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Niederschrift (öffentlicher Teil)<br />

Fachbereich 3 – Umwelt, Sicherheit und Ordnung Lübeck, 23.03.2012<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

über die Sit<strong>zu</strong>ng des Umweltausschusses der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />

am Dienstag, den 20.03.2012<br />

Nr. 30 Wahlperiode 2008/2013<br />

Beginn der Sit<strong>zu</strong>ng: 16:00 Uhr<br />

Ende der Sit<strong>zu</strong>ng: 19:00 Uhr<br />

Vorsitzender des<br />

Umweltausschusses: Herr Schubert Bündnis 90/Die Grünen<br />

anwesende<br />

Ausschussmitglieder: Frau Lange SPD<br />

Frau Siebdrat SPD<br />

Herr Stolz SPD<br />

Herr Hamdorf SPD<br />

Herr Klein SPD<br />

Frau Salenz SPD<br />

Herr Dr. Eymer CDU<br />

Herr Lötsch CDU<br />

Herr Röttger CDU<br />

Herr Droßard CDU<br />

Herr Reinhardt Die Linke<br />

Herr Wegner BfL<br />

Frau Duske Bündnis 90/Die Grünen<br />

Herr Müller FDP<br />

Herr Voigt FUL (beratendes Mitglied) bis ca. 18:00 Uhr<br />

abwesende<br />

Ausschussmitglieder: Frau Scheel SPD vertr. durch Frau Lange<br />

Herr Bruns SPD vertr. durch Herrn Hamdorf<br />

Herr Hinrichs CDU vertr. durch Herrn Lötsch<br />

Frau Lietzke vertr. durch Herrn Droßard<br />

Frau Mentz Bündnis 90/Die Grünen vertr. durch Frau Duske<br />

Seniorenbeirat: Herr Macziey<br />

Naturschutzbeirat: Herr Clement<br />

Senator: Herr Senator Möller<br />

Vertreterinnen und Vertreter<br />

der Bereiche: Frau Dr. Koop Fachbereichscontrolling<br />

Herr Zeckel Naturschutz<br />

Herr Schäfer Umweltschutz<br />

Herr Sturm Stadtwald<br />

Herr Clasen Personalrat Stadtwald<br />

Herr Rogge Lübeck Port Authority<br />

Protokollführer: Herr Schneider Fachbereichsdienste<br />

Öffentlichkeit:<br />

mehrere Personen der Öffentlichkeit


2<br />

Tagesordnung für die Sit<strong>zu</strong>ng des Umweltausschusses<br />

am 20.03.2012<br />

(Nr. 30 Wahlperiode 2008/2013)<br />

I. Öffentlicher Teil der Sit<strong>zu</strong>ng<br />

Beratungsergebnis<br />

Kenntnis Empfehlung Vertagt<br />

1. Feststellung der Beschlussfähigkeit X<br />

2. Feststellung der Tagesordnung X<br />

3. Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über<br />

die Sit<strong>zu</strong>ng des Ausschusses vom 21.02.2012<br />

Anlage<br />

X<br />

4. Mitteilungen<br />

4.1 Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden<br />

Es liegt nichts vor.<br />

4.2 Mitteilungen der Fachbereichsleitung<br />

4.2.1 Jakobskreuzkraut X<br />

4.2.2 Zielvereinbarungen bei Verträgen mit Landwege e.V. /<br />

Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer e.V.<br />

4.2.3 Gewässerverunreinigung im<br />

Regenrückhaltebecken „An den Schießständen“<br />

4.2.4 Stadtwald Lübeck<br />

„Rückblick und Vorschau“<br />

X<br />

X<br />

X<br />

4.2.5 Asbesttransporte X<br />

4.3 Beantwortung von Anfragen<br />

Es liegt nichts vor.<br />

4.4 Überweisungen aus der Bürgerschaft<br />

Es liegt nichts vor.<br />

5. Anträge<br />

Es liegt nichts vor.<br />

6. Vorlagen<br />

Es liegt nichts vor.


3<br />

7. Berichte und Antworten<br />

7.1 Folgen einer festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) für die<br />

<strong>Hansestadt</strong> Lübeck<br />

7.2 Einsatz von Flüssiggas (LNG) für den Schiffsverkehr<br />

in Lübecker Häfen<br />

7.3 Stadtverordnung über die einstweilige Sicherstellung<br />

des geschützten Landschaftsbestandteils<br />

"Kiefern im Wochenendhausgebiet Priwall"<br />

8. Neue Anfragen und Verschiedenes<br />

Anlage<br />

Anlage<br />

Anlage<br />

X<br />

X<br />

X<br />

8.1 Anfrage Herr Lötsch X<br />

8.2 Verschiedenes Frau Duske / Frau Lange X<br />

II. Nichtöffentlicher Teil der Sit<strong>zu</strong>ng<br />

9. Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil)<br />

über die Sit<strong>zu</strong>ng des Ausschusses vom 21.02.2012 Anlage X<br />

10. Mitteilungen<br />

Es liegt nichts vor.<br />

11. Berichte und Antworten<br />

Es liegt nichts vor.<br />

12. Vorlagen<br />

Es liegt nichts vor.<br />

13. Neue Anfragen und Verschiedenes<br />

13.1 Anfrage Frau Duske X<br />

III. Öffentlicher Teil der Sit<strong>zu</strong>ng<br />

14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse


4<br />

I. Öffentlicher Teil der Sit<strong>zu</strong>ng<br />

Der Vorsitzende eröffnet die Sit<strong>zu</strong>ng des Umweltausschusses, begrüßt die Ausschussmitglieder<br />

und die Vertreter der Bereiche.<br />

TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

Herr Schubert stellt die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.<br />

