B-Plan Hundeplatz Begründung Offenlage - Gemeinde Senden
B-Plan Hundeplatz Begründung Offenlage - Gemeinde Senden
B-Plan Hundeplatz Begründung Offenlage - Gemeinde Senden
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
„Hundeübungsplatz Holtrup“<br />
Ortsteil:<br />
<strong>Senden</strong><br />
<strong>Plan</strong>gebiet: Nördlich der L 844<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Verfahrensstand:<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gem. § 3 (2) BauGB sowie<br />
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4<br />
(2) BauGB<br />
Verfasser:<br />
Drees & Huesmann ⋅ <strong>Plan</strong>er<br />
Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld<br />
Tel. 05205-3230; Fax. 22679 e-mail: info@dhp-sennestadt.de
INHALTSVERZEICHNIS DER BEGRÜNDUNG<br />
1 <strong>Plan</strong>gebiet 2<br />
2 Raumordnung und Landesplanung sowie Flächennutzungsplanung und<br />
derzeitiges Baurecht 2<br />
3 Lage im Raum / Situationsbeschreibung 2<br />
4 Ziele und Zwecke sowie Inhalte der Bebauungsplanung 3<br />
5 <strong>Plan</strong>ungsrechtliche Festsetzungen 3<br />
5.1 Art der Nutzung 3<br />
5.2 Maß der baulichen Nutzung / Bauweise / überbaubare Grundstücksfläche /<br />
Höhe baulicher Anlagen 4<br />
5.3 Verkehr 4<br />
6 Ver- und Entsorgung 4<br />
7 Umweltbelange / Angaben nach § 2a BauGB 4<br />
8 Immissionen / Emissionen 10<br />
1
<strong>Begründung</strong> zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hundeübungsplatz Holtrup“<br />
Ortsteil:<br />
<strong>Senden</strong><br />
<strong>Plan</strong>gebiet: Nördlich der L 844<br />
Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gem. § 3 (2)<br />
BauGB sowie Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange gem. § 4 (2) BauGB<br />
1 <strong>Plan</strong>gebiet<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet liegt innerhalb der Gemarkung <strong>Senden</strong> (Holtrup), Flur 52 in dem Flurstück<br />
20.<br />
Die Abgrenzung des <strong>Plan</strong>gebietes ist im Bebauungsplan dargestellt und hat eine Größe<br />
von rd. 0,4 ha.<br />
2 Raumordnung und Landesplanung sowie Flächennutzungsplanung und derzeitiges<br />
Baurecht<br />
Bauleitpläne sind gem. § 1 (4) BauGB den Zielen der Raumordnung und Landesplanung<br />
anzupassen.<br />
Der Regionalplan / Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Münster - Teilabschnitt<br />
Münsterland - weist das <strong>Plan</strong>gebiet als „Agrarbereich“ aus.<br />
Zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung wurde gemäß § 1 (4)<br />
BauGB im Rahmen der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes eine Anfrage gemäß<br />
§ 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksplanungsbehörde gestellt worden,<br />
die mit Schreiben vom 04.11.2009 positiv beantwortet wurde.<br />
Dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gem. §<br />
8 (2) BauGB wird entsprochen, da mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
aus dem Jahr 2010 bereits eine Darstellung von „Grünfläche mit Zweckbestimmung<br />
Hundeübungsplatz“ anstelle der Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ vorgenommen<br />
worden ist.<br />
Der Änderungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes.<br />
Auf der Grundlage des geänderten Flächennutzungsplanes ist eine Baugenehmigung<br />
für den Hundeübungsplatz auf der Grundlage des § 35 (2) BauGB im Januar 2011 erteilt<br />
worden.<br />
Gegenstand dieser Genehmigung sind, neben der Anlage der Stellplätze im Westen<br />
