2010 - 05 Die Schutzkleidung der Freiwilligen ... - Feuerwehrchronik
2010 - 05 Die Schutzkleidung der Freiwilligen ... - Feuerwehrchronik
2010 - 05 Die Schutzkleidung der Freiwilligen ... - Feuerwehrchronik
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
5-<strong>2010</strong> Herausgeber Seite 19<br />
Bernd Klaedtke & Michael Thissen<br />
<strong>Feuerwehrchronik</strong><br />
6. Jahrgang 30.09.<strong>2010</strong> Nr. 5<br />
Erwin Rodehau<br />
<strong>Die</strong> <strong>Schutzkleidung</strong> <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren<br />
im Land Nie<strong>der</strong>sachsen 1945 - 1958<br />
Seite 90<br />
Termin?<br />
Seite 108<br />
Impressum<br />
Seite 108
5-<strong>2010</strong> Seite 90<br />
<strong>Die</strong> <strong>Schutzkleidung</strong> <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong><br />
Feuerwehren im Land Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
1945 - 1958<br />
* Erwin Rodehau<br />
Einleitung<br />
<strong>Die</strong> Bekleidung <strong>der</strong> Feuerwehrmänner ist nicht<br />
nur <strong>Die</strong>nst- und <strong>Schutzkleidung</strong>, sie ist im gleichem<br />
Maße <strong>der</strong> sichtbare Ausdruck <strong>der</strong> sozialen<br />
Stellung. <strong>Die</strong> Bekleidung vermittelt dem<br />
Feuerwehrmann seine Zugehörigkeit zu einer<br />
Gemeinschaft, die bereit ist an<strong>der</strong>en Bürgern<br />
Hilfe und Unterstützung in Notfällen sowie bei<br />
Gefahren für Leben und Gesundheit zu geben.<br />
Durch die Bekleidung des Feuerwehrmannes<br />
wird eine Basis des Vertrauens geschaffen.<br />
Der Bürger erwartet von ihm Hilfe, die er von<br />
einem noch so hilfsbereiten Bürger nicht erwarten<br />
kann.<br />
In den ersten Jahren nach dem Kriege waren<br />
die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Männer <strong>der</strong> Feuerwehren<br />
durch die Besetzung Deutschlands <strong>der</strong><br />
allliierten Streitkräfte beson<strong>der</strong>s groß. Es fehlte<br />
an allem, aber Hilfe wurde gebraucht. Hier soll<br />
<strong>der</strong> Versuch unternommen werden diese Leistungen<br />
festzuhalten. Dabei steht hier die Frage<br />
<strong>der</strong> <strong>Schutzkleidung</strong> im Vor<strong>der</strong>grund, auch sie<br />
war eine notwendige Sache, die den Feuerwehrmann<br />
für den Bürger sowie die Angehörigen<br />
<strong>der</strong> Besatzungsmacht nach außen erkennbar<br />
machte.<br />
Vorbemerkungen zum Wie<strong>der</strong>aufbau <strong>der</strong><br />
deutschen Feuerwehren<br />
Das Land Nie<strong>der</strong>sachsen wurde im November<br />
1946 von <strong>der</strong> britischen Militärregierung aus<br />
den Län<strong>der</strong>n Braunschweig, Hannover, Oldenburg<br />
und Schaumburg-Lippe gebildet.<br />
Es ist jedoch sinnvoll die Entwicklung <strong>der</strong> deutschen<br />
zivilen Feuerwehren des heutigen Landes<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen bereits ab Mai 1945 zu<br />
betrachten.<br />
Durch die Besetzung Deutschlands von den<br />
alliierten Streitkräften war die Oberaufsicht<br />
über die deutschen Feuerwehren durch die<br />
Reichsbehörden nicht mehr gegeben. <strong>Die</strong> Befugnisse<br />
<strong>der</strong> ehemaligen deutschen Zentralbehörden<br />
wurden durch den obersten Befehlshaber<br />
<strong>der</strong> Alliierten Streitkräfte als Militärgouverneur<br />
bzw. von <strong>der</strong> Militärregierung Deutschland<br />
ausgeübt.<br />
<strong>Die</strong> britische Militärregierung (Control Commission<br />
