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B-Plan Hundeplatz Begründung Offenlage - Gemeinde Senden

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

„Hundeübungsplatz Holtrup“<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Senden</strong><br />

<strong>Plan</strong>gebiet: Nördlich der L 844<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Verfahrensstand:<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gem. § 3 (2) BauGB sowie<br />

Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4<br />

(2) BauGB<br />

Verfasser:<br />

Drees & Huesmann ⋅ <strong>Plan</strong>er<br />

Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld<br />

Tel. 05205-3230; Fax. 22679 e-mail: info@dhp-sennestadt.de


INHALTSVERZEICHNIS DER BEGRÜNDUNG<br />

1 <strong>Plan</strong>gebiet 2<br />

2 Raumordnung und Landesplanung sowie Flächennutzungsplanung und<br />

derzeitiges Baurecht 2<br />

3 Lage im Raum / Situationsbeschreibung 2<br />

4 Ziele und Zwecke sowie Inhalte der Bebauungsplanung 3<br />

5 <strong>Plan</strong>ungsrechtliche Festsetzungen 3<br />

5.1 Art der Nutzung 3<br />

5.2 Maß der baulichen Nutzung / Bauweise / überbaubare Grundstücksfläche /<br />

Höhe baulicher Anlagen 4<br />

5.3 Verkehr 4<br />

6 Ver- und Entsorgung 4<br />

7 Umweltbelange / Angaben nach § 2a BauGB 4<br />

8 Immissionen / Emissionen 10<br />

1


<strong>Begründung</strong> zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hundeübungsplatz Holtrup“<br />

Ortsteil:<br />

<strong>Senden</strong><br />

<strong>Plan</strong>gebiet: Nördlich der L 844<br />

Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gem. § 3 (2)<br />

BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange gem. § 4 (2) BauGB<br />

1 <strong>Plan</strong>gebiet<br />

Das <strong>Plan</strong>gebiet liegt innerhalb der Gemarkung <strong>Senden</strong> (Holtrup), Flur 52 in dem Flurstück<br />

20.<br />

Die Abgrenzung des <strong>Plan</strong>gebietes ist im Bebauungsplan dargestellt und hat eine Größe<br />

von rd. 0,4 ha.<br />

2 Raumordnung und Landesplanung sowie Flächennutzungsplanung und derzeitiges<br />

Baurecht<br />

Bauleitpläne sind gem. § 1 (4) BauGB den Zielen der Raumordnung und Landesplanung<br />

anzupassen.<br />

Der Regionalplan / Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Münster - Teilabschnitt<br />

Münsterland - weist das <strong>Plan</strong>gebiet als „Agrarbereich“ aus.<br />

Zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung wurde gemäß § 1 (4)<br />

BauGB im Rahmen der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Anfrage gemäß<br />

§ 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksplanungsbehörde gestellt worden,<br />

die mit Schreiben vom 04.11.2009 positiv beantwortet wurde.<br />

Dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gem. §<br />

8 (2) BauGB wird entsprochen, da mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

aus dem Jahr 2010 bereits eine Darstellung von „Grünfläche mit Zweckbestimmung<br />

Hundeübungsplatz“ anstelle der Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ vorgenommen<br />

worden ist.<br />

Der Änderungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes.<br />

Auf der Grundlage des geänderten Flächennutzungsplanes ist eine Baugenehmigung<br />

für den Hundeübungsplatz auf der Grundlage des § 35 (2) BauGB im Januar 2011 erteilt<br />

worden.<br />

Gegenstand dieser Genehmigung sind, neben der Anlage der Stellplätze im Westen<br />

des Gebietes, die Errichtung eines Hundeübungsplatzes mit den zugehörigen baulichen<br />

Anlagen (Abstellraum, Carport und Unterstand).<br />

3 Lage im Raum / Situationsbeschreibung<br />

Das <strong>Plan</strong>gebiet liegt nördlich des Siedlungsschwerpunktes <strong>Senden</strong> und wird durch einen<br />

