06.11.2013 Aufrufe

Die Bremischen Münzen - Medievalcoinage.com

Die Bremischen Münzen - Medievalcoinage.com

Die Bremischen Münzen - Medievalcoinage.com

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Verhältniss des Domcapitels zur Münze. 13<br />

nicht zählte, münzen lassen sollte. Jedoch fand diese Anordnung<br />

weder im niedersächsischen, noch in andern Kreisen strenge Befolgung.<br />

Johann Friedrich scheint sich für Vörde entschlossen zu<br />

haben. Auf dem Probationstage zu Braunschweig im September<br />

1617 ist neben Anderen auch der Münzraeister von Vörde Hans<br />

Rücke, wegen zu geringen Schrots seiner Ausprägungen, stratfällig<br />

befunden, Erzbischof Friedrich (1634—1648) hat in Vörde gemünzt<br />

Zu den Einkünften des Domkapitels gehörte seit alten Zeiten<br />

eine Abgabe von der Münze, welche am St. Wilhadi- (des Stiftpatrons)<br />

Abende zu entrichten war und daher den Namen St. Wilhadus-<br />

Pfennig trug. Der Vertrag des Erzbischofs Hildebold mit dem Rathe<br />

zu Stade 1272, behält dem bremischen Domcapitel ausdrücklich seine<br />

Einkünfte von der Münze vor. In einer Urkunde von 1306 (Br. Urk.-<br />

B. n. No. 69) wird die Abgabe mit 15 bremer Mark jährlich<br />

angeführt. 1409 verpflichtete sich der Rath, als ihm die Münze verpfändet<br />

wurde, 12 bremer Mark in jedem Jahre an das Capitel zu<br />

entrichten. Später betrug die Abgabe 21 bremer Mark, welche<br />

Summe die Verpfändungen von 1423 und 1438 (in diesem Jahre<br />

,,van der Wessele"), die Capitulationen von Johann Rode und den<br />

folgenden<br />

Erzbischöfen bedingen.<br />

Das Domcapitel hatte sich auch iu Bremen im Laufe des 14.,<br />

15. Jahrhunderts zu einer Macht den Erzbischöfen gegenüber emporgeschwungen.<br />

Wie die übrigen Stände der Diöcese, Prälaten, Ritterschaft<br />

und Städte, so bemühte sich das Capitel erfolgreich, Einfluss<br />

auf die Regierung des Erzstifts zu gewinnen. Es kam dadurch zu<br />

vielen Streitigkeiten, zumal die Erzbischöfe in ihren Einkünften<br />

arge Einbusse erlitten.<br />

In allen Dingen behält die Capitulation Johann's dem Domcapitel<br />

seine Zustimmung vor. Gleiches bestimmt betreff des<br />

Münzwesens die Capitulation des folgenden Erzbischofs Christoph<br />

von 1511 (Anlage 16), worin derselbe sich verpflichten muss, ohne<br />

Wissen und Willen des Capitels die Münze nicht zu verpfänden,<br />

auch nirgendwo ausserhalb Bremen's münzen zu lassen. Der Münzmeister<br />

soll, ehe mit dem <strong>Münzen</strong> begonnen wird, einen Reversalbrief<br />

ausstellen. Letzterer bezweckte Sicherstellung des vorgeschriebenen<br />

Münzbetriebes. Näheren Aufschluss darüber giebt der Vertrag<br />

mit dem 1512 angenommenen Münzmeister Jacob von Boporten<br />

(Anlage 17), wonach von dem geschlagenen Gelde nichts in Umlauf<br />

gesetzt werden darf, die lieben Getreuen des Erzbischofs (das<br />

Capitel) und der Rath von Bremen hätten denn zuvor eine Prüfung<br />

vorgenommen und das Geld für gut erklärt. Auf wissentlich ge-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!