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Einladung (öffentlicher Teil) - Gemeinde Senden

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GEMEINDE<br />

ENDEN<br />

48308 <strong>Senden</strong>, 04.03.2013<br />

Mitglieder des<br />

Ausschusses für Schule, Sport und Kultur<br />

Nachrichtlich:<br />

Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Auf Wunsch des Ausschussvorsitzenden<br />

wird der Beginn<br />

dieser Sitzung auf 17.00 Uhr<br />

vorgezogen.<br />

Zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur lade ich ein am<br />

Dienstag, 12.03.2013, 17 .. 00 Uhr,<br />

Sitzungsraum 102, Rathaus <strong>Senden</strong>,<br />

Höwische<br />

Vorsitzender<br />

Tagesordnung:<br />

1. Öffentliche Sitzung<br />

1.1 Satzungsangelegenheiten;<br />

hier: Neufassung der nSatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> über die Erhebung<br />

von Elternbeiträgen für die <strong>Teil</strong>nahme an Angeboten der<br />

Offenen Ganztagsschulen im Prit11arbereich in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Senden</strong>"<br />

Vorlage Nr.<br />

29/13<br />

1.2<br />

1.3<br />

1.3.1<br />

1.3.2<br />

1.4<br />

1.4.1<br />

1.4.2<br />

Schulentwicklungsplanung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

hier: Ergebnisse des Anmeldeverfahrens für die gemeindlichen weiterführenden<br />

Schulen für das Schuljahr 2013/2014<br />

Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (lnkfusionsgesetz NRW)<br />

Antrag der SPD-Fraktion vom 28.01.2013 betr. flErarbeitung eines<br />

kommunalen schulischen lnklusionsplans"<br />

Verabschiedung einer Resolution zum Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes<br />

HaushaHsp~nfOrdasJahr2013<br />

Antrag der SPD-Fraktion vom 19.02.2013 betr. HErweiterung der Räumlichkeiten<br />

der OGS Bösensell"<br />

Gemeinsamer Antrag von ASV <strong>Senden</strong> und Vfl <strong>Senden</strong> vom 22.01.2013<br />

auf Rücknahme der 20 %igen Förderungskürzung<br />

30/13<br />

31/13<br />

32/13


-2-<br />

1.4.3 Antrag der FDP-Fraktion vom 05.02.2013 betr. ~~Aussetzung der Reduktion<br />

der freiwilligen Leistungen für 2013 (Förderung von Vereinen und<br />

Jugendgruppen & Sportförderung)<br />

1.4.4.1 Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion B 90/Die Grünen<br />

vom 20.02.2013 betr. ,,Aussetzung der Reduktion der freiwilligen Leistungen<br />

im Zuschusswesen für das Jahr 2013"<br />

1.4.4.2 Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion B 90/Die Grünen<br />

vom 20.02.2013 betr. "Beratung und Beschlussfassung über die Auflegung<br />

des <strong>Gemeinde</strong>kalenders in Papierform im Jahr 2014"<br />

1.5 Bericht über die Durchführung von Ausschussbeschlüssen<br />

1.6 Mitteilungen der Verwaltung<br />

1. 7 Anfragen der Ratsmitglieder<br />

Vorlage Nr.<br />

2. Nichtöffentliche Sitzung<br />

2.1 Mitteilungen der Verwaltung<br />

2.2 Anfragen der Ausschussmitglieder<br />

2.3 Veröffentlichung


GEMEINDE SENDEN<br />

DER BüRGERMEISTER<br />

Sitzungsvorlage Nr.<br />

29/13 Datum: 28.02.2013<br />

Fachbereich: I<br />

zur Sitzung<br />

Az.:<br />

des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am: 21.03.2013<br />

Bezugsvorlagen-N r.: 60/12<br />

lZJ<br />

öffentlich<br />

TOP 1.1<br />

Satzungsangelegenheiten<br />

hier: Neufassung der Satzung über die Erhebung von<br />

Elternbeiträgen für die <strong>Teil</strong>nahme an den Angeboten der<br />

Offenen Ganztagschulen im Primarbereich in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Senden</strong><br />

1. Antrag:<br />

Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur möge beschließen:<br />

"Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wird empfohlen, den dieser Verwaltungsvorlage als Anlage<br />

beigefügten Entwurf der Neufassung der "Satzung über die Erhebung von<br />

Elternbeiträgen für die <strong>Teil</strong>nahme an den Angeboten der Offenen Ganztagschulen<br />

im Primarbereich in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong>n zu beschließen.~~<br />

2. Begründung:<br />

Als Forderung aus der von der <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt NRW durchgeführten<br />

Prüfung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> im Bereich der Offenen Ganztagsschulen wurde im<br />

Sommer 2012 die nsatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für .die<br />

<strong>Teil</strong>nahme an den Angeboten der Offenen Ganztagschulen im Primarbereich in der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong>" beschlossen und gleichzeitig das Verwaltungsverfahren zum<br />

Einzug dieser öffentlich-rechtlichen Gebühr durch den Schulträger eröffnet.<br />

Seinerzeit und bei weiteren diesbezüglichen Beratungen wurde darauf<br />

hingewiesen, dass die <strong>Gemeinde</strong> auch aufgrund einschlägiger gesetzlicher<br />

Vorgaben angehalten istJ nach wirtschaftlichem Leistungsvermögen der am<br />

Offenen Ganztag teilnehmenden Familien gestaffelte Elternbeiträge zu erheben.<br />

Gleichzeitig wurde der Wunsch aus dem politischen Raum erhoben~ klare<br />

Ermäßigungsregelungen einzuführen.<br />

ln der Folgezeit hat der Schulträger unter zusätzlichem Ressourceneinsatz und in<br />

enger Abstimmung mit den Grundschulen und den Trägervereinen der offenen<br />

Ganztagsangebote die Voraussetzungen zum direkten Beitragseinzug geschaffen.<br />

Die Elternbeiträge werden ab Februar 2013 durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

eingezogen.


-2-<br />

Gleichzeitig wurde mit den vg. Kooperationspartnern einvernehmlich eine nach<br />

Einkommen gestaffelte Elternbeitragsstaffel sowie Voraussetzungen eines<br />

Beitragsnachlasses erarbeitet, welche als Anlage dem Entwurf der<br />

Satzungsneufassung beigefügt ist.<br />

Darauf hinzuweisen ist, dass die den Eltern bereits bekannten Beitragsstaffeln für<br />

die vom Kreis Coesfeld per Satzung festgesetzten Kindergartenbeiträge sowie<br />

weitere dort geregelte rechtliche Grundlagen im Wesentlichen übernommen<br />

wurden. Dieses haben auch weitere kreisangehörige <strong>Gemeinde</strong>n getan, so dass<br />

sich die "<strong>Senden</strong>er Satzungn insoweit nicht von den diesbezüglichen Satzungen<br />

anderer Schulträger unterscheidet.<br />

Zu erwähnen ist auch, dass im Einvernehmen mit den Schulen und<br />

Betreuungsvereinen nicht vom per OGS-Grundlagenerlass geregelten<br />

Elternhöchstbeitrag (= 150,- € monatlich) Gebrauch gemacht wurde, sondern der<br />

Höchstbeitrag 110,- € monatlich beträgt. Hier bestand Einvernehmen, zunächst die<br />

sich aus einer Beitragsstaffelung möglicherweise ergebenden Entwicklungen (auch<br />

auf die Anmeldungen) zu beobachten und zu einem späteren Zeitpunkt zu<br />

evaluieren. Schließlich war man sich zudem einig, auch in der unteren<br />

Einkommensgruppe (bis 15.000,- Jahreseinkommen) einen Monatsbeitrag in Höhe<br />

von 1 0,- € zu erheben, um damit auch eine Wertschätzung der<br />

Betreuungsangebote zum Ausdruck zu bringen.<br />

Der nun vorgelegte Satzungsentwurf enthält darüber hinaus die mit der<br />

Festsetzung und dem Einzug öffentlich-rechtlicher Beiträge verbundenen<br />

rechtlichen Grundlagen und entspricht den von der Kommunalaufsicht des Kreises<br />

Coesfeld an die Satzung gestellten Anforderungen.<br />

Wegen der zahlreichen verlahrensrechtlichen Regelungen erschien eine gesamte<br />