Wirtschaftsweg mit Anschluss an die L 844 verkehrlich erschlossen. An dem Wirtschaftsweg<br />

befindet sich bereits nördlich des <strong>Plan</strong>gebietes eine rd. 2,8 ha große Fläche<br />

für Dauerkleingärten, die als solche auch im Flächennutzungsplan dargestellt ist.<br />

Innerhalb der Fläche für die Dauerkleingärten mit den parzellenzugehörigen Lauben befinden<br />

sich neben den Gartenparzellen auch zugehörige Stellplätze, das Vereinsheim<br />

und ein Spielplatz.<br />

2


Westlich des Wirtschaftsweges ist Wald. Östlich und südlich des <strong>Plan</strong>gebietes liegen<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen.<br />

Nördlich des <strong>Plan</strong>gebietes verläuft ein offener Graben, ehe nach rd. 40 m die Dauerkleingärten<br />

beginnen.<br />

4 Ziele und Zwecke sowie Inhalte der Bebauungsplanung<br />

Mit der vorbereitenden Bauleitplanung (16. Änderung des Flächennutzungsplanes)<br />

wurde erreicht, für den örtlichen Hundeverein einen Übungsplatz anzubieten. Dieser<br />

sollte abseitig von potentiellen Wohn-Immissionsorten liegen. Durch die Errichtung des<br />

Hundeübungsplatzes an geeigneter Stelle wurden Belästigungen von Anwohnern andernorts<br />

vermieden.<br />

Innerhalb des rd. 4.000 m² großen <strong>Plan</strong>gebietes sollen die für den Verein notwendigen<br />

Außenanlagen sowie untergeordnete bauliche Anlagen, die dem Vereinszweck dienen,<br />

zulässig sein. Im Januar 2011 wurde durch den Kreis Coesfeld eine Baugenehmigung<br />

zur Errichtung eines Hundeübungsplatzes mit einer Garage (zur Unterbringung von<br />

technischen Geräten), einem Carport (für die Unterbringung von Agilitygeräten) und einem<br />

Unterstand (zur Unterbringung von Hilfsmitteln) genehmigt.<br />

Nach der Aufnahme des Hundeübungsplatzes an dem neuen Standort hat sich die Zahl<br />

der aktiven Vereinsmitglieder fast verdoppelt. Das zog eine Steigerung des Übungsangebots<br />

nach sich und die Anschaffung weiterer Trainingsgeräte. Manche Kurse laufen<br />

parallel auf den beiden Übungsfeldern.<br />

Der Bedarf an baulichen Anlagen geht dadurch bedingt über die heute bereits genehmigten<br />

Anlagen hinaus.<br />

Zusätzlich werden benötigt:<br />

• Unterstellmöglichkeiten für Geräte (u.a. Trainingsgeräte / techn. Geräte / Hilfsmittel),<br />

• Schulungsraum für Trainer / Vereinsmitglieder,<br />

• Sanitäre Anlagen,<br />

• Beleuchtung für den Übungsplatz.<br />

Das <strong>Plan</strong>gebiet soll weiterhin mit seiner landschaftsbezogenen Nutzung ein Bestandteil<br />

des Freiraumes bleiben. Es soll eine Eingrünung des Standortes erfolgen sowie eine<br />

Einfriedung vorgenommen werden. Eine Einfriedung aus Gründen der Sicherung und<br />

des Versicherungsschutzes ist zudem notwendig. Es soll eine transparente Einzäunung<br />

erfolgen, die jedoch ausreichend Bodenabstand für Kleinsäuger einhält.<br />

5 <strong>Plan</strong>ungsrechtliche Festsetzungen<br />

5.1 Art der Nutzung<br />

In dem <strong>Plan</strong>gebiet erfolgt die Festsetzung als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung<br />

