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Die Bremischen Münzen - Medievalcoinage.com

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Bremen verhandelt mit Lübeck und Hamburg 1619. 27<br />

lieh geworden. Nachdem Lübeck und Hamburg sich schon im<br />

October 1616 über diesen Punkt geeinigt hatten, verfügte auch<br />

der Kreistag zu Braunschweig, September 1617, in Uebereinstimmung<br />

mit den benachbarten Kreisen, eine neue Münzordnung, welche<br />

den Nennwerth des Reichsthalers auf 40 Schillinge, gleich 60 Grote,<br />

erhöhte und Vorschriften wegen der kleinen <strong>Münzen</strong> traf. Von<br />

Bestand waren diese Beschlüsse nicht, vielmehr stieg der Nennwerth<br />

des Reichsthalers im Verkehre fortdauernd und alle Verordnungen<br />

erwiesen sich dagegen machtlos.<br />

Einzelne Stände wünschten bald den Reichsthaler noch höher,<br />

auf 42 Schillinge, festzustellen. Auf dem Kreistage zu Lüneburg,<br />

Juni 1619, kam es dieserhalb zu keiner Einigung. Ein daselbst<br />

gemachter Vorschlag, dass die Münzherren verbunden sein sollten,<br />

die von ihnen ausgegebene Münze auch zum Vollen wieder einzulösen,<br />

dem Bremen zustimmte, wurde ad referendum genommen I<br />

Da vom Kreise Nichts zu erwarten war, so traten im December<br />

1619 die drei Städte Lübeck, Bremen, Hamburg allein, im Bewusstsein<br />

der Bedeutung ihres Handels, zu einer Berathung der Münzangelegenheiten<br />

in Hamburg zusammen. Bremen hatte dazu den<br />

Rathmann Hermann Müller und den Syndicus Dr. Johann Preisswerck<br />

abgeordnet. Unter Theilnahme der beiden Herzoge von<br />

Mecklenburg, Adolf Friedrich und Hans Albrecht sind darauf<br />

die Verhandlungen in Wismar fortgesetzt. Es gelang im Januar<br />

16:^0 ein Abkommen herbeizuführen, welches, den vorläufigen hamburger<br />

Abmachungen entsprechend, den Werth des Reichsthalers<br />

auf 42 Schillinge (63 Grote) bestimmte. Von kleineren <strong>Münzen</strong><br />

sollten hinfort nur noch Schillinge, doppelte, einzelne etc., nach<br />

dem Fusse des Reichsthalers gemünzt werden.<br />

Bremen hat diesen wismarer Berathungen nicht mehr beigewohnt,<br />

hielt auch trotz vielfacher dringender Aufforderungen von<br />

Seiten Lübeck's und Hamburg's mit einer endgültigen Erklärung<br />

über Annahme der getroffenen Uebereinkunft zurück. Einestheils<br />

konnte die Vorschrift, dass ferner ausschliesslich Schillinge geprägt<br />

werden und erlaubt sein sollten, nicht in die bremischen<br />

Verhältnisse passen, andererseits war in Bremen der Reichsthaler<br />

bereits auf 72 Grote gestiegen und ein Versuch der Wiederherabsetzung<br />

des Nennwerths desselben auf 63 Grote voraussichtlich<br />

ohne irgend welche Aussichten auf Erfolg. In einem Schreiben<br />

vom 28. Februar 1620 an den lübecker Rath führt Senatus aus,<br />

dass der Reichsthaler hier fortwährend gesteigert sei , und<br />

dieses zu der Nothwendigkeit geführt habe, denselben auf 72 Grote

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