Satzungsneufassung übersichtlicher; die grundlegenden Definitionen und<br />

Regelungen zum Besuch der Offenen Ganztagsschule (§§ 1 - 3 der alten<br />

Satzung) wurden in der vorliegenden Neufassung unverändert übernommen und,<br />

ebenfalls als§§ 1 -3, voran gestellt.<br />

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Anlage<br />

zu TOP 1.1 (Vorlage-Nr.: 29/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am<br />

12.03.2013<br />

Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

über die Erhebung von Elternbeiträgen<br />

für die <strong>Teil</strong>nahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im<br />

Primarbereich in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

vom<br />

Präambel<br />

Aufgrund der §§ 7 und 41 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land NRW (GO NRW) in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), der§§ 2, 6 und<br />

20 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)<br />

vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), des § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur frühen Bildung<br />

und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 30.10.2007 (GV<br />

NRW S. 462), des § 9 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(SchuiG NRW) vom 15.02.2005 (GV NRW S. 102), des § 2 des<br />

Einkommenssteuergesetzes (EStG) vom 19.10.2002 (BGBI I S. 4210, 2003 S. 179)<br />

sowie des Runderlasses des Ministeriums für SchuleJ Jugend und Kinder des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen vom 12.02.2003 (Abi. NRW S. 43), jeweils in der zur Zeit<br />

gültigen Fassung, hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> in seiner Sitzung am<br />

21.03.2013 folgende Satzung beschlossen:<br />

§1<br />

Offene Ganztagsschule im Primarbereich<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> hat an ihren vier Grundschulen Offene Ganztagsschulen<br />

(OGS) im Primarbereich eingeführt. Diese bieten zusätzlich zum planmäßigen<br />

Unterricht an Schultagen, an unterrichtsfreien Tagen (außer an Samstagen, Sonnund<br />

Feiertagen) und bei Bedarf auch in den Schulferien Angebote außerhalb der<br />

Unterrichtszeit ( außerunterrichtliche Angebote) an.<br />

§2<br />

Anmeldung, Aufnahme<br />

1. Die <strong>Teil</strong>nahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der OGS ist freiwillig;<br />

die Anmeldung eines Kindes ist jedoch für die Dauer eines Schuljahres (01.08.<br />

- 31.07.) verbindlich und löst grundsätzlich die Beitragspflicht nach Maßgabe<br />

dieser Satzung aus.<br />

2. Die Anmeldung zur OGS erfolgt durch Abschluss eines schriftlichen<br />

Betreuungsvertrages zwischen den/dem Erziehungsberechtigten und dem<br />

Betreuungsverein (Kooperationspartner für die Angebote der OGS an der<br />

jeweiligen Grundschule) für die Dauer eines Schuljahres. Mit der Anmeldung<br />

erkennen die Erziehungsberechtigten diese Satzung und die festgefegten<br />

Beiträge an.


3. Ein Anspruch auf Besuch der OGS besteht nicht.<br />

Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung im Benehmen mit dem<br />

Kooperationspartner. Die außerunterrichtlichen Angebote der OGS gelten als<br />

schulische Veranstaltungen.<br />

4. Die Schulkinderbeförderung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule obliegt<br />

den Eltern, bzw. den an ihre Stelle tretenden Personen.<br />

§3<br />

Abmeldung, Ausschluss<br />

1. Eine vorzeitige} unte~ährige Abmeldung durch die Erziehungsberechtigten von<br />

der <strong>Teil</strong>nahme an der OGS ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B.<br />

Wechsel der Schule, Änderung der Personensorge für das Kind) möglich.<br />

2. Ein Kind kann von der <strong>Teil</strong>nahme an den Angeboten der OGS ausgeschlossen<br />

werden, wenn insbesondere<br />

a) das Kind unregelmäßig an den Betreuungsangeboten teilnimmt<br />

b) es an der erforderlichen Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten<br />

mangelt<br />

c) die Angabe, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren oder sind, oder<br />

d) die Erziehungsberechtigten ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen.<br />

Über den Ausschluss entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit dem<br />

Kooperationspartner und dem Schulträger.<br />

§4<br />

Elternbeitragspflicht<br />

1. lnfolge der Anmeldung für die <strong>Teil</strong>nahme an den Angeboten der Offenen<br />

Ganztagsschuren ist von den Erziehungsberechtigen entsprechend ihrer<br />

wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein Elternbeitrag zu entrichten, der als<br />

Jahresbeitrag vom Schulträger <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> festgesetzt und in<br />

monatlichen <strong>Teil</strong>beträgen fällig wird.<br />

2. Elternbeitragspflichtig sind die Eltern, unabhängig davon, wo das Kind lebt. Lebt<br />

das Kind nachweislich (amtliche Meldebescheinigung) mit nur einem Elternteil<br />

zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern.<br />

3. Wird bei Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII den Pflegeeltern ein Kinderfreibetrag<br />

nach § 32 Einkommenssteuergesetz gewährt oder Kindergeld gezahlt. treten<br />

die Personen, die diese Leistungen erhalten, an die SteUe der Eltern.<br />

4. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.


§5<br />

Elternbeitrag - Höhe und Geltung<br />

1. Die Höhe des Elternbeitrags ergibt sich aus der Anlage I, die Bestandteil dieser<br />

Satzung ist.<br />

2. Beitragszeitraum ist das Schuljahr (01.08.- 31.07.).<br />

3. Mit dem Beitrag sind die Betreuungsangebote an den Schulen abgegolten.<br />

Nicht enthalten sind zusätzliche Betreuungsangebote in den Schulferien.<br />

4. Die Mittagsverpflegung ist nicht eingeschlossen und ist gesondert an den<br />

Kooperationspartner zu zahlen.<br />

§6<br />

Festsetzung des Elternbeitrags<br />

1. Die Elternbeiträge werden von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> als Schulträger durch<br />

schriftlichen Bescheid festgesetzt und sind zum 15. jeden Monats fällig. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> ist berechtigt, sich zur Erhebung der Elternbeiträge Dritter zu<br />

bedienen.<br />

2. Bei Aufnahme in die OGS und danach auf Verlangen haben die Eltern schriftlich<br />

anzugeben und nachzuweisen, welche Einkommensgruppe ihren<br />

Elternbeiträgen zu Grunde zu legen ist. Die Eltern sind verpflichtet, Änderungen<br />

ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse, die zu einer Änderung der<br />

Elternbeiträge führen können, unverzüglich mitzuteilen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

ist berechtigtJ die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse regelmäßig zu<br />

überprüfen.<br />

3. Wird ein Kind im Laufe des Schuljahres aufgenommen oder scheidet aus, wird<br />

der Elternbeitrag anteilig, jedoch stets für den vollen Monat, erhoben.<br />

4. Die <strong>Gemeinde</strong> kann, insbesondere wenn die Bemessungsgrundlagen noch<br />

nicht festzustellen sind, den Elternbeitrag vorläufig festsetzen. Die endgültige<br />

Festsetzung erfolgt, sobald das Festsetzungshindernis beseitigt ist.<br />

5. Wird die Erklärung über das Einkommen nicht fristgerecht oder unvollständig<br />

oder mit fehlenden oder unzureichenden Nachweisen eingereicht oder die Höhe<br />

des Einkommens nicht nachgewiesen, wird der Elternbeitrag nach der höchsten<br />

Beitragsstufe festgesetzt.<br />

6. Unrichtige und unvollständige Angaben können als Ordnungswidrigkeit mit einer<br />

Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.<br />

§7<br />

Berechnung des Elternbeitrages<br />

Die Ermittlung des für den Elternbeitrag relevanten Einkommens ergibt sich aus der<br />

Anlage II zu dieser Satzung.