TOP 2 – Feststellung der Tagesordnung<br />

Herr Schubert beantragt, die TOP 7.1 und 7.2 aus Rücksicht auf den Vertreter des Bereichs<br />

<strong>zu</strong> Beginn der Sit<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> behandeln.<br />

Der Ausschuss stellt die geänderte Tagesordnung bei 15-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-<br />

Stimmenthaltungen einstimmig fest.<br />

7.1 Folgen einer festen Fehmarnbeltquerung (FBQ) für die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck auch<br />

unter dem Aspekt Angebotsausweitung Landstromversorgung und Auswirkung<br />

der Reduzierung des <strong>zu</strong>lässigen Schwefelgehaltes des Schifftreibstoffs<br />

Herr Rogge stellt den Bericht vor.<br />

Frau Duske bedankt sich für den informativen Bericht und merkt an, dass bei den Reedern<br />

eher die wirtschaftliche Logik anstatt die ökologische Notwendigkeit treibendes Argument<br />

sei. Des Weiteren sei die erforderliche Infrastruktur nicht vorhanden und müsse erst geschaffen<br />

werden. Dies gestalte sich als schwierig, da der Lübecker Hafen nach der Finanzkrise<br />

wirtschaftlich nicht so gut dastehe wie andere Häfen. Herr Rogge erwidert, dass man das<br />

Thema Flüssiggasterminal vorantreibe und die entsprechende Infrastruktur vorhalten werde.<br />

Zur Landstromversorgung könne nur wenig gesagt werden, da hier die Stadtwerke <strong>zu</strong>ständig<br />

seien. Als Lübeck Port Authority (LPA) würde auch hier die notwendige Infrastruktur vorgehalten,<br />

falls die Stadtwerke Landstrom anlegen wollen.<br />

Herr Schubert fragt nach, ob sich die Kosten für einen Landstromanschluss auf 200.000<br />

EUR beliefen. Herr Rogge merkt an, dass er die Frage nicht beantworten könne. Persönlich<br />

halte er den Wert für <strong>zu</strong> niedrig angesetzt.<br />

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />

7.2 Einsatz von Flüssiggas (LNG) für den Schiffsverkehr in Lübecker Häfen<br />

Herr Rogge stellt den Bericht vor.<br />

Laut Frau Duske verharre Lübeck und lasse die <strong>zu</strong>künftige Entwicklung an sich vorbeiziehen.<br />

Als Reeder tendiere man <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng von Schweröl / Diesel da es billiger sei. Sich nur auf<br />

die Bedürfnisse der Reeder <strong>zu</strong> beziehen sei nicht richtig. Herr Rogge entgegnet, dass momentan<br />

geprüft werde, was spezifisch für Lübeck umsetzbar sei. Man habe jetzt noch 4 Jahre<br />

um Etwas auf die Beine <strong>zu</strong> stellen. Es sei eine Zukunftsoption, erst werde geplant und<br />

dann gehandelt.<br />

Herr Müller möchte wissen, welche Infrastruktur (Tanklager, Tankwagen oder Leitungsnetz)<br />

vorgesehen sei. Herr Rogge antwortet, dass mit den Stadtwerken Lübeck ein guter Partner<br />

gefunden worden sei. Erst werde eine Versorgung durch Tankwagen später durch Tanklager<br />

vor Ort angestrebt. Eventuell im Rahmen einer Master Thesis im Herbst dieses Jahres solle<br />

eine individuelle Lösung für die Lübecker Häfen erarbeitet werden.


5<br />

Die abschließende Frage von Herrn Reinhardt, ob ältere Schiffe im Rahmen einer Sonderregelung,<br />

ähnlich einer Oldtimerregelung, weiterhin konventionelle Treibstoffe nutzen können,<br />

bleibt unbeantwortet.<br />

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />

TOP 3 – Feststellung der Niederschrift über die Sit<strong>zu</strong>ng des Umweltausschusses<br />

vom 21.02.2012<br />

Frau Duske bemängelt im Nachhinein die Mitteilung <strong>zu</strong>m TOP 4.2.4 – Baufeld Ikea / Baufeld<br />

Hansemuseum. Diese hätte in Be<strong>zu</strong>g auf die Entsorgung und der Kontrolle des Arbeitsschutzes<br />

(Baufeld Hansemuseum) detaillierter erfolgen müssen. Eventuell könne dies als<br />

Nachtrag der Niederschrift beigefügt werden.<br />

Der Ausschuss stellt die Niederschrift bei 15-Jastimmen, 0-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen<br />

einstimmig fest.<br />

Nachrichtlich gibt die Protokollführung folgendes bekannt:<br />

„Nach Überprüfung des TOP 4.2.4 der vorgenannten Niederschrift durch den vortragenden<br />

Sachbearbeiter Herrn Schäfer und der Protokollführung Herrn Schneider wird festgestellt,<br />

dass alle abgefragten Informationen umfassend beantwortet und protokolliert wurden.“<br />

TOP 4 – Mitteilungen<br />

4.1 – Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden<br />

Es liegt nichts vor.<br />

4.2 – Mitteilungen der Fachbereichsleitung<br />

4.2.1 Jakobskreuzkraut<br />

Herr Zeckel berichtet, dass das Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea), auch Jakobs-<br />

