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8<br />

Das Recht <strong>zu</strong>r Kündigung der Verträge aus wichtigem Grund, beispielsweise bei Verstoß<br />

gegen die zweckgebundene Mittelverwendung oder die nicht vereinbarte Einstellung von<br />

Aufgaben oder Teilaufgaben, bleibe unberührt. Die Vertragsinhalte seien mit dem Bereich<br />

Recht der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck abgestimmt worden.<br />

Frau Duske fragt nach, weshalb diese Information nicht in Form eines Berichtes dem Umweltausschuss<br />

entgegengebracht worden sei. Herr Möller antwortet, dass er die mündliche<br />

Mitteilung für angebracht gehalten habe. Ein offizieller Bericht sei an gewisse Regularien<br />

gebunden, welche den Aufwand unnötig erhöht hätten.<br />

Herr Müller fragt nach, ob die kompletten Verträge <strong>zu</strong>r Einsichtnahme den Fraktionen <strong>zu</strong>gesandt<br />

bzw. <strong>zu</strong>gänglich gemacht werden können. Herr Möller erwidert, dass er diese Frage<br />

über den Bereich Recht klären lasse. 2<br />

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />

4.2.3 Gewässerverunreinigung im Regenrückhaltebecken „An den Schießständen“<br />

Herr Möller gibt bekannt, dass am Morgen des 28.02.2012 im Rahmen einer routinemäßigen<br />

Kontrollfahrt des Kanalnetzbetriebes eine weiße Verfärbung im Regenrückhaltebecken<br />

(RRB) „An den Schießständen“ festgestellt worden sei. Das naturnah ausgebaute RRB sei<br />

Teil eines Gewässers und befinde sich in der Zuständigkeit des Bereiches Lübeck Port<br />

Authority (LPA). Über eine Verwaltungsvereinbarung sei den EBL die Nut<strong>zu</strong>ng und Unterhaltung<br />

des RRB übertragen worden. Dem ersten Anschein nach handle es sich bei der Verschmut<strong>zu</strong>ng<br />

um helle (weiße) Pigmente, die sich im Wasserkörper suspendiert verteilt hatten<br />

sowie um eine Leichtflüssigkeitsschicht im Bereich der im Becken vorhandenen Schwimmstoffsperre.<br />

Diese Leichtflüssigkeit weise ebenfalls weiße Färbung sowie einen deutlich<br />

wahrnehmbaren aromatischen Geruch auf, der an Lösungsmittel erinnere. Nachdem <strong>zu</strong>nächst<br />

Proben aus dem RRB <strong>zu</strong>r späteren Analytik entnommen worden seien, wurden Ermittlungen<br />

<strong>zu</strong>r Lokalisierung der Verschmut<strong>zu</strong>ngsquelle aufgenommen. Die weißliche Verfärbung<br />

könne bis <strong>zu</strong>m Wendehammer des Torfmoosweges festgestellt werden, hier verliere<br />

sich die Spur. Oberhalb dieses Bereiches zeigen sich weder Verfärbungen des Wassers,<br />

noch Rückstände im Kanal. Im gesamten Ein<strong>zu</strong>gsgebiet (EZG) seien die Straßen und<br />

Grundstücke daraufhin betrachtet worden, ob irgendwelche Hinweise auf unerlaubte Einleitungen<br />

vorliegen. Dies sei nicht der Fall. Die folgenden Maßnahmen seien durchgeführt worden:<br />

• Absaugen der Schwimmschicht und der Leichtflüssigkeit innerhalb der Sperre<br />

(Firma Possehl)<br />

• Legen mehrerer Ölsperren im Ablaufgraben des RRB (Firma Possehl)<br />

• Reinigung der Kanalabschnitte unterhalb des Torfmoosweges (EBL)<br />

Am Morgen des 29.02. sei das RRB sowie das EZG erneut in Augenschein genommen worden,<br />

um eventuelle neuerliche Verschmut<strong>zu</strong>ngen fest<strong>zu</strong>stellen. Dies sei nicht der Fall gewesen.<br />

Bei den entnommenen Proben sei festgestellt worden, dass es sich um Verunreinigungen<br />

mit aliphatischen, leicht flüchtigen, aromatischen Kohlenwasserstoffen sowie Mineralölkohlenwasserstoffen<br />

handle, hieraus sei auf eine Mischung aus Lösungsmitteln, Ölen, ggf.<br />

Farbresten <strong>zu</strong> schließen. Daraufhin sei der Analyseauftrag der entnommenen Proben auf die<br />

quantitative Bestimmung der Parameter BTXE (Aromaten) und KW-Index (Kohlenwasserstoffe)<br />

erweitert worden. Am 01.03. sei festgelegt worden, das getrübte und leicht belastete<br />

Wasser aus dem RRB in die Schmutzwasserkanalisation <strong>zu</strong> übernehmen, um das folgende<br />

Gewässersystem weitgehend vor Belastungen <strong>zu</strong> schützen.<br />

2 Den Fraktionen wird jeweils ein Exemplar der Verträge <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt. Der Bereich Recht hat keine<br />

Bedenken geäußert.

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