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ETHIK- UND VERHALTENSKODEX - SNC-Lavalin

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2.2.2 Annahme und Erhalt von Geschenken<br />

und anderen Wertgegenständen<br />

Es ist nicht verboten, gelegentlich Geschenke anzunehmen, die<br />

einen rein symbolischen Wert haben, oder Einladungen zum<br />

Essen oder sonstiger Bewirtung im angemessenen Rahmen,<br />

so wie dies den allgemeinen Usancen und der Praxis vor Ort<br />

und unserem Kodex entspricht. Alle anderen Geschenke<br />

oder Wertgegenstände müssen zurückgewiesen werden.<br />

Als grundsätzliche Richtschnur ist zu beachten, dass wir weder direkt noch<br />

indirekt über Familienmitglieder unsere berufliche Tätigkeit oder Position dazu<br />

nutzen dürfen, Geschenke oder Wertgegenstände (einschließlich Zahlungen,<br />

Honorare, Leistungen, wertvolle Privilegien, Urlaube, Reisen ohne Geschäftszweck,<br />

Beschäftigungsverhältnisse, Aufträge, Darlehen außer konventionellen Darlehen von<br />

Kreditinstituten, oder sonstige Vorteile) von einer Person oder einem Unternehmen<br />

zu erbitten, zu fordern, entgegenzunehmen, zu erlangen oder uns versprechen zu<br />

lassen, die bzw. das mit <strong>SNC</strong>-<strong>Lavalin</strong> Geschäfte tätigt oder in Konkurrenz zu ihr<br />

steht, mit Ausnahme der in den nachstehenden Richtlinien festgelegten Regelungen.<br />

Darüber hinaus dürften derartige Dinge oder Vorteile auch nicht als Gegenleistung für die<br />

Empfehlung Dritter gegenüber dem vorgenannten Personenkreis angenommen werden.<br />

Die nachstehenden Richtlinien sollten stets bei<br />

der Annahme von Geschenken oder sonstigen<br />

Wertgegenständen beachtet werden.<br />

Personen und ihre Familienmitglieder dürfen Geschenke und Bewirtung,<br />

die im Rahmen akzeptierter Geschäftsgepflogenheiten üblich sind,<br />

annehmen, wenn, unter anderem:<br />

dies nicht häufig geschieht,<br />

sie rechtmäßig einem effektiven Geschäftszweck dienen,<br />

sie angesichts der unternehmerischen Verantwortung der Betroffenen<br />

angemessen sind,<br />

sie sich innerhalb der Grenzen der Gegenseitigkeit als übliche<br />

Geschäftsausgabe bewegen.<br />

Personen oder ihre Familienmitglieder sollten Geschenke mit einem höheren<br />

als dem nominellen Wert weder machen noch annehmen. Wir sind verpflichtet,<br />

unseren unmittelbaren Vorgesetzten innerhalb angemessener Frist von<br />

höchstens einem Monat nach Erhalt über die Entgegennahme von Geschenken<br />

oder Bewirtung zu unterrichten.<br />

Das Anlegen strenger Normen wird bei der Annahme von Geschenken,<br />

Leistungen oder Gegenleistungen aller Art von Lieferanten erwartet.<br />

Bewirtung auf Kosten von Lieferanten, die mehr als einen nominellen Wert<br />

haben, oder Angebote, Familienmitglieder einzustellen, sind unter keinen<br />

Umständen anzunehmen. Unsere Lieferanten werden regelmäßig auf diese<br />

Unternehmensrichtlinie hingewiesen.<br />

Die Annahme von Geschenken in Form von Bargeld oder Gleichwertigem<br />

(z. B. Aktien oder sonstige Formen börsenfähiger Wertpapiere) in gleich<br />

welcher Höhe ist grundsätzlich verboten.<br />

Wir sind uns dessen bewusst, dass in manchen Ländern die Zurückweisung<br />

persönlicher Geschenke, die einen weit höheren Wert haben, als dies<br />

aufgrund unserer akzeptierten Geschäftspraxis zulässig wäre, zu heiklen<br />

Geschäftssituationen führen kann. In solchen Situationen müssen wir uns<br />

bei dem Gastgeber oder der Person, die das Geschenk anbietet, bedanken<br />

und das Geschenk höflich ablehnen. Wenn dies nicht möglich ist, dann<br />

nehmen wir das Geschenk an und setzen unseren unmittelbaren Vorgesetzten<br />

unverzüglich hierüber in Kenntnis. Der unmittelbare Vorgesetzte muss<br />

dann die Rechtsabteilung oder die Personalabteilung des Unternehmens<br />

kontaktieren, um das richtige Vorgehen in diesem Fall abzustimmen.<br />

<strong>SNC</strong>-LAVALIN <strong>ETHIK</strong>- <strong>UND</strong> <strong>VERHALTENSKODEX</strong><br />

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