for Germany [British Element]) hatte<br />
für die Verwaltung ihrer Zone ab Juni 1945 drei<br />
„Corps Districts“ (Bezirke) festgelegt.<br />
Das „Military Governent Detachment 229 (P)<br />
Hannover Region“ war für die Provinz Hannover,<br />
ab August 1946 Land Hannover, und ab<br />
November 1946 für das Land Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
zuständig.<br />
Durch das Prinzip <strong>der</strong> „indirect rule“ wurden<br />
den Militärverwaltungen auf allen Ebenen entsprechende<br />
deutsche Verwaltungen zugeordnet.<br />
Dabei griff die britische Militär-Regierung<br />
auf die vorhandenen deutschen Län<strong>der</strong>-,<br />
Kreis- und Gemeindeverwaltungen zurück.<br />
<strong>Die</strong> deutschen Verwaltungen konnten keine<br />
eigenen Anordnungen treffen, sie mussten die<br />
Instruktionen und Anordnungen <strong>der</strong> jeweiligen<br />
britischen Militärverwaltung in <strong>der</strong> Praxis umsetzen.<br />
<strong>Die</strong> britische Militärregierung des Corps Districts<br />
(Bezirk) Hannover hatte am 18. Juli 1945<br />
den Major <strong>der</strong> Feuerschutzpolizei, Fritz Heimberg,<br />
zum aktiven Inspekteur <strong>der</strong> deutschen zivilen<br />
Feuerwehren ernannt sowie beim ehemaligen<br />
Oberpräsidenten <strong>der</strong> Provinz Hannover<br />
eine <strong>Die</strong>nststelle für Feuerschutz- und<br />
Krankentransportangelegenheiten geschaffen.<br />
Durch die Bildung des Landes Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
kam die <strong>Die</strong>nststelle als Referat zum Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />
Ministerium des Innern und erweiterte<br />
ihre Zuständigkeit auf die ehemaligen<br />
Län<strong>der</strong> Braunschweig, Oldenburg und<br />
Schaumburg-Lippe.<br />
Im Bezirk <strong>der</strong> Militärregierung Hannover wurden<br />
1945 Feuerwehrbezirke gebildet, die in<br />
<strong>der</strong> Provinz Hannover mit den Regierungsbezirken<br />
übereinstimmten. <strong>Die</strong> Län<strong>der</strong> Braunschweig,<br />
Oldenburg und Schaumburg-Lippe<br />
bildeten je einen Feuerwehrbezirk, ebenso<br />
Stadtkreise mit mehr als 100.000 Einwohner.<br />
In den Regierungsbezirken war <strong>der</strong> Regierungspräsident,<br />
in den Län<strong>der</strong>n Braunschweig<br />
und Oldenburg <strong>der</strong> Minister des Innern, im<br />
Land Schaumburg-Lippe <strong>der</strong> Landespräsident<br />
sowie in den Städten <strong>der</strong> Ober- bzw. <strong>der</strong> Bürgermeister<br />
Feuerschutzbehörde.<br />
<strong>Die</strong> Einsatzbereitschaft <strong>der</strong> deutschen zivilen<br />
Feuerwehren musste in Übereinstimmung mit<br />
den Befehlen und Anweisungen <strong>der</strong> Militärbehörden<br />
sowie den deutschen Bestimmungen<br />
gesichert werden.<br />
Mit <strong>der</strong> Verordnung Nr. 57 <strong>der</strong> Militärregierung<br />
„Befugnisse <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong> britischen Zone“<br />
vom 1. Dezember 1946 war die Voraussetzung<br />
und Grundlage für die deutsche Nachkriegsgesetzgebung<br />
geschaffen, mit dem gleichzeitig<br />
übergebenen „Memorandum zur Anleitung für<br />
die Landesregierung für die Übernahme <strong>der</strong><br />
Verantwortlichkeit und Aufrechterhaltung <strong>der</strong><br />
deutschen Polizei und Feuerwehr“ waren die<br />
Richtlinien für diese Gesetze vorgegeben.<br />
(Das Memorandum konnte bisher nur im Land<br />
Nordrhein-Westfalen nachgewiesen werden).
