ETHIK- UND VERHALTENSKODEX - SNC-Lavalin
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2.2.2 Annahme und Erhalt von Geschenken<br />
und anderen Wertgegenständen<br />
Es ist nicht verboten, gelegentlich Geschenke anzunehmen, die<br />
einen rein symbolischen Wert haben, oder Einladungen zum<br />
Essen oder sonstiger Bewirtung im angemessenen Rahmen,<br />
so wie dies den allgemeinen Usancen und der Praxis vor Ort<br />
und unserem Kodex entspricht. Alle anderen Geschenke<br />
oder Wertgegenstände müssen zurückgewiesen werden.<br />
Als grundsätzliche Richtschnur ist zu beachten, dass wir weder direkt noch<br />
indirekt über Familienmitglieder unsere berufliche Tätigkeit oder Position dazu<br />
nutzen dürfen, Geschenke oder Wertgegenstände (einschließlich Zahlungen,<br />
Honorare, Leistungen, wertvolle Privilegien, Urlaube, Reisen ohne Geschäftszweck,<br />
Beschäftigungsverhältnisse, Aufträge, Darlehen außer konventionellen Darlehen von<br />
Kreditinstituten, oder sonstige Vorteile) von einer Person oder einem Unternehmen<br />
zu erbitten, zu fordern, entgegenzunehmen, zu erlangen oder uns versprechen zu<br />
lassen, die bzw. das mit <strong>SNC</strong>-<strong>Lavalin</strong> Geschäfte tätigt oder in Konkurrenz zu ihr<br />
steht, mit Ausnahme der in den nachstehenden Richtlinien festgelegten Regelungen.<br />
Darüber hinaus dürften derartige Dinge oder Vorteile auch nicht als Gegenleistung für die<br />
Empfehlung Dritter gegenüber dem vorgenannten Personenkreis angenommen werden.<br />
Die nachstehenden Richtlinien sollten stets bei<br />
der Annahme von Geschenken oder sonstigen<br />
Wertgegenständen beachtet werden.<br />
Personen und ihre Familienmitglieder dürfen Geschenke und Bewirtung,<br />
die im Rahmen akzeptierter Geschäftsgepflogenheiten üblich sind,<br />
annehmen, wenn, unter anderem:<br />
dies nicht häufig geschieht,<br />
sie rechtmäßig einem effektiven Geschäftszweck dienen,<br />
sie angesichts der unternehmerischen Verantwortung der Betroffenen<br />
angemessen sind,<br />
sie sich innerhalb der Grenzen der Gegenseitigkeit als übliche<br />
Geschäftsausgabe bewegen.<br />
Personen oder ihre Familienmitglieder sollten Geschenke mit einem höheren<br />
als dem nominellen Wert weder machen noch annehmen. Wir sind verpflichtet,<br />
unseren unmittelbaren Vorgesetzten innerhalb angemessener Frist von<br />
höchstens einem Monat nach Erhalt über die Entgegennahme von Geschenken<br />
oder Bewirtung zu unterrichten.<br />
Das Anlegen strenger Normen wird bei der Annahme von Geschenken,<br />
Leistungen oder Gegenleistungen aller Art von Lieferanten erwartet.<br />
Bewirtung auf Kosten von Lieferanten, die mehr als einen nominellen Wert<br />
haben, oder Angebote, Familienmitglieder einzustellen, sind unter keinen<br />
Umständen anzunehmen. Unsere Lieferanten werden regelmäßig auf diese<br />
Unternehmensrichtlinie hingewiesen.<br />
Die Annahme von Geschenken in Form von Bargeld oder Gleichwertigem<br />
(z. B. Aktien oder sonstige Formen börsenfähiger Wertpapiere) in gleich<br />
welcher Höhe ist grundsätzlich verboten.<br />
Wir sind uns dessen bewusst, dass in manchen Ländern die Zurückweisung<br />
persönlicher Geschenke, die einen weit höheren Wert haben, als dies<br />
aufgrund unserer akzeptierten Geschäftspraxis zulässig wäre, zu heiklen<br />
Geschäftssituationen führen kann. In solchen Situationen müssen wir uns<br />
bei dem Gastgeber oder der Person, die das Geschenk anbietet, bedanken<br />
und das Geschenk höflich ablehnen. Wenn dies nicht möglich ist, dann<br />
nehmen wir das Geschenk an und setzen unseren unmittelbaren Vorgesetzten<br />
unverzüglich hierüber in Kenntnis. Der unmittelbare Vorgesetzte muss<br />
dann die Rechtsabteilung oder die Personalabteilung des Unternehmens<br />
kontaktieren, um das richtige Vorgehen in diesem Fall abzustimmen.<br />
<strong>SNC</strong>-LAVALIN <strong>ETHIK</strong>- <strong>UND</strong> <strong>VERHALTENSKODEX</strong><br />
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