Greiskraut genannt, eine heimische Pflanze aus der Familie der Korbblütler sei und giftige<br />

Bestandteile enthalte. Es komme mehr oder weniger in ganz Schleswig-Holstein, bevor<strong>zu</strong>gt<br />

an sonnigen, trockenen Standorten mit sandigen bis lehmigen Böden vor. Einmal Fuß gefasst,<br />

verbreite es sich schnell. Häufig sei es an Straßenrändern, Bahndämmen, Böschungen<br />

und Kiesgruben <strong>zu</strong> finden. Es keime schnell auf Roh- oder gestörten Böden, z.B. auf<br />

Abgrabungsflächen oder in Baugebieten. In der Landwirtschaft komme es überwiegend auf<br />

Extensivgrünland, Grünland- oder Ackerbrachen vor. In den letzten Jahren habe es sich augenscheinlich<br />

in Lübeck ausgebreitet, vornehmlich im Stadtsüden über die Bahnlinie, die<br />

Baustellen der A 20, B 207 neu, neue Baugebiete wie Bornkamp, Hochschulstadtteil, Gewerbegebiet<br />

Genin-Süd, aber auch über früher noch zahlreicher existierende Stilllegungsflächen;<br />

vermutlich begünstigt auch durch den Klimawandel. Systematische Erfassungen <strong>zu</strong>r<br />

Verbreitung in Lübeck gebe es nicht.<br />

Es seien mehr als 170 Insektenarten bekannt, die am Jakobs-Kreuzkraut leben. Die Pflanze<br />

trage als Nektar-, Pollen- oder Futterpflanze <strong>zu</strong>r Bereicherung der Artenvielfalt bei. Auffällig<br />

sei der Jakobsbär oder Blutbär, ein Nachtfalter, dessen Raupe in Massen an der Pflanze<br />

lebe, die Blätter fresse und damit auch <strong>zu</strong>r Eindämmung der Verbreitung beitrage.<br />

Für den Menschen sei das Jakobs-Kreuzkraut über die Aufnahme in der Nahrungskette aller<br />

Wahrscheinlichkeit nach unbedeutend. 1 Bei empfindlichen Menschen könne der direkte Kontakt<br />

mit Jakobs-Kreuzkraut Hautrei<strong>zu</strong>ngen hervorrufen; i.d.R. jedoch nicht.<br />

1 http://www.schleswig-holstein.de/LLUR/DE/Startseite/<strong>PDF</strong>/Jakobskreuzkraut__blob=publicationFile.pdf


6<br />

Für Nutztiere sei die Pflanze bei Aufnahme größerer Mengen giftig, insbesondere für Pferde<br />

und Rinder. Ursache hierfür sei der Gehalt an Pyrrolizidinalkaloiden in der Pflanze. Über<br />

Grünfutter, Heu oder Silage aufgenommen, seien die Abbauprodukte dieser Inhaltstoffe in<br />

Abhängigkeit von der aufgenommenen Menge speziell für Pferde und Rinder giftig. Ältere<br />

Pflanzen haben hohe Bitterstoffkonzentrationen, so dass die Tiere das Fressen vermeiden.<br />

Junge Pflanzen im Rosettenstadium würden dagegen eher gefressen. Die Bitterstoffe gehen<br />

nach einer Mahd und der Eigengeruch des Jakobs-Kreuzkrauts verliere sich im Heu, die Giftigkeit<br />

bleibe aber unverändert erhalten. Bei größeren Mengen treten Schäden an der Leber<br />

auf, am stärksten bei Pferden, gefolgt von Rindern. Schafen und Ziegen reagieren weniger<br />

empfindlich. Die Behandlung bei einer Leberschädigung sei so gut wie aussichtslos.<br />

Aus Schleswig-Holstein (S-H) lägen bisher keine gesicherten Belege für entsprechende Fälle<br />

vor. Es sei allerdings auch nur schwer möglich, einen Zusammenhang zwischen der Pflanzenaufnahme<br />

und den unter Umständen erst sehr viel später auftretenden Krankheitssymptomen<br />

her<strong>zu</strong>stellen. 1<br />

In Deutschland gebe es weder eine Melde- noch eine Bekämpfungspflicht. Eine generelle<br />

Bekämpfung des Jakobs-Kreuzkraut sei einerseits aussichtslos, da vom Aufwand her nicht<br />

machbar, andererseits aber auch nicht erwünscht, da es sich um eine heimische Pflanze<br />

handle, die ihren berechtigten Wert im ökologischen Gefüge habe. Auf landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen, Pferdeweiden oder extensiv gepflegten Naturschutzflächen könne Jakobs-Kreuzkraut<br />

bei Massenausbreitung <strong>zu</strong>r Problempflanze werden, wenn eine Aufnahme<br />

durch Weidetiere direkt oder über das Heu <strong>zu</strong> befürchten sei.<br />

Die folgenden Maßnahmen <strong>zu</strong>r Bekämpfung seien möglich:<br />

1. „Vermeidung eine Ansiedlung durch gute Narbenpflege bei Grünland (Vermeidung<br />

von Trittschäden, Schleppen, Walzen, Anpassung der Düngung <strong>zu</strong>r Stärkung des<br />

Graswuchses als Konkurrenz <strong>zu</strong>m Jakobs-Kreuzkraut, Nachsaat, Nachmahd im<br />