5-<strong>2010</strong> Seite 91<br />
Konkrete Gestalt erhielten die britischen Vorgaben<br />
für die Zukunft des deutschen Feuerwehrwesens<br />
mit <strong>der</strong> richtungsgebenden Anweisung<br />
Nr. 21 des Hauptquartiers <strong>der</strong> Kontrollkommission<br />
für Deutschland (BE) vom 2.<br />
Januar 1948 „Grundlegende Richtlinien über<br />
den Aufbau, die Aufrechterhaltung und den<br />
Einsatz <strong>der</strong> deutschen Feuerwehren in <strong>der</strong> britischen<br />
Zone“.<br />
<strong>Die</strong> in <strong>der</strong> Anweisung aufgeführten 18 Punkte<br />
waren für den Entwurf des Gesetzes über den<br />
Feuerschutz und dessen Durchführungsverordnungen<br />
Richtlinie.<br />
<strong>Die</strong> Anweisung ist nur als Übersetzung aus <strong>der</strong><br />
englischen Instruction bekannt.<br />
Hier war noch einmal die Trennung <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
von <strong>der</strong> Polizei gefor<strong>der</strong>t worden.<br />
Mit dem „Gesetz über den Feuerschutz im<br />
Lande Nie<strong>der</strong>sachsen“ vom 21. März 1949 erhielt<br />
die Landesregierung eine eigene rechtliche<br />
Grundlage für die Gestaltung des Feuerlöschwesens.<br />
Durch das Gesetz konnten außer den Berufs-,<br />
<strong>Freiwilligen</strong> und Werkfeuerwehren wie<strong>der</strong><br />
Pflichtfeuerwehren aufgestellt werden, dass<br />
war bisher von <strong>der</strong> britischen Militärverwaltung<br />
untersagt worden.<br />
Das „Amtsblatt für Nie<strong>der</strong>sachsen“ vom 1.<br />
September 1949 veröffentlichte dazu einen<br />
Kommentar des nie<strong>der</strong>sächsischen Ministers<br />
des Innern, <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s auf die neue<br />
Rechtslage hinwies.<br />
<strong>Die</strong> ersten Verän<strong>der</strong>ungen an den Uniformen<br />
<strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />
Vom Einmarsch <strong>der</strong> alliierten Streitkräfte bis<br />
zur Aufnahme <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> deutschen Verwaltungen<br />
unter <strong>der</strong> Kontrolle <strong>der</strong> britischen<br />
Militär-Verwaltung mussten die örtlichen Wehrleiter<br />
und Feuerwehrmänner selbst entscheiden,<br />
wie es weitergehen sollte mit <strong>der</strong> Einsatzbereitschaft<br />
ihrer Wehr im Ort.<br />
Für die notdienstverpflichteten Bürger war die<br />
Verpflichtung zum <strong>Die</strong>nst in <strong>der</strong> örtlichen<br />
Feuerwehr aufgehoben. Nur wenige dieser<br />
Mitbürger waren bereit weiterhin <strong>Die</strong>nst in ihrer<br />
<strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr zu leisten.<br />
Auch für die Feuerwehrhelferinnen bestand<br />
diese <strong>Die</strong>nstpflicht nicht mehr. <strong>Die</strong> Angehörigen<br />
<strong>der</strong> Feuerwehrscharen im Streifendienst<br />
(SRD) <strong>der</strong> Hitlerjugend (HJ) waren zu entlassen.<br />
<strong>Die</strong> HJ als Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> NSDAP war eine<br />
verbotene Organisation.<br />
Bis die ersten Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />
aus <strong>der</strong> Kriegsgefangenschaft o<strong>der</strong> Internierung<br />
zurückkehrten, war so die Einsatzbereitschaft<br />
schwierig.<br />
