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Niederschrift (öffentlicher Teil)<br />
Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 23.03.2012<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
über die Sit<strong>zu</strong>ng des Umweltausschusses der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
am Dienstag, den 20.03.2012<br />
Nr. 30 Wahlperiode 2008/2013<br />
Beginn der Sit<strong>zu</strong>ng: 16:00 Uhr<br />
Ende der Sit<strong>zu</strong>ng: 19:00 Uhr<br />
Vorsitzender des<br />
Umweltausschusses: Herr Schubert Bündnis 90/Die Grünen<br />
anwesende<br />
Ausschussmitglieder: Frau Lange SPD<br />
Frau Siebdrat SPD<br />
Herr Stolz SPD<br />
Herr Hamdorf SPD<br />
Herr Klein SPD<br />
Frau Salenz SPD<br />
Herr Dr. Eymer CDU<br />
Herr Lötsch CDU<br />
Herr Röttger CDU<br />
Herr Droßard CDU<br />
Herr Reinhardt Die Linke<br />
Herr Wegner BfL<br />
Frau Duske Bündnis 90/Die Grünen<br />
Herr Müller FDP<br />
Herr Voigt FUL (beratendes Mitglied) bis ca. 18:00 Uhr<br />
abwesende<br />
Ausschussmitglieder: Frau Scheel SPD vertr. durch Frau Lange<br />
Herr Bruns SPD vertr. durch Herrn Hamdorf<br />
Herr Hinrichs CDU vertr. durch Herrn Lötsch<br />
Frau Lietzke vertr. durch Herrn Droßard<br />
Frau Mentz Bündnis 90/Die Grünen vertr. durch Frau Duske<br />
Seniorenbeirat: Herr Macziey<br />
Naturschutzbeirat: Herr Clement<br />
Senator: Herr Senator Möller<br />
Vertreterinnen und Vertreter<br />
der Bereiche: Frau Dr. Koop Fachbereichscontrolling<br />
Herr Zeckel Naturschutz<br />
Herr Schäfer Umweltschutz<br />
Herr Sturm Stadtwald<br />
Herr Clasen Personalrat Stadtwald<br />
Herr Rogge Lübeck Port Authority<br />
Protokollführer: Herr Schneider Fachbereichsdienste<br />
Öffentlichkeit:<br />
mehrere Personen der Öffentlichkeit
2<br />
Tagesordnung für die Sit<strong>zu</strong>ng des Umweltausschusses<br />
am 20.03.2012<br />
(Nr. 30 Wahlperiode 2008/2013)<br />
I. Öffentlicher Teil der Sit<strong>zu</strong>ng<br />
Beratungsergebnis<br />
Kenntnis Empfehlung Vertagt<br />
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit X<br />
2. Feststellung der Tagesordnung X<br />
3. Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über<br />
die Sit<strong>zu</strong>ng des Ausschusses vom 21.02.2012<br />
Anlage<br />
X<br />
4. Mitteilungen<br />
4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden<br />
Es liegt nichts vor.<br />
4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung<br />
4.2.1 Jakobskreuzkraut X<br />
4.2.2 Zielvereinbarungen bei Verträgen mit Landwege e.V. /<br />
Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V.<br />
4.2.3 Gewässerverunreinigung im<br />
Regenrückhaltebecken „An den Schießständen“<br />
4.2.4 Stadtwald Lübeck<br />
„Rückblick und Vorschau“<br />
X<br />
X<br />
X<br />
4.2.5 Asbesttransporte X<br />
4.3 Beantwortung von Anfragen<br />
Es liegt nichts vor.<br />
4.4 Überweisungen aus der Bürgerschaft<br />
Es liegt nichts vor.<br />
5. Anträge<br />
Es liegt nichts vor.<br />
6. Vorlagen<br />
Es liegt nichts vor.