„Hundeübungsplatz“ sowie der Angabe des Begünstigten „IRJGV e.V. Gruppe<br />

<strong>Senden</strong>“.<br />

Bauliche Anlagen<br />

• zum Unterstellen für Geräte (u.a. Trainingsgeräte / techn. Geräte / Hilfsmittel),<br />

• für Schulungsräume für Trainer / Vereinsmitglieder,<br />

• für Sanitäre Anlagen,<br />

• als Beleuchtung für den Übungsplatz.<br />

sind zulässig.<br />

3


5.2 Maß der baulichen Nutzung / Bauweise / überbaubare Grundstücksfläche / Höhe<br />

baulicher Anlagen<br />

Die baulichen Anlagen sind mit Ausnahme der Beleuchtungsanlagen ausschließlich innerhalb<br />

der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen im Westen und Osten des<br />

<strong>Plan</strong>gebietes zulässig.<br />

Dabei ist in offener Bauweise eine maximale Gebäudehöhe von 4,00 m zulässig, gemessen<br />

von der vorhandenen Geländeoberfläche im Sinne des § 2 (4) BauO NRW.<br />

Die maximal zulässige Höhe der baulichen Anlage wird am obersten Punkt der fertig<br />

gestellten Anlage, am fertiggestellten Gebäude am Dachabschluss / Attika bzw. am<br />

Schnittpunkt der Außenflächen der Dachhaut gemessen.<br />

5.3 Verkehr<br />

Die äußere Erschließung des <strong>Plan</strong>gebietes wird durch den vorhandenen Wirtschaftsweg<br />

mit Anschluss an die L 844 erfolgen.<br />

Die Nutzung des Hundeübungsplatzes bedeutet keine veränderten Ansprüche an die<br />

Einmündung des Wirtschaftsweges in die Landesstraße. Das durch den Hundeübungsplatz<br />

neu hinzukommende Verkehrsaufkommen ist zu vernachlässigen.<br />

Innerhalb des <strong>Plan</strong>gebietes wird eine Fläche für Stellplätze festgesetzt, in der die notwendigen<br />

Stellplätze nachgewiesen werden. Die Fläche für die Stellplätze ist bereits<br />

angelegt.<br />

6 Ver- und Entsorgung<br />

Die Inhalte der Bauleitplanung haben keine Auswirkungen auf die vorhandene technische<br />

Ver- und Entsorgungsinfrastruktur.<br />

Die sanitäre Entsorgung soll durch eine Schmutzwasser- / Fäkalien-Sammelgrube sichergestellt<br />

werden, die regelmäßig geleert wird.<br />

7 Umweltbelange / Angaben nach § 2a BauGB<br />

Für die <strong>Plan</strong>ung ist eine Umweltprüfung mit der Darstellung der nach § 2 (4) BauGB<br />

ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes / der voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen vorzunehmen und in einem Umweltbericht darzustellen.<br />

In Anlehnung an die Anlage 1 BauGB wird gemäß § 2 (4) und § 2a (2) Satz 2 Nr. 2<br />

BauGB folgende Darstellung der Umweltprüfung vorgenommen:<br />

• Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes, einschließlich<br />

der Beschreibung der Festsetzungen des <strong>Plan</strong>es mit Angaben über<br />

Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten<br />

Vorhaben<br />

Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes bestand die <strong>Plan</strong>ungsabsicht, für den<br />

örtlichen Hundeverein einen Übungsplatz anzubieten. Dieser sollte abseitig von potentiellen<br />

Immissionsorten liegen. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde<br />

durch die Bezirksregierung mit Schreiben vom 17.06.2010 genehmigt. Die entsprechende<br />

Darstellung im Flächennutzungsplan ist notwendig, um den Hundeübungsplatz<br />

an diesem Standort dauerhaft bauplanungsrechtlich abzusichern.<br />

Die Zweckbestimmung soll ausschließlich für den Hundeübungsplatz gelten, damit<br />

hierdurch in dem Außenbereich ausschließlich diese zweckgebundene Nutzung zulässig<br />

ist. Andere Nutzungen sind innerhalb der dargestellten (privaten) Grünfläche damit<br />

ausgeschlossen.<br />

Das <strong>Plan</strong>gebiet hat eine Größe von rd. 0,4 ha. Im Januar 2011 wurde eine Baugenehmigung<br />

durch den Kreis Coesfeld zur Errichtung eines Hundeübungsplatzes erteilt.<br />

Nach der Aufnahme des Betriebs an dem Standort Holtrup hat sich die Mitgliederanzahl<br />

