2/2011 - GdF
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ATC Aktuell<br />
Die DSNA wäre dann gezwungen, sich im FABEC plötzlich<br />
strikt an sämtliche Regeln zu halten, welche die DFS und andere<br />
bereits seit etlichen Jahren umgesetzt haben. Als ein<br />
möglicher Ausweg für die DSNA wird zur Zeit ein Modell diskutiert,<br />
bei dem die Staatsbediensteten (ähnlich den nicht<br />
übergetretenen Beamten, die noch für die DFS arbeiten)<br />
während Ihrer aktiven Berufszeit an die französische Flugsider<br />
flugleiter <strong>2011</strong>/02<br />
ten haben sich mit Ihrer Unterschrift unter diesen Staatsvertrag<br />
nunmehr verpflichtet, die Flugsicherungsorganisationen<br />
(ANSPs) bei allen für den FABEC erforderlichen Maßnahmen<br />
zu unterstützen, insbesondere in den Bereichen Luftraum,<br />
Harmonisierung von Vorschriften und Verfahren, zivil-militärischer<br />
Integration, Gebühren, Aufsicht und Performance.<br />
Unklar ist bis heute jedoch, welchen institutionellen Rahmen<br />
der FABEC bekommen soll. Die noch zu etablierende FABEC<br />
Organisation könnte entweder in Form einer Art „Star-Alliance“<br />
den ANSPs gehören oder aber, wie es unseren französischen<br />
Partnern vorschwebt, als Europabehörde den sechs<br />
Staaten. Bis Mitte diesen Jahres soll diese Frage entschieden<br />
sein, Experten bezweifeln jedoch dass bis dahin ein endgültiges<br />
Ergebnis vorliegt.<br />
✈ FABEC-Modelle<br />
Quelle: FABEC-Homepage<br />
Die DSNA, der Arbeitgeber der (zivilen) Flugsicherungsmitarbeiter<br />
Frankreichs, hat jedoch einige pikante Probleme, falls<br />
sich die Europäische Politik auf das von der DFS favorisierte<br />
Modell einigen sollte: Die Altersvorsorge der Französischen<br />
Mitarbeiter, die zur Zeit einen beamtenähnlichen Status und<br />
diverse entsprechende Privilegien genießen, trägt zur Zeit<br />
der Staat Frankreich. Auch die Kosten für das französische<br />
Pendant zur „DFS-Akademie“ trägt zur Zeit nicht der französische<br />
ANSP, sondern die DGCA (vergleichbar mit dem<br />
deutschen Luftfahrtbundesamt bzw. dem BAF). Die Aufwendungen<br />
für Bezüge während des Vorruhestands und für das<br />
Altersruhegeld beispielsweise der DFS Mitarbeiter trägt hingegen<br />
die DFS GmbH in voller Höhe. Aus diesem Grund hat<br />
die DFS nicht nur Rückstellungen in Ihrer Bilanz in Höhe von<br />
weit über 600 Millionen Euro bilden müssen, die Ausgaben<br />
im Bereich Altersvorsorge betragen laut „Gewinn-und Verlustrechnung<br />
2009“ bereits 96 Mio. Euro, also über 10% des<br />
Jahresumsatzes!<br />
All dies führt dazu, dass die DFS einen Personalkostenanteil<br />
von ca. 73% hat. Laut DFS Geschäftsführung hat die DSNA<br />
(Stand November 2010) bisher keine derartigen Rückstellungen<br />
oder Aufwendungen vorzuweisen, obwohl die Franzosen<br />
damit eine europäische Vorschrift zur Buchführung<br />
und Bilanzierung „sehr grosszügig zu Ihren Gunsten interpretieren“.<br />
Das alles bedeutet nichts anderes, als dass die<br />
französische Flugsicherung (DSNA) im Falle einer Angleichung<br />
ihrer Rechnungslegung / Kostenkalkulation an die<br />
übrigen ANSPs im FABEC unter Beibehaltung ihrer jetzigen<br />
Flugsicherungsgebühren plötzlich in arge finanzielle Erklärungsnöte<br />
geraten würde bzw. unverzüglich ihre Flugsicherungsgebühren<br />
deutlich erhöhen müsste, um die Kosten zu<br />
decken. (Zur Zeit liegt die französische Gebühr ca. 5% unter<br />
der DFS-Gebühr).<br />
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