3<br />
7. Berichte und Antworten<br />
7.1 Folgen einer festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) für die<br />
<strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />
7.2 Einsatz von Flüssiggas (LNG) für den Schiffsverkehr<br />
in Lübecker Häfen<br />
7.3 Stadtverordnung über die einstweilige Sicherstellung<br />
des geschützten Landschaftsbestandteils<br />
"Kiefern im Wochenendhausgebiet Priwall"<br />
8. Neue Anfragen und Verschiedenes<br />
Anlage<br />
Anlage<br />
Anlage<br />
X<br />
X<br />
X<br />
8.1 Anfrage Herr Lötsch X<br />
8.2 Verschiedenes Frau Duske / Frau Lange X<br />
II. Nichtöffentlicher Teil der Sit<strong>zu</strong>ng<br />
9. Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil)<br />
über die Sit<strong>zu</strong>ng des Ausschusses vom 21.02.2012 Anlage X<br />
10. Mitteilungen<br />
Es liegt nichts vor.<br />
11. Berichte und Antworten<br />
Es liegt nichts vor.<br />
12. Vorlagen<br />
Es liegt nichts vor.<br />
13. Neue Anfragen und Verschiedenes<br />
13.1 Anfrage Frau Duske X<br />
III. Öffentlicher Teil der Sit<strong>zu</strong>ng<br />
14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
4<br />
I. Öffentlicher Teil der Sit<strong>zu</strong>ng<br />
Der Vorsitzende eröffnet die Sit<strong>zu</strong>ng des Umweltausschusses, begrüßt die Ausschussmitglieder<br />
und die Vertreter der Bereiche.<br />
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
Herr Schubert stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.<br />
TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung<br />
Herr Schubert beantragt, die TOP 7.1 und 7.2 aus Rücksicht auf den Vertreter des Bereichs<br />
<strong>zu</strong> Beginn der Sit<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> behandeln.<br />
Der Ausschuss stellt die geänderte Tagesordnung bei 15-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-<br />
Stimmenthaltungen einstimmig fest.<br />
7.1 Folgen einer festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) für die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck auch<br />
unter dem Aspekt Angebotsausweitung Landstromversorgung und Auswirkung<br />
der Reduzierung des <strong>zu</strong>lässigen Schwefelgehaltes des Schifftreibstoffs<br />
Herr Rogge stellt den Bericht vor.<br />
Frau Duske bedankt sich für den informativen Bericht und merkt an, dass bei den Reedern<br />
eher die wirtschaftliche Logik anstatt die ökologische Notwendigkeit treibendes Argument<br />
sei. Des Weiteren sei die erforderliche Infrastruktur nicht vorhanden und müsse erst geschaffen<br />
werden. Dies gestalte sich als schwierig, da der Lübecker Hafen nach der Finanzkrise<br />
wirtschaftlich nicht so gut dastehe wie andere Häfen. Herr Rogge erwidert, dass man das<br />
Thema Flüssiggasterminal vorantreibe und die entsprechende Infrastruktur vorhalten werde.<br />
Zur Landstromversorgung könne nur wenig gesagt werden, da hier die Stadtwerke <strong>zu</strong>ständig<br />
seien. Als Lübeck Port Authority (LPA) würde auch hier die notwendige Infrastruktur vorgehalten,<br />
falls die Stadtwerke Landstrom anlegen wollen.<br />
Herr Schubert fragt nach, ob sich die Kosten für einen Landstromanschluss auf 200.000<br />
EUR beliefen. Herr Rogge merkt an, dass er die Frage nicht beantworten könne. Persönlich<br />
halte er den Wert für <strong>zu</strong> niedrig angesetzt.<br />
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />
7.2 Einsatz von Flüssiggas (LNG) für den Schiffsverkehr in Lübecker Häfen<br />
Herr Rogge stellt den Bericht vor.<br />
Laut Frau Duske verharre Lübeck und lasse die <strong>zu</strong>künftige Entwicklung an sich vorbeiziehen.<br />
Als Reeder tendiere man <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng von Schweröl / Diesel da es billiger sei. Sich nur auf<br />
die Bedürfnisse der Reeder <strong>zu</strong> beziehen sei nicht richtig. Herr Rogge entgegnet, dass momentan<br />
geprüft werde, was spezifisch für Lübeck umsetzbar sei. Man habe jetzt noch 4 Jahre<br />
um Etwas auf die Beine <strong>zu</strong> stellen. Es sei eine Zukunftsoption, erst werde geplant und<br />
dann gehandelt.<br />
Herr Müller möchte wissen, welche Infrastruktur (Tanklager, Tankwagen oder Leitungsnetz)<br />
vorgesehen sei. Herr Rogge antwortet, dass mit den Stadtwerken Lübeck ein guter Partner<br />
gefunden worden sei. Erst werde eine Versorgung durch Tankwagen später durch Tanklager<br />
vor Ort angestrebt. Eventuell im Rahmen einer Master Thesis im Herbst dieses Jahres solle<br />
eine individuelle Lösung für die Lübecker Häfen erarbeitet werden.
5<br />
Die abschließende Frage von Herrn Reinhardt, ob ältere Schiffe im Rahmen einer Sonderregelung,<br />
ähnlich einer Oldtimerregelung, weiterhin konventionelle Treibstoffe nutzen können,<br />
bleibt unbeantwortet.<br />
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />
TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sit<strong>zu</strong>ng des Umweltausschusses<br />
vom 21.02.2012<br />
Frau Duske bemängelt im Nachhinein die Mitteilung <strong>zu</strong>m TOP 4.2.4 – Baufeld Ikea / Baufeld<br />
Hansemuseum. Diese hätte in Be<strong>zu</strong>g auf die Entsorgung und der Kontrolle des Arbeitsschutzes<br />
(Baufeld Hansemuseum) detaillierter erfolgen müssen. Eventuell könne dies als<br />
Nachtrag der Niederschrift beigefügt werden.<br />
Der Ausschuss stellt die Niederschrift bei 15-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen<br />
einstimmig fest.<br />