§8<br />

Zahlung des Elternbeitrages<br />

1. Alle Zahlungen sind an die <strong>Gemeinde</strong>kasse <strong>Senden</strong> unter Angabe des<br />

entsprechenden Kassenzeichens zu überweisen.<br />

Mit der Anmeldung zur OGS erteilen die Erziehungsberechtigten ihr<br />

Einverständnis zur Einzugsermächtigung der Elternbeiträge durch die<br />

<strong>Gemeinde</strong>kasse <strong>Senden</strong> von ihrer Bankverbindung.<br />

2. Rückständige Elternbeiträge werden im Verwaltungszwangsverfahren<br />

beigetrieben. Maßgebend hierfür sind die Bestimmungen des<br />

Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW in der jeweils geltenden Fassung.<br />

§9<br />

Ausschluss der Erstattung des Elternbeitrags<br />

1. Kann ein Kind wegen Erkrankung, Abwesenheit vom Schulort oder aus anderen<br />

Gründen, die nicht von der Schule zu vertreten sind, nicht an den Angeboten<br />

der OGS teilnehmen, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des<br />

entsprechenden Elternbeitrags.<br />

2. Ebenso besteht kein Anspruch auf Erstattung des Elternbeitrags, wenn ein Kind<br />

wegen <strong>Teil</strong>nahme an einer andern schulischen Veranstaltung (z.B.<br />

Klassenfahrt) nicht an den Angeboten der OGS teilnehmen kann.<br />

§ 10<br />

Ermäßigungen, Befreiungen<br />

1. Besuchen zwei Kinder einer Familie I eines verantwortlichen Elternteils oder von<br />

Personen im Sinne des § 4 Abs. 3 dieser Satzung gleichzeitig die OGS, wird<br />

dem zweiten Kind eine Ermäßigung von 50% des Elternbeitrags entsprechend<br />

der als Anlage I beigefügten Tabelle gewährt.<br />

2. Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie die Betreuungsgruppen. so ist für<br />

das dritte und jedes weitere Kind der Familie kein Elternbeitrag mehr zu zahlen.<br />

Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Betreuungsmaßnahmen in<br />

unterschiedlichen Schulen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> besucht werden.<br />

§ 11<br />

lnkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom<br />

12.07.2012 außer Kraft.


Anlage I<br />

zu § 5 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> über die<br />

Erhebung von Elternbeiträgen für die <strong>Teil</strong>nahme an Angeboten der Offenen<br />

Ganztagsschulen im Primarbereich in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom<br />

Elternbeiträge I Ermäßigungen I Befreiungen<br />

Beitragsstufe Jahres- monatlicher monatlicher monatlicher<br />

einkommen bis Elternbeitrag Elternbeitrag Elternbeitrag<br />

€ für das 1. Kind für das 2. Kind für das 3. und<br />

in € in€ jedes weitere<br />

Kind in€<br />

1 15.000,00 10,00 5,00 0,00<br />

2 25.000,00 35,00 17,50 0,00<br />

3 37.000,00 50,00 25,00 ofoo<br />

4 49.000,00 65,00 32,50 0,00<br />

5 61.000,00 80,00 40,00 0,00<br />

6 73.000,00 95,00 47,50 0,00<br />

7 Ober 73.000, 110,00 55,00 0,00<br />

bzw. keine<br />

Angabe gemacht/<br />

auf Angabe<br />

verzichtet<br />

Der monatliche Elternbeitrag ist für jeden Monat, den das Kind an der OGS<br />

angemeldet ist, zu zahlen, unabhängig von Schulferien oder sonstigen Schließzeiten<br />

(z.B. bewegliche Ferientage I Kollegiumsfortbildung u.a.) der jeweiligen Grundschule.<br />

Hinzu kommen die Kosten des Mittagessens, welche direkt von den<br />

Kooperationspartnern erhoben werden.


Anlage II<br />

zu § 7 der Satzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> über die Erhebung von<br />

Elternbeiträgen für die <strong>Teil</strong>nahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschulen<br />

im Primarbereich in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> vom<br />

Berechnung des Elternbeitrages<br />

Erläuterungen zum Begriff Einkommen<br />

( 1) Einkommen im Sinne dieser Vorschrift ist die Summe der gesamten positiven<br />

Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes<br />

und vergleichbar Einkünften, die im Ausland erzielt werden.<br />

Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des<br />

zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig.<br />

Dem Einkommen im Sinne des Satzes 1 sind steuerfreie Einkünfte,<br />

Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten<br />

öffentlichen Leistungen für die Eltern und das Kinds für das der Elternbeitrag gezahlt<br />

wird, hinzuzurechnen.<br />

Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz ist nicht hinzuzurechnen; das<br />

Elterngeld nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) bleibt in Höhe<br />

der in § 10 Abs. 1 und 3 BEEG genannten Beträge bei der Ermittlung des<br />

maßgeblichen Einkommens unberücksichtigt.<br />

Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder auf Grund<br />

der Ausübung eines Mandats und steht ihm auf Grund dessen für den Fan des<br />

Ausscheidans eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung<br />

zu oder ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist<br />

dem nach diesem Absatz ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 v. H. der<br />

Einkünfte hinzuzurechnen.<br />

Für das dritte und jedes weitere Kind sind nach§ 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz<br />

zu gewährende Freibeträge von dem nach diesem Absatz ermittelten Einkommen<br />

abzuziehen.-<br />

(2) Maßgebend ist das Einkommen in dem der Angabe vorangegangen Kalenderjahr,<br />

es sei denn, es ist davon auszugehen, dass gegenüber diesem Einkommen im<br />

Beitragsjahr eine andere Einkommenssituation besteht. Dann sind - sowohl bei der<br />

erstmaligen Ermittlung des Jahreseinkommens als auch im Rahmen einer zu<br />

aktualisierenden Berechnung aufgrund von Änderungen in den persönlichen oder<br />

wirtschaftlichen Verhältnissen - die prognostizierten Einkünfte für das gesamte<br />

laufende Jahr zu berücksichtigen. Als Prognose wird das Zwölffache des<br />

Einkommens des letzten Monats zugrunde gelegt; dabei sind auch Einkünfte<br />

hinzuzurechnen, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber im laufenden<br />

Jahr anfallen.<br />

Soweit Monatseinkommen nicht bestimmbar sind, oder das zu erwartende<br />

Jahreseinkommen vom 12fachen des Monatseinkommens so erheblich abweicht,<br />

dass eine andere Beitragsstufe erreicht wird, ist auf das zu erwartende<br />

Jahreseinkommen abzustellen. Bei Überprüfung einer bereits erfolgten oder<br />

erstmaligen rückwirkenden Beitragsfestsetzung wird das tatsächliche Einkommen im<br />

Kalenderjahr der Beitragspflicht zu Grunde gelegt.<br />

Ergibt sich hierbei eine unterschiedliche Beitragshöhe für den Beitragszeitraum nach<br />

§ 5 Abs. 2 dieser Satzung, so ist der Betrag jeweils für die Monate bis zum 31.12.<br />

bzw. ab dem 01.01. neu festzusetzen.


GEMEINDE SENDEN<br />

DER BüRGERMEISTER<br />

Sitzungsvorlage Nr.<br />

zur Sitzung<br />

30/13<br />

Datum: 28.02.2013<br />

Fachbereich: I<br />

Az.:<br />

des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur<br />

des<br />

am: 12.03.2013<br />

am:<br />

Bezugsvorlagen-Nr.<br />

~ öffentlich<br />

TOP 1 .. 2 Schulentwicklungsplanung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

hier: Ergebnisse des Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2013/2014<br />

für die gemeindlichen weiterführenden Schulen<br />

Zum Ende des laufenden Schuljahres werden nach derzeitigem Kenntnisstand 212<br />

Kinder (Vorjahr: 194) die gemeindlichen Grundschulen verlassen und<br />

weiterführende Schulen besuchen.<br />

Einem Wunsch des Ausschusses entsprechendJ sind die derzeit dem gemeindlichen<br />

Schulverwaltungsamt bekannten Anmeldeergebnisse für die örtlichen<br />

weiterführenden Schulen dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Aus der Anlage 2<br />

sind die von den örtlichen Grundschulen ausgesprochenen generellen<br />

Empfehlungen für den Besuch einer weitetführenden Schule ersichtlich; die Anlage<br />

3 zeigt das derzeit festgestellte (regionale) Anmelde- und Wechselverhalten zu den<br />

örtlichen weiterführenden Schulen.<br />

Aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre ist davon auszugehen, daß es in den jetzt<br />

folgenden Wochen noch zu Veränderungen der Anmeldezahlen kommt, weil bspw.<br />

noch nicht alle Rückmeldungen der von den Eltern gewählten Schulen vorliegen.<br />

Sofern zu den Darstellungen noch Fragen bestehenJ kann in der Sitzung darauf<br />

eingegangen werden.