Herbst)<br />

2. Vermeidung einer Ausbreitung bei beginnender Ansiedlung durch Herausreißen der<br />

Einzelpflanzen.<br />

3. Änderung der Tierhaltung auf der Fläche dahingehend, dass sie im Herdenverband<br />

laufen (z.B. Mutterkuhhaltung) bei starkem Befall auf Grünland als Notmaßnahme:<br />

Umbruch und mehrjährige Ackerphase (bei Dauergrünland ggfs. Genehmigung einholen)<br />

4. chemisch durch Herbizidanwendung: nur auf konventionell bewirtschafteten landwirtschaftlichen<br />

Flächen, nicht auf Flächen mit Naturschutzauflagen <strong>zu</strong>lässig. Ist aber<br />

nicht nachhaltig, muss wiederholt werden; auf Grünland muss nachgesät werden,<br />

um die durch die Sprit<strong>zu</strong>ng entstandenen Lücken <strong>zu</strong> schließen<br />

5. mechanisch: Mahd oder Mulchung kurz vor der Blüte; nicht nachhaltig wirksam, da<br />

Pflanze i.d.R. in Rosette überlebt und schnell Nachtriebe bildet; auf Weiden darf das<br />

Mähgut nicht liegen bleiben.<br />

Alle gemähten oder herausgerissenen Pflanzen müssen von der Fläche entfernt und vernichtet<br />

werden. Am besten in den Restabfall geben oder verbrennen; nicht kompostieren oder<br />

einstreuen und als Mist verarbeiten, da die Samen hierbei weiterleben und sich beim Ausbringen<br />

wieder verbreiten können. Größere Mengen sollten in eine zertifizierte Bioabfallbehandlungsanlage<br />

gebracht werden, wobei aber auf den Zweck hingewiesen werden muss.“<br />

Sehr empfehlenswert sei die Broschüre „Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut<br />

Meiden – Dulden – Bekämpfen“. 1<br />

Herr Röttger widerspricht vehement, dass die Pflanze in der Vergangenheit im Süden von<br />

Lübeck weit verbreitet gewesen sei. Das Jakobs-Kreuzkraut habe es dort nicht gegeben.<br />

1 http://www.schleswig-holstein.de/LLUR/DE/Startseite/<strong>PDF</strong>/Jakobskreuzkraut__blob=publicationFile.pdf


7<br />

Die Ausbreitung der Pflanze sei in <strong>diesem</strong> Gebiet erst seit der Schaffung von Ausgleichsflächen<br />

im Zuge der A 20 und der Extensivierung von Nutzflächen vorangeschritten. Herr Zeckel<br />

relativiert, dass mit der Verbreitung ganz S-H gemeint sei. Das Jakobs-Kreuzkraut sei<br />

keine seltene Pflanze, eine vermehrte Ausbreitung sei aber fest<strong>zu</strong>stellen. Bei den von Herrn<br />

Röttger angeführten Gründen der Ausbreitung könne er <strong>zu</strong>stimmen.<br />

Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Frau Dowideit als sachkundige Bürgerin,<br />

welches der Ausschuss einstimmig beschließt.<br />

Frau Dowideit macht auf die Gefahren des „Schmalblättrigen Greiskraut“ aufmerksam. Dessen<br />

Ausbreitung schreite stärker voran, als die des Jakobs-Kreuzkrauts. Diese Pflanze sei<br />

ebenfalls giftig. Imker weisen darauf hin, dass Giftstoffe über die Pollen in den Honig und<br />

damit in den Nahrungskreislauf gelangen könnten.<br />

Bei der Nachfrage der Herren Hamdorf und Müller bezüglich einer umweltfreundlichen Beseitigung<br />

bzw. dem Verhalten bei extensiven Flächen verweist Herr Zeckel auf die Broschüre<br />

„Umgang mit dem Jakobs-Kreuzkraut Meiden – Dulden – Bekämpfen“. Dort gebe es die verschiedensten<br />

Handlungsempfehlungen. Im Ergebnis sei eine Anwendung der vorher erwähnten<br />

Maßnahmen <strong>zu</strong>r Bekämpfung ratsam.<br />

Abschließend erwähnt Herr Macziey einen Bericht übers Jakobs-Kreuzkraut im Regionalprogramm.<br />

Laut dem Bericht sei eine Entsorgung durch Verbrennung die sicherste Methode der<br />

Vernichtung aller Pflanzenteile.<br />

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />

4.2.2 Zielvereinbarungen bei Verträgen mit Landwege e.V. / Landschaftspflegeverein<br />

Dummersdorfer Ufer e.V.<br />

Herr Möller teilt mit, dass auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft der <strong>Hansestadt</strong><br />

Lübeck vom 31.03.2011 (TOP 4.18; Drs.-Nr. 84) mit den vorgenannten Vereinen der Bereich<br />

Naturschutz öffentlich-rechtliche Verträge über die Durchführung von umwelt-pädagogischen<br />

Veranstaltung und die Förderung dieser Arbeit durch jährliche städtische Zuwendungen verhandelt<br />

und abgeschlossen habe. Die Laufzeit der Verträge sei gemäß Bürgerschaftsbeschluss<br />

auf einen Zeitraum von fünf Jahren (01.01.2011 – 31.12.2015) befristet. Der jährliche<br />

Zuwendungsbetrag betrage 41.350,- EUR. Die Zielvereinbarungen seien in der Anlage <strong>zu</strong><br />

den Verträgen enthalten. Dort werde vereinbart, wie viele Veranstaltungen und unterschiedliche<br />