4


fast verdoppelt, was zu mehr Kursen und einem erhöhten Bedarf an Trainingsgeräten<br />

führte. Der Bedarf an baulichen Anlagen geht dadurch bedingt über die heute bereits<br />

genehmigten Anlagen hinaus.<br />

Mit den Änderungsinhalten werden keine Vorhaben vorbereitet, für die nach dem Gesetz<br />

über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltprüfung bzw. eine allgemeine<br />

Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c UVPG gemäß § 17 UVPG im Rahmen<br />

des Bauleitplanverfahrens durchzuführen wäre.<br />

• Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten<br />

Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der<br />

Art, wie diese Ziele und die der Aufstellung berücksichtigt werden<br />

<strong>Gemeinde</strong>eigene Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes für die Bauleitplanung sind<br />

nicht in einem gesonderten „Umwelt-Zielplan“ dargelegt.<br />

Über die ergänzenden Vorschriften des § 1a BauGB hinaus bestehen keine unmittelbaren<br />

Vorgaben für das <strong>Plan</strong>gebiet durch Fachgesetze und Fachpläne.<br />

Die Inhalte der <strong>Plan</strong>ung betreffen keine umweltrelevanten Fachvorgaben.<br />

• Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung<br />

nach § 2 (4) Satz 1 BauGB ermittelt wurden, mit Angaben der Bestandsaufnahme<br />

der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes,<br />

einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich<br />

beeinflusst werden<br />

Heutige Nutzungen:<br />

Das <strong>Plan</strong>gebiet wird zurzeit als Hundeübungsplatz genutzt. Er liegt nördlich des Siedlungsschwerpunktes<br />

<strong>Senden</strong> und wird durch einen Wirtschaftsweg mit Anschluss an die<br />

L 844 verkehrlich erschlossen. An dem Wirtschaftsweg befindet sich heute bereits nördlich<br />

des <strong>Plan</strong>gebietes eine rd. 2,8 ha große Fläche für Dauerkleingärten, die als solche<br />

auch im Flächennutzungsplan dargestellt ist.<br />

Innerhalb der Fläche für die Dauerkleingärten mit den parzellenzugehörigen Lauben befinden<br />

sich neben den Gartenparzellen auch zugehörige Stellplätze, das Vereinsheim<br />

und ein Spielplatz.<br />

Westlich des Wirtschaftsweges ist Wald. Östlich und südlich des <strong>Plan</strong>gebietes liegen<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen.<br />

Nördlich des <strong>Plan</strong>gebietes verläuft ein offener Graben, ehe nach rd. 40 m die Dauerkleingärten<br />

beginnen.<br />

Schutzgüter:<br />

Schutzgut<br />

Mensch<br />

Pflanzen und Tiere<br />

Naturraum und<br />

Landschaft<br />

Boden<br />

Gewässer /<br />

Grundwasser<br />

Derzeitiger Umweltzustand<br />

Landwirtschaftliche Fläche mit einem Umfeld von hohem Wert für<br />

die Naherholung aufgrund der Verflechtung mit den umgebenden<br />

Fuß- und Radwegen / Wanderwegenetz.<br />

Keine Biotoptypen von mittlerer bis hoher Wertigkeit bekannt; an<br />

den landwirtschaftlich genutzten Teilraum angepasste Tierwelt.<br />

Keine Vegetationsbestände mit erheblichem Wert von Habitaten<br />

für die Avifauna in dem <strong>Plan</strong>gebiet, jedoch von erheblicher Bedeutung<br />

in dem gesamten Umfeld.<br />

Lage im Landschaftsraum. FFH-Gebiete bzw. Europäische Vogelschutzgebiete<br />

sind nicht berührt, jedoch Lage im Landschaftsschutzgebiet.<br />

Sandige Pseudogley-Podsol-Böden, Böden mit hoher Ertragsfähigkeit.<br />

Innerhalb des <strong>Plan</strong>gebietes sind keine Oberflächengewässer vorhanden.<br />