des Gebietes, die Errichtung eines Hundeübungsplatzes mit den zugehörigen baulichen<br />
Anlagen (Abstellraum, Carport und Unterstand).<br />
3 Lage im Raum / Situationsbeschreibung<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet liegt nördlich des Siedlungsschwerpunktes <strong>Senden</strong> und wird durch einen<br />
Wirtschaftsweg mit Anschluss an die L 844 verkehrlich erschlossen. An dem Wirtschaftsweg<br />
befindet sich bereits nördlich des <strong>Plan</strong>gebietes eine rd. 2,8 ha große Fläche<br />
für Dauerkleingärten, die als solche auch im Flächennutzungsplan dargestellt ist.<br />
Innerhalb der Fläche für die Dauerkleingärten mit den parzellenzugehörigen Lauben befinden<br />
sich neben den Gartenparzellen auch zugehörige Stellplätze, das Vereinsheim<br />
und ein Spielplatz.<br />
2
Westlich des Wirtschaftsweges ist Wald. Östlich und südlich des <strong>Plan</strong>gebietes liegen<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen.<br />
Nördlich des <strong>Plan</strong>gebietes verläuft ein offener Graben, ehe nach rd. 40 m die Dauerkleingärten<br />
beginnen.<br />
4 Ziele und Zwecke sowie Inhalte der Bebauungsplanung<br />
Mit der vorbereitenden Bauleitplanung (16. Änderung des Flächennutzungsplanes)<br />
wurde erreicht, für den örtlichen Hundeverein einen Übungsplatz anzubieten. Dieser<br />
sollte abseitig von potentiellen Wohn-Immissionsorten liegen. Durch die Errichtung des<br />
Hundeübungsplatzes an geeigneter Stelle wurden Belästigungen von Anwohnern andernorts<br />
vermieden.<br />
Innerhalb des rd. 4.000 m² großen <strong>Plan</strong>gebietes sollen die für den Verein notwendigen<br />
Außenanlagen sowie untergeordnete bauliche Anlagen, die dem Vereinszweck dienen,<br />
zulässig sein. Im Januar 2011 wurde durch den Kreis Coesfeld eine Baugenehmigung<br />
zur Errichtung eines Hundeübungsplatzes mit einer Garage (zur Unterbringung von<br />
technischen Geräten), einem Carport (für die Unterbringung von Agilitygeräten) und einem<br />
Unterstand (zur Unterbringung von Hilfsmitteln) genehmigt.<br />
Nach der Aufnahme des Hundeübungsplatzes an dem neuen Standort hat sich die Zahl<br />
der aktiven Vereinsmitglieder fast verdoppelt. Das zog eine Steigerung des Übungsangebots<br />
nach sich und die Anschaffung weiterer Trainingsgeräte. Manche Kurse laufen<br />
parallel auf den beiden Übungsfeldern.<br />
Der Bedarf an baulichen Anlagen geht dadurch bedingt über die heute bereits genehmigten<br />
Anlagen hinaus.<br />
Zusätzlich werden benötigt:<br />
• Unterstellmöglichkeiten für Geräte (u.a. Trainingsgeräte / techn. Geräte / Hilfsmittel),<br />
• Schulungsraum für Trainer / Vereinsmitglieder,<br />
• Sanitäre Anlagen,<br />
• Beleuchtung für den Übungsplatz.<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet soll weiterhin mit seiner landschaftsbezogenen Nutzung ein Bestandteil<br />
des Freiraumes bleiben. Es soll eine Eingrünung des Standortes erfolgen sowie eine<br />
Einfriedung vorgenommen werden. Eine Einfriedung aus Gründen der Sicherung und<br />
des Versicherungsschutzes ist zudem notwendig. Es soll eine transparente Einzäunung<br />
erfolgen, die jedoch ausreichend Bodenabstand für Kleinsäuger einhält.<br />
5 <strong>Plan</strong>ungsrechtliche Festsetzungen<br />
5.1 Art der Nutzung<br />
In dem <strong>Plan</strong>gebiet erfolgt die Festsetzung als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung<br />
„Hundeübungsplatz“ sowie der Angabe des Begünstigten „IRJGV e.V. Gruppe<br />