Angebote und Kooperationen jährlich von den Vereinen an<strong>zu</strong>bieten sind.<br />

Die Auszahlung der Förderbeträge erfolge vierteljährlich, um bei eventuellen Vertragsbrüchen<br />

zeitnah reagieren <strong>zu</strong> können und um so die inhaltlichen und auch finanziellen Interessen<br />

der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck an der Förderung der vereinbarten Ziele <strong>zu</strong> wahren. Es bestehe<br />

insoweit ein Zurückbehaltungsrecht. Eventuelle Änderungen der Art und des Umfanges der<br />

vereinbarten Leistungen seien vertraglich mit der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck <strong>zu</strong> vereinbaren. Werden<br />

einzelne Aufgaben nicht mehr wahrgenommen, so führe dies <strong>zu</strong> einem Wegfall der anteiligen<br />

Förder<strong>zu</strong>sage, soweit nicht <strong>zu</strong>vor vertraglich eine alternative Ziervereinbarung getroffen<br />

worden sei.<br />

Die Vereine haben der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck jährlich einen schriftlichen Bericht über die Aufgabenwahrnehmung<br />

vor<strong>zu</strong>legen, aus dem die Inhalte und der Umfang der Aufgabenwahrnehmung<br />

während des Berichtszeitraumes erkennbar seien. Der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck stehe<br />

daneben ein weitgehendes Prüf- und Informationsrecht hinsichtlich der Verwendung der Zuwendungsbeträge<br />

<strong>zu</strong>. Werde festgestellt, dass Mittel zweckwidrig verwendet wurden, führe<br />

dies <strong>zu</strong> einer sofort fälligen Rückzahlungsverpflichtung.


8<br />

Das Recht <strong>zu</strong>r Kündigung der Verträge aus wichtigem Grund, beispielsweise bei Verstoß<br />

gegen die zweckgebundene Mittelverwendung oder die nicht vereinbarte Einstellung von<br />

Aufgaben oder Teilaufgaben, bleibe unberührt. Die Vertragsinhalte seien mit dem Bereich<br />

Recht der <strong>Hansestadt</strong> Lübeck abgestimmt worden.<br />

Frau Duske fragt nach, weshalb diese Information nicht in Form eines Berichtes dem Umweltausschuss<br />

entgegengebracht worden sei. Herr Möller antwortet, dass er die mündliche<br />

Mitteilung für angebracht gehalten habe. Ein offizieller Bericht sei an gewisse Regularien<br />

gebunden, welche den Aufwand unnötig erhöht hätten.<br />

Herr Müller fragt nach, ob die kompletten Verträge <strong>zu</strong>r Einsichtnahme den Fraktionen <strong>zu</strong>gesandt<br />

bzw. <strong>zu</strong>gänglich gemacht werden können. Herr Möller erwidert, dass er diese Frage<br />

über den Bereich Recht klären lasse. 2<br />

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />

4.2.3 Gewässerverunreinigung im Regenrückhaltebecken „An den Schießständen“<br />

Herr Möller gibt bekannt, dass am Morgen des 28.02.2012 im Rahmen einer routinemäßigen<br />

Kontrollfahrt des Kanalnetzbetriebes eine weiße Verfärbung im Regenrückhaltebecken<br />

(RRB) „An den Schießständen“ festgestellt worden sei. Das naturnah ausgebaute RRB sei<br />

Teil eines Gewässers und befinde sich in der Zuständigkeit des Bereiches Lübeck Port<br />

Authority (LPA). Über eine Verwaltungsvereinbarung sei den EBL die Nut<strong>zu</strong>ng und Unterhaltung<br />

des RRB übertragen worden. Dem ersten Anschein nach handle es sich bei der Verschmut<strong>zu</strong>ng<br />

um helle (weiße) Pigmente, die sich im Wasserkörper suspendiert verteilt hatten<br />

sowie um eine Leichtflüssigkeitsschicht im Bereich der im Becken vorhandenen Schwimmstoffsperre.<br />

Diese Leichtflüssigkeit weise ebenfalls weiße Färbung sowie einen deutlich<br />

wahrnehmbaren aromatischen Geruch auf, der an Lösungsmittel erinnere. Nachdem <strong>zu</strong>nächst<br />

Proben aus dem RRB <strong>zu</strong>r späteren Analytik entnommen worden seien, wurden Ermittlungen<br />

<strong>zu</strong>r Lokalisierung der Verschmut<strong>zu</strong>ngsquelle aufgenommen. Die weißliche Verfärbung<br />

könne bis <strong>zu</strong>m Wendehammer des Torfmoosweges festgestellt werden, hier verliere<br />

sich die Spur. Oberhalb dieses Bereiches zeigen sich weder Verfärbungen des Wassers,<br />

noch Rückstände im Kanal. Im gesamten Ein<strong>zu</strong>gsgebiet (EZG) seien die Straßen und<br />

Grundstücke daraufhin betrachtet worden, ob irgendwelche Hinweise auf unerlaubte Einleitungen<br />

vorliegen. Dies sei nicht der Fall. Die folgenden Maßnahmen seien durchgeführt worden:<br />

• Absaugen der Schwimmschicht und der Leichtflüssigkeit innerhalb der Sperre<br />

