sowie auf die gemeinsame Veranstaltung für<br />
Schulausschuss- und Ratsmitglieder der Trägergemeinden am 23.01.2013<br />
hingewiesen.<br />
ln der Zwischenzeit wurde bekannt dass das Land NRW den Zeitplan zur<br />
Erarbeitung des Gesetzesvorhabens aufgrundmassiver Bedenken der Kommunen<br />
insbesondere hinsichtlich der zu treffenden Kostenregelungen für den Ausbau des<br />
inklusiven Unterrichts sowie auch der Bedenken zur sich abzeichnenden Aufgabe<br />
des Förderschulsystems zu überarbeiten gedenkt.
-2-<br />
Dem im Rahmen des beim Kreis Coesfeld angesiedelten ~~Regionalen<br />
Bildungsnetzwerksn bestehenden Arbeitskreis "Schulische Inklusion" gehören u.a.<br />
alle kreisangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n an. ln diesem Gremium sowie auch in der<br />
Konferenz der Bürgermeister im Kreis Coesfeld wurden und werden die<br />
Perspektiven des Förderschulangebotes im Kreis Coesfeld vor dem Hintergrund<br />
der bekanntgewordenen lnklusionsplanungen des Landes NRW beraten. Dieses<br />
vor dem Hintergrund, dass es bei Umsetzung der Landesplanung deutliche<br />
Einschnitte im Bestand des Förderschulangebotes geben wird und diesbezüglich<br />
innovative Überlegungen bis hin zur Gründung einer kreisumfassenden<br />
Förderschule mit örtlichen Dependancen I Übernahme einer Trägerschaft durch<br />
den Kreis Coesfeld diskutiert werden.<br />
Aus diesem Grund hatte sich der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur in seiner<br />
letzten Sitzung am 29.11.2012 grundfegend mit der Thematik befasst und erklärt<br />
die Umsetzung des lnklusionsgedankens konstruktiv, bei Befürwortung eines<br />
wohnortnahen FörderschulangebotesJ begleiten zu wollen. Hieraus resultierte die<br />
einstimmige Zustimmung zu den als Anlage 2 beigefügten drei Thesen, welche als<br />
Grundlage für den zukünftigen Umgang mit dem inklusiven Unterricht gelten sollen.<br />
Auch der Kreistag des Kreises Coesfeld hat sich mit den Fragen beschäftigt und<br />
am 19.12.2012 die als Anlage 3 beiliegende Resolution verabschiedet.<br />
Die drei Trägerkommunen Aschebergf Lüdinghausen und <strong>Senden</strong> möchten diesen<br />
Text ebenfalls als Forderung des jeweiligen Rates dem Schulministerium in<br />
Düsseldorf vorlegen, um damit u.a. auch die Sorgen um den Fortbestand einer<br />
wohnortnahen qualifizierten Förderung betroffener Schülerinnen und Schüler zum<br />
Ausdruck zu bringen.<br />
Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur wird daher gebeten, dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
die Verabschiedung der Resolution zu empfehlen.<br />
Da, wie vg. dargestellt die Situation des "lnklusiven Unterrichts" und auch die<br />
Förderschulthematik derzeit nicht eindeutig geregelt ist, andererseits alle<br />
beteiligten Stellen - auch und gerade ortsübergreifend auf Kreisebene - sich mit<br />
der Thematik befassen, ist derzeit aus Sicht der Verwaltung eine rein örtlich<br />
bezogene lnklusionsplanung kaum möglich. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass im<br />
örtlichen Grundschulbereich seit einigen Jahren offiziell an der Marienschule für<br />
alle <strong>Senden</strong>er Grundschulen "Gemeinsamer Unterricht" angeboten wird und die<br />
örtlichen weiterführenden Schulen bei gegebener personeller und sächlicher<br />
Ausstattung im Zusammenwirken mit den Schulaufsichtsbehörden den<br />
Gemeinsamen Unterricht anbieten. Für das Schuljahr 2013/2014 ist eine<br />
entsprechende Abstimmung zwischen den weiterführenden Schulen erfolgt.