<strong>Senden</strong>“.<br />
Bauliche Anlagen<br />
• zum Unterstellen für Geräte (u.a. Trainingsgeräte / techn. Geräte / Hilfsmittel),<br />
• für Schulungsräume für Trainer / Vereinsmitglieder,<br />
• für Sanitäre Anlagen,<br />
• als Beleuchtung für den Übungsplatz.<br />
sind zulässig.<br />
3
5.2 Maß der baulichen Nutzung / Bauweise / überbaubare Grundstücksfläche / Höhe<br />
baulicher Anlagen<br />
Die baulichen Anlagen sind mit Ausnahme der Beleuchtungsanlagen ausschließlich innerhalb<br />
der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen im Westen und Osten des<br />
<strong>Plan</strong>gebietes zulässig.<br />
Dabei ist in offener Bauweise eine maximale Gebäudehöhe von 4,00 m zulässig, gemessen<br />
von der vorhandenen Geländeoberfläche im Sinne des § 2 (4) BauO NRW.<br />
Die maximal zulässige Höhe der baulichen Anlage wird am obersten Punkt der fertig<br />
gestellten Anlage, am fertiggestellten Gebäude am Dachabschluss / Attika bzw. am<br />
Schnittpunkt der Außenflächen der Dachhaut gemessen.<br />
5.3 Verkehr<br />
Die äußere Erschließung des <strong>Plan</strong>gebietes wird durch den vorhandenen Wirtschaftsweg<br />
mit Anschluss an die L 844 erfolgen.<br />
Die Nutzung des Hundeübungsplatzes bedeutet keine veränderten Ansprüche an die<br />
Einmündung des Wirtschaftsweges in die Landesstraße. Das durch den Hundeübungsplatz<br />
neu hinzukommende Verkehrsaufkommen ist zu vernachlässigen.<br />
Innerhalb des <strong>Plan</strong>gebietes wird eine Fläche für Stellplätze festgesetzt, in der die notwendigen<br />
Stellplätze nachgewiesen werden. Die Fläche für die Stellplätze ist bereits<br />
angelegt.<br />
6 Ver- und Entsorgung<br />
Die Inhalte der Bauleitplanung haben keine Auswirkungen auf die vorhandene technische<br />
Ver- und Entsorgungsinfrastruktur.<br />
Die sanitäre Entsorgung soll durch eine Schmutzwasser- / Fäkalien-Sammelgrube sichergestellt<br />
werden, die regelmäßig geleert wird.<br />
7 Umweltbelange / Angaben nach § 2a BauGB<br />
Für die <strong>Plan</strong>ung ist eine Umweltprüfung mit der Darstellung der nach § 2 (4) BauGB<br />
ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes / der voraussichtlichen erheblichen<br />
Umweltauswirkungen vorzunehmen und in einem Umweltbericht darzustellen.<br />
In Anlehnung an die Anlage 1 BauGB wird gemäß § 2 (4) und § 2a (2) Satz 2 Nr. 2<br />
BauGB folgende Darstellung der Umweltprüfung vorgenommen:<br />
• Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes, einschließlich<br />
der Beschreibung der Festsetzungen des <strong>Plan</strong>es mit Angaben über<br />
Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten<br />
Vorhaben<br />
Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes bestand die <strong>Plan</strong>ungsabsicht, für den<br />
örtlichen Hundeverein einen Übungsplatz anzubieten. Dieser sollte abseitig von potentiellen<br />
Immissionsorten liegen. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde<br />
durch die Bezirksregierung mit Schreiben vom 17.06.2010 genehmigt. Die entsprechende<br />
Darstellung im Flächennutzungsplan ist notwendig, um den Hundeübungsplatz<br />
an diesem Standort dauerhaft bauplanungsrechtlich abzusichern.<br />
Die Zweckbestimmung soll ausschließlich für den Hundeübungsplatz gelten, damit<br />
hierdurch in dem Außenbereich ausschließlich diese zweckgebundene Nutzung zulässig<br />
ist. Andere Nutzungen sind innerhalb der dargestellten (privaten) Grünfläche damit<br />
