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Die Bremischen Münzen - Medievalcoinage.com

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Erste Verpfändung der Münze an die Stadt. 7<br />

Rath erkenne an, dass diese vor, während und nach der Zeit des<br />

Gerhard Cornegel in Bremen gemachten graves denarii auf Befehl<br />

und im Auftrage des Raths gemacht seien; auch habe Gerhard<br />

während der Zeit, dass er der Münze vorgestanden, sich den Dank<br />

des Raths verdient, (a. a. 0., M.-Stud. III. S. 208.)<br />

Der Rath, welcher erst am 28. Juni 1369 in den Besitz der<br />

Münze kam, hatte danach lange vor Cornegel, der am 11. Januar<br />

1372 bereits entlassen war, münzen lassen und ist daraus vielleicht<br />

zu entnehmen, dass schon vor 1369 die Münze dem Rathe verpfändet<br />

war.<br />

Geldnoth nöthigte den Erzbischof, wie er selbst bekennt, zum<br />

Versätze der Münze. Auffallender Weise giebt es über diese Verpfändung<br />

von 1369 zwei Urkunden, beide am gleichen Tage ausgestellt<br />

und beide unzweifelhaft acht, aber sehr verschiedenen<br />

Inhalts. Nach der einen, in Wildeshausen am 28. Juni 1369 ausgefertigt,<br />

verpfändet Erzbischof Albert Münze und Wechselbude ^)<br />

nur für die Dauer von vier Jahren, für 125 bremer Mark, mit dem<br />

Vorbehalte des Rückkaufs zur gleichen Summe nach Ablauf der<br />

vier Jahre, wenn zwei Jahre vorher eine Kündigung geschehe.<br />

(Anlage 1.) Nach der zweiten Urkunde, aus Vörde ebenfalls unter<br />

dem 28. Juni 1369 datirt, erfolgte die Verpfändung der Münze in<br />

Bremen nebst der erzbischöflichen Wechselbude an den Rath und<br />

Gemeine auf Lebenszeit des Erzbischofs, gegen Zahlung von 250<br />

bremer Mark im Ganzen, die Nachfolger Albert's sollten das Recht<br />

des Rückkaufs, nach einjähriger Kündigung, haben. (Anlage 2.)<br />

<strong>Die</strong>se letztere Uebereinkunft wird schliesslich in Kraft geblieben<br />

sein. Vielleicht einigten sich Erzbischof und Rath nachträglich<br />

über eine Verpfändung auf Lebenszeit des ersteren. Dem<br />

Erzbischofe, dem an einer haaren Einnahme gelegen war, konnte<br />

damit gedient sein, nicht weniger dem Rathe. <strong>Die</strong> später ausgefertigte<br />

Urkunde wurde vermuthlich, um keine Weiterungen zu<br />

veranlassen, zurückdatirt. 1387 stellte die Stadt einen Münzmeister<br />

an und es lässt sich schon aus dieser Thatsache folgern, dass sie<br />

die Münze auf Lebenszeit des Erzbischofs übernahm.<br />

Lange gehegte Wünsche gingen sicherlich durch diese Verpfändung<br />

der Erfüllung entgegen. Nicht allein hatte die Stadt<br />

nunmehr für muthmasslich geraume Zeit das alleinige Recht der<br />

') Zum Wechseln des nicht gestatteten fremden Geldes, auch wohl eigener<br />

herabgesetzter Pfennige, welche vortheilhafte Geschäfte die Münzherren für sich<br />

in Anspruch nahmen.

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