Informationen zu den Ergänzungsstunden in Jahrgang 8

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09.11.2013 Aufrufe

Ergänzungsstunden Rechtliche Grundlagen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe 1 ( Stand 1.7.2011) des Landes NRW 1. Abschnitt § 3 : Unterricht, individuelle Förderung 3. Abschnitt § 19 : Gesamtschule

Ergänzungsstunden • dienen der differenzierten und individuellen Förderung • sind verpflichtend • können eingeschränkt gewählt werden • sind mit 3 Wochenstunden im Stundenplan verankert • unterliegen der gängigen Benotung

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