Nachrichtlich gibt die Protokollführung folgendes bekannt:<br />
„Nach Überprüfung des TOP 4.2.4 der vorgenannten Niederschrift durch den vortragenden<br />
Sachbearbeiter Herrn Schäfer und der Protokollführung Herrn Schneider wird festgestellt,<br />
dass alle abgefragten Informationen umfassend beantwortet und protokolliert wurden.“<br />
TOP 4 – Mitteilungen<br />
4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden<br />
Es liegt nichts vor.<br />
4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung<br />
4.2.1 Jakobskreuzkraut<br />
Herr Zeckel berichtet, dass das Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea), auch Jakobs-<br />
Greiskraut genannt, eine heimische Pflanze aus der Familie der Korbblütler sei und giftige<br />
Bestandteile enthalte. Es komme mehr oder weniger in ganz Schleswig-Holstein, bevor<strong>zu</strong>gt<br />
an sonnigen, trockenen Standorten mit sandigen bis lehmigen Böden vor. Einmal Fuß gefasst,<br />
verbreite es sich schnell. Häufig sei es an Straßenrändern, Bahndämmen, Böschungen<br />
und Kiesgruben <strong>zu</strong> finden. Es keime schnell auf Roh- oder gestörten Böden, z.B. auf<br />
Abgrabungsflächen oder in Baugebieten. In der Landwirtschaft komme es überwiegend auf<br />
Extensivgrünland, Grünland- oder Ackerbrachen vor. In den letzten Jahren habe es sich augenscheinlich<br />
in Lübeck ausgebreitet, vornehmlich im Stadtsüden über die Bahnlinie, die<br />
Baustellen der A 20, B 207 neu, neue Baugebiete wie Bornkamp, Hochschulstadtteil, Gewerbegebiet<br />
Genin-Süd, aber auch über früher noch zahlreicher existierende Stilllegungsflächen;<br />
vermutlich begünstigt auch durch den Klimawandel. Systematische Erfassungen <strong>zu</strong>r<br />
Verbreitung in Lübeck gebe es nicht.<br />
Es seien mehr als 170 Insektenarten bekannt, die am Jakobs-Kreuzkraut leben. Die Pflanze<br />
trage als Nektar-, Pollen- oder Futterpflanze <strong>zu</strong>r Bereicherung der Artenvielfalt bei. Auffällig<br />
sei der Jakobsbär oder Blutbär, ein Nachtfalter, dessen Raupe in Massen an der Pflanze<br />
lebe, die Blätter fresse und damit auch <strong>zu</strong>r Eindämmung der Verbreitung beitrage.<br />
Für den Menschen sei das Jakobs-Kreuzkraut über die Aufnahme in der Nahrungskette aller<br />
Wahrscheinlichkeit nach unbedeutend. 1 Bei empfindlichen Menschen könne der direkte Kontakt<br />
mit Jakobs-Kreuzkraut Hautrei<strong>zu</strong>ngen hervorrufen; i.d.R. jedoch nicht.<br />
1 http://www.schleswig-holstein.de/LLUR/DE/Startseite/<strong>PDF</strong>/Jakobskreuzkraut__blob=publicationFile.pdf
6<br />
Für Nutztiere sei die Pflanze bei Aufnahme größerer Mengen giftig, insbesondere für Pferde<br />
und Rinder. Ursache hierfür sei der Gehalt an Pyrrolizidinalkaloiden in der Pflanze. Über<br />
Grünfutter, Heu oder Silage aufgenommen, seien die Abbauprodukte dieser Inhaltstoffe in<br />
Abhängigkeit von der aufgenommenen Menge speziell für Pferde und Rinder giftig. Ältere<br />
Pflanzen haben hohe Bitterstoffkonzentrationen, so dass die Tiere das Fressen vermeiden.<br />
Junge Pflanzen im Rosettenstadium würden dagegen eher gefressen. Die Bitterstoffe gehen<br />
nach einer Mahd und der Eigengeruch des Jakobs-Kreuzkrauts verliere sich im Heu, die Giftigkeit<br />
bleibe aber unverändert erhalten. Bei größeren Mengen treten Schäden an der Leber<br />
auf, am stärksten bei Pferden, gefolgt von Rindern. Schafen und Ziegen reagieren weniger<br />
empfindlich. Die Behandlung bei einer Leberschädigung sei so gut wie aussichtslos.<br />
Aus Schleswig-Holstein (S-H) lägen bisher keine gesicherten Belege für entsprechende Fälle<br />
vor. Es sei allerdings auch nur schwer möglich, einen Zusammenhang zwischen der Pflanzenaufnahme<br />
und den unter Umständen erst sehr viel später auftretenden Krankheitssymptomen<br />
her<strong>zu</strong>stellen. 1<br />
In Deutschland gebe es weder eine Melde- noch eine Bekämpfungspflicht. Eine generelle<br />
Bekämpfung des Jakobs-Kreuzkraut sei einerseits aussichtslos, da vom Aufwand her nicht<br />
machbar, andererseits aber auch nicht erwünscht, da es sich um eine heimische Pflanze<br />
handle, die ihren berechtigten Wert im ökologischen Gefüge habe. Auf landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen, Pferdeweiden oder extensiv gepflegten Naturschutzflächen könne Jakobs-Kreuzkraut<br />
bei Massenausbreitung <strong>zu</strong>r Problempflanze werden, wenn eine Aufnahme<br />
durch Weidetiere direkt oder über das Heu <strong>zu</strong> befürchten sei.<br />
Die folgenden Maßnahmen <strong>zu</strong>r Bekämpfung seien möglich:<br />
1. „Vermeidung eine Ansiedlung durch gute Narbenpflege bei Grünland (Vermeidung<br />
von Trittschäden, Schleppen, Walzen, Anpassung der Düngung <strong>zu</strong>r Stärkung des<br />
Graswuchses als Konkurrenz <strong>zu</strong>m Jakobs-Kreuzkraut, Nachsaat, Nachmahd im<br />
Herbst)<br />
2. Vermeidung einer Ausbreitung bei beginnender Ansiedlung durch Herausreißen der<br />
Einzelpflanzen.<br />
3. Änderung der Tierhaltung auf der Fläche dahingehend, dass sie im Herdenverband<br />
laufen (z.B. Mutterkuhhaltung) bei starkem Befall auf Grünland als Notmaßnahme:<br />
Umbruch und mehrjährige Ackerphase (bei Dauergrünland ggfs. Genehmigung einholen)<br />
4. chemisch durch Herbizidanwendung: nur auf konventionell bewirtschafteten landwirtschaftlichen<br />
Flächen, nicht auf Flächen mit Naturschutzauflagen <strong>zu</strong>lässig. Ist aber<br />