(Firma Possehl)<br />

• Legen mehrerer Ölsperren im Ablaufgraben des RRB (Firma Possehl)<br />

• Reinigung der Kanalabschnitte unterhalb des Torfmoosweges (EBL)<br />

Am Morgen des 29.02. sei das RRB sowie das EZG erneut in Augenschein genommen worden,<br />

um eventuelle neuerliche Verschmut<strong>zu</strong>ngen fest<strong>zu</strong>stellen. Dies sei nicht der Fall gewesen.<br />

Bei den entnommenen Proben sei festgestellt worden, dass es sich um Verunreinigungen<br />

mit aliphatischen, leicht flüchtigen, aromatischen Kohlenwasserstoffen sowie Mineralölkohlenwasserstoffen<br />

handle, hieraus sei auf eine Mischung aus Lösungsmitteln, Ölen, ggf.<br />

Farbresten <strong>zu</strong> schließen. Daraufhin sei der Analyseauftrag der entnommenen Proben auf die<br />

quantitative Bestimmung der Parameter BTXE (Aromaten) und KW-Index (Kohlenwasserstoffe)<br />

erweitert worden. Am 01.03. sei festgelegt worden, das getrübte und leicht belastete<br />

Wasser aus dem RRB in die Schmutzwasserkanalisation <strong>zu</strong> übernehmen, um das folgende<br />

Gewässersystem weitgehend vor Belastungen <strong>zu</strong> schützen.<br />

2 Den Fraktionen wird jeweils ein Exemplar der Verträge <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt. Der Bereich Recht hat keine<br />

Bedenken geäußert.


9<br />

Niederschläge hätten <strong>zu</strong> einem Ausschwemmen der Verunreinigungen in den Graben geführt.<br />

Aufgrund einer im Herbst 2011 durchgeführten RRB-Entschlammung habe sich die<br />

Maßnahme relativ unproblematisch gestaltet. Am 02.03. seien die Entleerungsarbeiten abgeschlossen<br />

gewesen. Bei einer Inaugenscheinnahme am 05.03. habe sich herausgestellt,<br />

dass keine weiteren Verschmut<strong>zu</strong>ngen aufgetreten seien. Das RRB habe noch keinen Ablauf,<br />

da es noch nicht voll gefüllt gewesen sei. Folgende Untersuchungsergebnisse der Proben<br />

seien mitgeteilt worden:<br />

BTXE:<br />

KW-Index:<br />

22,4 µg/l (Grenzwert gemäß Anlage 4 der Entwässerungssat<strong>zu</strong>ng 100 µg/l)<br />

2,9 mg/l (Grenzwert gemäß Anlage 4 der Entwässerungssat<strong>zu</strong>ng 20 mg/l)<br />

Am 08.03. habe sich das RRB in einem unauffälligen Zustand gezeigt, zwischenzeitliche<br />

Niederschläge haben <strong>zu</strong>m normalen Wasserstand geführt, Verfärbungen oder Trübungen<br />

seien nicht mehr feststellbar.<br />

Die Nachfrage von Herrn Dr. Eymer bezüglich der Entsorgungskosten könne Herr Möller<br />

momentan noch nicht beantworten, es werde aber bei den EBL nachgefragt.<br />

4.2.4 Stadtwald Lübeck<br />

„Rückblick und Vorschau“<br />

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />

Herr Sturm stellt dem Ausschuss die Präsentation – Stadtwald Lübeck „Rückblick und Vorschau“<br />

3 – vor.<br />

Auf Anfragen einiger Ausschussmitglieder bezüglich der verschiedenen Zuständigkeiten bei<br />

Fällarbeiten teilt Herr Möller mit, dass die entsprechende Anfrage mit der Bitte um Beantwortung<br />

dem FB 5 schon <strong>zu</strong>gegangen sei. Außer Frage stehe natürlich die Genehmigung von<br />

Baumfällungen bei Maßnahmen <strong>zu</strong>r Verkehrssicherung.<br />

Herr Schubert beantragt das Anhörungsrecht für Frau Dowideit als sachkundige Bürgerin,<br />

welches der Ausschuss einstimmig beschließt.<br />

Frau Dowideit bemängelt die Qualität der Ausästungsarbeiten entlang der Possehlstraße.<br />

Abgesägte Äste hingen noch in den Baumkronen und würden erst nach mehrmaligen Hinweisen<br />

bzw. Drohungen entfernt werden.<br />

4.2.5 Asbesttransporte<br />

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />

Herr Möller gibt bekant, dass die Firma, die in Wunstorf bei Hannover mit der Sanierung der<br />

Fulgurit-Halde beauftragt sei, jetzt in einem Schreiben an die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck angekündigt<br />

habe, ab 16. April mit den Asbesttransporten <strong>zu</strong>r Sondermülldeponie Ihlenberg <strong>zu</strong> beginnen.<br />

Denn entgegen den Auffassungen der <strong>zu</strong>ständigen Ministerien in Schleswig-Holstein<br />

und Mecklenburg-Vorpommern vertrete die Firma die Meinung, die Transporte seien auch<br />

dann <strong>zu</strong>lässig, wenn der Asbest nicht in Big-Bags verpackt sei. Diese Rechtsauffassung möge<br />

die <strong>Hansestadt</strong> Lübeck doch bitte der Firma schriftlich bestätigen oder aber einen rechtsmittelfähigen<br />

Bescheid bis <strong>zu</strong>m 23.03.2012 erteilen, sofern die Rechtsauffassung der Firma<br />

nicht geteilt werde.<br />

Die Fristset<strong>zu</strong>ng und das Ansprechen, wohlweislich der Nicht<strong>zu</strong>ständigkeit, empfinde er als<br />

dreist. Die Zuständigkeit für die Transporte liege beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt<br />

und ländliche Räume (MLUR) bzw. beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche<br />

