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Die Bremischen Münzen - Medievalcoinage.com

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,<br />

Münzvereinigung von 1622. 29<br />

endlich das Ergebniss, dass eine Anzahl angesehener Fürsten und<br />

Städte, der König von Dänemark als Herzog von Holstein, die Herzoge<br />

von Pommern, Mecklenburg, Holstein und Sachsen-Lauenburg,<br />

die Städte Lübeck, Bremen, Hamburg, sich vereinigte, den Nennwerth<br />

des Reichsthalers auf 48 Schillinge (72 Grote) festzustellen,<br />

die kleinen Sorten entsprechend auszumünzen, fremde und geringe<br />

<strong>Münzen</strong> zu valviren oder auch ganz zu verbieten.<br />

Bremen hat diese Uebereinkunft, welche den lübecker Beschlüssen<br />

in der Hauptsache entsprach, unterm 30. März 1622 endgültig<br />

angenommen.<br />

Am 12. Juni 1622 folgte ein Besrhluss des niedersächsischen<br />

Kreistages, den Reichsthaler auf 24 Groschen herabzusetzen und<br />

demgemäss auch die Scheidemünze zu schlagen. <strong>Die</strong> übrigen Kreise<br />

ergriffen ähnliche Massnahmen und fand damit die allgemeinen Ruin<br />

drohende Kipper- und Wipperzeit ihr Ende.<br />

Für lange Zeit haben die Verordnungen von 1622 gute Wirkung<br />

auf das Münzwesen geübt. Um 1660 jedoch ist abermals eine<br />

Verringerung der kleinen <strong>Münzen</strong> zu Tage getreten. <strong>Die</strong> Klagen<br />

darüber wurden bald allgemeiner. Weiteren Unordnungen entgegenzutreten,<br />

schlössen 1667 Sachsen und Brandenburg den Kloster<br />

Zinnaischen Münzvertrag,<br />

welcher den Gehalt des Reichsthalers zwar<br />

unverändert liess, für die kleineren Sorten aber zu einem leichteren<br />

Fusse überging.<br />

Auch diese zinnaischen <strong>Münzen</strong> sind bald einer wesentlichen<br />

Verschlechterung anheimgefallen.<br />

1671 forderte Hamburg, welches den Reichsmünzfuss beizubehalten<br />

wünschte, den bremischen Ilath auf, gemeinsam mit ihm<br />

und Lübeck, wie in den Jahren 1619 und 1622, über Herabsetzung<br />

der umlaufenden leichten <strong>Münzen</strong> selbständig zu beschliessen.<br />

Bremen antwortete ablehnend. Es würde besser sein, dieses dem<br />

Kreise zu überlassen. Den Städten möchte es verdacht werden,<br />

wenn sie anderer Fürsten, wie Brandenburg, Schweden (Bremen und<br />

Verden), <strong>Münzen</strong> nach dem Gehalte des Reichsthalers abwürdigten.<br />

Mit Hamburg und Lübeck allein könne Bremen auch nicht fortkommen,<br />

da jene nach Schillingen rechneten, Bremen aber nach Groten.<br />

Ebenso ging der Rath auf gleichartige Einladungen von Seiten Lübeck's<br />

nicht ein, sandte aber dennoch im April 1673, wenn auch<br />

unaufgefordert, seinen Syndicus Johann Wachmann nach Hamburg,<br />

um einer daselbst stattfindenden Versammlung einiger niedersächsischer<br />

Stände in Münzsachen beizuwohnen. Wachmann ist jedoch<br />

schon bald zurückberufen, ohne an den Verhandlungen Theil ge-

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