Nördlich des <strong>Plan</strong>gebietes verläuft ein namenloser offener<br />

Graben, der in das Drainagesystem der Ackerflächen einge-<br />

5


Schutzgut<br />

Luft / Klima<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

(Denkmalschutz)<br />

Wechselwirkungen<br />

Derzeitiger Umweltzustand<br />

bunden ist. Keine Wasser- oder Quellenschutzgebiete von der<br />

<strong>Plan</strong>ung betroffen.<br />

Lufthygienisch unbelasteter Bereich; Freiflächen-Klimatop mit<br />

Luftaustausch und Kaltluftentstehung.<br />

Innerhalb des <strong>Plan</strong>gebietes befinden sich nach heutigem Kenntnisstand<br />

keine Baudenkmale oder denkmalwerte Objekte bzw.<br />

Denkmalbereiche gemäß §§ 3 - 5 Denkmalschutzgesetz NRW.<br />

Auch Bodendenkmale sind nicht bekannt.<br />

Es bestehen im Wesentlichen landschaftsökologische Wechselwirkungen<br />

(also Wechselwirkungen bei den Belangen Tiere,<br />

Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />

zwischen ihnen sowie der Landschaft und biologischen Vielfalt)<br />

zwischen dem <strong>Plan</strong>gebiet und dem Umfeld.<br />

Diese Wechselwirkungen sind aber vor dem Hintergrund des Inhaltes<br />

der Änderung nicht tangiert.<br />

• Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der<br />

<strong>Plan</strong>ung und bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung<br />

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung<br />

(„Nullvariante“):<br />

Im Falle der Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung würde sich am derzeitigen Umweltzustand<br />

innerhalb des <strong>Plan</strong>gebietes bei einer Beibehaltung der heutigen Situation nichts ändern.<br />

Eine Veränderung des Zustandes für die Schutzgüter im Falle der Nichtdurchführung<br />

der <strong>Plan</strong>ung im Sinne einer Optimierung der Standortvoraussetzungen für die Entwicklung<br />

der Schutzgüter ist aufgrund der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung im<br />

Sinne eines Kulturraumes nicht zu erwarten.<br />

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der <strong>Plan</strong>ung:<br />

Im Folgenden werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der <strong>Plan</strong>ung beschrieben<br />

und bewertet. Dabei ergeht die Bewertung des Umweltzustandes für den Fall<br />

nach der Umsetzung der <strong>Plan</strong>ung.<br />

Auswirkungen auf den Umweltzustand während des Baus der Vorhabens / während der<br />

Umsetzung der <strong>Plan</strong>ung sind zu vernachlässigen, da die Bauphase zeitlich und räumlich<br />

beschränkt erfolgen wird.<br />

Schutzgüter:<br />

Schutzgut<br />

Mensch<br />

Pflanzen und Tiere<br />

Umweltzustand nach Durchführung der <strong>Plan</strong>ung<br />

Die <strong>Plan</strong>ung hat keine Auswirkungen bzw. führt zu keinen erheblichen<br />

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch.<br />

Der Erholungsraum im Umfeld des <strong>Plan</strong>gebietes bleibt weiter erhalten;<br />

der Immissionsbeitrag des Vorhabens ist bzgl. der Erholungsfunktion<br />

des Raumes sowie der Nähe zu den Dauerkleingärten<br />

zwar zu beachten aber insgesamt von geringer Erheblichkeit.<br />

Die <strong>Plan</strong>ung hat keine Auswirkungen bzw. führt zu keinen erheblichen<br />