Anlage 1<br />

zu TOP 1.2 (Vorlage-Nr.: 30113) der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am<br />

12.03.2013<br />

Anmeldungen fiir das Schuljahr 2013/2014<br />

an den weiterführenden Schulen in <strong>Senden</strong><br />

Stand: 01.03.2013<br />

Schule<br />

Anzahl Schüler/innen<br />

Schuljahr 2013/2014<br />

Anzahl Schüler/innen<br />

Schuljahr 2012/2013<br />

Edith-Stein-Schule<br />

19 (+2)* ( 1 Klasse)<br />

18<br />

(1 Klasse)<br />

Geschwister-Scholl­<br />

Schule<br />

84 ( 3 Klassen)<br />

66<br />

( 3 Klassen)<br />

Joseph-Haydn­<br />

Gymnasium<br />

81 ( 3 Klassen)<br />

97<br />

( 4 Klassen)<br />

Gesamt:<br />

184 (7 Klassen)<br />

181 (8 Klassen)<br />

212 Grundschulabgänger, dazu kommen:<br />

HS 2 Kinder durch Zuzug, 2 Kinder Neuzugang von einer anderen Schule.<br />

RS 4 Kinder aus Albachten, 1 Kind Neuzugang von einer anderen Schule.<br />

JHG 4 Kinder aus Albachten und 1 Kind durch Zuzug (somit insgesamt 14 Kinder von außerhalb,<br />

die die weiterführenden Schulen in <strong>Senden</strong> besuchen).<br />

Von 212 Grundschulkindern aus <strong>Senden</strong> haben sich bislang 170 an weiterführenden Schulen<br />

in <strong>Senden</strong> angemeldet (80,19 %). Rechnet man ausgleichend die auswärtigen Schüler hinzu,<br />

ergeben sich somit 184 Anmeldungen und ein Prozentsatz von 86,79 %.<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt sind 40 Kinder außerhalb <strong>Senden</strong>s angemeldet worden:<br />

17 Kinder Friedensschule Münster, 9 Kinder Gesamtschule Nordkirchen, keine Kinder am<br />

Canisianum oder Antonius Gymnasium in Lüdinghausen, keine Kinder Profilschule Ascheberg,<br />

4 (?) Kinder Gesamtschule Havixbeck, 7 (?) Kinder Marlenschule MS, 2 (?) Kinder Pascal­<br />

Gymnasium MS und 1 (?) Kind Buldem.<br />

* = evtl. zusätzlich 2 Kinder mit Förderbedarf (Entscheidung Schulamt Coesfeld)<br />

? = es liegen noch keine Anmeldebestätigungen vor, lediglich mündliche Auskunft


Anlage 2<br />

zu TOP 1.2 (Vorlage-Nr.: 30/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />

Grundschulempfehlungen zum Schuljahr 2013/2014<br />

( 212 Grundschulabgänger)<br />

Mariengrundschule:<br />

65 Viertklässler insgesamt, davon<br />

13 Hauptschulempfehlung<br />

7 Hauptschulempfehlung I evtl. Realschule<br />

20 Realschulempfehlung<br />

8 Realschulempfehlung I evtl. Gymnasium<br />

16 Gymnasiale Empfehlung<br />

1 ohne Empfehlung (Förderschwerpunkt Lernen)<br />

Bonhoefferschule:<br />

83 Viertklässler insgesamt, davon<br />

5 Hauptschulempfehlung<br />

9 Hauptschulempfehlung I evtl. Realschule<br />

20 Realschulempfehlung<br />

15 Realschulempfehlung I evtl. Gymnasium<br />

34 Gymnasiale Empfehlung<br />

Davertschule:<br />

39 Viertklässler insgesamt, davon<br />

5 Hauptschuletnpfehlung<br />

3 Hauptschulempfehlung I evtl. Realschule<br />

13 Realschulempfehlung<br />

4 Realschulempfehlung I evtl. Gymnasium<br />

14 Gymnasiale Empfehlung<br />

Grundschule Bösensell:<br />

25 Viertklässler insgesamt, davon<br />

0 Hauptschulempfehlung<br />

3 Hauptschulempfehlung I evtl. Realschule<br />

9 Realschulempfehlung<br />

5 Realschulempfehlung I evtl. Gymnasium<br />

8 Gymnasiale Empfehlung<br />

HS HS/RS<br />

23 22<br />

RS<br />

62<br />

RS/Gym Gym<br />

32 72


Anlage 3<br />

zu TOP 2.2 (Vorlage-Nr.: 30/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />

Stand: 01.03.2013<br />

Wechselverhalten von der Grundschule zu einer weitenuhrenden Schule iur das Schuljahr<br />

2013/2014<br />

Grundschule Hauptschule Realschule Gymnasium<br />

Marienschule 9 28 22<br />

Bonhoefferschule 3 34 37<br />

Davertschule 3 12 10<br />

Bösensen I 5 7<br />

Davensberg I I I<br />

Ascheberg I I I<br />

Lüdinghausen I I I<br />

Albachten I 4 4<br />

Atnelsbüren I I I<br />

Zuzug 2 I 1<br />

Neuzugang 2 1 I<br />

Gesamt: 19 84 81<br />

184 Anmeldungen; 14 von außerhalb, 170 aus <strong>Senden</strong> (von insgesamt 212 Kindern)


GEMEINDE SENDEN<br />

DER BüRGERMEISTER<br />

Sitzungsvorlage Nr.<br />

31/13 Datum: 15.02.2013<br />

Fachbereich: I<br />

zur Sitzung<br />

Az.:<br />

des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am: 12.03.2013<br />

Bezugsvortagen-Nr.:<br />

~ öffentlich<br />

TOP 1.3 Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes<br />

(lnklusionsgesetz, NRW)<br />

1.3.1 Antrag der SPD-Fraktion vom 28.01.2013 betr. nErarbeitung eines<br />

kommunalen schulischen lnklusionsplansn<br />

1.3.2 Verabschiedung einer Resolution zum Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes<br />

zu TOP 1.3.1:<br />

Mit dem als Anlage 1 in Ablichtung beigefügten Antrag vom 28.01.2013 beantragt<br />

die SPD-Fraktion die Erarbeitung eines kommunalen schulischen lnklusionsplans.<br />

Die Antragstellerin wird hierzu in der Sitzung Stellung nehmen.<br />

zu TOP 1.3.2:<br />

ln der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 29.11.2012 (TOP<br />

1.5) hatte die Verwaltung erste Darstellungen zum bekanntgewordenen<br />

Gesetzentwurf gegeben und über die sich daraus abzeichnende unsichere Zukunft<br />

der in gemeinsamer Trägerschaft der Kommunen Ascheberg, Lüdinghausen und<br />

<strong>Senden</strong> stehenden Förderschule für Lernbehinderte in Davensberg, der<br />

Burgschule, informiert sowie auf die gemeinsame Veranstaltung für<br />

Schulausschuss- und Ratsmitglieder der Trägergemeinden am 23.01.2013<br />

hingewiesen.<br />

ln der Zwischenzeit wurde bekannt dass das Land NRW den Zeitplan zur<br />

Erarbeitung des Gesetzesvorhabens aufgrundmassiver Bedenken der Kommunen<br />

insbesondere hinsichtlich der zu treffenden Kostenregelungen für den Ausbau des<br />

inklusiven Unterrichts sowie auch der Bedenken zur sich abzeichnenden Aufgabe<br />

des Förderschulsystems zu überarbeiten gedenkt.


-2-<br />

Dem im Rahmen des beim Kreis Coesfeld angesiedelten ~~Regionalen<br />

Bildungsnetzwerksn bestehenden Arbeitskreis "Schulische Inklusion" gehören u.a.<br />

alle kreisangehörigen <strong>Gemeinde</strong>n an. ln diesem Gremium sowie auch in der<br />

Konferenz der Bürgermeister im Kreis Coesfeld wurden und werden die<br />

Perspektiven des Förderschulangebotes im Kreis Coesfeld vor dem Hintergrund<br />

der bekanntgewordenen lnklusionsplanungen des Landes NRW beraten. Dieses<br />

vor dem Hintergrund, dass es bei Umsetzung der Landesplanung deutliche<br />

Einschnitte im Bestand des Förderschulangebotes geben wird und diesbezüglich<br />

innovative Überlegungen bis hin zur Gründung einer kreisumfassenden<br />

Förderschule mit örtlichen Dependancen I Übernahme einer Trägerschaft durch<br />

den Kreis Coesfeld diskutiert werden.<br />

Aus diesem Grund hatte sich der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur in seiner<br />

letzten Sitzung am 29.11.2012 grundfegend mit der Thematik befasst und erklärt<br />

die Umsetzung des lnklusionsgedankens konstruktiv, bei Befürwortung eines<br />

wohnortnahen FörderschulangebotesJ begleiten zu wollen. Hieraus resultierte die<br />

einstimmige Zustimmung zu den als Anlage 2 beigefügten drei Thesen, welche als<br />