Anlage 1<br />
zu TOP 1.3.1 (Vorlage-Nr.: 31/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsfraktion <strong>Senden</strong><br />
Herrn Bürgermeister<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Münsterstraße 30<br />
48308 <strong>Senden</strong><br />
Achim Peltzer<br />
Fraktionsvorsitzender<br />
Tel. 02597/8995<br />
28. Januar 2013<br />
Inklusion vor Ort- <strong>Senden</strong>, Ascheberg und lüdinghausen auf dem Weg!<br />
Sehr geehrter Bürgermeister Holz,<br />
die SPD-Fraktion bittet, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des öffentlichen<br />
<strong>Teil</strong>s der nächsten Schulausschuss-Sitzung zu setzen:<br />
Antrag:<br />
1. <strong>Senden</strong> übernimmt - gemeinsam mit den Kommunen Ascheberg und<br />
Lüdinghausen - eine aktive Rolle in der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems<br />
mit dem Ziel, im Zusammenspiel aller beteiligten Akteure und unter Einbeziehung<br />
externer Experten einen kommunalen schulischen lnklusionsplan zu erarbeiten.<br />
2. Für eventuell anfallende Planungskosten werden insgesamt 20.000 Euro im Haushaltsjahr<br />
2013 bereit gestellt und von den drei an der Schulträgerschaft der Burg -<br />
Schule beteiligten Kommunen <strong>Senden</strong>, Lüdinghausen und Ascheberg jeweils anteilig<br />
erbracht.<br />
3. Begleitend zu der konzeptionellen Arbeit wird die Öffentlichkeit über die Ziele der<br />
UN-Behindertenrechtskonvention und deren Auswirkungen auf den lokalen schulischen<br />
Bereich informiert.
Begründung:<br />
Durch die im Jahr 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention ergeben sich<br />
weitreichende Folgen für alle gesellschaftlichen Bereiche. Die momentane Umsetzung und<br />
Verwirklichung beschäftigt verschiedenste politische und gesellschaftliche Ebenen. Eine<br />
erfolgreiche Umsetzung setzt eine breite Akzeptanz und gute Information in der<br />
Bevölkerung voraus und muss vor Ort begonnen werden. Eine besondere Verantwortung<br />
kommt in diesem Kontext den Kommunen in der Schulträgerschaft von Förderschulen zu,<br />
da eine inklusive Entwicklung das Schulsystem absehbar und in erheblichem Maße<br />
verändern wird. Eine konstruktive Vorbereitung auf diesen Prozess ermöglicht aus Sicht<br />
der SPD-Fraktion vor Ort die bestmögliche Steuerung.<br />
Die SPD-Fraktionen der Kommunen <strong>Senden</strong>, Ascheberg und Lüdinghausen sprechen sich<br />
daher in einem abgestimmten Antrag für einen frühzeitigen, behutsamen und freiwilligen<br />
Start in eine schulische lnklusionsplanung vor Ort aus<br />
Ein schulischer lnklusionsplan bildet zunächst die zu erwartenden Veränderungen an den<br />
gemeindlichen Regel- und Förderschulen ab und entwickelt daraus mögliche Ansätze und<br />
Perspektiven für inklusive Entwicklungsmodelle sowie die damit möglicherweise<br />
verbundenen personellen, räumlichen und sonstigen Bedarfe<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Achim Peltzer
Anlage 2<br />
zu TOP 1.3.1 (Vorlage-Nr.: 31/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />
"1. Die <strong>Gemeinde</strong>n Ascheberg, Lüdinghausen und <strong>Senden</strong> werden die<br />
Umsetzung des lnklusionsgedankens in ihrer gemeindlichen<br />
SchuJiandschaft unter der Bedingung der Einhaltung des<br />
verfassungsrechtlich garantierten Konnexitätsprinzips konstruktiv<br />
begleiten.<br />
2. Die <strong>Gemeinde</strong>n Ascheberg, Lüdinghausen und <strong>Senden</strong> sehen sich in der<br />
gemeinsamen Verantwortung, allen Schülerinnen und Schülern mit<br />
Förderbedarf, egal ob im Regel- oder Förderschulbetrieb, eine qualitativ<br />
hochwertige Beschulung zu gewährleisten.<br />
3. Die <strong>Gemeinde</strong>n Ascheberg, Lüdinghausen und <strong>Senden</strong> befürworten die im<br />
Referentenentwurf zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz vorgeschlagene<br />
wohnortnahe Wahlfreiheit zur Beschulung von Kindern mit Förderbedarf<br />
und sehen daher die Aufrechterhaltung eines Förderschulangebotes in<br />
Davensberg als zwingend geboten an."