nicht nachhaltig, muss wiederholt werden; auf Grünland muss nachgesät werden,<br />
um die durch die Sprit<strong>zu</strong>ng entstandenen Lücken <strong>zu</strong> schließen<br />
5. mechanisch: Mahd oder Mulchung kurz vor der Blüte; nicht nachhaltig wirksam, da<br />
Pflanze i.d.R. in Rosette überlebt und schnell Nachtriebe bildet; auf Weiden darf das<br />
Mähgut nicht liegen bleiben.<br />
Alle gemähten oder herausgerissenen Pflanzen müssen von der Fläche entfernt und vernichtet<br />
werden. Am besten in den Restabfall geben oder verbrennen; nicht kompostieren oder<br />
einstreuen und als Mist verarbeiten, da die Samen hierbei weiterleben und sich beim Ausbringen<br />
wieder verbreiten können. Größere Mengen sollten in eine zertifizierte Bioabfallbehandlungsanlage<br />
gebracht werden, wobei aber auf den Zweck hingewiesen werden muss.“<br />
Sehr empfehlenswert sei die Broschüre „Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut<br />
Meiden – Dulden – Bekämpfen“. 1<br />
Herr Röttger widerspricht vehement, dass die Pflanze in der Vergangenheit im Süden von<br />
Lübeck weit verbreitet gewesen sei. Das Jakobs-Kreuzkraut habe es dort nicht gegeben.<br />
1 http://www.schleswig-holstein.de/LLUR/DE/Startseite/<strong>PDF</strong>/Jakobskreuzkraut__blob=publicationFile.pdf
7<br />
Die Ausbreitung der Pflanze sei in <strong>diesem</strong> Gebiet erst seit der Schaffung von Ausgleichsflächen<br />
im Zuge der A 20 und der Extensivierung von Nutzflächen vorangeschritten. Herr Zeckel<br />
relativiert, dass mit der Verbreitung ganz S-H gemeint sei. Das Jakobs-Kreuzkraut sei<br />
keine seltene Pflanze, eine vermehrte Ausbreitung sei aber fest<strong>zu</strong>stellen. Bei den von Herrn<br />
Röttger angeführten Gründen der Ausbreitung könne er <strong>zu</strong>stimmen.<br />
Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Frau Dowideit als sachkundige Bürgerin,<br />
welches der Ausschuss einstimmig beschließt.<br />
Frau Dowideit macht auf die Gefahren des „Schmalblättrigen Greiskraut“ aufmerksam. Dessen<br />
Ausbreitung schreite stärker voran, als die des Jakobs-Kreuzkrauts. Diese Pflanze sei<br />
ebenfalls giftig. Imker weisen darauf hin, dass Giftstoffe über die Pollen in den Honig und<br />
damit in den Nahrungskreislauf gelangen könnten.<br />
Bei der Nachfrage der Herren Hamdorf und Müller bezüglich einer umweltfreundlichen Beseitigung<br />
bzw. dem Verhalten bei extensiven Flächen verweist Herr Zeckel auf die Broschüre<br />
„Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut Meiden – Dulden – Bekämpfen“. Dort gebe es die verschiedensten<br />
Handlungsempfehlungen. Im Ergebnis sei eine Anwendung der vorher erwähnten<br />
Maßnahmen <strong>zu</strong>r Bekämpfung ratsam.<br />
Abschließend erwähnt Herr Macziey einen Bericht übers Jakobs-Kreuzkraut im Regionalprogramm.<br />
Laut dem Bericht sei eine Entsorgung durch Verbrennung die sicherste Methode der<br />
Vernichtung aller Pflanzenteile.<br />
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />
4.2.2 Zielvereinbarungen bei Verträgen mit Landwege e.V. / Landschaftspflegeverein<br />
Dummersdorfer Ufer e.V.<br />
Herr Möller teilt mit, dass auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft der <strong>Hansestadt</strong><br />
Lübeck vom 31.03.2011 (TOP 4.18; Drs.-Nr. 84) mit den vorgenannten Vereinen der Bereich<br />
Naturschutz öffentlich-rechtliche Verträge über die Durchführung von umwelt-pädagogischen<br />
Veranstaltung und die Förderung dieser Arbeit durch jährliche städtische Zuwendungen verhandelt<br />
und abgeschlossen habe. Die Laufzeit der Verträge sei gemäß Bürgerschaftsbeschluss<br />
auf einen Zeitraum von fünf Jahren (01.01.2011 – 31.12.2015) befristet. Der jährliche<br />
Zuwendungsbetrag betrage 41.350,- EUR. Die Zielvereinbarungen seien in der Anlage <strong>zu</strong><br />
den Verträgen enthalten. Dort werde vereinbart, wie viele Veranstaltungen und unterschiedliche<br />
Angebote und Kooperationen jährlich von den Vereinen an<strong>zu</strong>bieten sind.<br />
Die Auszahlung der Förderbeträge erfolge vierteljährlich, um bei eventuellen Vertragsbrüchen<br />
zeitnah reagieren <strong>zu</strong> können und um so die inhaltlichen und auch finanziellen Interessen<br />
der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck an der Förderung der vereinbarten Ziele <strong>zu</strong> wahren. Es bestehe<br />
insoweit ein Zurückbehaltungsrecht. Eventuelle Änderungen der Art und des Umfanges der<br />
vereinbarten Leistungen seien vertraglich mit der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck <strong>zu</strong> vereinbaren. Werden<br />
einzelne Aufgaben nicht mehr wahrgenommen, so führe dies <strong>zu</strong> einem Wegfall der anteiligen<br />
Förder<strong>zu</strong>sage, soweit nicht <strong>zu</strong>vor vertraglich eine alternative Ziervereinbarung getroffen<br />
worden sei.<br />
Die Vereine haben der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck jährlich einen schriftlichen Bericht über die Aufgabenwahrnehmung<br />
vor<strong>zu</strong>legen, aus dem die Inhalte und der Umfang der Aufgabenwahrnehmung<br />
während des Berichtszeitraumes erkennbar seien. Der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck stehe<br />
daneben ein weitgehendes Prüf- und Informationsrecht hinsichtlich der Verwendung der Zuwendungsbeträge<br />
<strong>zu</strong>. Werde festgestellt, dass Mittel zweckwidrig verwendet wurden, führe<br />
dies <strong>zu</strong> einer sofort fälligen Rückzahlungsverpflichtung.