Doch nun zu ersten Aufgaben, die von den<br />
Feuerwehren gelöst werden mussten.<br />
So erhielt <strong>der</strong> Bürgermeister <strong>der</strong> Stadt Oldenburg<br />
am 9. Juni 1945 vom örtlichen Detachment<br />
Military Goverment die Auffor<strong>der</strong>ung für<br />
den Chef <strong>der</strong> Feuerwehr 200 Armbinden für die<br />
Uniformen <strong>der</strong> Feuerwehrleute zu beschaffen.<br />
Der Chef <strong>der</strong> Feuerwehr sollte die Armbinden<br />
in geeigneter Weise kennzeichnen.<br />
Der Landesbranddirektor des Landes Oldenburg<br />
verfügte mit Rundschreiben Nr. 50 / 45<br />
vom 28. Juli 1945;<br />
„<strong>Die</strong> Farbe <strong>der</strong> Uniformen bleibt blau. Kragenspiegel<br />
und Schulterstücke bleiben (eine Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen ist vorgesehen).<br />
<strong>Die</strong> schwarz-weiß-rote Kokarde ist<br />
von den Mützen und das gleiche Abzeichen,<br />
wenn am Helm vorhanden, zu entfernen.<br />
Als Kokarde ist die blau-rote zu setzen.<br />
Das Hoheitsabzeichen ist vom Helm, das Ärmelabzeichen<br />
vom Ärmel sowie das Hakenkreuz<br />
vom Koppelschloss zu entfernen.“<br />
Mit Schreiben vom 27. August 1945 teilte <strong>der</strong><br />
Inspekteur für das Feuerlöschwesen den Landesbrandmeistern,<br />
den Bezirks- und Kreisbrandmeistern<br />
<strong>der</strong> Provinz Hannover mit:<br />
„1. Betr.: Uniformierung <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong><br />
Feuerwehren<br />
Laut Anordnung Nr. 1 <strong>der</strong> Militärregierung<br />
Deutschlands, Region Hannover, Det. 229,<br />
vom 01.07.1945, wird die vorschriftsmäßige<br />
blaue Uniform nach Ablegung sämtlicher<br />
Hoheitsabzeichen weiter getragen.<br />
In denjenigen Wehren, wo keine blauen Uniformen<br />
vorhanden sind, müssen zu den vorhandenen<br />
Uniformen weiße Armbinden mit folgendem<br />
Aufdruck getragen werden:<br />
MG<br />
Fire Service<br />
MR<br />
Feuerwehr<br />
<strong>Die</strong> Armbinden sind von den Bürgermeistern<br />
zu beschaffen und dem zuständigen publicsafety-officier<br />
durch den Kreisbrandmeister zur<br />
Abstempelung vorzulegen.<br />
Feuerwehrmänner, welche keine Uniform besitzen,<br />
haben zum Zivil-Anzug ebenfalls <strong>der</strong>artige<br />
Armbinden zu tragen. Bei vorschriftsmäßigen<br />
blauen Uniformen kommen die Armbinden<br />
in Fortfall.<br />
Mützenkokarden in den Farben schwarz-weißrot<br />
sind von den <strong>Die</strong>nstmützen und durch solche<br />
in den Landesfarben zu ersetzen:
5-<strong>2010</strong> Seite 92<br />
Provinz Hannover<br />
Land Braunschweig<br />
Land Oldenburg<br />
gelb-weiß<br />
blau-gelb<br />
blau-rot<br />
Der Stahlhelm wird nach Entfernung <strong>der</strong> Hoheitsabzeichen<br />
ebenfalls weiter getragen.”<br />
Neue <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen:<br />
1. Anwärter <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />
2. Feuerwehrmann <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />
3. Oberfeuerwehrmann <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong><br />
Feuerwehr<br />
4. Brandmeister <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />
5. Oberbrandmeister <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />
6. Zugbrandmeister<br />