Anlage 3<br />
zu TOP 1.3.2 (Vorlage-Nr.: 31/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />
Resolution des Kreistages des Kreises Coesfeld vom 19 .. 12 .. 2012 zur<br />
schulischen Inklusion:<br />
Schulische Inklusion braucht gute Gelingensbedingungen<br />
NRW-landesregierung muss Gesetz- und Verordnungsentwurf korrigieren<br />
Unabhängig von offenen Fragen der Konnexitätsrelevanz der Umsetzung der UN<br />
Behindertenrechtskonvention in Schulen bekennt sich der Kreistag des Kreises Coesfeld<br />
zur Inklusion. Die bereits schulisch praktizierte individuelle Förderung und die inklusive<br />
Bildung sind zwei Seiten einer Medaille. Der Kreis Coesfeld ist sich dabei der<br />
besonderen Verpflichtung gegenüber den Schülerinnen und Schülern mit oder ohne<br />
sonderpädagogischen Förderbedarfen, ihren Eitern sowie den Lehrkräften aller<br />
Schulformen bewusst.<br />
Er erkennt an, dass alle schulpflichtigen Kinder entsprechend ihren persönlichen<br />
Fähigkeiten und Bedürfnissen individuell gefördert und begabungsgerecht gefordert<br />
werden. Er billigt allen Eltern - insbesondere aber denen, deren Kinder der<br />
sonderpädagogischen Förderung bedürfen- eine echte Wahlmöglichkeit bei der Suche<br />
nach der richtigen Schule für ihre Kinder zu.<br />
Der Kreistag stellt fest, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen des inklusiven Lernens<br />
nicht schlechter gefördert werden dürfen, als es in den Schulen bislang der Fall ist.<br />
Inklusion kann nur gelingen, wenn hinreichend gute Gelingensbedingungen an den<br />
Schulen- im Bereich der personellen wie der sächlichen Ausstattung- gegeben sind.<br />
Vor diesem Hintergrund fordert der Kreistag die Landesregierung eindringlich auf, das 9.<br />
Schulrechtsänderungsgesetz sowie die Verordnung über die Schulgrößen der<br />
Förderschulen und Schulen für Kranke so zu gestalten~ dass schulische Inklusion auch<br />
in Flächenkreisen mit ihren besonderen infrastrukturellen Gegebenheiten gelingen kann.<br />
Sie muss von der Gesellschaft angenommen, gelebt und akzeptiert werden, sie kann<br />
nicht von der Politik verordnet werden. Deshalb sind gute Rahmenbedingungen<br />
u nverzichtbar!
Begründung:<br />
Durch die UN-Behindertenrechtskonvention soll allen Menschen die gleichberechtigte<br />
<strong>Teil</strong>habe und <strong>Teil</strong>nahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Dies schließt<br />
auch den ungehinderten Zugang zu Bildungsangeboten mit ein.<br />
Der hierfür notwendige Wandlungsprozess kann nur gelingen, wenn für die Akteure in<br />
den Kommunen Entscheidungsspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Für<br />
die Schaffung eines geeigneten Rahmens im schulischen Bereich sind vor allem das<br />
Land und die Schulträger verantwortlich.<br />
Die Entwürfe des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes sowie der Verordnung über die<br />
Schulgrößen der Förderschulen und Schulen für Kranke legen die Verantwortung für das<br />
Gelingen der schulischen Inklusion in die Hände der kommunalen Schulträger. Damit die<br />
Kommunen ihre neu formulierten Aufgaben quantitativ und qualitativ angemessen<br />
erfüllen können, ist auch die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen notwendig.<br />
Gerade in Flächenkreisen sind flexible Lösungsmöglichkeiten notwendig, um die<br />
örtlichen Gegebenheiten und die bestehenden Strukturen berücksichtigen zu können.<br />
Es gibt eine Vielzahl von Kritikpunkten und offenen Fragen am Gesetz- sowie<br />
Verordnungsentwurf, von denen hier nur zwei exemplarisch aufgeführt werden.<br />
- Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes -<br />
Eine Umkehr von der bisherigen Praxis stellt die geplante Einschränkung des Rechts der<br />
Schule zur Einleitung des Verfahrens auf Feststellung eines sonderpädagogischen<br />
Unterstützungsbedarfs dar.<br />
Der Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes sieht vor, dass zukünftig<br />
grundsätzlich nur noch die Eltern das Verfahren zur Feststellung des<br />
sonderpädagogischen Förderbedarfs in Gang setzen können. Ein Antragsrecht der<br />
Schule soll im Förderbereich Lernen erst nach Vollendung der dreijährigen<br />
Schuleingangsphase bis zur Vollendung des 6. Schuljahres bestehen. Bezüglich des<br />
Förderschwerpunkts Emotionale und soziale Entwicklung soll ein Antragsrecht der<br />
Schule nur bestehen, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdungstendenz bei der<br />
