M I E T B E D I N G U N G E N - Gemeinde Morsbach
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M I E T B E D I N G U N G E N<br />
§ 1 Allgemeines<br />
Mit unseren Mieträdern stellen wir Ihnen hochwertige und komfortable Räder zur Verfügung. Die<br />
Räder werden regelmäßig von einer Fachkraft gewartet und befinden sich in einem<br />
verkehrssicheren und fahrbereiten Zustand. Um Ihnen und anderen Nutzern die damit verbundene<br />
Fahrfreude zu erhalten, bitten wir Sie, die Räder und Zubehörteile sorgsam zu behandeln. Das<br />
Pedelec wird mit vollem Akku übernommen. Eine Akkuladung reicht je nach Beanspruchung für ca.<br />
50 -80 km.<br />
Das Pedelec ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Es besteht keine Helmpflicht. Trotzdem empfehlen<br />
wir Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit das Tragen eines Fahrrad-Helmes. Helme werden auf Wunsch zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Beim Fahren sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten.<br />
§ 2 Vertragspartner<br />
Vertragspartner ist in jedem Fall die im Vertrag benannte Person. Das Mindestalter der<br />
Vertragsperson ist 18 Jahre. Diese haftet auch im Falle der Nutzung des Mietgegenstandes durch<br />
Dritte. Dies gilt auch für eventuelle Folgeschäden. Jeder Mieter kann grundsätzlich mehrere<br />
Pedelecs gleichzeitig mieten.<br />
§ 3 Mietdauer<br />
Die Pedelecs können Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten des Rathauses* und nach<br />
Vereinbarung (Tel. 02294/699-182) angemietet werden. Bei einer Mietdauer von 2 Stunden bzw. 1/2<br />
Tag (montags bis freitags möglich) hat die Rückgabe bis spätestens zum jeweiligen Dienstschluss zu<br />
erfolgen. Bei einer Buchung für 1 Tag (montags-donnerstags möglich) muss die Rückgabe<br />
spätestens am Folgetag bis 8.30 Uhr erfolgen. Wird das Mietobjekt für 1 Wochenende angemietet,<br />
so muss es freitags bis 12.00 Uhr in Empfang genommen und am darauffolgenden Montag bis<br />
spätestens 8.30 Uhr zurückgegeben werden.<br />
Die Miete beginnt mit der Übergabe und endet zu dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt. Der Mieter<br />
ist nicht berechtigt, die Mietzeit eigenmächtig zu verlängern. Bei verspäteter Rückgabe wird der<br />
Mietpreis auf die nächsthöhere Gebührenstaffel erhöht.<br />
§ 4 Zahlung<br />
Der Mietpreis sowie die Kaution sind in voller Höhe in bar bei Mietbeginn zu entrichten. Weiterhin ist<br />
ein Pfand (Personalausweis oder Führerschein) zu hinterlegen.<br />
§ 5 Beendigung des Mietverhältnisses<br />
Das Mietverhältnis endet, nachdem die Mietsache vollzählig und in ordnungsgemäßem Zustand an<br />
der Ausleihstation zurückgegeben worden ist. Ist die Mietsache grob verschmutzt, wird ein<br />
angemessener Teilbetrag der Kaution, mindestens jedoch 10,-- €, für die Reinigung einbehalten.<br />
§ 6 Nutzung des Pedelecs<br />
Das Pedelec darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden.<br />
Pedelecs dürfen nicht benutzt werden<br />
- zur Teilnahme an Pedelec-Rennen,<br />
- zur Weitervermietung,<br />
- für Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,<br />
- zur Beförderung von Beifahrern, insbesondere von Kleinkindern (zum Transport von Kleinkindern<br />
empfehlen sich alternativ hierfür speziell vorgesehene Fahrradanhänger),<br />
- unter Drogen- und/oder Alkoholgenuss.<br />
Dem Mieter ist es untersagt, die Transportvorrichtungen des Pedelecs unsachgemäß zu nutzen.<br />
Beim Transport von Gegenständen hat er sich von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu<br />
überzeugen.<br />
Der Mieter ist verpflichtet, die Straßenverkehrsregeln zu beachten.<br />
Dem Mieter ist es untersagt, Umbauten am Pedelec vorzunehmen.<br />
Der Mieter hat bei jedem Abstellen und Parken darauf zu achten, dass durch das Pedelec andere<br />
Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. In jedem Falle ist der Ständer des Pedelecs zu<br />
verwenden. Insbesondere das Anlehnen an Fahrzeugen, Verkehrsschildern oder anderen<br />
Gegenständen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit zu unterlassen. Auf Gehwegen sollte das<br />
Pedelec so abgestellt werden, dass eine Mindestdurchgangsbreite von 1,5 m verbleibt.