Grundlage für den zukünftigen Umgang mit dem inklusiven Unterricht gelten sollen.<br />

Auch der Kreistag des Kreises Coesfeld hat sich mit den Fragen beschäftigt und<br />

am 19.12.2012 die als Anlage 3 beiliegende Resolution verabschiedet.<br />

Die drei Trägerkommunen Aschebergf Lüdinghausen und <strong>Senden</strong> möchten diesen<br />

Text ebenfalls als Forderung des jeweiligen Rates dem Schulministerium in<br />

Düsseldorf vorlegen, um damit u.a. auch die Sorgen um den Fortbestand einer<br />

wohnortnahen qualifizierten Förderung betroffener Schülerinnen und Schüler zum<br />

Ausdruck zu bringen.<br />

Der Ausschuss für Schule, Sport und Kultur wird daher gebeten, dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

die Verabschiedung der Resolution zu empfehlen.<br />

Da, wie vg. dargestellt die Situation des "lnklusiven Unterrichts" und auch die<br />

Förderschulthematik derzeit nicht eindeutig geregelt ist, andererseits alle<br />

beteiligten Stellen - auch und gerade ortsübergreifend auf Kreisebene - sich mit<br />

der Thematik befassen, ist derzeit aus Sicht der Verwaltung eine rein örtlich<br />

bezogene lnklusionsplanung kaum möglich. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass im<br />

örtlichen Grundschulbereich seit einigen Jahren offiziell an der Marienschule für<br />

alle <strong>Senden</strong>er Grundschulen "Gemeinsamer Unterricht" angeboten wird und die<br />

örtlichen weiterführenden Schulen bei gegebener personeller und sächlicher<br />

Ausstattung im Zusammenwirken mit den Schulaufsichtsbehörden den<br />

Gemeinsamen Unterricht anbieten. Für das Schuljahr 2013/2014 ist eine<br />

entsprechende Abstimmung zwischen den weiterführenden Schulen erfolgt.


Anlage 1<br />

zu TOP 1.3.1 (Vorlage-Nr.: 31/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsfraktion <strong>Senden</strong><br />

Herrn Bürgermeister<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Münsterstraße 30<br />

48308 <strong>Senden</strong><br />

Achim Peltzer<br />

Fraktionsvorsitzender<br />

Tel. 02597/8995<br />

28. Januar 2013<br />

Inklusion vor Ort- <strong>Senden</strong>, Ascheberg und lüdinghausen auf dem Weg!<br />

Sehr geehrter Bürgermeister Holz,<br />

die SPD-Fraktion bittet, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des öffentlichen<br />

<strong>Teil</strong>s der nächsten Schulausschuss-Sitzung zu setzen:<br />

Antrag:<br />

1. <strong>Senden</strong> übernimmt - gemeinsam mit den Kommunen Ascheberg und<br />

Lüdinghausen - eine aktive Rolle in der Schaffung eines inklusiven Bildungssystems<br />

mit dem Ziel, im Zusammenspiel aller beteiligten Akteure und unter Einbeziehung<br />

externer Experten einen kommunalen schulischen lnklusionsplan zu erarbeiten.<br />

2. Für eventuell anfallende Planungskosten werden insgesamt 20.000 Euro im Haushaltsjahr<br />

2013 bereit gestellt und von den drei an der Schulträgerschaft der Burg -<br />

Schule beteiligten Kommunen <strong>Senden</strong>, Lüdinghausen und Ascheberg jeweils anteilig<br />

erbracht.<br />

3. Begleitend zu der konzeptionellen Arbeit wird die Öffentlichkeit über die Ziele der<br />

UN-Behindertenrechtskonvention und deren Auswirkungen auf den lokalen schulischen<br />

Bereich informiert.


Begründung:<br />

Durch die im Jahr 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention ergeben sich<br />

weitreichende Folgen für alle gesellschaftlichen Bereiche. Die momentane Umsetzung und<br />

Verwirklichung beschäftigt verschiedenste politische und gesellschaftliche Ebenen. Eine<br />

erfolgreiche Umsetzung setzt eine breite Akzeptanz und gute Information in der<br />

Bevölkerung voraus und muss vor Ort begonnen werden. Eine besondere Verantwortung<br />

kommt in diesem Kontext den Kommunen in der Schulträgerschaft von Förderschulen zu,<br />

da eine inklusive Entwicklung das Schulsystem absehbar und in erheblichem Maße<br />

verändern wird. Eine konstruktive Vorbereitung auf diesen Prozess ermöglicht aus Sicht<br />

der SPD-Fraktion vor Ort die bestmögliche Steuerung.<br />

Die SPD-Fraktionen der Kommunen <strong>Senden</strong>, Ascheberg und Lüdinghausen sprechen sich<br />

daher in einem abgestimmten Antrag für einen frühzeitigen, behutsamen und freiwilligen<br />

Start in eine schulische lnklusionsplanung vor Ort aus<br />

Ein schulischer lnklusionsplan bildet zunächst die zu erwartenden Veränderungen an den<br />

gemeindlichen Regel- und Förderschulen ab und entwickelt daraus mögliche Ansätze und<br />

Perspektiven für inklusive Entwicklungsmodelle sowie die damit möglicherweise<br />

verbundenen personellen, räumlichen und sonstigen Bedarfe<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Achim Peltzer


Anlage 2<br />

zu TOP 1.3.1 (Vorlage-Nr.: 31/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />

"1. Die <strong>Gemeinde</strong>n Ascheberg, Lüdinghausen und <strong>Senden</strong> werden die<br />

Umsetzung des lnklusionsgedankens in ihrer gemeindlichen<br />

SchuJiandschaft unter der Bedingung der Einhaltung des<br />

verfassungsrechtlich garantierten Konnexitätsprinzips konstruktiv<br />

begleiten.<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong>n Ascheberg, Lüdinghausen und <strong>Senden</strong> sehen sich in der<br />

gemeinsamen Verantwortung, allen Schülerinnen und Schülern mit<br />

Förderbedarf, egal ob im Regel- oder Förderschulbetrieb, eine qualitativ<br />

hochwertige Beschulung zu gewährleisten.<br />

3. Die <strong>Gemeinde</strong>n Ascheberg, Lüdinghausen und <strong>Senden</strong> befürworten die im<br />

Referentenentwurf zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz vorgeschlagene<br />

wohnortnahe Wahlfreiheit zur Beschulung von Kindern mit Förderbedarf<br />

und sehen daher die Aufrechterhaltung eines Förderschulangebotes in<br />

Davensberg als zwingend geboten an."


Anlage 3<br />

zu TOP 1.3.2 (Vorlage-Nr.: 31/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />

Resolution des Kreistages des Kreises Coesfeld vom 19 .. 12 .. 2012 zur<br />

schulischen Inklusion:<br />

Schulische Inklusion braucht gute Gelingensbedingungen<br />

NRW-landesregierung muss Gesetz- und Verordnungsentwurf korrigieren<br />

Unabhängig von offenen Fragen der Konnexitätsrelevanz der Umsetzung der UN­<br />

Behindertenrechtskonvention in Schulen bekennt sich der Kreistag des Kreises Coesfeld<br />

zur Inklusion. Die bereits schulisch praktizierte individuelle Förderung und die inklusive<br />

Bildung sind zwei Seiten einer Medaille. Der Kreis Coesfeld ist sich dabei der<br />

besonderen Verpflichtung gegenüber den Schülerinnen und Schülern mit oder ohne<br />

sonderpädagogischen Förderbedarfen, ihren Eitern sowie den Lehrkräften aller<br />

Schulformen bewusst.<br />

Er erkennt an, dass alle schulpflichtigen Kinder entsprechend ihren persönlichen<br />

Fähigkeiten und Bedürfnissen individuell gefördert und begabungsgerecht gefordert<br />

werden. Er billigt allen Eltern - insbesondere aber denen, deren Kinder der<br />

sonderpädagogischen Förderung bedürfen- eine echte Wahlmöglichkeit bei der Suche<br />

nach der richtigen Schule für ihre Kinder zu.<br />

Der Kreistag stellt fest, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen des inklusiven Lernens<br />

nicht schlechter gefördert werden dürfen, als es in den Schulen bislang der Fall ist.<br />

Inklusion kann nur gelingen, wenn hinreichend gute Gelingensbedingungen an den<br />

Schulen- im Bereich der personellen wie der sächlichen Ausstattung- gegeben sind.<br />

Vor diesem Hintergrund fordert der Kreistag die Landesregierung eindringlich auf, das 9.<br />

Schulrechtsänderungsgesetz sowie die Verordnung über die Schulgrößen der<br />

Förderschulen und Schulen für Kranke so zu gestalten~ dass schulische Inklusion auch<br />

in Flächenkreisen mit ihren besonderen infrastrukturellen Gegebenheiten gelingen kann.<br />

Sie muss von der Gesellschaft angenommen, gelebt und akzeptiert werden, sie kann<br />

nicht von der Politik verordnet werden. Deshalb sind gute Rahmenbedingungen<br />

u nverzichtbar!