Schülerin oder dem Schüler vorliegt.<br />
Unberücksichtigt bleibt hingegen der Aspekt der Beeinträchtigungen des Unterrichts<br />
durch Unterrichtsstörer im Regelschulsystem. Hier können die Entwicklungs- und<br />
Entfaltungsmöglichkeiten ganzer Schulklassen nachhaltig in Frage gestellt werden. Die<br />
erkennbaren Konfliktlagen stellen für alle Beteiligten in den Schulen eine große und<br />
belastende Problematik dar.<br />
Zudem müssen die Schulen die Möglichkeit haben, im Interesse aller Schülerinnen und<br />
Schüler die notwendige Unterstützung bieten zu können.<br />
- Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke<br />
Die geplante Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und Schulen für<br />
Kranke sieht für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen eine Mindestgröße<br />
von 144 Schürerinnen und Schülern vor. Keine der drei vorhandenen Förderschulen mit<br />
dem Förderschwerpunkt Lernen im Kreis Coesfeld erreicht die vorgesehene
Mindestgröße. Dies wird zu beträchtlicher Unruhe in der betroffenen Elternschaft führen.<br />
Die durch diese Vorschrift bedingte Notwendigkeit Förderschulstandorte<br />
zusammenzulegen, verlängert die Fahrtwege für eine Vielzahl von Schülerinnen und<br />
Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, die weiterhin eine Förderschule<br />
besuchen wollen, beträchtlich und löst zudem unmittelbar erhebliche Mehrkosten bei den<br />
Schülerfahrkosten für die verbleibenden Schulträger aus. Auch ist die Auflösung<br />
bewährter sozialräumlicher Verbindungen zu befürchten.<br />
Weiter besteht die berechtigte Sorge, dass in der Folge von SchuJschließungen<br />
sonderpädagogische Fachkompetenz der Region insgesamt verloren geht.<br />
Verschlechterte Rahmenbedingungen und Erreichbarkeit führen zu einer faktischen<br />
Entziehung des Elternwahlrechts und der kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten im<br />
eingeleiteten lnklusionsprozess.<br />
Um zumjndest einen geordneten Prozess organisieren zu können, ist es notwendig, die<br />
jetzige Regelung, die vorsieht, dass die Mindestgröße mit Zustimmung der oberen<br />
Schulaufsichtsbehörde bis zu 50 vom Hundert unterschritten werden darf, wenn die<br />
schulorganisatorischen Verhältnisse oder die Gewährleistung . eines zurnutbaren<br />
Schulbesuchs dies erfordern, zunächst beizubehalten.<br />
Wir wollen im Kreis Coesfeld kein Kind zurücklassen. Dafür benötigen wir aber auch<br />
angemessene Gelingensbedingungen!
GEMEINDE SENDEN<br />
DER BüRGERMEISTER<br />
Sitzungsvorlage Nr. 32/13 Datum: 28.02.2013<br />
Fachbereich: I<br />
zur Sitzung<br />
Az.:<br />
des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am: 12.03.2013<br />
Bezugsvorlagen-Nr.: 15/13<br />
I2SI<br />
öffentlich<br />
TOP 1.4<br />
1.4.1<br />
1.4.2<br />
1.4.3<br />
1.4.4.1<br />
1.4.4.2<br />
Haushaltsplan für das Jahr 2013<br />
Antrag der SPD-Fraktion vom 19.02.2013 betr. nErweiterung der<br />
Räumlichkeiten der OGS Bösenselln<br />
Gemeinsamer Antrag von ASV <strong>Senden</strong> und Vfl <strong>Senden</strong> vom<br />
22.01.2013 auf Rücknahme der 20°/oigen Förderungskürzung<br />
Antrag der FDP-Fraktion vom 05.02.2013 betr. "Aussetzung der<br />
Reduktion der freiwilligen Leistungen für 2013 (Förderung von<br />
Vereinen und Jugendgruppen & Sportförderung)<br />
gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion B 90/ Die<br />
Grünen vom 20.02.2013 betr. uAussetzung der Reduktion der<br />
freiwilligen Leistungen im Zuschusswesen für das Jahr 2013n<br />
gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion B 90/ Die<br />
Grünen vom 20.02.2013 betr. "Beratung und Beschlussfassung über<br />
die Auflegung des <strong>Gemeinde</strong>kalenders in Papierform im Jahr 2014"<br />
Der Entwurf des Haushalts für das Jahr 2013 wurde am 24.01.2013 in den<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat eingebracht und von dort an die Fachausschüsse zur Beratung<br />
überwiesen.<br />
Im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur werden vornehmlich die Produktbereiche<br />
03 ("Schulträgeraufgaben"), 04 ("Kulturn), 0604 ("Förderung von Vereinen und<br />
Jugendgruppen 11 ) und 08 C'Sportförderung") anzusprechen sein. Auf Wunsch können<br />
auch weitere Produkte erörtert werden.<br />
Alle Ratsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger haben ein Exemplar<br />
des Haushaltsplanentwurfes erhalten.