Das Pedelec muss immer, wenn der Mieter es auch nur vorübergehend parkt oder abstellt,<br />
abgeschlossen und – sofern ohne Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer möglich – an einem<br />
festen Gegenstand mithilfe des beiliegenden Schlosses verschlossen werden. Die Steuereinheit ist<br />
bei Nichtnutzung des Pedelecs abzunehmen und sicher aufzubewahren.<br />
§ 7 Beschädigung/Diebstahl<br />
Der Mieter haftet grundsätzlich für jede Art von Beschädigung oder Diebstahl während der<br />
Mietdauer. Der Mieter haftet nicht für Verschleiß, der im normalen Gebrauch entsteht. Hiervon<br />
ausgenommen ist das Plattfahren eines Reifens.<br />
Bei Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der<br />
Polizei zu melden.<br />
Sämtliche dem Mieter bekannt gewordenen Schäden am Mietobjekt müssen dem Vermieter bei der<br />
Rückgabe bekannt gemacht werden. Eventuelle kleinere Schäden werden mit der Kaution<br />
verrechnet. Darüber hinausgehende Schäden werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.<br />
§ 8 Haftung/Versicherung<br />
Die Benutzung des Pedelecs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter hat sich vor Fahrtantritt vom<br />
ordnungsgemäßen Zustand des Pedelecs zu überzeugen. Eine Haftung der Vermieterin entfällt.<br />
Der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des Pedelecs<br />
während der Mietzeit (Zeitraum zwischen Erhalt des Pedelecs bis zur Rückgabe).<br />
Die Vermieterin weist darauf hin, dass sie keine Haftung für Gesundheitsverletzungen oder Schäden<br />
an Kleidung und Gepäckstücken übernimmt, die der Mieter bei der Nutzung des Pedelecs erleidet.<br />
Der Mieter wird daher auf die Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen Kranken- und<br />
Unfallversicherungsschutzes sowie einer Gepäckversicherung hingewiesen.<br />
Die Vermieterin weist darauf hin, dass sie keine Haftung gegenüber Dritten übernimmt, die zu<br />
Schaden kommen durch vom Mieter verursachte Unfälle oder unsachgemäße Benutzung des<br />
Pedelecs.<br />
Die Vermieterin hat ferner darauf hingewiesen, dass für das vermietete Pedelec kein<br />
Haftpflichtversicherungsschutz besteht, der im Falle von verschuldeten Unfällen oder<br />
unsachgemäßer Benutzung des Pedelecs Ansprüche Dritter gegenüber dem Mieter abdeckt. Der<br />
Mieter wird daher auf die Notwendigkeit eines eigenen ordnungsgemäßen<br />
Haftpflichtversicherungsschutzes hingewiesen.<br />
Der Mieter hat das Pedelec in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen<br />
hat. Der Mieter haftet für entstandene Schäden. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die<br />
Schadensnebenkosten, wie Sachverständigenkosten, Transportkosten, Wertminderung und<br />
Mietausfallkosten.<br />
Der Mieter haftet für sämtliche Verkehrs- und Ordnungsvergehen im Zeitraum des tatsächlichen<br />
Besitzes des Pedelecs.<br />
Den Diebstahl eines Pedelecs während der Mietdauer hat der Mieter unverzüglich an die Vermieterin<br />
sowie die zuständige Polizeidienststelle zu melden. Im Anschluss ist das polizeiliche Aktenzeichen<br />
an die Vermieterin zu übermitteln.<br />
§ 9 Abschließendes, Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der<br />
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Etwaige nichtige Bestimmungen werden durch eine gültige,<br />
dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende neue Bestimmung ersetzt.<br />
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Waldbröl.<br />
<strong>Morsbach</strong>, 02.04.2012<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Morsbach</strong>, Der Bürgermeister, Bahnhofstraße 2, 51597 <strong>Morsbach</strong>, Tel. 02294 / 699-0<br />
oder 02294 / 699-182<br />
* Öffnungszeiten: Mo. bis Fr.: 08:00-12:00 Uhr<br />
Mo. und Di.: 14:00-16:00 Uhr<br />
Do.:<br />
14:00-18:00 Uhr