Begründung:<br />

Durch die UN-Behindertenrechtskonvention soll allen Menschen die gleichberechtigte<br />

<strong>Teil</strong>habe und <strong>Teil</strong>nahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Dies schließt<br />

auch den ungehinderten Zugang zu Bildungsangeboten mit ein.<br />

Der hierfür notwendige Wandlungsprozess kann nur gelingen, wenn für die Akteure in<br />

den Kommunen Entscheidungsspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Für<br />

die Schaffung eines geeigneten Rahmens im schulischen Bereich sind vor allem das<br />

Land und die Schulträger verantwortlich.<br />

Die Entwürfe des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes sowie der Verordnung über die<br />

Schulgrößen der Förderschulen und Schulen für Kranke legen die Verantwortung für das<br />

Gelingen der schulischen Inklusion in die Hände der kommunalen Schulträger. Damit die<br />

Kommunen ihre neu formulierten Aufgaben quantitativ und qualitativ angemessen<br />

erfüllen können, ist auch die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen notwendig.<br />

Gerade in Flächenkreisen sind flexible Lösungsmöglichkeiten notwendig, um die<br />

örtlichen Gegebenheiten und die bestehenden Strukturen berücksichtigen zu können.<br />

Es gibt eine Vielzahl von Kritikpunkten und offenen Fragen am Gesetz- sowie<br />

Verordnungsentwurf, von denen hier nur zwei exemplarisch aufgeführt werden.<br />

- Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes -<br />

Eine Umkehr von der bisherigen Praxis stellt die geplante Einschränkung des Rechts der<br />

Schule zur Einleitung des Verfahrens auf Feststellung eines sonderpädagogischen<br />

Unterstützungsbedarfs dar.<br />

Der Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes sieht vor, dass zukünftig<br />

grundsätzlich nur noch die Eltern das Verfahren zur Feststellung des<br />

sonderpädagogischen Förderbedarfs in Gang setzen können. Ein Antragsrecht der<br />

Schule soll im Förderbereich Lernen erst nach Vollendung der dreijährigen<br />

Schuleingangsphase bis zur Vollendung des 6. Schuljahres bestehen. Bezüglich des<br />

Förderschwerpunkts Emotionale und soziale Entwicklung soll ein Antragsrecht der<br />

Schule nur bestehen, wenn eine Selbst- oder Fremdgefährdungstendenz bei der<br />

Schülerin oder dem Schüler vorliegt.<br />

Unberücksichtigt bleibt hingegen der Aspekt der Beeinträchtigungen des Unterrichts<br />

durch Unterrichtsstörer im Regelschulsystem. Hier können die Entwicklungs- und<br />

Entfaltungsmöglichkeiten ganzer Schulklassen nachhaltig in Frage gestellt werden. Die<br />

erkennbaren Konfliktlagen stellen für alle Beteiligten in den Schulen eine große und<br />

belastende Problematik dar.<br />

Zudem müssen die Schulen die Möglichkeit haben, im Interesse aller Schülerinnen und<br />

Schüler die notwendige Unterstützung bieten zu können.<br />

- Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke<br />

Die geplante Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und Schulen für<br />

Kranke sieht für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen eine Mindestgröße<br />

von 144 Schürerinnen und Schülern vor. Keine der drei vorhandenen Förderschulen mit<br />

dem Förderschwerpunkt Lernen im Kreis Coesfeld erreicht die vorgesehene


Mindestgröße. Dies wird zu beträchtlicher Unruhe in der betroffenen Elternschaft führen.<br />

Die durch diese Vorschrift bedingte Notwendigkeit Förderschulstandorte<br />

zusammenzulegen, verlängert die Fahrtwege für eine Vielzahl von Schülerinnen und<br />

Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, die weiterhin eine Förderschule<br />

besuchen wollen, beträchtlich und löst zudem unmittelbar erhebliche Mehrkosten bei den<br />

Schülerfahrkosten für die verbleibenden Schulträger aus. Auch ist die Auflösung<br />

bewährter sozialräumlicher Verbindungen zu befürchten.<br />

Weiter besteht die berechtigte Sorge, dass in der Folge von SchuJschließungen<br />

sonderpädagogische Fachkompetenz der Region insgesamt verloren geht.<br />

Verschlechterte Rahmenbedingungen und Erreichbarkeit führen zu einer faktischen<br />

Entziehung des Elternwahlrechts und der kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten im<br />

eingeleiteten lnklusionsprozess.<br />

Um zumjndest einen geordneten Prozess organisieren zu können, ist es notwendig, die<br />

jetzige Regelung, die vorsieht, dass die Mindestgröße mit Zustimmung der oberen<br />

Schulaufsichtsbehörde bis zu 50 vom Hundert unterschritten werden darf, wenn die<br />

schulorganisatorischen Verhältnisse oder die Gewährleistung . eines zurnutbaren<br />

Schulbesuchs dies erfordern, zunächst beizubehalten.<br />

Wir wollen im Kreis Coesfeld kein Kind zurücklassen. Dafür benötigen wir aber auch<br />

angemessene Gelingensbedingungen!


GEMEINDE SENDEN<br />

DER BüRGERMEISTER<br />

Sitzungsvorlage Nr. 32/13 Datum: 28.02.2013<br />

Fachbereich: I<br />

zur Sitzung<br />

Az.:<br />

des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am: 12.03.2013<br />

Bezugsvorlagen-Nr.: 15/13<br />

I2SI<br />

öffentlich<br />

TOP 1.4<br />

1.4.1<br />

1.4.2<br />

1.4.3<br />

1.4.4.1<br />

1.4.4.2<br />

Haushaltsplan für das Jahr 2013<br />

Antrag der SPD-Fraktion vom 19.02.2013 betr. nErweiterung der<br />

Räumlichkeiten der OGS Bösenselln<br />

Gemeinsamer Antrag von ASV <strong>Senden</strong> und Vfl <strong>Senden</strong> vom<br />

22.01.2013 auf Rücknahme der 20°/oigen Förderungskürzung<br />

Antrag der FDP-Fraktion vom 05.02.2013 betr. "Aussetzung der<br />

Reduktion der freiwilligen Leistungen für 2013 (Förderung von<br />

Vereinen und Jugendgruppen & Sportförderung)<br />

gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion B 90/ Die<br />

Grünen vom 20.02.2013 betr. uAussetzung der Reduktion der<br />

freiwilligen Leistungen im Zuschusswesen für das Jahr 2013n<br />

gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion B 90/ Die<br />

Grünen vom 20.02.2013 betr. "Beratung und Beschlussfassung über<br />

die Auflegung des <strong>Gemeinde</strong>kalenders in Papierform im Jahr 2014"<br />

Der Entwurf des Haushalts für das Jahr 2013 wurde am 24.01.2013 in den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat eingebracht und von dort an die Fachausschüsse zur Beratung<br />

überwiesen.<br />

Im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur werden vornehmlich die Produktbereiche<br />

03 ("Schulträgeraufgaben"), 04 ("Kulturn), 0604 ("Förderung von Vereinen und<br />

Jugendgruppen 11 ) und 08 C'Sportförderung") anzusprechen sein. Auf Wunsch können<br />

auch weitere Produkte erörtert werden.<br />

Alle Ratsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger haben ein Exemplar<br />

des Haushaltsplanentwurfes erhalten.