-2-<br />
zu 1.4.1:<br />
Mit dem in Ablichtung beigefügten Antrag vom 19.02.2013 beantragt die SPD<br />
Fraktion die Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel für eine kurzfristige<br />
Erweiterung der Räumlichkeiten für die OGS BösenseiL Damit einher geht der<br />
Prüfauftrag an die Verwaltung, inwieweit eine Aufstockung der Umkleideräume der<br />
alten Sporthalle bautechnisch möglich ist. Die Antragstellerin wird hierzu in der<br />
Sitzung Stellung nehmen.<br />
Die nachunterrichtliche Betreuungssituation an der Grundschule Bösenseil wurde<br />
wiederholt in diversen Gremiensitzungen thematisiert, zuletzt in der Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratesam 13.12.2012 (TOP 1.9). Auch bei verschiedenen Ortsterminen, z.B.<br />
vor der letzten Sitzung des Bezirksausschusses Bösenseil am 13.11.2012, wurde die<br />
Situation der OGS und Übermittagsbetreuung besichtigt und beraten. Einhellig sind<br />
alle Beteiligten zu der Auffassung gekommen, dass die derzeit zur Verfügung<br />
stehenden Räumlichkeiten trotz vor einiger Zeit durchgeführter<br />
Umgestaltungsmaßnahmen (Aufenthalts/-Gymnastikraum, Küche, Betreuungsräume)<br />
-an ihre Grenzen gekommen sind und nach Möglichkeiten zur Schaffung weiterer<br />
Betreuungsraumkapazität gesucht werden muss.<br />
Am 25.02.2013 hat ein gemeinsames Gespräch mit der Schulleitung und dem OGS<br />
Vorstand zu den Perspektiven der räumlichen Möglichkeiten stattgefunden. Die hierin<br />
grds. angedachten Möglichkeiten, wie z.B. AnbaulAufstockung an den<br />
Umkleidebereich sollen nun einer ersten, insbesondere statischen Überprüfung<br />
unterzogen werden. Ergänzend wird in der Sitzung berichtet.<br />
zu 1.4.2:<br />
Mit dem in Ablichtung beigefügten Antrag vom 22.01.2013 bitten ASV <strong>Senden</strong> und<br />
Vfl <strong>Senden</strong> gemeinsam darumJ die im Arbeitskreis uHaushaltskonsolidierungu zum<br />
Haushalt 2013 einvernehmlich beschlossene Kürzung der Sportvereinsförderung um<br />
20% (*)aufzuheben.<br />
* = Im Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung war u.a. beschlossen worden, die sich<br />
richtlinienmäßig ergebenden gemeindlichen Gesamtförderbeträge bei einem Wert bis<br />
zu 999,99 € um pauschal 10 o/o und bei Gesamtförderbeträgen ab 1.000,00 € um 20<br />
o/o pauschal zu kürzen.<br />
Der vg. Antrag von ASV und Vfl ist die einzige der Verwaltung zugegangene<br />
Reaktion von Zuwendungsempfängern auf die vg. Zuschußreduzierungen.<br />
zu 1.4.3:<br />
Mit Schreiben vom 05.02.2013 stellt die FDP-Fraktion folgenden Antrag:<br />
~~Die in den Produkten 060401 (Förderung von Vereinen und Jugendgruppen) und<br />
080101 (Sportförderung) vorgesehene Reduktion der freiwilligen Leistungen wird für<br />
2013 ausgesetzt.~~ Die Antragstellerin wird hierzu in der Sitzung Stellung nehmen.