ausgeschlossen.<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet hat eine Größe von rd. 0,4 ha. Im Januar 2011 wurde eine Baugenehmigung<br />
durch den Kreis Coesfeld zur Errichtung eines Hundeübungsplatzes erteilt.<br />
Nach der Aufnahme des Betriebs an dem Standort Holtrup hat sich die Mitgliederanzahl<br />
4
fast verdoppelt, was zu mehr Kursen und einem erhöhten Bedarf an Trainingsgeräten<br />
führte. Der Bedarf an baulichen Anlagen geht dadurch bedingt über die heute bereits<br />
genehmigten Anlagen hinaus.<br />
Mit den Änderungsinhalten werden keine Vorhaben vorbereitet, für die nach dem Gesetz<br />
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltprüfung bzw. eine allgemeine<br />
Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c UVPG gemäß § 17 UVPG im Rahmen<br />
des Bauleitplanverfahrens durchzuführen wäre.<br />
• Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten<br />
Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der<br />
Art, wie diese Ziele und die der Aufstellung berücksichtigt werden<br />
<strong>Gemeinde</strong>eigene Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes für die Bauleitplanung sind<br />
nicht in einem gesonderten „Umwelt-Zielplan“ dargelegt.<br />
Über die ergänzenden Vorschriften des § 1a BauGB hinaus bestehen keine unmittelbaren<br />
Vorgaben für das <strong>Plan</strong>gebiet durch Fachgesetze und Fachpläne.<br />
Die Inhalte der <strong>Plan</strong>ung betreffen keine umweltrelevanten Fachvorgaben.<br />
• Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung<br />
nach § 2 (4) Satz 1 BauGB ermittelt wurden, mit Angaben der Bestandsaufnahme<br />
der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes,<br />
einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich<br />
beeinflusst werden<br />
Heutige Nutzungen:<br />
Das <strong>Plan</strong>gebiet wird zurzeit als Hundeübungsplatz genutzt. Er liegt nördlich des Siedlungsschwerpunktes<br />
<strong>Senden</strong> und wird durch einen Wirtschaftsweg mit Anschluss an die<br />
L 844 verkehrlich erschlossen. An dem Wirtschaftsweg befindet sich heute bereits nördlich<br />
des <strong>Plan</strong>gebietes eine rd. 2,8 ha große Fläche für Dauerkleingärten, die als solche<br />
auch im Flächennutzungsplan dargestellt ist.<br />
Innerhalb der Fläche für die Dauerkleingärten mit den parzellenzugehörigen Lauben befinden<br />
sich neben den Gartenparzellen auch zugehörige Stellplätze, das Vereinsheim<br />
und ein Spielplatz.<br />
Westlich des Wirtschaftsweges ist Wald. Östlich und südlich des <strong>Plan</strong>gebietes liegen<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen.<br />
Nördlich des <strong>Plan</strong>gebietes verläuft ein offener Graben, ehe nach rd. 40 m die Dauerkleingärten<br />
beginnen.<br />
Schutzgüter:<br />
Schutzgut<br />
Mensch<br />
Pflanzen und Tiere<br />
Naturraum und<br />
Landschaft<br />
Boden<br />
Gewässer /<br />
Grundwasser<br />
Derzeitiger Umweltzustand<br />
Landwirtschaftliche Fläche mit einem Umfeld von hohem Wert für<br />
die Naherholung aufgrund der Verflechtung mit den umgebenden<br />
Fuß- und Radwegen / Wanderwegenetz.<br />
Keine Biotoptypen von mittlerer bis hoher Wertigkeit bekannt; an<br />
den landwirtschaftlich genutzten Teilraum angepasste Tierwelt.<br />
Keine Vegetationsbestände mit erheblichem Wert von Habitaten<br />
für die Avifauna in dem <strong>Plan</strong>gebiet, jedoch von erheblicher Bedeutung<br />
in dem gesamten Umfeld.<br />
Lage im Landschaftsraum. FFH-Gebiete bzw. Europäische Vogelschutzgebiete<br />