8<br />
Das Recht <strong>zu</strong>r Kündigung der Verträge aus wichtigem Grund, beispielsweise bei Verstoß<br />
gegen die zweckgebundene Mittelverwendung oder die nicht vereinbarte Einstellung von<br />
Aufgaben oder Teilaufgaben, bleibe unberührt. Die Vertragsinhalte seien mit dem Bereich<br />
Recht der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck abgestimmt worden.<br />
Frau Duske fragt nach, weshalb diese Information nicht in Form eines Berichtes dem Umweltausschuss<br />
entgegengebracht worden sei. Herr Möller antwortet, dass er die mündliche<br />
Mitteilung für angebracht gehalten habe. Ein offizieller Bericht sei an gewisse Regularien<br />
gebunden, welche den Aufwand unnötig erhöht hätten.<br />
Herr Müller fragt nach, ob die kompletten Verträge <strong>zu</strong>r Einsichtnahme den Fraktionen <strong>zu</strong>gesandt<br />
bzw. <strong>zu</strong>gänglich gemacht werden können. Herr Möller erwidert, dass er diese Frage<br />
über den Bereich Recht klären lasse. 2<br />
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />
4.2.3 Gewässerverunreinigung im Regenrückhaltebecken „An den Schießständen“<br />
Herr Möller gibt bekannt, dass am Morgen des 28.02.2012 im Rahmen einer routinemäßigen<br />
Kontrollfahrt des Kanalnetzbetriebes eine weiße Verfärbung im Regenrückhaltebecken<br />
(RRB) „An den Schießständen“ festgestellt worden sei. Das naturnah ausgebaute RRB sei<br />
Teil eines Gewässers und befinde sich in der Zuständigkeit des Bereiches Lübeck Port<br />
Authority (LPA). Über eine Verwaltungsvereinbarung sei den EBL die Nut<strong>zu</strong>ng und Unterhaltung<br />
des RRB übertragen worden. Dem ersten Anschein nach handle es sich bei der Verschmut<strong>zu</strong>ng<br />
um helle (weiße) Pigmente, die sich im Wasserkörper suspendiert verteilt hatten<br />
sowie um eine Leichtflüssigkeitsschicht im Bereich der im Becken vorhandenen Schwimmstoffsperre.<br />
Diese Leichtflüssigkeit weise ebenfalls weiße Färbung sowie einen deutlich<br />
wahrnehmbaren aromatischen Geruch auf, der an Lösungsmittel erinnere. Nachdem <strong>zu</strong>nächst<br />
Proben aus dem RRB <strong>zu</strong>r späteren Analytik entnommen worden seien, wurden Ermittlungen<br />
<strong>zu</strong>r Lokalisierung der Verschmut<strong>zu</strong>ngsquelle aufgenommen. Die weißliche Verfärbung<br />
könne bis <strong>zu</strong>m Wendehammer des Torfmoosweges festgestellt werden, hier verliere<br />
sich die Spur. Oberhalb dieses Bereiches zeigen sich weder Verfärbungen des Wassers,<br />
noch Rückstände im Kanal. Im gesamten Ein<strong>zu</strong>gsgebiet (EZG) seien die Straßen und<br />
Grundstücke daraufhin betrachtet worden, ob irgendwelche Hinweise auf unerlaubte Einleitungen<br />
vorliegen. Dies sei nicht der Fall. Die folgenden Maßnahmen seien durchgeführt worden:<br />
• Absaugen der Schwimmschicht und der Leichtflüssigkeit innerhalb der Sperre<br />
(Firma Possehl)<br />
• Legen mehrerer Ölsperren im Ablaufgraben des RRB (Firma Possehl)<br />
• Reinigung der Kanalabschnitte unterhalb des Torfmoosweges (EBL)<br />
Am Morgen des 29.02. sei das RRB sowie das EZG erneut in Augenschein genommen worden,<br />
um eventuelle neuerliche Verschmut<strong>zu</strong>ngen fest<strong>zu</strong>stellen. Dies sei nicht der Fall gewesen.<br />
Bei den entnommenen Proben sei festgestellt worden, dass es sich um Verunreinigungen<br />
mit aliphatischen, leicht flüchtigen, aromatischen Kohlenwasserstoffen sowie Mineralölkohlenwasserstoffen<br />
handle, hieraus sei auf eine Mischung aus Lösungsmitteln, Ölen, ggf.<br />
Farbresten <strong>zu</strong> schließen. Daraufhin sei der Analyseauftrag der entnommenen Proben auf die<br />
quantitative Bestimmung der Parameter BTXE (Aromaten) und KW-Index (Kohlenwasserstoffe)<br />
erweitert worden. Am 01.03. sei festgelegt worden, das getrübte und leicht belastete<br />
Wasser aus dem RRB in die Schmutzwasserkanalisation <strong>zu</strong> übernehmen, um das folgende<br />
Gewässersystem weitgehend vor Belastungen <strong>zu</strong> schützen.<br />
2 Den Fraktionen wird jeweils ein Exemplar der Verträge <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt. Der Bereich Recht hat keine<br />
Bedenken geäußert.
