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Die Bremischen Münzen - Medievalcoinage.com

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Das<br />

Mlinzreclit,<br />

Verliaiidluiigeii mit Kreistagen und Ständen.<br />

Das Münzrecht ist in alten Zeiten ausschliesslich ein landesherrliches<br />

Hoheitsrecht gewesen. <strong>Die</strong> römischen Kaiser übten dasselbe<br />

allein aus. Auch unter den ersten fränkischen Königen hatte<br />

Niemand ausser der Krone die Berechtigung zu münzen. Es brachte<br />

für das deutsche Münzwesen die verderblichsten Folgen mit sich,<br />

dass von diesem Grundsatze die späteren Herrscher abwichen.<br />

Schon im 9. Jahrhundert wurde das Münzrecht an einzelne Grosse<br />

des Reichs vergeben, in den nächsten Jahrhunderten folgten zahlreiche<br />

Verleihungen. Namentlich waren es die geistlichen Fürsten,<br />

welche, eifrig bestrebt ihrer aufsteigenden Macht auch die Zeichen<br />

weltlicher Würde hinzuzufügen, das Münzrecht von den Königen begehrten<br />

und auch erlangten.<br />

<strong>Die</strong> erste urkundliche Nachricht von einer Münzstätte in Bremen<br />

giebt ein Diplom König Arnulfs vom 9. Juni 888, worin der<br />

König dem hamburg-bremischeu Erzbischofe Rembert unter Anderem<br />

das Münz- und Marktrecht für Bremen verleiht, in derselben Weise,<br />

wie die Erzbischöfe diese Rechte schon vordem in Hamburg besessen<br />

hatten: Super haec etiam percussuram nunftrum et negotiandi<br />

usum in eodem loco Brema nuncupato fieri permittimus,<br />

sicut dudum ecclesie ejusdem rectoribus in Hamapurg concessum<br />

fuisse, sed propter infestationem paganorum nunc inibi esse non<br />

posse <strong>com</strong>perimus (Br. Urk.-B. I. No. 7). „Ueberdies gestatten wir,<br />

dass die Ausprägung von <strong>Münzen</strong> und Handelsbetrieb in dem genannten<br />

Orte Bremen stattfinde, wie es, nach den uns gewordenen<br />

Mittheilungen, lange Zeit den Leitern derselben Kirche in Hamburg<br />

zugestanden hat, wo es aber jetzt wegen der Angriffe der Heiden<br />

nicht<br />

ausgeübt werden kann."<br />

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