7. Hauptbrandmeister<br />
8. Kreisbrandmeister<br />
9. Bezirksbrandmeister<br />
10. Landesbrandmeister<br />
3. Betr.: <strong>Die</strong>nstgradabzeichen <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong><br />
Feuerwehr. Achselstücke<br />
„Anwärter:<br />
Achselstücke ohne Stoffunterlage aus vier nebeneinan<strong>der</strong>liegenden<br />
je 8 mm breiten Plattschnüren;<br />
die beiden äußeren Plattschnüre<br />
sind mit Aluminiumfäden durchwirkt.<br />
Bild 1: Zweisprachige Armbinde; MG Fire Service – MR<br />
Feuerwehr. (Feuerwehrmuseum Hannover)<br />
„2. Betr.: <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen <strong>der</strong><br />
<strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />
Laut Anordnung <strong>der</strong> Militärregierung Deutschlands,<br />
Region Hannover, Det. 229, vom<br />
09.08.1945, werden mit sofortiger Wirkung<br />
neue <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen eingeführt, die<br />
aus folgen<strong>der</strong> Aufstellung zu ersehen sind:<br />
Alte <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen:<br />
1. Anwärter <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
2. Unterwachtmeister <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
3. Rottwachtmeister <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
4. Wachtmeister <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
5. Oberwachtmeister <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
6. Hauptwachtmeister <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
7. Meister <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
8. Meister <strong>der</strong> Feuerwehr (die früheren Oberund<br />
Haupttruppführer<br />
9. Zugführer <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
10. Oberzugführer <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
11. Bereitschaftsführer <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
12. Kreisführer <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />
13. Bezirksführer <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />
14. Abschnittsinspekteur <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
Feuerwehrmann:<br />
Achselstücke mit karmesinroter Stoffunterlage<br />
aus vier nebeneinan<strong>der</strong>liegenden je 8 mm<br />
breiten Plattschnüren; die beiden äußeren<br />
Plattschnüre aus Aluminiumgespinst mit<br />
schwarzen Seidenfäden durchwirkt, die beiden<br />
inneren aus schwarzer Zellwolle.<br />
Oberfeuerwehrmann:<br />
Wie beim Feuerwehrmann, jedoch mit einem<br />
Stern aus Aluminium.<br />
Brandmeister:<br />
Achselstücke mit karmesinroter Stoffunterlage<br />
aus einem Geflecht von einer schwarzen Plattschnur<br />
und einer Aluminiumplattschnur von je<br />
5 ½ mm Breite und einer um das Geflecht herumlaufenden<br />
9 ½ mm breiten Aluminiumplattschnur.<br />
<strong>Die</strong> Aluminiumplattschnüre sind mit schwarzen<br />
Seidenfäden durchwirkt.<br />
Oberbrandmeister:<br />
Wie beim Brandmeister, jedoch mit einem<br />
Stern aus Aluminium.<br />
Zugbrandmeister:<br />
Achselstücke mit karmesinroter Unterlage aus<br />
vier nebeneinan<strong>der</strong>liegenden Aluminiumplattschnüre<br />
mit einem Stern aus gelbem Metall.<br />
Hauptbrandmeister:<br />
Wie beim Zugbrandmeister, jedoch mit zwei<br />
Sternen aus gelbem Metall.