9<br />
Niederschläge hätten <strong>zu</strong> einem Ausschwemmen der Verunreinigungen in den Graben geführt.<br />
Aufgrund einer im Herbst 2011 durchgeführten RRB-Entschlammung habe sich die<br />
Maßnahme relativ unproblematisch gestaltet. Am 02.03. seien die Entleerungsarbeiten abgeschlossen<br />
gewesen. Bei einer Inaugenscheinnahme am 05.03. habe sich herausgestellt,<br />
dass keine weiteren Verschmut<strong>zu</strong>ngen aufgetreten seien. Das RRB habe noch keinen Ablauf,<br />
da es noch nicht voll gefüllt gewesen sei. Folgende Untersuchungsergebnisse der Proben<br />
seien mitgeteilt worden:<br />
BTXE:<br />
KW-Index:<br />
22,4 µg/l (Grenzwert gemäß Anlage 4 der Entwässerungssat<strong>zu</strong>ng 100 µg/l)<br />
2,9 mg/l (Grenzwert gemäß Anlage 4 der Entwässerungssat<strong>zu</strong>ng 20 mg/l)<br />
Am 08.03. habe sich das RRB in einem unauffälligen Zustand gezeigt, zwischenzeitliche<br />
Niederschläge haben <strong>zu</strong>m normalen Wasserstand geführt, Verfärbungen oder Trübungen<br />
seien nicht mehr feststellbar.<br />
Die Nachfrage von Herrn Dr. Eymer bezüglich der Entsorgungskosten könne Herr Möller<br />
momentan noch nicht beantworten, es werde aber bei den EBL nachgefragt.<br />
4.2.4 Stadtwald Lübeck<br />
„Rückblick und Vorschau“<br />
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />
Herr Sturm stellt dem Ausschuss die Präsentation – Stadtwald Lübeck „Rückblick und Vorschau“<br />
3 – vor.<br />
Auf Anfragen einiger Ausschussmitglieder bezüglich der verschiedenen Zuständigkeiten bei<br />
Fällarbeiten teilt Herr Möller mit, dass die entsprechende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung<br />
dem FB 5 schon <strong>zu</strong>gegangen sei. Außer Frage stehe natürlich die Genehmigung von<br />
Baumfällungen bei Maßnahmen <strong>zu</strong>r Verkehrssicherung.<br />
Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Frau Dowideit als sachkundige Bürgerin,<br />
welches der Ausschuss einstimmig beschließt.<br />
Frau Dowideit bemängelt die Qualität der Ausästungsarbeiten entlang der Possehlstraße.<br />
Abgesägte Äste hingen noch in den Baumkronen und würden erst nach mehrmaligen Hinweisen<br />
bzw. Drohungen entfernt werden.<br />
4.2.5 Asbesttransporte<br />
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />
Herr Möller gibt bekant, dass die Firma, die in Wunstorf bei Hannover mit der Sanierung der<br />
Fulgurit-Halde beauftragt sei, jetzt in einem Schreiben an die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck angekündigt<br />
habe, ab 16. April mit den Asbesttransporten <strong>zu</strong>r Sondermülldeponie Ihlenberg <strong>zu</strong> beginnen.<br />
Denn entgegen den Auffassungen der <strong>zu</strong>ständigen Ministerien in Schleswig-Holstein<br />
und Mecklenburg-Vorpommern vertrete die Firma die Meinung, die Transporte seien auch<br />
dann <strong>zu</strong>lässig, wenn der Asbest nicht in Big-Bags verpackt sei. Diese Rechtsauffassung möge<br />
die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck doch bitte der Firma schriftlich bestätigen oder aber einen rechtsmittelfähigen<br />
Bescheid bis <strong>zu</strong>m 23.03.2012 erteilen, sofern die Rechtsauffassung der Firma<br />
nicht geteilt werde.<br />
Die Fristset<strong>zu</strong>ng und das Ansprechen, wohlweislich der Nicht<strong>zu</strong>ständigkeit, empfinde er als<br />
dreist. Die Zuständigkeit für die Transporte liege beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt<br />
und ländliche Räume (MLUR) bzw. beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche<br />
Räume (LLUR).<br />
3 Anlage 1 <strong>zu</strong>r Niederschrift Nr. 30 Umweltausschuss 20.03.2012
10<br />
Bekanntlich lehne die Landesregierung Schleswig-Holsteins die Asbest-Transporte ab. Ein<br />
rechtsmittelfähiger Bescheid würde der Firma vermutlich helfen, ein Gerichtsverfahren an<strong>zu</strong>strengen.<br />
Die von der Firma angeschriebenen Behörden werden auf das Schreiben am 23.<br />
März reagieren. Eine entsprechende Pressemitteilung 4 werde am heutigen Tag veröffentlicht.<br />
4.3 – Beantwortung von Anfragen<br />
Es liegt nichts vor.<br />