sind nicht berührt, jedoch Lage im Landschaftsschutzgebiet.<br />
Sandige Pseudogley-Podsol-Böden, Böden mit hoher Ertragsfähigkeit.<br />
Innerhalb des <strong>Plan</strong>gebietes sind keine Oberflächengewässer vorhanden.<br />
Nördlich des <strong>Plan</strong>gebietes verläuft ein namenloser offener<br />
Graben, der in das Drainagesystem der Ackerflächen einge-<br />
5
Schutzgut<br />
Luft / Klima<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
(Denkmalschutz)<br />
Wechselwirkungen<br />
Derzeitiger Umweltzustand<br />
bunden ist. Keine Wasser- oder Quellenschutzgebiete von der<br />
<strong>Plan</strong>ung betroffen.<br />
Lufthygienisch unbelasteter Bereich; Freiflächen-Klimatop mit<br />
Luftaustausch und Kaltluftentstehung.<br />
Innerhalb des <strong>Plan</strong>gebietes befinden sich nach heutigem Kenntnisstand<br />
keine Baudenkmale oder denkmalwerte Objekte bzw.<br />
Denkmalbereiche gemäß §§ 3 - 5 Denkmalschutzgesetz NRW.<br />
Auch Bodendenkmale sind nicht bekannt.<br />
Es bestehen im Wesentlichen landschaftsökologische Wechselwirkungen<br />
(also Wechselwirkungen bei den Belangen Tiere,<br />
Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />
zwischen ihnen sowie der Landschaft und biologischen Vielfalt)<br />
zwischen dem <strong>Plan</strong>gebiet und dem Umfeld.<br />
Diese Wechselwirkungen sind aber vor dem Hintergrund des Inhaltes<br />
der Änderung nicht tangiert.<br />
• Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der<br />
<strong>Plan</strong>ung und bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung<br />
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung<br />
(„Nullvariante“):<br />
Im Falle der Nichtdurchführung der <strong>Plan</strong>ung würde sich am derzeitigen Umweltzustand<br />
innerhalb des <strong>Plan</strong>gebietes bei einer Beibehaltung der heutigen Situation nichts ändern.<br />
Eine Veränderung des Zustandes für die Schutzgüter im Falle der Nichtdurchführung<br />
der <strong>Plan</strong>ung im Sinne einer Optimierung der Standortvoraussetzungen für die Entwicklung<br />
der Schutzgüter ist aufgrund der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung im<br />
Sinne eines Kulturraumes nicht zu erwarten.<br />
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der <strong>Plan</strong>ung:<br />
Im Folgenden werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der <strong>Plan</strong>ung beschrieben<br />
und bewertet. Dabei ergeht die Bewertung des Umweltzustandes für den Fall<br />
nach der Umsetzung der <strong>Plan</strong>ung.<br />
Auswirkungen auf den Umweltzustand während des Baus der Vorhabens / während der<br />
Umsetzung der <strong>Plan</strong>ung sind zu vernachlässigen, da die Bauphase zeitlich und räumlich<br />
beschränkt erfolgen wird.<br />
Schutzgüter:<br />
Schutzgut<br />
Mensch<br />
Pflanzen und Tiere<br />
Umweltzustand nach Durchführung der <strong>Plan</strong>ung<br />
Die <strong>Plan</strong>ung hat keine Auswirkungen bzw. führt zu keinen erheblichen<br />
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch.<br />
Der Erholungsraum im Umfeld des <strong>Plan</strong>gebietes bleibt weiter erhalten;<br />
der Immissionsbeitrag des Vorhabens ist bzgl. der Erholungsfunktion<br />
des Raumes sowie der Nähe zu den Dauerkleingärten<br />
zwar zu beachten aber insgesamt von geringer Erheblichkeit.<br />
Die <strong>Plan</strong>ung hat keine Auswirkungen bzw. führt zu keinen erheblichen<br />
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Pflanzen und Tiere.<br />