5-<strong>2010</strong> Seite 93<br />
Kreisbrandmeister:<br />
Achselstücke mit karmesinroter Tuchunterlage<br />
aus einem Geflecht von zwei nebeneinan<strong>der</strong><br />
liegenden Aluminiumplattschnüren.<strong>Die</strong> Aluminiumplattschnüre<br />
sind mit schwarzen Seidenfäden<br />
durchwirkt.<br />
Bezirksbrandmeister:<br />
Wie beim Kreisbrandmeister, jedoch mit einem<br />
Stern aus gelbem Metall.<br />
Landesbrandmeister:<br />
Wie beim Kreisbrandmeister, jedoch mit zwei<br />
Sternen aus gelbem Metall.“<br />
<strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstgradabzeichen <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />
waren den <strong>der</strong> Berufsfeuerwehr angeglichen.<br />
Eine Abweichung bestand in den<br />
Achselstücken vom Brandingenieur bis zum<br />
Branddirektor.<br />
Bei den Offiziersachselstücken <strong>der</strong> Berufsfeuerwehr<br />
fielen die schwarzen Seidenfäden, mit<br />
denen die Aluminiumplattschnüre durchwirkt<br />
waren, fort.<br />
Angehörige <strong>der</strong> Polizei dürfen die ihnen zugehörige<br />
Kopfbedeckung, Rangabzeichen o<strong>der</strong><br />
Orden tragen, soweit diese durch die Militärregierung<br />
zugelassen sind.“<br />
/ Amtsblatt <strong>der</strong> Militärregierung Deutschland,<br />
Britisches Kontrollgebiet; Nr. 14, Nr. 4, S. 14 /<br />
Dazu hatte die IA & C DIVISION (Innere Angelegenheiten<br />
& Verbindungs – Abteilung) die<br />
Instruction No. 3 – RE-ORGANISATION OF<br />
THE GERMAN FIRE SERVICE - im Oktober<br />
1945 in englischer Sprache herausgegeben.<br />
<strong>Die</strong>se Instruktion war für die Public Safety<br />
Officers Arbeitsgrundlage für die Kontrolltätigkeit<br />
<strong>der</strong> deutschen zivilen Feuerwehren.<br />
<strong>Die</strong> vorhandenen deutschen Übersetzungen<br />
glie<strong>der</strong>n sich in 15 Absätze. <strong>Die</strong>se können hier<br />
nicht im einzelnen angesprochen werden.<br />
Hier sollen nur die, die freiwilligen Feuerwehren<br />
betreffenden Anlagen besprochen werden.<br />
„Kragenspiegel:<br />
Anwärter bis Oberfeuerwehrmann; Kragenspiegel<br />
aus karmesinrotem Zellwollstoff mit<br />
eingewebter Doppellitze aus Aluminiumgespinst.<br />
Brandmeister bis Oberbrandmeister; Kragenspiegel<br />
aus karmesinrotem Tuch, auf dem<br />
Kragenspiegel mattweiße Aluminiumlitzen.<br />
Zugbrandmeister bis Landesbrandmeister;<br />
Kragenspiegel aus karmesinrotem Tuch ohne<br />
Einfassung mit gestickter Doppellitze.<br />
4. Betr.: <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungsmerkmale bei<br />
den <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren.<br />
5. Betr.: Ernennungen, Beför<strong>der</strong>ungen und<br />
Abberufungen.<br />
<strong>Die</strong> Military Government Instruction No. 3<br />
„RE-ORGANISATION of the GERMAN FIRE<br />
SERVICE“:<br />
<strong>Die</strong> Verordnung Nr. 13 – Militärische Uniformen<br />
und Abzeichen – wurde im Amtsblatt <strong>der</strong><br />
britischen Militärregierung Deutschland (Britisches<br />
Kontrollgebiet) veröffentlicht und trat<br />
am 9. September 1945 in Kraft.<br />
Im Artikel II – Beamte und Polizisten – stand:<br />
„Angehörige einer deutschen Zivilbehörde<br />
o<strong>der</strong> Zivilverwaltung, die Uniform tragen, und<br />
Bild 2: <strong>Die</strong> Military Goverment Instruction No. 3 „RE-ORGA-<br />