Herr Voigt verlässt gegen 18:00 Uhr die Sit<strong>zu</strong>ng.<br />
4.4 – Überweisungen aus der Bürgerschaft<br />
Es liegt nichts vor.<br />
Es liegt nichts vor.<br />
Es liegt nichts vor.<br />
TOP 5 – Anträge<br />
TOP 6 – Vorlagen<br />
TOP 7 – Berichte und Antworten<br />
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />
7.3 Stadtverordnung über die einstweilige Sicherstellung des geschützten<br />
Landschaftsbestandteils "Kiefern im Wochenendhausgebiet Priwall"<br />
Herr Zeckel stellt den Bericht näher vor. Insbesondere geht er auf Gründe für die einstweilige<br />
Sicherstellung ein. Demnach seien die Kiefern bedeutend für das Landschaftsbild bzw.<br />
Landschafts- und ortsbildprägend. So seien sie der Rest ehemals ausgedehnter Kiefernbestände<br />
im Küstenbereich. Ebenso seien sie durch Ihre Höhe und die Geschlossenheit der<br />
Baumbestände auffällig sichtbar, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Siedlung, z.B. von<br />
See, vom Strand, vom Seeweg oder <strong>zu</strong>m Teil von der Mecklenburger Landstraße her. Weiterhin<br />
seien sie Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- und Ruhestätte besonders und streng geschützter Vogelarten<br />
und daher sehr bedeutend für den Artenschutz. Eine Gefährdung aufgrund eines un<strong>zu</strong>reichenden<br />
Schutzes bestehe u.a. durch:<br />
o<br />
o<br />
o<br />
B-Plan<br />
Baumschutzsat<strong>zu</strong>ng<br />
Artenschutzrecht (Schutz kann nicht auf einzelne Kiefern bezogen werden, Schlafund<br />
Brutplätze sind u. a. von Umweltbedingungen abhängig)<br />
Eine einstweilige Sicherstellung sei unabdingbar, um unverzüglich eine nachhaltige Veränderung<br />
des Ortsbildes und einen drohenden vollständigen Verlusts der Schlaf- und Brutplatz-<br />
Funktion für geschützte Arten in den Kiefernbeständen in der Wochenendhaus-Siedlung <strong>zu</strong><br />
verhindern. Auch habe man dadurch die Möglichkeit, erforderliches und <strong>zu</strong>sätzliches wissenschaftliches<br />
Datenmaterial (u. a. durch entsprechende ornithologische Gutachten) für eine<br />
spätere konkrete und endgültige Unterschutzstellung als „Geschützten Landschaftsbestandteil“<br />
<strong>zu</strong> sammeln. Außerdem gewinne man Zeit für ein ausführliches und gründliches Rechtset<strong>zu</strong>ngsverfahren.<br />
4 http://www.luebeck.de/aktuelles/presse/pressedienst/view/120201R/
11<br />
Herr Müller merkt an, dass es nicht richtig sei auf eine Vorabinformation der Anlieger über<br />
die Bedeutung des Baumbestands <strong>zu</strong> verzichten. Gespräche sollten unverzüglich durchgeführt<br />
werden, um so bei eventuellen Verkäufen auf den Baumschutz hin<strong>zu</strong>weisen und Verständnis<br />
dafür <strong>zu</strong> erreichen. Herr Zeckel erwidert, dass bestimmte Bäume nicht durch die<br />
Baumschutzsat<strong>zu</strong>ng geschützt seien. Es seien jetzt verstärkt Fällungen im Bereich Priwall<br />
wahrgenommen worden. Um weiteren Fällungen vor<strong>zu</strong>beugen, sei der Weg über eine einstweilige<br />
Sicherstellung gewählt worden.<br />
Herr Röttger sieht eine große Problematik bei der Gefahrenabwehr. So stehen einige Kiefern<br />
dicht an Häusern und die Standsicherheit bei Stürmen sei bedingt durch das Alter dieser<br />
Bäume fraglich. Herr Möller entgegnet, dass dafür der § 5 der Verordnung vorgesehen sei.<br />
Die Sicherheit von Menschenleben und die Verkehrssicherung würden nicht außer Kraft gesetzt.<br />
Herr Zeckel ergänzt, dass im Zweifel bzw. bei Gefahr der Erhalt der Bäume hinten anstehe.<br />
Frau Duske unterrichtet die Mitglieder, dass eine in sich geschlossene Baumgruppe eine<br />
höhere Standfestigkeit aufweise als Baumgruppen, bei denen einzelne Bäume entfernt wurden.<br />
Wenn man eins aus der jetzigen Situation gelernt habe, so sei es die Notwendigkeit<br />
einer Baumschutzsat<strong>zu</strong>ng für das Gebiet.<br />
Herr Wegner fragt nach, worauf die Verordnung hinauslaufe, da sie nur einstweiligen Charakter<br />
habe und ob nach längerfristigen Lösungen gesucht werde. Herr Zeckel antwortet,<br />
