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Die Bremischen Münzen - Medievalcoinage.com

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Verhandlungen Bremen's mit den Kreistagen, 21<br />

ein Schreiben an den Domdechant, Senior und das ganze Capitel,<br />

sich mit dem Bürgermeister und Rath darüber zu unterhalten, dass<br />

den Münzordnungen gebührliche Folge gethan werde, damit kein<br />

Verweis, viel weniger Schade und Nachtlieil erfolge. In dem Probationsabschiede<br />

vom 8. October 1575, vom bremischen Münzmeister<br />

Airich Koldewehr mitunterschrieben, wird mit Missfallen erwähnt,<br />

dass die alten Mängel der Münze in Bremen noch nicht abgestellt<br />

seien, auch die geringe Jeversche Münze daselbst noch in vollem<br />

Schwange gehe.<br />

Das Schicksal der kleinen <strong>Münzen</strong> ,<br />

welche Bremen nicht aufgeben<br />

zu können meinte, war auch 1578 noch nicht entschieden.<br />

p]ine Mission des Syndicus Johann Scharffenrath an den Herzog<br />

Julius zu Braunschweig dieserhalb blieb ohne Erfolg. Wie vorauszusehen,<br />

erklärte der Herzog, 23. März 1578, dass die Sache auf<br />

den Kreistag gehöre. Der letztere, im October zu Braunschweig<br />

tagend, entschied, dass es nicht in seiner Macht stehe, andere als<br />

durch die Reichsordnungen und eigenen Beschlüsse bestimmte <strong>Münzen</strong><br />

zu gestatten. Doch solle Bremen nachgelassen sein, halbe<br />

kupferne Schwären einstweilen bis zum nächsten Probationstage und<br />

allein zur Nothdurft zu schlagen, von welchem Zugeständnisse Bremen<br />

aber keinen Gebrauch gemacht zu haben scheint.<br />

Wie es in den nächsten Jahren mit den so viel angefeindeten<br />

bremischen <strong>Münzen</strong> geworden ist, wird nicht berichtet. Eine vom<br />

Rathe wahrscheinlich Anfang 1580 erlassene Münzordnung spricht<br />

jedoch nur von Thalern, Groten und Schwären (Anlage 21). Abgesehen<br />

davon, wurde diese Münzordnung auch als ein einseitiges<br />

Vorgehen von den Ständen des Kreises sehr ungnädig aufgenommen<br />

und unterm 21. Januar 1580 ein scharfes Schreiben darüber, welches<br />

die Rücknahme der Verordnung, als den Reichs- und Kreis-<br />

Abschieden zuwider, verlangte, an den Rath gerichtet.<br />

Auf den Kreistagen dieser Zeit kam hauptsächlich die anhaltende<br />

Verschlechterung der Scheidemünze und das dadurch verursachte<br />

Steigen des Reichsthalers zur Sprache. Ungeachtet der<br />

gemachten Erfahrungen herrschte nach wie vor die Meinung, dass<br />

auf dem Wege der Verordnungen der Werth der groben gegen die<br />

beständig geringer werdende kleine Münze bestimmt und dadurch<br />

der zunehmenden Zerrüttung des Münzwesens Einhalt gethan werden<br />

könne. Nach den Beschlüssen von 1581 sollte der Reichsthaler<br />

nicht mehr wie 32 Schillinge oder 24 Silbergroschen (48 Grote)<br />

gelten, während derselbe damals in Bremen bereits auf 55 Grote<br />

gestiegen war.

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