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Aromastoffe<br />
geben den Lebensmitteln Geruch und Geschmack.<br />
Einsatzgebiete: Erfrischungsgetränke, Puddinge,<br />
Creme- und Geleespeisen, Eis, Backwaren, Teigmassen<br />
und deren Füllungen, Milchprodukte, Süßigkeiten,<br />
Kaugummi, Fertiggerichte, Instantprodukte,<br />
Tees, Liköre, Schokolade, Fleisch- und Wurstwaren.<br />
Um einen bestimmten Geschmack zu erzeugen,<br />
zB Erdbeeraroma, sind die künstlich hergestellten<br />
Stoffe für die Industrie billiger als Naturprodukte.<br />
Wenn Sie Wert auf Natur belassene, unverfälschte<br />
Lebensmittel legen, verzichten Sie möglichst<br />
auf aromatisierte Lebensmittel, insbesondere<br />
wenn es sich um künstliche Aromastoffe handelt.<br />
Leider besteht für die einzelnen Aromastoffe keine<br />
Kennzeichnungspflicht, sie werden in Gruppen zugeordnet<br />
und dann auf der Verpackung folgendermaßen<br />
vermerkt:<br />
natürliche Aromastoffe<br />
naturidentische Aromastoffe<br />
künstliche Aromastoffe<br />
werden aus natürlichen Ausgangsstoffen gewonnen, zB Vanilleextrakt, Orangenessenz, konzentriertet<br />
Erdbeersaft<br />
sie sind den natürlichen Ausgangsstoffen chemisch gleich, werden aber künstlich hergestellt, zB<br />
Menthol, Eukalyptol, Zitral<br />
werden künstlich hergestellt. ZB Äthylvanillin, Resorcindimethyläther, Chininsulfat<br />
Aromastoffe brauchen nicht zugelassen werden – sie haben deshalb keine E-Nummern.<br />
Alle Arten von Aromastoffen gelten als unbedenklich. Trotzdem ist es besser, für Kinder möglichst nur Produkte<br />
mit natürlichem Aroma zu kaufen.<br />
Sonstige Bezeichnungen<br />
Es gibt noch eine Reihe von Zusatzstoffe, für die<br />
keine E-Nummern angegeben werden müssen.<br />
Was verbirgt sich dahinter?<br />
Leider hat der Gesetzgeber hier nicht für Klarheit<br />
gesorgt, diese undefinierbaren Überbegriffe erschweren<br />
das Etikettenlesen.<br />
Hinter dem geschraubten Wort Backtriebmittel<br />
steckt nichts anderes als Backpulver, wie man es<br />
auch selber in den Rührteig mischt. Backpulver<br />
besteht aus Phosphat und Natriumkarbonat. Weil es<br />
in so geringen Mengen verwendet wird, ist das<br />
Backtriebmittel trotz Phosphate harmlos. Wer es<br />
weder bei Selbstgebackenem noch bei Fertigkuchen<br />
mitessen will, kann auf Weinstein-Backpulver umsteigen.<br />
Wer eine Form mit Fett auspinselt, damit<br />
der Kuchen nach dem Backen herausgeht, hat ein<br />
Trennmittel angewandt. Auch damit Bonbons nicht<br />
miteinander verkleben oder damit Mehl rieselfähig<br />
bleibt, braucht man Trennmittel. Die Industrie nimmt<br />
dafür Bienenwachs oder aus billigeren Rohstoffen<br />
hergestellte Wachse. Alle Trennmittel gelten als<br />
harmlos.<br />
Bezeichnung Erklärung spezielle Stoffe<br />
Backmittel<br />
verschiedene Zutaten zur Erleichterung der Herstellung von Brot<br />
und Backwaren<br />
zB Enzyme und Quellstärken<br />
Backtriebmittel treiben und lockern den Teig zB Backpulver und Pottasche<br />
Geschmacksverstärker verstärken den Eigengeschmack von Lebensmitteln<br />
Mehlbehandlungsmittel machen das Mehl heller und verbessern die Backeigenschaften<br />
Säureregulatoren<br />
Schaumverhüter<br />
damit stellt der Hersteller den beabsichtigten Säurewert des Lebensmittels<br />
ein<br />
verhindern das Schäumen bei der Herstellung (zB Kartoffelchips,<br />
Konfitüren)<br />
zB Glutamat, Aminosäuren oder<br />
Hydroxy-cintronellal<br />
zB Ascorbinsäure und Aminosäuren<br />
zB Weinsäure und Essigsäure<br />
zB Öle oder Fette<br />
Schmelzsalze verhindern das Absondern von Molke und Fett aus dem Käse zB Phosphate und Salze der<br />
Weinsäure<br />
Stabilisatoren<br />
Trennmittel<br />
erhalten die Festigkeit, Lagerfähigkeit und Unveränderlichkeit von<br />
Lebensmitteln<br />
erhalten / verbessern die Rieselfähigkeit von pulverförmigen Lebensmitteln;<br />
verhindern unerwünschtes Zusammenkleben<br />
zB Gelier- und Verdickungsmittel<br />
zB Mineralsalze oder Wachse<br />
Überzugsmittel verlängern die Haltbarkeit und schützen vor Austrocknen zB Paraffin und Wachse<br />
Zuckerstoffe<br />
verschiedene Zuckerverbindungen, kein Süßstoff, dürfen in<br />
Wurstwaren bis zu 1 % enthalten sein<br />
zB Saccharose und Traubenzucker