-3-<br />
Dieser Antrag {siehe beiliegende Ablichtung) hat die gleiche Zielrichtung wie das vg.<br />
Gesuch von ASV und VfLJ zielt aber auf die Förderung von Vereinen, Sportvereinen<br />
und Jugendgruppen insgesamt ab. Über den Antrag wäre im Zuge der<br />
Haushaltsberatung zu befinden.<br />
Auf der Basis des Jahres 2011 errechnet, macht der Kürzungsbetrag der Zuschüsse<br />
für die Vereine, Verbände und Jugendgruppen ca. 13.000,- € aus.<br />
zu 1.4.4:<br />
Mit ihrem gemeinsamen Antrag vom 20.02.2013 (siehe beiliegende Ablichtung)<br />
beantragen die SPD-Fraktion und die Fraktion 890/Die Grünen zum einen die<br />
"Aussetzung der Reduktion der freiwilligen Leistungen im Zuschusswesen für das<br />
Jahr 2013" und zum anderen die "Beratung und Beschlussfassung über die<br />
Auflegung des <strong>Gemeinde</strong>kalenders in Papierform im Jahr 2014u. Die<br />
Antragstellerinnen werden hierzu in der Sitzung Stellung nehmen.<br />
zu 1.4.4.1:<br />
Der Antrag zur Aussetzung der Reduktion der freiwilligen Leistungen hat die gleiche<br />
Zielrichtung wie das vg. Gesuch von ASV und Vfl und der FDP, geht aber über die<br />
Zuschüsse an Vereine, Verbände und Jugendgruppen hinaus, da er das gesamte<br />
Zuschusswesen erfasst. Unter Einbeziehung der Sozialeinrichtungen (z. B.<br />
Altenstuben) wäre das ein Kürzungsbetrag von zusätzlich 2.000,- €, also insgesamt<br />
15.000,- € (s. Ziff. 1.4.3).<br />
zu 1.4.4.2:<br />
Im Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung war unter Vorstellung des hohen<br />
Kostenaufwandes zur Erstellung dieses Printmediums und der avisierten Einführung<br />
eines web-basierten Internetkalenders die Einstellung des <strong>Gemeinde</strong>kalenders ab<br />
dem Jahr 2013 empfohlen worden, zumal der jährliche Abfuhrkalender weiterhin an<br />
alle Haushalte verteilt wird und die Verwaltung in Einzelfällen auf Nachfrage auch<br />
Ausdrucke des Veranstaltungsangebotes kostenlos abgeben würde.<br />
Demzufolge wurde im Laufe des Jahres 2012 der neue elektronische<br />
Veranstaltungskalender konzipiert und den rd. 150 Vereinen und Einrichtungen, die<br />
bislang ihre Angebote in Papierform veröffentlichten, vorgestellt. Aus zugegangenen<br />
Rückmeldungen dieser Adressaten lässt sich folgern, dass von diesen die neue<br />
Veröffentlichungsform begrüßt wird; nicht zuletzt auch deshalb, weil sie eine deutliche<br />
höhere Aktualität bietet und durch die Suchfunktion eine komfortable Übersichtlichkeit<br />
gegeben ist.<br />
Eine Reihe von Bürgerinnen und Bürgern hat "um den Jahreswechsel 2012/2013" zu<br />
verstehen gegeben, dass sie die Einstellung des gedruckten Kalenders bedauert,<br />
insbesondere weil sie diesen wg. der enthaltenen Müllabfuhrtermine schätzte. ln<br />
diesen Fällen konnte mit Hinweis auf den jetzt noch benutzerfreundlicher gestalteten<br />
Abfallkalender geholfen werden. Des Weiteren wurden kostenlos Ausdrucke der im<br />
neuen Kalender aufgeführten Veranstaltungshinweise abgegeben.<br />
Die Erstellung des gedruckten <strong>Gemeinde</strong>kalenders hat durchschnittlich einen<br />
rechnungsmäßigen Kostenaufwand von rd. 10.000,- € erfordert. Hinzu kommen rd.<br />
200 Arbeitsstunden in der Verwaltung, welche z.B. aus der Veranstaltungsabfrage bei
-4-<br />
Die Erstellung des gedruckten <strong>Gemeinde</strong>kalenders hat durchschnittlich einen<br />
rechnungsmäßigen Kostenaufwand von rd. 10.000,- € erfordert. Hinzu kommen rd.<br />
200 Arbeitsstunden in der Verwaltung, welche z.B. aus der Veranstaltungsabfrage bei<br />
den Vereinen, der Zusammenstellung und Aufbereitung der übermittelten<br />
Informationen, der Druckereiangebotseinholung und -auswertung bis hin zur<br />
Distribution des Kalenders resultieren und nochmals etwa den gleichen Betrag in<br />
Geldwert ausmachen. Hinzu kommt der Einsatz weiterer Mitarbeiter z.B. zur<br />
Deckblatterstellung, Korrekturlesen I Schreibdienste etc ..<br />
Die Produktion des <strong>Gemeinde</strong>kalenders hat demzufolge jährlich einen<br />
Kostenaufwand von über 20.000,- € erfordert.