Nachteilige Umweltauswirkungen der Umwandlung von landwirtschaftlicher<br />
Fläche sind nicht zu erwarten.<br />
Aufgrund der nicht vorhandenen Biotoptypen von Wertigkeit wird<br />
die Fläche auch zukünftig keine Auswirkungen auf das Vorkommen<br />
von Pflanzen und Tieren im <strong>Plan</strong>gebiet und dessen Umfeld haben.<br />
Innerhalb des <strong>Plan</strong>gebietes sind keine floristischen oder faunistischen<br />
Arten bzw. deren Habitate bekannt, auf die die Anwendung<br />
6
Schutzgut<br />
Naturraum und<br />
Landschaft<br />
Boden<br />
Gewässer /<br />
Grundwasser<br />
Luft / Klima<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
(Denkmalschutz)<br />
Wechselwirkungen<br />
Umweltzustand nach Durchführung der <strong>Plan</strong>ung<br />
der Schutzregelungen des BNatSchG zutreffen würde.<br />
Auch stellt das <strong>Plan</strong>gebiet keine nachteilige Wirkung für angrenzende<br />
Bereiche dar. Eine anthropogene Vorbelastung des Umfeldes<br />
besteht bereits mit den Dauerkleingärten.<br />
Im Zusammenhang mit der Bebauung kommt es nicht zu negativen<br />
Auswirkungen auf planungsrelevante Arten, die die Zugriffsverbote<br />
des § 44 (1) BNatSchG auslösen würden.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung als „Hundeübungsplatz“<br />
bereits baurechtlich genehmigt ist.<br />
Eine geringfügige Beeinträchtigung der Fledermausfauna kann<br />
durch die Auswirkung von Beleuchtung erzeugt werden. Diese hat<br />
zur Folge, dass Insekten aus angrenzenden, dunklen Bereichen zu<br />
den Lichtquellen gelockt werden und infolge dessen diese Insekten<br />
einigen Fledermausarten nicht mehr als Nahrung zur Verfügung<br />
stehen. Es wird einerseits ein Teil der Nahrungsgrundlage entzogen,<br />
andererseits werden Jagdgebiete im Waldrandbereich direkt<br />
durch Beleuchtung entwertet, da sie von einigen Arten gemieden<br />
werden. Darüber hinaus kann eine künstliche Beleuchtung für die<br />
lichtscheuen Arten als zusätzliche Barriere im Hinblick auf Transferflüge<br />
sein.<br />
Die <strong>Plan</strong>ung hat aufgrund ihrer relativen Kleinräumigkeit keine<br />
Auswirkungen bzw. führt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen<br />
des Schutzgutes Naturraum und Landschaft.<br />
Das Grundstück des Hundeübungsplatzes soll zur Landschaft, insbesondere<br />
nach Süden und Westen durch eine frei wachsende<br />
Hecke aus heimischen Sträuchern und Bäumen (Laubgehölze) abgepflanzt<br />
werden.<br />
Die Beeinträchtigungen werden als nicht erheblich für das Schutzgut<br />
Landschaft eingestuft.<br />
Die <strong>Plan</strong>ung hat keine Auswirkungen bzw. führt zu keinen erheblichen<br />
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden.<br />
Eine Versiegelung tritt in Ermangelung von baulichen Anlagen nicht<br />
ein. Lediglich für die Stellplätze sind Bodenveränderungen durch<br />
die Herstellung in wasserdurchlässigem Material zu erwarten. Der<br />
Übungsplatz selbst wird mit einer Graseinsaat versehen. Die untergeordneten<br />
baulichen Anlagen führen aufgrund ihrer geringen Flächeninanspruchnahme<br />
zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des<br />
Schutzgutes Boden.<br />
Der Hundeübungsplatz wird also überwiegend ohne Bodenversiegelung<br />
gestaltet. Durch die geplante Eingrünung / Einfriedung bleiben<br />
die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen weiterhin uneingeschränkt<br />
bestellbar.<br />
Die <strong>Plan</strong>ung hat keine Auswirkungen bzw. führt zu keinen erheblichen<br />