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Pflanzen und Tiere.<br />

Nachteilige Umweltauswirkungen der Umwandlung von landwirtschaftlicher<br />

Fläche sind nicht zu erwarten.<br />

Aufgrund der nicht vorhandenen Biotoptypen von Wertigkeit wird<br />

die Fläche auch zukünftig keine Auswirkungen auf das Vorkommen<br />

von Pflanzen und Tieren im <strong>Plan</strong>gebiet und dessen Umfeld haben.<br />

Innerhalb des <strong>Plan</strong>gebietes sind keine floristischen oder faunistischen<br />

Arten bzw. deren Habitate bekannt, auf die die Anwendung<br />

6


Schutzgut<br />

Naturraum und<br />

Landschaft<br />

Boden<br />

Gewässer /<br />

Grundwasser<br />

Luft / Klima<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

(Denkmalschutz)<br />

Wechselwirkungen<br />

Umweltzustand nach Durchführung der <strong>Plan</strong>ung<br />

der Schutzregelungen des BNatSchG zutreffen würde.<br />

Auch stellt das <strong>Plan</strong>gebiet keine nachteilige Wirkung für angrenzende<br />

Bereiche dar. Eine anthropogene Vorbelastung des Umfeldes<br />

besteht bereits mit den Dauerkleingärten.<br />

Im Zusammenhang mit der Bebauung kommt es nicht zu negativen<br />

Auswirkungen auf planungsrelevante Arten, die die Zugriffsverbote<br />

des § 44 (1) BNatSchG auslösen würden.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung als „Hundeübungsplatz“<br />

bereits baurechtlich genehmigt ist.<br />

Eine geringfügige Beeinträchtigung der Fledermausfauna kann<br />

durch die Auswirkung von Beleuchtung erzeugt werden. Diese hat<br />

zur Folge, dass Insekten aus angrenzenden, dunklen Bereichen zu<br />

den Lichtquellen gelockt werden und infolge dessen diese Insekten<br />

einigen Fledermausarten nicht mehr als Nahrung zur Verfügung<br />

stehen. Es wird einerseits ein Teil der Nahrungsgrundlage entzogen,<br />

andererseits werden Jagdgebiete im Waldrandbereich direkt<br />

durch Beleuchtung entwertet, da sie von einigen Arten gemieden<br />

werden. Darüber hinaus kann eine künstliche Beleuchtung für die<br />

lichtscheuen Arten als zusätzliche Barriere im Hinblick auf Transferflüge<br />

sein.<br />

Die <strong>Plan</strong>ung hat aufgrund ihrer relativen Kleinräumigkeit keine<br />

Auswirkungen bzw. führt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen<br />

des Schutzgutes Naturraum und Landschaft.<br />

Das Grundstück des Hundeübungsplatzes soll zur Landschaft, insbesondere<br />

nach Süden und Westen durch eine frei wachsende<br />

Hecke aus heimischen Sträuchern und Bäumen (Laubgehölze) abgepflanzt<br />

werden.<br />

Die Beeinträchtigungen werden als nicht erheblich für das Schutzgut<br />

Landschaft eingestuft.<br />

Die <strong>Plan</strong>ung hat keine Auswirkungen bzw. führt zu keinen erheblichen<br />

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden.<br />

Eine Versiegelung tritt in Ermangelung von baulichen Anlagen nicht<br />

ein. Lediglich für die Stellplätze sind Bodenveränderungen durch<br />

die Herstellung in wasserdurchlässigem Material zu erwarten. Der<br />

Übungsplatz selbst wird mit einer Graseinsaat versehen. Die untergeordneten<br />

baulichen Anlagen führen aufgrund ihrer geringen Flächeninanspruchnahme<br />

zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des<br />

Schutzgutes Boden.<br />

Der Hundeübungsplatz wird also überwiegend ohne Bodenversiegelung<br />

gestaltet. Durch die geplante Eingrünung / Einfriedung bleiben<br />

die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen weiterhin uneingeschränkt<br />

bestellbar.<br />

Die <strong>Plan</strong>ung hat keine Auswirkungen bzw. führt zu keinen erheblichen<br />