-2-<br />

zu 1.4.1:<br />

Mit dem in Ablichtung beigefügten Antrag vom 19.02.2013 beantragt die SPD­<br />

Fraktion die Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel für eine kurzfristige<br />

Erweiterung der Räumlichkeiten für die OGS BösenseiL Damit einher geht der<br />

Prüfauftrag an die Verwaltung, inwieweit eine Aufstockung der Umkleideräume der<br />

alten Sporthalle bautechnisch möglich ist. Die Antragstellerin wird hierzu in der<br />

Sitzung Stellung nehmen.<br />

Die nachunterrichtliche Betreuungssituation an der Grundschule Bösenseil wurde<br />

wiederholt in diversen Gremiensitzungen thematisiert, zuletzt in der Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratesam 13.12.2012 (TOP 1.9). Auch bei verschiedenen Ortsterminen, z.B.<br />

vor der letzten Sitzung des Bezirksausschusses Bösenseil am 13.11.2012, wurde die<br />

Situation der OGS und Übermittagsbetreuung besichtigt und beraten. Einhellig sind<br />

alle Beteiligten zu der Auffassung gekommen, dass die derzeit zur Verfügung<br />

stehenden Räumlichkeiten trotz vor einiger Zeit durchgeführter<br />

Umgestaltungsmaßnahmen (Aufenthalts/-Gymnastikraum, Küche, Betreuungsräume)<br />

-an ihre Grenzen gekommen sind und nach Möglichkeiten zur Schaffung weiterer<br />

Betreuungsraumkapazität gesucht werden muss.<br />

Am 25.02.2013 hat ein gemeinsames Gespräch mit der Schulleitung und dem OGS­<br />

Vorstand zu den Perspektiven der räumlichen Möglichkeiten stattgefunden. Die hierin<br />

grds. angedachten Möglichkeiten, wie z.B. AnbaulAufstockung an den<br />

Umkleidebereich sollen nun einer ersten, insbesondere statischen Überprüfung<br />

unterzogen werden. Ergänzend wird in der Sitzung berichtet.<br />

zu 1.4.2:<br />

Mit dem in Ablichtung beigefügten Antrag vom 22.01.2013 bitten ASV <strong>Senden</strong> und<br />

Vfl <strong>Senden</strong> gemeinsam darumJ die im Arbeitskreis uHaushaltskonsolidierungu zum<br />

Haushalt 2013 einvernehmlich beschlossene Kürzung der Sportvereinsförderung um<br />

20% (*)aufzuheben.<br />

* = Im Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung war u.a. beschlossen worden, die sich<br />

richtlinienmäßig ergebenden gemeindlichen Gesamtförderbeträge bei einem Wert bis<br />

zu 999,99 € um pauschal 10 o/o und bei Gesamtförderbeträgen ab 1.000,00 € um 20<br />

o/o pauschal zu kürzen.<br />

Der vg. Antrag von ASV und Vfl ist die einzige der Verwaltung zugegangene<br />

Reaktion von Zuwendungsempfängern auf die vg. Zuschußreduzierungen.<br />

zu 1.4.3:<br />

Mit Schreiben vom 05.02.2013 stellt die FDP-Fraktion folgenden Antrag:<br />

~~Die in den Produkten 060401 (Förderung von Vereinen und Jugendgruppen) und<br />

080101 (Sportförderung) vorgesehene Reduktion der freiwilligen Leistungen wird für<br />

2013 ausgesetzt.~~ Die Antragstellerin wird hierzu in der Sitzung Stellung nehmen.


-3-<br />

Dieser Antrag {siehe beiliegende Ablichtung) hat die gleiche Zielrichtung wie das vg.<br />

Gesuch von ASV und VfLJ zielt aber auf die Förderung von Vereinen, Sportvereinen<br />

und Jugendgruppen insgesamt ab. Über den Antrag wäre im Zuge der<br />

Haushaltsberatung zu befinden.<br />

Auf der Basis des Jahres 2011 errechnet, macht der Kürzungsbetrag der Zuschüsse<br />

für die Vereine, Verbände und Jugendgruppen ca. 13.000,- € aus.<br />

zu 1.4.4:<br />

Mit ihrem gemeinsamen Antrag vom 20.02.2013 (siehe beiliegende Ablichtung)<br />

beantragen die SPD-Fraktion und die Fraktion 890/Die Grünen zum einen die<br />

"Aussetzung der Reduktion der freiwilligen Leistungen im Zuschusswesen für das<br />

Jahr 2013" und zum anderen die "Beratung und Beschlussfassung über die<br />

Auflegung des <strong>Gemeinde</strong>kalenders in Papierform im Jahr 2014u. Die<br />

Antragstellerinnen werden hierzu in der Sitzung Stellung nehmen.<br />

zu 1.4.4.1:<br />

Der Antrag zur Aussetzung der Reduktion der freiwilligen Leistungen hat die gleiche<br />

Zielrichtung wie das vg. Gesuch von ASV und Vfl und der FDP, geht aber über die<br />

Zuschüsse an Vereine, Verbände und Jugendgruppen hinaus, da er das gesamte<br />

Zuschusswesen erfasst. Unter Einbeziehung der Sozialeinrichtungen (z. B.<br />

Altenstuben) wäre das ein Kürzungsbetrag von zusätzlich 2.000,- €, also insgesamt<br />

15.000,- € (s. Ziff. 1.4.3).<br />

zu 1.4.4.2:<br />

Im Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung war unter Vorstellung des hohen<br />

Kostenaufwandes zur Erstellung dieses Printmediums und der avisierten Einführung<br />

eines web-basierten Internetkalenders die Einstellung des <strong>Gemeinde</strong>kalenders ab<br />

dem Jahr 2013 empfohlen worden, zumal der jährliche Abfuhrkalender weiterhin an<br />

alle Haushalte verteilt wird und die Verwaltung in Einzelfällen auf Nachfrage auch<br />

Ausdrucke des Veranstaltungsangebotes kostenlos abgeben würde.<br />

Demzufolge wurde im Laufe des Jahres 2012 der neue elektronische<br />

Veranstaltungskalender konzipiert und den rd. 150 Vereinen und Einrichtungen, die<br />

bislang ihre Angebote in Papierform veröffentlichten, vorgestellt. Aus zugegangenen<br />

Rückmeldungen dieser Adressaten lässt sich folgern, dass von diesen die neue<br />

Veröffentlichungsform begrüßt wird; nicht zuletzt auch deshalb, weil sie eine deutliche<br />

höhere Aktualität bietet und durch die Suchfunktion eine komfortable Übersichtlichkeit<br />

gegeben ist.<br />

Eine Reihe von Bürgerinnen und Bürgern hat "um den Jahreswechsel 2012/2013" zu<br />

verstehen gegeben, dass sie die Einstellung des gedruckten Kalenders bedauert,<br />

insbesondere weil sie diesen wg. der enthaltenen Müllabfuhrtermine schätzte. ln<br />

diesen Fällen konnte mit Hinweis auf den jetzt noch benutzerfreundlicher gestalteten<br />

Abfallkalender geholfen werden. Des Weiteren wurden kostenlos Ausdrucke der im<br />

neuen Kalender aufgeführten Veranstaltungshinweise abgegeben.<br />

Die Erstellung des gedruckten <strong>Gemeinde</strong>kalenders hat durchschnittlich einen<br />

rechnungsmäßigen Kostenaufwand von rd. 10.000,- € erfordert. Hinzu kommen rd.<br />

200 Arbeitsstunden in der Verwaltung, welche z.B. aus der Veranstaltungsabfrage bei


-4-<br />

Die Erstellung des gedruckten <strong>Gemeinde</strong>kalenders hat durchschnittlich einen<br />

rechnungsmäßigen Kostenaufwand von rd. 10.000,- € erfordert. Hinzu kommen rd.<br />

200 Arbeitsstunden in der Verwaltung, welche z.B. aus der Veranstaltungsabfrage bei<br />

den Vereinen, der Zusammenstellung und Aufbereitung der übermittelten<br />

Informationen, der Druckereiangebotseinholung und -auswertung bis hin zur<br />

Distribution des Kalenders resultieren und nochmals etwa den gleichen Betrag in<br />

Geldwert ausmachen. Hinzu kommt der Einsatz weiterer Mitarbeiter z.B. zur<br />

Deckblatterstellung, Korrekturlesen I Schreibdienste etc ..<br />

Die Produktion des <strong>Gemeinde</strong>kalenders hat demzufolge jährlich einen<br />

Kostenaufwand von über 20.000,- € erfordert.


