07.11.2013 Aufrufe

2/2009 - Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle

2/2009 - Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle

2/2009 - Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

R e c h t s m e d i z i n<br />

Die Vaterschaft<br />

sicher klären<br />

Abstammungsgutachten sind notwendig, um die biologische<br />

Vaterschaft bei Unterhaltsfragen o<strong>der</strong> Verwandtschaftsverhältnisse in<br />

Erbauseinan<strong>der</strong>setzungen sicher abzuklären.<br />

Prof. Dr. Manfred Kleiber, Dr. rer. nat. Uta-Dorothee Immel<br />

D<br />

ie Konsequenzen, die sich daraus<br />

für die beteiligten Personen ergeben<br />

können, sind erheblich. Es<br />

wird ein beson<strong>der</strong>s hohes Maß an Zuverlässigkeit<br />

und Genauigkeit vorausgesetzt. Der<br />

wissenschaftliche Beirat <strong>der</strong> Bundesärztekammer<br />

und die Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong><br />

Sachverständigen für Abstammungsgutachten<br />

haben zusammen mit dem Robert-Koch-<br />

Institut Richtlinien für die Erstattung von<br />

Abstammungsgutachten erstellt. Darin sind<br />

die Voraussetzungen festgelegt, die ein Untersuchungslabor<br />

erfüllen muss, um den Qualitätsansprüchen<br />

eines solchen Gutachtens zu<br />

genügen. Bis in Einzelheiten sind die Modalitäten<br />

<strong>der</strong> Identitätssicherung, <strong>der</strong> Probenentnahme,<br />

<strong>der</strong> Analytik und <strong>der</strong> Dokumentation<br />

beschrieben. Gutachten, die gemäß diesen<br />

Richtlinien erstellt werden, sind in Deutschland<br />

gerichtlich anerkannt.<br />

Vaterschafts-/Abstammungsgutachten werden<br />

im Institut für Rechtsmedizin grundsätzlich<br />

nach diesen Bestimmungen durchgeführt.<br />

Prof. Dr. Manfred Kleiber, Direktor<br />

des Instituts für Rechtsmedizin, und Dr. Uta-<br />

Dorothee Immel (Leiterin des Labors für Forensische<br />

Genetik) sind Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> Sachverständigen für<br />

Abstammungsgutachten. Das Laborpersonal<br />

verfügt über langjährige Erfahrungen in<br />

den einschlägigen Analysemethoden. Die Zuverlässigkeit<br />

und Qualität <strong>der</strong> Expertisen ist<br />

durch regelmäßige Teilnahme an nationalen<br />

und internationalen Ringversuchen gewährleistet.<br />

Neben Gerichten o<strong>der</strong> Behörden können<br />

auch Privatpersonen Gutachten erstellen lassen.<br />

Mittels <strong>der</strong> STR-Analyse (short tandem<br />

repeat) werden nicht kodierende genetische<br />

Merkmale bestimmt, die sich nicht innerhalb<br />

funktioneller Gene befinden. An jedem <strong>der</strong><br />

untersuchten DNA-Abschnitte ist ein Muster<br />

zu erkennen, das im direkten Vergleich<br />

von Kind, Mutter und fraglichem Vater Übereinstimmungen<br />

o<strong>der</strong> Unterschiede erkennen<br />

lässt.<br />

Die in das Gutachten einzubeziehenden Personen<br />

werden in das <strong>Universität</strong>sinstitut gebeten,<br />

wo die Entnahme <strong>der</strong> Blut- und Speichelproben<br />

sowie die Identitätssicherung<br />

durchgeführt werden. Dazu werden die Proben<br />

mit dem Namen, Vornamen und Geburtsdatum<br />

beschriftet und die Person muss<br />

diese Angaben selbst nochmals schriftlich bestätigen.<br />

Zudem muss <strong>der</strong> Personalausweis<br />

beziehungsweise bei Kin<strong>der</strong>n die Geburtsurkunde<br />

vorgelegt werden. Als forensisch sicherer<br />

Identitätsnachweis dient die Digitalfotografie<br />

und ein Fingerabdruck.<br />

Die Laboruntersuchungen dauern etwa eine<br />

Woche. Nach <strong>der</strong>en Abschluss wird mit wissenschaftlich<br />

fundierten statistischen Methoden<br />

die Wahrscheinlichkeit <strong>der</strong> Vaterschaft<br />

berechnet. Der sog. „W-Wert“ (in<br />

Prozent) gibt die Wahrscheinlichkeit <strong>der</strong><br />

Vaterschaft wie<strong>der</strong>. Liegt er bei 99,9 Prozent<br />

o<strong>der</strong> darüber, so gilt die Vaterschaft als<br />

„praktisch erwiesen“. Das Gutachten wird in<br />

schriftlicher Form erstellt und beinhaltet die<br />

K o n t a k t<br />

Institut für Rechtsmedizin<br />

Dr. Uta-Dorothee Immel<br />

Franzosenweg 1<br />

Tel.: (0345) 557-1591<br />

Tel.: (0345) 557-1595<br />

uta.immel@medizin.uni-halle.de<br />

Beschreibung <strong>der</strong> Untersuchungsergebnisse<br />

sowie die Angabe des W-Wertes mit <strong>der</strong> abschließenden<br />

Beurteilung (Vaterschaft praktisch<br />

erwiesen o<strong>der</strong> ausgeschlossen).<br />

Auch komplizierte Abstammungsfragen wie<br />

Geschwisterschaft, Großelternschaft und so<br />

genannte „Defizienzfälle“ (ein Elternteil ist<br />

verstorben o<strong>der</strong> nicht erreichbar) werden wissenschaftlich<br />

bearbeitet. Auch Hautschüppchen,<br />

Haarwurzeln, Gewebsproben (z. B. Biopsiematerial<br />

aus dem Pathologiearchiv) sind<br />

geeignet, strittige Abstammungsverhältnisse<br />

aufzuklären. Der Umgang mit diesem „eher<br />

ungewöhnlichen“ Untersuchungsmaterial ist<br />

natürlich in einem rechtsmedizinischen Institut<br />

mit seinen mannigfaltigen Aufgaben für<br />

kriminalistische Spurenuntersuchungen alltägliche<br />

Routine.<br />

Ausgabe 2/09<br />

19 |

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!