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2/2011 - GdF

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ATC Aktuell<br />

Die DSNA wäre dann gezwungen, sich im FABEC plötzlich<br />

strikt an sämtliche Regeln zu halten, welche die DFS und andere<br />

bereits seit etlichen Jahren umgesetzt haben. Als ein<br />

möglicher Ausweg für die DSNA wird zur Zeit ein Modell diskutiert,<br />

bei dem die Staatsbediensteten (ähnlich den nicht<br />

übergetretenen Beamten, die noch für die DFS arbeiten)<br />

während Ihrer aktiven Berufszeit an die französische Flugsider<br />

flugleiter <strong>2011</strong>/02<br />

ten haben sich mit Ihrer Unterschrift unter diesen Staatsvertrag<br />

nunmehr verpflichtet, die Flugsicherungsorganisationen<br />

(ANSPs) bei allen für den FABEC erforderlichen Maßnahmen<br />

zu unterstützen, insbesondere in den Bereichen Luftraum,<br />

Harmonisierung von Vorschriften und Verfahren, zivil-militärischer<br />

Integration, Gebühren, Aufsicht und Performance.<br />

Unklar ist bis heute jedoch, welchen institutionellen Rahmen<br />

der FABEC bekommen soll. Die noch zu etablierende FABEC<br />

Organisation könnte entweder in Form einer Art „Star-Alliance“<br />

den ANSPs gehören oder aber, wie es unseren französischen<br />

Partnern vorschwebt, als Europabehörde den sechs<br />

Staaten. Bis Mitte diesen Jahres soll diese Frage entschieden<br />

sein, Experten bezweifeln jedoch dass bis dahin ein endgültiges<br />

Ergebnis vorliegt.<br />

✈ FABEC-Modelle<br />

Quelle: FABEC-Homepage<br />

Die DSNA, der Arbeitgeber der (zivilen) Flugsicherungsmitarbeiter<br />

Frankreichs, hat jedoch einige pikante Probleme, falls<br />

sich die Europäische Politik auf das von der DFS favorisierte<br />

Modell einigen sollte: Die Altersvorsorge der Französischen<br />

Mitarbeiter, die zur Zeit einen beamtenähnlichen Status und<br />

diverse entsprechende Privilegien genießen, trägt zur Zeit<br />

der Staat Frankreich. Auch die Kosten für das französische<br />

Pendant zur „DFS-Akademie“ trägt zur Zeit nicht der französische<br />

ANSP, sondern die DGCA (vergleichbar mit dem<br />

deutschen Luftfahrtbundesamt bzw. dem BAF). Die Aufwendungen<br />

für Bezüge während des Vorruhestands und für das<br />

Altersruhegeld beispielsweise der DFS Mitarbeiter trägt hingegen<br />

die DFS GmbH in voller Höhe. Aus diesem Grund hat<br />

die DFS nicht nur Rückstellungen in Ihrer Bilanz in Höhe von<br />

weit über 600 Millionen Euro bilden müssen, die Ausgaben<br />

im Bereich Altersvorsorge betragen laut „Gewinn-und Verlustrechnung<br />

2009“ bereits 96 Mio. Euro, also über 10% des<br />

Jahresumsatzes!<br />

All dies führt dazu, dass die DFS einen Personalkostenanteil<br />

von ca. 73% hat. Laut DFS Geschäftsführung hat die DSNA<br />

(Stand November 2010) bisher keine derartigen Rückstellungen<br />

oder Aufwendungen vorzuweisen, obwohl die Franzosen<br />

damit eine europäische Vorschrift zur Buchführung<br />

und Bilanzierung „sehr grosszügig zu Ihren Gunsten interpretieren“.<br />

Das alles bedeutet nichts anderes, als dass die<br />

französische Flugsicherung (DSNA) im Falle einer Angleichung<br />

ihrer Rechnungslegung / Kostenkalkulation an die<br />

übrigen ANSPs im FABEC unter Beibehaltung ihrer jetzigen<br />

Flugsicherungsgebühren plötzlich in arge finanzielle Erklärungsnöte<br />

geraten würde bzw. unverzüglich ihre Flugsicherungsgebühren<br />

deutlich erhöhen müsste, um die Kosten zu<br />

decken. (Zur Zeit liegt die französische Gebühr ca. 5% unter<br />

der DFS-Gebühr).<br />

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