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Gewässer / Grundwasser.<br />
Es sind keine Gewässer betroffen bzw. es erfolgt keine Veränderung<br />
im Hinblick auf die Grundwassersituation. Gefährdungen<br />
des Grundwassers bestehen nicht.<br />
Die <strong>Plan</strong>ung hat keine Auswirkungen bzw. führt zu keinen erheblichen<br />
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft / Klima. Die vorhandene<br />
klimatische Situation wird sich ebenso wenig ändern wie die<br />
Luftqualität.<br />
Die <strong>Plan</strong>ung hat keine Auswirkungen bzw. führt zu keinen erheblichen<br />
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Kultur- und Sachgüter<br />
(Denkmalschutz).<br />
Ökosystemare Wechselwirkungskomplexe sind durch den geplanten<br />
Hundeübungsplatz nicht betroffen.<br />
7
• Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der<br />
nachteiligen Auswirkungen<br />
Artenschutz:<br />
In der Baugenehmigung sind für die Beleuchtung besonders zum Zwecke des Insektenartenschutzes<br />
u.a. folgende Maßnahmen festzuschreiben:<br />
• Einbau von Zeitschaltuhren und Dämmerungsschaltern oder Bewegungsmeldern<br />
(bei Glühlampen),<br />
• Verwendung von Leuchten mit Richtcharakteristik durch entsprechende Abschirmung<br />
(Vermeiden von Kugelleuchten),<br />
• Verwendung vollständig gekapselter Lampengehäuse gegen das Eindringen<br />
von Insekten,<br />
• Verwendung von Natriumdampfhochdrucklampen (SE/ST-Lampe),<br />
• Ausschluss von Leuchtstofflampen, Halogenmetalldampflampen (ME-Lampen)<br />
und Quecksilberdampfhochdrucklampen (QE-Lampen).<br />
Es sind möglichst niedrige Laternenmasten zu verwenden. Es ist darauf zu achten,<br />
Dunkelräume zu erhalten. Dies betrifft insbesondere die randlichen Transferkorridore<br />
für Fledermäuse.<br />
Natur- und Landschaftsschutz:<br />
Mit der <strong>Plan</strong>ung werden Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt vorbereitet. Es<br />
wird daher eine Bilanzierung eines Einriffes in den Landschafts- und Naturhaushalt mit<br />
dem Aufzeigen eines Programmes zur Bewältigung von Eingriffsfolgen vorgesehen.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von Heckenpflanzungen<br />
in dem <strong>Plan</strong>gebiet im Rahmen der Baugenehmigung vom Januar<br />
2011 zu erbringen sind, so dass die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung um die durch die<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes zulässigen Eingriffe zu ergänzen ist.<br />
Diese kommt zu folgendem Ergebnis:<br />
Eingriffsbewertung für Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 4 ff. Landschaftsgesetz<br />
(LG NW)<br />
Flächeninanspruchnahme:<br />
A.<br />
Bestand – genehmigt auf Grundlage des Flächennutzungsplanes<br />
Unterstand auf Ostseite 5,50 m x 3,50 m 19,25 m²<br />
Bauliche Anlagen auf Westseite 8,00 m x 6,00 m 48,00 m²<br />
_______<br />
67,25 m²<br />
Stellplatzanlage 313,60 m²<br />
________<br />
GESAMT 380,85 m²<br />
B.<br />
<strong>Plan</strong>ung – Lt. Festsetzungen B-<strong>Plan</strong><br />
Unterstände auf Ostseite 16,50 m x 3,50 m 57,75 m²<br />
Bauliche Anlagen auf Westseite 25,00 m x 6,00 m 150,00 m²<br />
________<br />
207,75 m²<br />
Stellplatzanlage 313,60 m²<br />
________<br />
521,35 m²<br />
Bilanz B. – A. = Ausgleichs- und Kompensationsbedarf 140,50 m²<br />
8
Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahme:<br />
I<br />
2-reihige Hecke im Südwesten auf 3-reihig ergänzt =<br />