dass es um den sofortigen Schutz für ca. zwei Jahre gehe. In dieser Zeit könne eine endgültige<br />
Schutzverordnung erlassen werden. Langfristige Alternativen seien bei Bäumen endlich,<br />
da diese irgendwann absterben. Die vorhandenen Kiefern hätten aber noch eine ungefähre<br />
Lebensdauer von 30 - 40 Jahren. Daraufhin fragt Herr Wegner, ob mit einer natürlichen Verjüngung<br />
im Laufe der Jahre <strong>zu</strong> rechnen sei. Laut Herrn Zeckel sei davon nicht aus<strong>zu</strong>gehen,<br />
da es sich um Privatflächen handle und schon beim Rasenmähen Triebe zerstört würden.<br />
Herr Droßard plädiert wie Herr Müller für Gespräche mit den Eigentümern, um eine Sensibilisierung<br />
des Themas bei den Betroffenen <strong>zu</strong> erreichen.<br />
Herr Lötsch merkt an, dass die Bäume teilweise so nah an die Bebauung heranreichen würden,<br />
dass diese auch ohne Sat<strong>zu</strong>ng / Verordnung gefällt werden könnten.<br />
Abschließend führt Herr Möller aus, dass Fällaktivitäten <strong>zu</strong> verzeichnen seien und man jetzt<br />
klare Verhältnisse schaffe. Es solle verhindert werden, dass ab Oktober eine ungeschützte<br />
Situation entstehe. Ein Ergebnis bei Gesprächen mit den Anwohnern könne sein, über ökologischen<br />
Ausgleich <strong>zu</strong> sprechen.<br />
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />
8.1 Anfrage Herr Lötsch<br />
TOP 8 – Neue Anfragen und Verschiedenes<br />
Herr Lötsch fragt nach den Aufgaben, der Zusammenset<strong>zu</strong>ng und Tagungsweise des Naturschutzbeirats.<br />
Herr Zeckel antwortet, dass die Einrichtung und die Aufgaben des Beirats im<br />
Landesnaturschutzgesetz verankert seien. Der Beirat für Naturschutz habe die ehrenamtliche<br />
Aufgabe, die untere Naturschutzbehörde in wichtigen Angelegenheiten <strong>zu</strong> unterstützen<br />
und fachlich <strong>zu</strong> beraten. In den Beirat werden von der Naturschutzbehörde Personen für<br />
einen Zeitraum von 5 Jahren berufen, die im Naturschutz besonders fachkundig und erfahren<br />
seien.
12<br />
Derzeit bestehe der Lübecker Naturschutzbeirat aus sieben Mitgliedern. Der Beirat tage<br />
grundsätzlich nichtöffentlich. Der von den Mitgliedern gewählte Beiratsvorsitzende Jörg Clement<br />
sei <strong>zu</strong>gleich Stadtbeauftragter für Naturschutz und im Umweltausschuss vertreten und<br />
gerade vor Ort. Herr Clement ergänzt, dass er als Stadtbeauftragter die Naturschutzbehörde<br />
unterstütze und zwischen der Behörde und Bürgern vermittle bzw. die Bürger informiere. 5<br />
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />
8.2 Verschiedenes<br />
- Frau Duske / Frau Lange<br />
Frau Duske macht wiederholt auf die Fälllisten aufmerksam. Wenn diese <strong>zu</strong>rzeit schon nicht<br />
veröffentlicht werden, so solle sich der Bereich Naturschutz <strong>zu</strong>mindest dafür einsetzen, dass<br />
der Umweltausschuss im Nachhinein in Kenntnis gesetzt werde.<br />
Frau Lange informiert den Ausschuss über vermeintlich willkürliche Baumfällungen von<br />
Kleingärtnern. Demnach seien von diesen Personenkreis Eichen auf einem Kleingartengelände<br />
gefällt worden.<br />
Herr Möller merkt an, dass über den FB 5 nochmals versucht werde, die Fälllisten in einem<br />
anschaulichen Format <strong>zu</strong> erhalten bzw. der Öffentlichkeit <strong>zu</strong>gänglich <strong>zu</strong> machen.<br />
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />
II. Nichtöffentlicher Teil<br />
Herr Schubert stellt die Nichtöffentlichkeit her. Darüber gibt es eine gesonderte Niederschrift.<br />
III. Öffentlicher Teil der Sit<strong>zu</strong>ng<br />
14. Bekanntgabe der im Nichtöffentlichem Teil gefassten Beschlüsse<br />
Herr Schubert stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen<br />
Teil keine Beschlüsse gefasst worden sind. Herr Schubert schließt die Sit<strong>zu</strong>ng um ca. 19:00<br />
Uhr.<br />
Hans-Jürgen Schubert<br />
Ausschussvorsitzender<br />
Maik Schneider<br />
Protokollführer<br />
5 Anlage 2 (§ 44 Landesnaturschutzgesetz und Naturschutzbeiratssat<strong>zu</strong>ng) <strong>zu</strong>r Niederschrift<br />
Nr. 30 Umweltausschuss 20.03.2012