Räume (LLUR).<br />

3 Anlage 1 <strong>zu</strong>r Niederschrift Nr. 30 Umweltausschuss 20.03.2012


10<br />

Bekanntlich lehne die Landesregierung Schleswig-Holsteins die Asbest-Transporte ab. Ein<br />

rechtsmittelfähiger Bescheid würde der Firma vermutlich helfen, ein Gerichtsverfahren an<strong>zu</strong>strengen.<br />

Die von der Firma angeschriebenen Behörden werden auf das Schreiben am 23.<br />

März reagieren. Eine entsprechende Pressemitteilung 4 werde am heutigen Tag veröffentlicht.<br />

4.3 – Beantwortung von Anfragen<br />

Es liegt nichts vor.<br />

Herr Voigt verlässt gegen 18:00 Uhr die Sit<strong>zu</strong>ng.<br />

4.4 – Überweisungen aus der Bürgerschaft<br />

Es liegt nichts vor.<br />

Es liegt nichts vor.<br />

Es liegt nichts vor.<br />

TOP 5 – Anträge<br />

TOP 6 – Vorlagen<br />

TOP 7 – Berichte und Antworten<br />

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />

7.3 Stadtverordnung über die einstweilige Sicherstellung des geschützten<br />

Landschaftsbestandteils "Kiefern im Wochenendhausgebiet Priwall"<br />

Herr Zeckel stellt den Bericht näher vor. Insbesondere geht er auf Gründe für die einstweilige<br />

Sicherstellung ein. Demnach seien die Kiefern bedeutend für das Landschaftsbild bzw.<br />

Landschafts- und ortsbildprägend. So seien sie der Rest ehemals ausgedehnter Kiefernbestände<br />

im Küstenbereich. Ebenso seien sie durch Ihre Höhe und die Geschlossenheit der<br />

Baumbestände auffällig sichtbar, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Siedlung, z.B. von<br />

See, vom Strand, vom Seeweg oder <strong>zu</strong>m Teil von der Mecklenburger Landstraße her. Weiterhin<br />

seien sie Fortpflan<strong>zu</strong>ngs- und Ruhestätte besonders und streng geschützter Vogelarten<br />

und daher sehr bedeutend für den Artenschutz. Eine Gefährdung aufgrund eines un<strong>zu</strong>reichenden<br />

Schutzes bestehe u.a. durch:<br />

o<br />

o<br />

o<br />

B-Plan<br />

Baumschutzsat<strong>zu</strong>ng<br />

Artenschutzrecht (Schutz kann nicht auf einzelne Kiefern bezogen werden, Schlafund<br />

Brutplätze sind u. a. von Umweltbedingungen abhängig)<br />

Eine einstweilige Sicherstellung sei unabdingbar, um unverzüglich eine nachhaltige Veränderung<br />

des Ortsbildes und einen drohenden vollständigen Verlusts der Schlaf- und Brutplatz-<br />

Funktion für geschützte Arten in den Kiefernbeständen in der Wochenendhaus-Siedlung <strong>zu</strong><br />

verhindern. Auch habe man dadurch die Möglichkeit, erforderliches und <strong>zu</strong>sätzliches wissenschaftliches<br />

Datenmaterial (u. a. durch entsprechende ornithologische Gutachten) für eine<br />

spätere konkrete und endgültige Unterschutzstellung als „Geschützten Landschaftsbestandteil“<br />

<strong>zu</strong> sammeln. Außerdem gewinne man Zeit für ein ausführliches und gründliches Rechtset<strong>zu</strong>ngsverfahren.<br />

4 http://www.luebeck.de/aktuelles/presse/pressedienst/view/120201R/


11<br />

Herr Müller merkt an, dass es nicht richtig sei auf eine Vorabinformation der Anlieger über<br />

die Bedeutung des Baumbestands <strong>zu</strong> verzichten. Gespräche sollten unverzüglich durchgeführt<br />

werden, um so bei eventuellen Verkäufen auf den Baumschutz hin<strong>zu</strong>weisen und Verständnis<br />

dafür <strong>zu</strong> erreichen. Herr Zeckel erwidert, dass bestimmte Bäume nicht durch die<br />

Baumschutzsat<strong>zu</strong>ng geschützt seien. Es seien jetzt verstärkt Fällungen im Bereich Priwall<br />

wahrgenommen worden. Um weiteren Fällungen vor<strong>zu</strong>beugen, sei der Weg über eine einstweilige<br />

Sicherstellung gewählt worden.<br />

Herr Röttger sieht eine große Problematik bei der Gefahrenabwehr. So stehen einige Kiefern<br />

dicht an Häusern und die Standsicherheit bei Stürmen sei bedingt durch das Alter dieser<br />

Bäume fraglich. Herr Möller entgegnet, dass dafür der § 5 der Verordnung vorgesehen sei.<br />

Die Sicherheit von Menschenleben und die Verkehrssicherung würden nicht außer Kraft gesetzt.<br />

Herr Zeckel ergänzt, dass im Zweifel bzw. bei Gefahr der Erhalt der Bäume hinten anstehe.<br />

Frau Duske unterrichtet die Mitglieder, dass eine in sich geschlossene Baumgruppe eine<br />

höhere Standfestigkeit aufweise als Baumgruppen, bei denen einzelne Bäume entfernt wurden.<br />

