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Editorial<br />
Liebe Mitglieder,<br />
liebe Kolleginnen und Kollegen<br />
geneigte Leser!<br />
von Michael<br />
Schäfer,<br />
Gewerkschaftsvorsitzender<br />
In den vergangenen Wochen sind wesentliche<br />
Weichen unsere Zukunft betreffend gestellt<br />
worden, die uns alle nachhaltig berühren<br />
werden. Dies betrifft sowohl die nationale <strong>als</strong><br />
auch europäische Entwicklung in der Flugsicherung<br />
genauso wie der langfristige Tarifabschluss<br />
zur betrieblichen Altersversorgung.<br />
Außerdem haben die europäischen Gewerkschaften<br />
und Fachverbände im FAB EC eine<br />
„Organisation“ <strong>als</strong> Ansprechpartner für die<br />
betroffenen ANSP aber auch für die Staaten gegründet,<br />
welche in die entsprechenden Arbeiten im FAB<br />
EC eingebunden wird.<br />
Zunächst möchte ich mich der Grundgesetzänderung,<br />
dem Begleitgesetz (Änderungen Luftverkehrsrechtlicher<br />
Vorgaben) und dem BAF-Gesetz<br />
widmen.<br />
Die Änderung des Grundgesetzes im Artikel 87 d ist<br />
ein notwendiger Schritt zur Umsetzung der europäischen<br />
Vorgaben. Eine Alternative hierzu gibt<br />
es nicht. Die GdF hat dies frühzeitig erkannt und<br />
sich entsprechend positioniert. Wir haben zu den<br />
genannten Änderungen Forderungen entwickelt, die<br />
sich nunmehr in wesentlichen Teilen in den Änderungen<br />
zum Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) wiederfinden.<br />
Beispielsweise ist der Gesetzgeber in der<br />
Definition der hoheitlichen Aufgaben am Ende den<br />
Argumenten der GdF vollumfänglich gefolgt. Auch<br />
in der Frage der Erlaubnis- und Berechtigungspflicht<br />
für Nichtlotsen haben wir uns durchgesetzt. Es wird<br />
in Deutschland weiterhin das bewährte Erlaubnis-<br />
und Berechtigungssystem für FDB, FB und die<br />
operativen FST-Dienste geben. Es liegt nun auch<br />
ein Stück weit an uns, dieses „Lizenzierungssystem“<br />
in Europa, aber insbesondere im FAB EC voranzutreiben<br />
und umzusetzen. Aber wo viel Licht, da gibt<br />
es auch Schatten. Die Arbeitnehmerüberlassung<br />
konnte auch durch die GdF nicht gänzlich verhindert<br />
werden. Diese wurde aber auf den Bereich der<br />
Regionallotsen beschränkt. Ein Teilerfolg, der dafür<br />
sorgt, dass in wesentlichen sicherheitsrelevanten<br />
Bereichen das Arbeitsverhältnis und die operative<br />
Verantwortung in den gleichen Händen liegen. Für<br />
die Regionallotsen, die beim jeweiligen Arbeitgeber<br />
(in der Regel bei den betroffenen Flughäfen) angestellt<br />
bleiben, ist mit der europäischen Lotsenlizenz<br />
zumindest ein Sicherheitsstandard etabliert.<br />
Das BAF-Gesetz setzt die europäischen Vorgaben<br />
zur Trennung ANSP und Aufsichtsbehörde<br />
um und regelt deren Zusammenwirken. In diesem<br />
Zusammenhang gibt es erstm<strong>als</strong> neben der Rechtsaufsicht<br />
auch eine Fachaufsicht für die Technik der<br />
Flugverkehrsdienste.<br />
Im Gesamtkontext hat sich die GdF durch ihre frühzeitige<br />
Positionierung, durch ihre Hartnäckigkeit<br />
und durch ihr zielgerichtetes Vorgehen auf politischer<br />
und fachlicher Ebene durchgesetzt und für<br />
ihr oberstes gewerkschaftspolitisches Ziel – der Entwicklung<br />
einer starken deutschen Flugsicherung aus<br />
einer Hand im Rahmen des Single European Sky –<br />
die Basis geschaffen.<br />
Diese Gesetzesänderungen dienen, im Gegensatz zur<br />
Initiative aus dem Jahr 2006, nicht der DFS Kapitalprivatisierung.<br />
Durch die Definition der hoheitlichen<br />
Aufgaben sind weiterhin verfassungsrecht-<br />
der flugleiter 2009/03<br />
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