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Die Bremischen Münzen - Medievalcoinage.com

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Der erste niedersächsische Probationstag ISfiO. 17<br />

gefunden, zu einer Einigung und Besserung des Münzwesens aber<br />

wenig beigetragen, trotz schwülstiger Versicherungen guten Willens<br />

und aufrichtiger Absichten. Jeder Kreis verfolgte seine besonderen<br />

hergebrachten Wege, ohne auf das Ganze viel Rücksicht zu<br />

nehmen.<br />

Für den niedersächsischen Kreis waren die letzten Reichs-<br />

Münzordnungen wenig annehmbar, namentlich da sie die hier hauptsächlich<br />

umlaufenden Thaler nicht als Reichsmünze anerkannten.<br />

Der von dem ersten, 1560 in Braunschweig versammelten, Probationstage<br />

erlassene Abschied findet daher auch die Ausführung der<br />

Münzordnung von 1559 beschwerlich. Es würde der Handel, wenn<br />

Thaler nicht ferner gängig sein sollten, sehr leiden. <strong>Die</strong> im Kreise<br />

geltenden mancherlei Sorten machten die Einführung gleicher Münze<br />

unmöglich, eine solche Veränderung würde eine Steigerung aller<br />

Waare und des Arbeitslohns zur Folge haben. Dennoch beschloss<br />

der Tag, dass in diesem Kreise ausser den groben Sorten ferner<br />

nur die folgenden <strong>Münzen</strong> geschlagen werden dürften: Silbergroscheu,<br />

lübische Schillinge, ferner zur Nothdurft Pfennige, alle so nahe,<br />

wie möglich, der Reichsordnung gemäss; ausserdem Heller oder<br />

Scherfe, ohne Vorschrift des Gehalts, diese jedoch nur innerhalb<br />

des Bedürfnisses und nur im eigenen Gebiete, wo sie geschlagen,<br />

gültig.<br />

Schon in diesem Abschiede wird der bremer Groten und<br />

Schwären als erlaubter Münze nicht gedacht. Auf den nächsten<br />

Kreistagen muss der Umlauf dieser <strong>Münzen</strong> geradezu beanstandet<br />

sein. Erzbischof Georg Hess daher auf dem Tage zu Halberstadt<br />

Juni 1564 durch seine Abgesandten erklären: Es hätten die kleineu<br />

Münzsorten ihre sonderlichen Namen, als Groten, Halbgroten,<br />

Svvaren und dergleichen. Er habe sie uoi der Hantierenden, auch<br />

des gemeinen Mannes willen , die sich in die ausländische Münze<br />

nicht zu richten wüssten , müssen münzen lassen. Darin habe er<br />

grossen Mangel befunden, dass die armen Leute unter Zuschiebung<br />

der fremden Namen und <strong>Münzen</strong> merklich betrogen würden, sowohl<br />

in grossen und kleinen Sorten. Seine Münze sei übrigens derjenigen<br />

anderer Stände gleich und unsträflich.<br />

Seinen Bedenken gegen die Reichsmünzordnung hatte der niedersächsische<br />

Kreis inzwischen beim Kaiser durch eine Eingabe Ausdruck<br />

gegeben. <strong>Die</strong> darauf erfolgende Antwort wurde unklar befunden<br />

und zog es sich mit der Ausführung der Ordnung hin, bis<br />

1566 der Reichstag zu Augsburg die Thaler wieder als Reichsmünze<br />

zuliess.<br />

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