Wenn man eins aus der jetzigen Situation gelernt habe, so sei es die Notwendigkeit<br />

einer Baumschutzsat<strong>zu</strong>ng für das Gebiet.<br />

Herr Wegner fragt nach, worauf die Verordnung hinauslaufe, da sie nur einstweiligen Charakter<br />

habe und ob nach längerfristigen Lösungen gesucht werde. Herr Zeckel antwortet,<br />

dass es um den sofortigen Schutz für ca. zwei Jahre gehe. In dieser Zeit könne eine endgültige<br />

Schutzverordnung erlassen werden. Langfristige Alternativen seien bei Bäumen endlich,<br />

da diese irgendwann absterben. Die vorhandenen Kiefern hätten aber noch eine ungefähre<br />

Lebensdauer von 30 - 40 Jahren. Daraufhin fragt Herr Wegner, ob mit einer natürlichen Verjüngung<br />

im Laufe der Jahre <strong>zu</strong> rechnen sei. Laut Herrn Zeckel sei davon nicht aus<strong>zu</strong>gehen,<br />

da es sich um Privatflächen handle und schon beim Rasenmähen Triebe zerstört würden.<br />

Herr Droßard plädiert wie Herr Müller für Gespräche mit den Eigentümern, um eine Sensibilisierung<br />

des Themas bei den Betroffenen <strong>zu</strong> erreichen.<br />

Herr Lötsch merkt an, dass die Bäume teilweise so nah an die Bebauung heranreichen würden,<br />

dass diese auch ohne Sat<strong>zu</strong>ng / Verordnung gefällt werden könnten.<br />

Abschließend führt Herr Möller aus, dass Fällaktivitäten <strong>zu</strong> verzeichnen seien und man jetzt<br />

klare Verhältnisse schaffe. Es solle verhindert werden, dass ab Oktober eine ungeschützte<br />

Situation entstehe. Ein Ergebnis bei Gesprächen mit den Anwohnern könne sein, über ökologischen<br />

Ausgleich <strong>zu</strong> sprechen.<br />

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />

8.1 Anfrage Herr Lötsch<br />

TOP 8 – Neue Anfragen und Verschiedenes<br />

Herr Lötsch fragt nach den Aufgaben, der Zusammenset<strong>zu</strong>ng und Tagungsweise des Naturschutzbeirats.<br />

Herr Zeckel antwortet, dass die Einrichtung und die Aufgaben des Beirats im<br />

Landesnaturschutzgesetz verankert seien. Der Beirat für Naturschutz habe die ehrenamtliche<br />

Aufgabe, die untere Naturschutzbehörde in wichtigen Angelegenheiten <strong>zu</strong> unterstützen<br />

und fachlich <strong>zu</strong> beraten. In den Beirat werden von der Naturschutzbehörde Personen für<br />

einen Zeitraum von 5 Jahren berufen, die im Naturschutz besonders fachkundig und erfahren<br />

seien.


12<br />

Derzeit bestehe der Lübecker Naturschutzbeirat aus sieben Mitgliedern. Der Beirat tage<br />

grundsätzlich nichtöffentlich. Der von den Mitgliedern gewählte Beiratsvorsitzende Jörg Clement<br />

sei <strong>zu</strong>gleich Stadtbeauftragter für Naturschutz und im Umweltausschuss vertreten und<br />

gerade vor Ort. Herr Clement ergänzt, dass er als Stadtbeauftragter die Naturschutzbehörde<br />

unterstütze und zwischen der Behörde und Bürgern vermittle bzw. die Bürger informiere. 5<br />

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />

8.2 Verschiedenes<br />

- Frau Duske / Frau Lange<br />

Frau Duske macht wiederholt auf die Fälllisten aufmerksam. Wenn diese <strong>zu</strong>rzeit schon nicht<br />

veröffentlicht werden, so solle sich der Bereich Naturschutz <strong>zu</strong>mindest dafür einsetzen, dass<br />

der Umweltausschuss im Nachhinein in Kenntnis gesetzt werde.<br />

Frau Lange informiert den Ausschuss über vermeintlich willkürliche Baumfällungen von<br />

Kleingärtnern. Demnach seien von diesen Personenkreis Eichen auf einem Kleingartengelände<br />

gefällt worden.<br />

Herr Möller merkt an, dass über den FB 5 nochmals versucht werde, die Fälllisten in einem<br />

anschaulichen Format <strong>zu</strong> erhalten bzw. der Öffentlichkeit <strong>zu</strong>gänglich <strong>zu</strong> machen.<br />

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.<br />

II. Nichtöffentlicher Teil<br />

Herr Schubert stellt die Nichtöffentlichkeit her. Darüber gibt es eine gesonderte Niederschrift.<br />

III. Öffentlicher Teil der Sit<strong>zu</strong>ng<br />

14. Bekanntgabe der im Nichtöffentlichem Teil gefassten Beschlüsse<br />

Herr Schubert stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen<br />

Teil keine Beschlüsse gefasst worden sind. Herr Schubert schließt die Sit<strong>zu</strong>ng um ca. 19:00<br />

Uhr.<br />

Hans-Jürgen Schubert<br />

Ausschussvorsitzender<br />

Maik Schneider<br />

Protokollführer<br />

5 Anlage 2 (§ 44 Landesnaturschutzgesetz und Naturschutzbeiratssat<strong>zu</strong>ng) <strong>zu</strong>r Niederschrift<br />

Nr. 30 Umweltausschuss 20.03.2012

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