Download zu diesem Dokument (PDF) - Hansestadt LÜBECK
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Das Recht <strong>zu</strong>r Kündigung der Verträge aus wichtigem Grund, beispielsweise bei Verstoß<br />
gegen die zweckgebundene Mittelverwendung oder die nicht vereinbarte Einstellung von<br />
Aufgaben oder Teilaufgaben, bleibe unberührt. Die Vertragsinhalte seien mit dem Bereich<br />
Recht der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck abgestimmt worden.<br />
Frau Duske fragt nach, weshalb diese Information nicht in Form eines Berichtes dem Umweltausschuss<br />
entgegengebracht worden sei. Herr Möller antwortet, dass er die mündliche<br />
Mitteilung für angebracht gehalten habe. Ein offizieller Bericht sei an gewisse Regularien<br />
gebunden, welche den Aufwand unnötig erhöht hätten.<br />
Herr Müller fragt nach, ob die kompletten Verträge <strong>zu</strong>r Einsichtnahme den Fraktionen <strong>zu</strong>gesandt<br />
bzw. <strong>zu</strong>gänglich gemacht werden können. Herr Möller erwidert, dass er diese Frage<br />
über den Bereich Recht klären lasse. 2<br />
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />
4.2.3 Gewässerverunreinigung im Regenrückhaltebecken „An den Schießständen“<br />
Herr Möller gibt bekannt, dass am Morgen des 28.02.2012 im Rahmen einer routinemäßigen<br />
Kontrollfahrt des Kanalnetzbetriebes eine weiße Verfärbung im Regenrückhaltebecken<br />
(RRB) „An den Schießständen“ festgestellt worden sei. Das naturnah ausgebaute RRB sei<br />
Teil eines Gewässers und befinde sich in der Zuständigkeit des Bereiches Lübeck Port<br />
Authority (LPA). Über eine Verwaltungsvereinbarung sei den EBL die Nut<strong>zu</strong>ng und Unterhaltung<br />
des RRB übertragen worden. Dem ersten Anschein nach handle es sich bei der Verschmut<strong>zu</strong>ng<br />
um helle (weiße) Pigmente, die sich im Wasserkörper suspendiert verteilt hatten<br />
sowie um eine Leichtflüssigkeitsschicht im Bereich der im Becken vorhandenen Schwimmstoffsperre.<br />
Diese Leichtflüssigkeit weise ebenfalls weiße Färbung sowie einen deutlich<br />
wahrnehmbaren aromatischen Geruch auf, der an Lösungsmittel erinnere. Nachdem <strong>zu</strong>nächst<br />
Proben aus dem RRB <strong>zu</strong>r späteren Analytik entnommen worden seien, wurden Ermittlungen<br />
<strong>zu</strong>r Lokalisierung der Verschmut<strong>zu</strong>ngsquelle aufgenommen. Die weißliche Verfärbung<br />
könne bis <strong>zu</strong>m Wendehammer des Torfmoosweges festgestellt werden, hier verliere<br />
sich die Spur. Oberhalb dieses Bereiches zeigen sich weder Verfärbungen des Wassers,<br />
noch Rückstände im Kanal. Im gesamten Ein<strong>zu</strong>gsgebiet (EZG) seien die Straßen und<br />
Grundstücke daraufhin betrachtet worden, ob irgendwelche Hinweise auf unerlaubte Einleitungen<br />
vorliegen. Dies sei nicht der Fall. Die folgenden Maßnahmen seien durchgeführt worden:<br />
• Absaugen der Schwimmschicht und der Leichtflüssigkeit innerhalb der Sperre<br />
(Firma Possehl)<br />
• Legen mehrerer Ölsperren im Ablaufgraben des RRB (Firma Possehl)<br />
• Reinigung der Kanalabschnitte unterhalb des Torfmoosweges (EBL)<br />
Am Morgen des 29.02. sei das RRB sowie das EZG erneut in Augenschein genommen worden,<br />
um eventuelle neuerliche Verschmut<strong>zu</strong>ngen fest<strong>zu</strong>stellen. Dies sei nicht der Fall gewesen.<br />
Bei den entnommenen Proben sei festgestellt worden, dass es sich um Verunreinigungen<br />
mit aliphatischen, leicht flüchtigen, aromatischen Kohlenwasserstoffen sowie Mineralölkohlenwasserstoffen<br />
handle, hieraus sei auf eine Mischung aus Lösungsmitteln, Ölen, ggf.<br />
Farbresten <strong>zu</strong> schließen. Daraufhin sei der Analyseauftrag der entnommenen Proben auf die<br />
quantitative Bestimmung der Parameter BTXE (Aromaten) und KW-Index (Kohlenwasserstoffe)<br />
erweitert worden. Am 01.03. sei festgelegt worden, das getrübte und leicht belastete<br />
Wasser aus dem RRB in die Schmutzwasserkanalisation <strong>zu</strong> übernehmen, um das folgende<br />
Gewässersystem weitgehend vor Belastungen <strong>zu</strong> schützen.<br />
2 Den Fraktionen wird jeweils ein Exemplar der Verträge <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt. Der Bereich Recht hat keine<br />
Bedenken geäußert.