Anlage<br />
zu TOP 1.4.1 (Vorlage-Nr.: 32/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsfraktion <strong>Senden</strong><br />
Herrn Bürgermeister<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Münsterstraße 30<br />
48308 <strong>Senden</strong><br />
Achim Peltzer<br />
Fraktionsvorsitzender<br />
Tel. 02597/8995<br />
19. Februar 2013<br />
Sehr geehrter Bürgermeister Holz,<br />
die SPD-Fraktion beantragt, den nachfolgenden Antrag im Rahmen der anstehenden<br />
Haushaltsberatungen auf die Tagesordnung des/der zuständigen Ausschusses/Ausschüsse<br />
zu setzen:<br />
Für das Haushaltsjahr 2013 sind die für eine kurzfristige Erweiterung der Räumlichkeiten<br />
der OGS Bösenseil erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplan bereit zu<br />
stellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, inwieweit eine<br />
Aufstockung der Umkleideräume der alten Sporthalle (ca. 10 * 26 Meter)<br />
bautechnisch möglich ist.<br />
Die OGS Bösenseil muss den Betrieb der Übermittagsbetreuung derzeit in beengten<br />
Räumlichkeiten durchführen. Aktuell werden 64 Kinder, davon 35 in der OGS (bis 16:00<br />
Uhr), betreut. Die räumliche Situation ist damit sehr beengt. Möglichkeiten zur Erweiterung<br />
sind nicht gegeben.<br />
Die Aufstockung könnte in Leichtbauweise, analog der bereits durchgeführten Erweiterung<br />
des Kindergartens, erstellt werden. Zur Verbindung der alten und neuen Räume könnte im
Außenbereich eine Balustrade in Holzbauweise erstellt werden.<br />
Sollten die Kinderzahlen in späteren Jahren zurückgehen, wäre eine alternative Nutzung<br />
der Räume als Gymnastikhalle möglich. Durch die seinerzeitige Umwidmung des ehemaligen<br />
Gymnastikraums zu OGS - Zwecken musste der Sportverein seinerzeit den<br />
Gymnastikraum aufgeben.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Achim Peltzer
Anlage<br />
zu TOP 1.4.2 (Vorlage-Nr.: 32/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Münsterstraße 30<br />
48308 <strong>Senden</strong><br />
Förderung der Jugendarbeit in n Sportvereinen<br />
Rücknahme der Förderungskürzung um 20%<br />
Dienstag, 22. Januar 2013<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
im September 2012 wurde uns Verejnen mitgeteilt, dass die freiwillige Förderung der<br />
Jugendarbeit, auf Grund der angekündigten Haushaltslage, gekürzt werden wird.<br />
Inzwischen ist bekannt, dass auch 2012 mit einem Überschuss von 1.000.000,00 € gerechnet<br />
wird. Ein guter Grund die Kürzung der Förderung der Jugendarbeit nicht durch zu führen.<br />
Alle Vereine in <strong>Senden</strong>/ Bösenseil und Ottmarsbocholt, leisten hervorragende Jugendarbeit.<br />
Uns Allen liegt besonders am Herzen, unsere Jugend auf dem Weg zum Erwachsen werden<br />
zu begleiten und Alternativen aufzuzeigen.<br />
Das Miteinander, die Zusammengehörigkeit, die Integration aller Mitbürger aus allen<br />
Bereichen, sehen wir als besondere Aufgabe an.<br />
leider sind die finanziellen Möglichkeiten immer schwieriger geworden.<br />
Wir bitten den Kürzungsbeschluss aufzuheben.<br />
Die Jugend <strong>Senden</strong>s wird es uns AUen danken.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
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Anlage<br />
zu TOP 1.4.3 (Vorlage-Nr.: 32/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />
FDP- Fraktion im Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Münsterstr. 30<br />
48308 <strong>Senden</strong><br />
<strong>Senden</strong>, 05.02.2013<br />
Antrag zum Haushalt 2013<br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,<br />
nach gründlicher Durchsicht des von Ihnen eingebrachten Haushaltentwurfs 2013 haben wir<br />
uns entschlossen, folgenden Antrag zu stellen:<br />
Die in den Produkten 060401 {Förderung von Vereinen und Jugendgruppen) und<br />
080101 (Sportförderung} vorgesehene Reduktion der freiwilligen Leistungen wird für<br />
2013 ausgesetzt.<br />
Begründung:<br />
Die unter dem Eindruck des GFG 2011 gefassten Beschlüsse des Arbeitskreises<br />