Anlage<br />

zu TOP 1.4.1 (Vorlage-Nr.: 32/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsfraktion <strong>Senden</strong><br />

Herrn Bürgermeister<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Münsterstraße 30<br />

48308 <strong>Senden</strong><br />

Achim Peltzer<br />

Fraktionsvorsitzender<br />

Tel. 02597/8995<br />

19. Februar 2013<br />

Sehr geehrter Bürgermeister Holz,<br />

die SPD-Fraktion beantragt, den nachfolgenden Antrag im Rahmen der anstehenden<br />

Haushaltsberatungen auf die Tagesordnung des/der zuständigen Ausschusses/Ausschüsse<br />

zu setzen:<br />

Für das Haushaltsjahr 2013 sind die für eine kurzfristige Erweiterung der Räumlichkeiten<br />

der OGS Bösenseil erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplan bereit zu<br />

stellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, inwieweit eine<br />

Aufstockung der Umkleideräume der alten Sporthalle (ca. 10 * 26 Meter)<br />

bautechnisch möglich ist.<br />

Die OGS Bösenseil muss den Betrieb der Übermittagsbetreuung derzeit in beengten<br />

Räumlichkeiten durchführen. Aktuell werden 64 Kinder, davon 35 in der OGS (bis 16:00<br />

Uhr), betreut. Die räumliche Situation ist damit sehr beengt. Möglichkeiten zur Erweiterung<br />

sind nicht gegeben.<br />

Die Aufstockung könnte in Leichtbauweise, analog der bereits durchgeführten Erweiterung<br />

des Kindergartens, erstellt werden. Zur Verbindung der alten und neuen Räume könnte im


Außenbereich eine Balustrade in Holzbauweise erstellt werden.<br />

Sollten die Kinderzahlen in späteren Jahren zurückgehen, wäre eine alternative Nutzung<br />

der Räume als Gymnastikhalle möglich. Durch die seinerzeitige Umwidmung des ehemaligen<br />

Gymnastikraums zu OGS - Zwecken musste der Sportverein seinerzeit den<br />

Gymnastikraum aufgeben.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Achim Peltzer


Anlage<br />

zu TOP 1.4.2 (Vorlage-Nr.: 32/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Münsterstraße 30<br />

48308 <strong>Senden</strong><br />

Förderung der Jugendarbeit in n Sportvereinen<br />

Rücknahme der Förderungskürzung um 20%<br />

Dienstag, 22. Januar 2013<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

im September 2012 wurde uns Verejnen mitgeteilt, dass die freiwillige Förderung der<br />

Jugendarbeit, auf Grund der angekündigten Haushaltslage, gekürzt werden wird.<br />

Inzwischen ist bekannt, dass auch 2012 mit einem Überschuss von 1.000.000,00 € gerechnet<br />

wird. Ein guter Grund die Kürzung der Förderung der Jugendarbeit nicht durch zu führen.<br />

Alle Vereine in <strong>Senden</strong>/ Bösenseil und Ottmarsbocholt, leisten hervorragende Jugendarbeit.<br />

Uns Allen liegt besonders am Herzen, unsere Jugend auf dem Weg zum Erwachsen werden<br />

zu begleiten und Alternativen aufzuzeigen.<br />

Das Miteinander, die Zusammengehörigkeit, die Integration aller Mitbürger aus allen<br />

Bereichen, sehen wir als besondere Aufgabe an.<br />

leider sind die finanziellen Möglichkeiten immer schwieriger geworden.<br />

Wir bitten den Kürzungsbeschluss aufzuheben.<br />

Die Jugend <strong>Senden</strong>s wird es uns AUen danken.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

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Anlage<br />

zu TOP 1.4.3 (Vorlage-Nr.: 32/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />

FDP- Fraktion im Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Münsterstr. 30<br />

48308 <strong>Senden</strong><br />

<strong>Senden</strong>, 05.02.2013<br />

Antrag zum Haushalt 2013<br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,<br />

nach gründlicher Durchsicht des von Ihnen eingebrachten Haushaltentwurfs 2013 haben wir<br />

uns entschlossen, folgenden Antrag zu stellen:<br />

Die in den Produkten 060401 {Förderung von Vereinen und Jugendgruppen) und<br />

080101 (Sportförderung} vorgesehene Reduktion der freiwilligen Leistungen wird für<br />

2013 ausgesetzt.<br />

Begründung:<br />

Die unter dem Eindruck des GFG 2011 gefassten Beschlüsse des Arbeitskreises<br />

Haushaltskonsolidierung zur Reduzierung der freiwilligen Leistungen waren sicherlich zum<br />

damaligen Zeitpunkt angebracht. Mittlerweile hat sich jedoch die aUgemeine Haushaltslage<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> so verbessert} dass über die eine oder andere Maßnahme erneut<br />

nachgedacht werden sollte. Dies gilt insbesondere für alte mit der Jugendarbeit<br />

zusammenhängenden Aufwendungen, deren Kürzungen wir immer schon sehr skeptisch<br />

betrachtet haben.<br />

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I<br />

Auch vor dem Hintergrund, dass im Produkt 060301 (Kinder- und Jugendarbeit) die<br />

Zuschüsse an die Lebenshilfe und den Ökumenischen Jugendtreff leicht erhöht bzw. gleich<br />

geblieben sind, scheint es u.E. nicht mehr gerechtfertigt, diese Kürzungen der Zuschüsse<br />

aufrecht zu erhalten.<br />

Wir unterstützen daher die vom VfL und ASV <strong>Senden</strong> vorgetragene Bitte und bitten<br />

dringend um Beratung im zuständigen Fachausschuss Schule, Sport und Kultur.<br />

Weitere Begründung kann in der Ausschusssitzung erfolgen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

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Durchschrift an den Vorsitzenden des Ausschusses. Herrn L. Höwische<br />

Vorsitzender: U\ve Kasten, Siebenstücken40, 48308 <strong>Senden</strong> (Tel8730; Fa.," 9399182,mailto:uwekasten2@gmai1.com)


Anlage<br />

zu TOP 1.4.4 (Vorlage-Nr.: 32/13) der <strong>Einladung</strong> zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2013<br />

Herrn Bürgermeister<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Münsterstraße<br />

48308 <strong>Senden</strong><br />

20. Februar 2013<br />

Sehr geehrter Bürgermeister HolzJ<br />

die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen beantragen, den nachfolgenden<br />

Antrag im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen auf die Tagesordnung des/der<br />

zuständigen Ausschusses/Ausschüsse zu setzen:<br />

Die in 2012 beschlossene und für 2013 vorgesehene Reduktion der freiwilligen<br />

Leistungen im Zuschusswesen wird für 2013 ausgesetzt. Darüber hinaus erfolgt<br />

eine erneute Beratung und Beschlussfassung über die Auflegung des <strong>Gemeinde</strong>kalenders<br />

in Papierform im Jahr 2014.<br />

Begründung:<br />

Die Vorsitzenden von VFL <strong>Senden</strong> und ASV <strong>Senden</strong> haben die Bitte geäußert, die im<br />

letzten Jahr beschlossenen Kürzungen bei den freiwilligen Zuschüssen nicht umzusetzen.<br />

Die FDP- Fraktion hat unter dem 5.2.2013 beantragtJ die in den Produkten 060401


(Förderung von Vereinen und Jugendgruppen) und 080101 (Sportförderung) vorgesehene<br />

Reduktion der freiwilligen Leistungen für 2013 auszusetzen.<br />

Die unter dem Eindruck des GFG 2011 gefassten Beschlüsse des Arbeitskreises<br />

Haushaltskonsolidierung und nachfolgend des Rates zu Einsparungen im Bereich der<br />

freiwilligen Leistungen waren sicherlich zum damaligen Zeitpunkt angebracht. Mittlerweile<br />

hat sich jedoch die allgemeine Haushaltslage der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong> so verbessert, dass<br />

über die eine oder andere Maßnahme erneut nachgedacht werden muss. Dies gilt aus<br />

unserer Sicht insbesondere für alle mit sozialem und bürgerschaftliehen Engagement<br />

zusammen hängenden Aufwendungen.<br />

Auch vor dem Hintergrund, dass im Produkt 060301 (Kinder- und Jugendarbeit) die<br />

Zuschüsse an die Lebenshilfe und den Ökumenischen Jugendtreff leicht erhöht bzw.<br />

gleich geblieben sind, erscheint es- auch aus Gründen der Gleichbehandlung - nicht<br />

mehr gerechtfertigt, die Kürzungen der Zuschüsse für die übrigen Zuschussempfänger<br />

aufrecht zu erhalten.<br />

Wir unterstützen daher die vom VfL und ASV <strong>Senden</strong> vorgetragene Bitte sowie den Antrag<br />

der FDP- Fraktion und erweitern ihn vorliegend im Sinne des oben gestellten Antrags.<br />

Weitere Begründung kann in den Ausschusssitzungen erfolgen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Achim Peltzer<br />

gez. Anneliese Pieper

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