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Gewässer / Grundwasser.<br />

Es sind keine Gewässer betroffen bzw. es erfolgt keine Veränderung<br />

im Hinblick auf die Grundwassersituation. Gefährdungen<br />

des Grundwassers bestehen nicht.<br />

Die <strong>Plan</strong>ung hat keine Auswirkungen bzw. führt zu keinen erheblichen<br />

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft / Klima. Die vorhandene<br />

klimatische Situation wird sich ebenso wenig ändern wie die<br />

Luftqualität.<br />

Die <strong>Plan</strong>ung hat keine Auswirkungen bzw. führt zu keinen erheblichen<br />

Beeinträchtigungen des Schutzgutes Kultur- und Sachgüter<br />

(Denkmalschutz).<br />

Ökosystemare Wechselwirkungskomplexe sind durch den geplanten<br />

Hundeübungsplatz nicht betroffen.<br />

7


• Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Auswirkungen<br />

Artenschutz:<br />

In der Baugenehmigung sind für die Beleuchtung besonders zum Zwecke des Insektenartenschutzes<br />

u.a. folgende Maßnahmen festzuschreiben:<br />

• Einbau von Zeitschaltuhren und Dämmerungsschaltern oder Bewegungsmeldern<br />

(bei Glühlampen),<br />

• Verwendung von Leuchten mit Richtcharakteristik durch entsprechende Abschirmung<br />

(Vermeiden von Kugelleuchten),<br />

• Verwendung vollständig gekapselter Lampengehäuse gegen das Eindringen<br />

von Insekten,<br />

• Verwendung von Natriumdampfhochdrucklampen (SE/ST-Lampe),<br />

• Ausschluss von Leuchtstofflampen, Halogenmetalldampflampen (ME-Lampen)<br />

und Quecksilberdampfhochdrucklampen (QE-Lampen).<br />

Es sind möglichst niedrige Laternenmasten zu verwenden. Es ist darauf zu achten,<br />

Dunkelräume zu erhalten. Dies betrifft insbesondere die randlichen Transferkorridore<br />

für Fledermäuse.<br />

Natur- und Landschaftsschutz:<br />

Mit der <strong>Plan</strong>ung werden Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt vorbereitet. Es<br />

wird daher eine Bilanzierung eines Einriffes in den Landschafts- und Naturhaushalt mit<br />

dem Aufzeigen eines Programmes zur Bewältigung von Eingriffsfolgen vorgesehen.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von Heckenpflanzungen<br />

in dem <strong>Plan</strong>gebiet im Rahmen der Baugenehmigung vom Januar<br />

2011 zu erbringen sind, so dass die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung um die durch die<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes zulässigen Eingriffe zu ergänzen ist.<br />

Diese kommt zu folgendem Ergebnis:<br />

Eingriffsbewertung für Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 4 ff. Landschaftsgesetz<br />