Haushaltskonsolidierung zur Reduzierung der freiwilligen Leistungen waren sicherlich zum<br />
damaligen Zeitpunkt angebracht. Mittlerweile hat sich jedoch die aUgemeine Haushaltslage<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> so verbessert} dass über die eine oder andere Maßnahme erneut<br />
nachgedacht werden sollte. Dies gilt insbesondere für alte mit der Jugendarbeit<br />
zusammenhängenden Aufwendungen, deren Kürzungen wir immer schon sehr skeptisch<br />
betrachtet haben.<br />
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I<br />
Auch vor dem Hintergrund, dass im Produkt 060301 (Kinder- und Jugendarbeit) die<br />
Zuschüsse an die Lebenshilfe und den Ökumenischen Jugendtreff leicht erhöht bzw. gleich<br />
geblieben sind, scheint es u.E. nicht mehr gerechtfertigt, diese Kürzungen der Zuschüsse<br />
aufrecht zu erhalten.<br />
Wir unterstützen daher die vom VfL und ASV <strong>Senden</strong> vorgetragene Bitte und bitten<br />
dringend um Beratung im zuständigen Fachausschuss Schule, Sport und Kultur.<br />
Weitere Begründung kann in der Ausschusssitzung erfolgen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
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Durchschrift an den Vorsitzenden des Ausschusses. Herrn L. Höwische<br />
Vorsitzender: U\ve Kasten, Siebenstücken40, 48308 <strong>Senden</strong> (Tel8730; Fa.," 9399182,mailto:uwekasten2@gmai1.com)
Anlage<br />
zu TOP 1.4.4 (Vorlage-Nr.: 32/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />
Herrn Bürgermeister<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Münsterstraße<br />
48308 <strong>Senden</strong><br />
20. Februar 2013<br />
Sehr geehrter Bürgermeister HolzJ<br />
die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen beantragen, den nachfolgenden<br />
Antrag im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen auf die Tagesordnung des/der<br />
zuständigen Ausschusses/Ausschüsse zu setzen:<br />
Die in 2012 beschlossene und für 2013 vorgesehene Reduktion der freiwilligen<br />
Leistungen im Zuschusswesen wird für 2013 ausgesetzt. Darüber hinaus erfolgt<br />
eine erneute Beratung und Beschlussfassung über die Auflegung des <strong>Gemeinde</strong>kalenders<br />
in Papierform im Jahr 2014.<br />
Begründung:<br />
Die Vorsitzenden von VFL <strong>Senden</strong> und ASV <strong>Senden</strong> haben die Bitte geäußert, die im<br />
letzten Jahr beschlossenen Kürzungen bei den freiwilligen Zuschüssen nicht umzusetzen.<br />
Die FDP- Fraktion hat unter dem 5.2.2013 beantragtJ die in den Produkten 060401
(Förderung von Vereinen und Jugendgruppen) und 080101 (Sportförderung) vorgesehene<br />
Reduktion der freiwilligen Leistungen für 2013 auszusetzen.<br />
Die unter dem Eindruck des GFG 2011 gefassten Beschlüsse des Arbeitskreises<br />
Haushaltskonsolidierung und nachfolgend des Rates zu Einsparungen im Bereich der<br />
freiwilligen Leistungen waren sicherlich zum damaligen Zeitpunkt angebracht. Mittlerweile<br />
hat sich jedoch die allgemeine Haushaltslage der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> so verbessert, dass<br />
über die eine oder andere Maßnahme erneut nachgedacht werden muss. Dies gilt aus<br />
unserer Sicht insbesondere für alle mit sozialem und bürgerschaftliehen Engagement<br />
zusammen hängenden Aufwendungen.<br />
Auch vor dem Hintergrund, dass im Produkt 060301 (Kinder- und Jugendarbeit) die<br />
Zuschüsse an die Lebenshilfe und den Ökumenischen Jugendtreff leicht erhöht bzw.<br />
gleich geblieben sind, erscheint es- auch aus Gründen der Gleichbehandlung - nicht<br />
mehr gerechtfertigt, die Kürzungen der Zuschüsse für die übrigen Zuschussempfänger<br />
aufrecht zu erhalten.<br />
Wir unterstützen daher die vom VfL und ASV <strong>Senden</strong> vorgetragene Bitte sowie den Antrag<br />
der FDP- Fraktion und erweitern ihn vorliegend im Sinne des oben gestellten Antrags.<br />
Weitere Begründung kann in den Ausschusssitzungen erfolgen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Achim Peltzer<br />
gez. Anneliese Pieper