60 m Länge x 1 m 60,00 m²<br />
(140,50 m² - 60,00 m² = weiterer Ausgleichsbedarf 80,50 m²)<br />
II<br />
Anpflanzen einer Hecke<br />
60,00 m x 1,50 m 90,00 m²<br />
Durch die Nutzung der Fläche als Hundeübungsplatzes ist es zu einer Umwandlung<br />
von landwirtschaftlicher Fläche gekommen. Diese Wandlung ist nicht umwelterheblich.<br />
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen<br />
werden durch die Festsetzung der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen,<br />
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB im Osten, Süden<br />
und Westen des <strong>Plan</strong>gebietes sowie durch die Festsetzung der anzupflanzenden<br />
Bäume im Norden des <strong>Plan</strong>gebietes berücksichtigt.<br />
• In Betracht kommende anderweitige <strong>Plan</strong>ungsmöglichkeiten, wobei die Ziele<br />
und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplanes zu berücksichtigen sind<br />
Der Hundeübungsplatz ist bereits in Betrieb, es werden jedoch zusätzliche bauliche Anlagen<br />
benötigt, die erst nach Aufstellung eines Bebauungsplanes genehmigt werden<br />
können.<br />
Die verkehrliche Anbindung sowie die Ver- und Entsorgung des <strong>Plan</strong>gebietes sind sichergestellt,<br />
so dass keine weiteren Alternativstandorte geprüft wurden.<br />
• Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren<br />
bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung<br />
der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken<br />
oder fehlende Kenntnisse<br />
Es sind keine technischen Verfahren bei der Umweltprüfung für den hier in Rede stehenden<br />
<strong>Plan</strong>ungsinhalt notwendig gewesen.<br />
• Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplanes auf die Umwelt<br />
Da keine erheblichen Umweltauswirkungen mit der Bebauungsplanung verbunden sind,<br />
ergibt sich keine Notwendigkeit eines Monitorings.<br />
• Allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach<br />
der Anlage<br />
Es wird wegen der gegebenen Kürze des Umweltberichtes auf die vorangegangenen<br />
Ausführungen verwiesen.<br />
9
8 Immissionen / Emissionen<br />
Der Standort für den Hundeübungsplatz ist bewusst entfernt von potentiellen wohngenutzten<br />
Immissionsorten gewählt worden. Belange des vorbeugenden Immissionsschutzes<br />
sind daher nicht zu berücksichtigen. Dieses betrifft auch die potentielle Lärmentwicklung<br />
mit Blick auf den Erholungsraum Siekingsheide.<br />
Bestimmungen zum Immissionsschutz bezogen auf die Kleingartenanlage mit einem<br />
Schutzanspruch von 60 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts nach TA Lärm sind bereits Bestandteil<br />
der geltenden Baugenehmigung. Unter Zugrundelegung dieses Schutzanspruches<br />
ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte zu erwarten.<br />
Eine Blendwirkung der Beleuchtung bei einer Beleuchtung gemäß DIN EN 12193 ist<br />
nicht zu erwarten.<br />
Bielefeld / <strong>Senden</strong>, im Januar 2012<br />
Verfasser:<br />
Drees & Huesmann ⋅ <strong>Plan</strong>er<br />
Architekten BDA – Stadtplaner DASL, IfR, SRL<br />
Vennhofallee 97<br />
33689 Bielefeld<br />
Tel. 05205-3230; Fax. 22679<br />
e-mail: info@dhp-sennestadt.de<br />
-------------------------------------------<br />
Dipl.-Ing. Jens-Peter Huesmann<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Senden</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
-------------------------------------------<br />
i.V. Klaus Stephan<br />
Beigeordneter<br />
10