(LG NW)<br />

Flächeninanspruchnahme:<br />

A.<br />

Bestand – genehmigt auf Grundlage des Flächennutzungsplanes<br />

Unterstand auf Ostseite 5,50 m x 3,50 m 19,25 m²<br />

Bauliche Anlagen auf Westseite 8,00 m x 6,00 m 48,00 m²<br />

_______<br />

67,25 m²<br />

Stellplatzanlage 313,60 m²<br />

________<br />

GESAMT 380,85 m²<br />

B.<br />

<strong>Plan</strong>ung – Lt. Festsetzungen B-<strong>Plan</strong><br />

Unterstände auf Ostseite 16,50 m x 3,50 m 57,75 m²<br />

Bauliche Anlagen auf Westseite 25,00 m x 6,00 m 150,00 m²<br />

________<br />

207,75 m²<br />

Stellplatzanlage 313,60 m²<br />

________<br />

521,35 m²<br />

Bilanz B. – A. = Ausgleichs- und Kompensationsbedarf 140,50 m²<br />

8


Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahme:<br />

I<br />

2-reihige Hecke im Südwesten auf 3-reihig ergänzt =<br />

60 m Länge x 1 m 60,00 m²<br />

(140,50 m² - 60,00 m² = weiterer Ausgleichsbedarf 80,50 m²)<br />

II<br />

Anpflanzen einer Hecke<br />

60,00 m x 1,50 m 90,00 m²<br />

Durch die Nutzung der Fläche als Hundeübungsplatzes ist es zu einer Umwandlung<br />

von landwirtschaftlicher Fläche gekommen. Diese Wandlung ist nicht umwelterheblich.<br />

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen<br />

werden durch die Festsetzung der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen,<br />

Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB im Osten, Süden<br />

und Westen des <strong>Plan</strong>gebietes sowie durch die Festsetzung der anzupflanzenden<br />

Bäume im Norden des <strong>Plan</strong>gebietes berücksichtigt.<br />

• In Betracht kommende anderweitige <strong>Plan</strong>ungsmöglichkeiten, wobei die Ziele<br />

und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplanes zu berücksichtigen sind<br />

Der Hundeübungsplatz ist bereits in Betrieb, es werden jedoch zusätzliche bauliche Anlagen<br />

benötigt, die erst nach Aufstellung eines Bebauungsplanes genehmigt werden<br />

können.<br />

Die verkehrliche Anbindung sowie die Ver- und Entsorgung des <strong>Plan</strong>gebietes sind sichergestellt,<br />

so dass keine weiteren Alternativstandorte geprüft wurden.<br />

• Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren<br />

bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung<br />

der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken<br />

oder fehlende Kenntnisse<br />

Es sind keine technischen Verfahren bei der Umweltprüfung für den hier in Rede stehenden<br />

<strong>Plan</strong>ungsinhalt notwendig gewesen.<br />

• Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />

Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplanes auf die Umwelt<br />

Da keine erheblichen Umweltauswirkungen mit der Bebauungsplanung verbunden sind,<br />

ergibt sich keine Notwendigkeit eines Monitorings.<br />

• Allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach<br />

der Anlage<br />

Es wird wegen der gegebenen Kürze des Umweltberichtes auf die vorangegangenen<br />

Ausführungen verwiesen.<br />

9


8 Immissionen / Emissionen<br />

Der Standort für den Hundeübungsplatz ist bewusst entfernt von potentiellen wohngenutzten<br />

Immissionsorten gewählt worden. Belange des vorbeugenden Immissionsschutzes<br />

sind daher nicht zu berücksichtigen. Dieses betrifft auch die potentielle Lärmentwicklung<br />

mit Blick auf den Erholungsraum Siekingsheide.<br />

Bestimmungen zum Immissionsschutz bezogen auf die Kleingartenanlage mit einem<br />

Schutzanspruch von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts nach TA Lärm sind bereits Bestandteil<br />

der geltenden Baugenehmigung. Unter Zugrundelegung dieses Schutzanspruches<br />

ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte zu erwarten.<br />

Eine Blendwirkung der Beleuchtung bei einer Beleuchtung gemäß DIN EN 12193 ist<br />

nicht zu erwarten.<br />

Bielefeld / <strong>Senden</strong>, im Januar 2012<br />

Verfasser:<br />

Drees & Huesmann ⋅ <strong>Plan</strong>er<br />

Architekten BDA – Stadtplaner DASL, IfR, SRL<br />

Vennhofallee 97<br />

33689 Bielefeld<br />

Tel. 05205-3230; Fax. 22679<br />

e-mail: info@dhp-sennestadt.de<br />

-------------------------------------------<br />

Dipl.-Ing. Jens-Peter Huesmann<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

-------------------------------------------<br />

i.V. Klaus Stephan<br />

Beigeordneter<br />

10

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