NISATION of the GERMAN FIRE SERVICE“ vom October<br />
1945. (Sammlung Feuerwehrmuseum Schleswig-Holstein)
5-<strong>2010</strong> Seite 94<br />
Im Anhang: E: Deutsche Feuerwehr <strong>Die</strong>nst Uniformen Bestimmungen<br />
Freiwillige Feuerwehren<br />
Gegenstand Anzahl Beschreibung Bemerkung<br />
Feuerwehrhelm 1 Stahl, innen isolierend gegen elektrischen<br />
Strom, Nackenle<strong>der</strong> zum Befestigen durch<br />
Knöpfe.<br />
Mütze 1 Dunkelblauer weicher Stoff, schwarzer<br />
Samtbund, über dem Mützenschirm eine<br />
rote Biese und um den Mützendeckel.<br />
Männer: Le<strong>der</strong>band, mit zwei kleinen<br />
Knöpfen über dem Mützenschirm.<br />
Offiziere: chromfarbene Kordel mit zwei<br />
kleinen chromfarbenen Knöpfen.<br />
Abzeichen: aluminiumfarben, matt,<br />
gekörnt, oberhalb des Samtbundes.<br />
Jacke 1 Dunkelblaues Tuch, einreihig, mit 6 Sie ist offen o<strong>der</strong><br />
chromfarbenen, gekörnten Knöpfen,<br />
zugeknöpft zu<br />
Ärmelaufschläge mit Schlitz, mit<br />
tragen.<br />
Klappe geknöpft. Zwei Seiten- und<br />
zwei Brusttaschen. Kragen mit roter<br />
Biese.<br />
Mantel 1 Dunkelblaues Tuch, zweireihig, 12 offen o<strong>der</strong><br />
chromfarbenen matten gekörnten<br />
geschlossen zu<br />
Knöpfe zum Schließen bis zur Taille,<br />
tragen.<br />
zwei Seitentaschen mit Klappen<br />
Rückengurt mit zwei Knöpfen, langer<br />
Schlitz im Rücken, angedeutete<br />
Aufschläge, Kragen mit roter Biese.<br />
Hose, lang 1 Dunkelblaues Tuch, angepasster<br />
Hosenbund, zwei Seiten- und zwei<br />
Gesäßtaschen, Uhrentasche am<br />
Hosenbund.<br />
Hakengurt 1 Männer: Hakengurt mit fe<strong>der</strong>ndem<br />
Sicherheitshaken, Beil und Notnagel.<br />
Unterführer (N.C.O.'s): dgl. ohne Beil.<br />
Offizier: Schwarzer Le<strong>der</strong>gürtel mit<br />
Schnalle.<br />
Pfeife 1 Holz- o<strong>der</strong> Hornpfeife, Doppelton, Zu Tragen in <strong>der</strong><br />
mit Chrom- o<strong>der</strong> Nickelkette.<br />
linken Brusttasche.<br />
<strong>Die</strong> Kette ist am<br />
3ten Knopf einzu<br />
haken.<br />
Der Anhang: „F“ beschreibt die zu verwendenden Stoffe<br />
Der Anhang: „G“ Ränge und Rangabzeichen Deutscher Feuerwehr <strong>Die</strong>nst (siehe Bild 3)<br />
Freiwillige Feuerwehr<br />
Rang Befehl o<strong>der</strong> <strong>Die</strong>nst Rangabzeichen<br />
Feuerwehrmann<br />
(Schulterklappen)<br />
ohne
5-<strong>2010</strong> Seite 95<br />
Oberfeuerwehrmann <strong>Die</strong>nstältester Feuerwehrmann Ein Streifen 8 mm<br />
roter Stoff mit<br />
schwarzem eingewebtem<br />
Fischgrätenmuster.<br />
(siehe<br />
Bild 4)<br />
Unterbrandmeister Befehl über eine Gruppe, Befehl 2 Streifen 8 mm<br />
über eine Dorffeuerwehr, Stellver-<br />
roter Stoff, mit<br />
treter des Brandmeisters o<strong>der</strong><br />
schwarzem einge-<br />
Oberbrandmeister.<br />
webtem Fischgrätenmuster.<br />
Brandmeister Befehl über eine Gruppe o<strong>der</strong> 3 Streifen 8 mm<br />
über die Stadt- o<strong>der</strong> Amts-Feuerwehr, roter Stoff .... .<br />
Stellvertreter des Hauptbrandmeisters.<br />
Oberbrandmeister Befehl über 2 o<strong>der</strong> mehrere Gruppen, 4 Streifen 8 mm<br />
Kommandant <strong>der</strong> Stadt- o<strong>der</strong> Amts- roter Stoff ... .<br />
Feuerwehr.<br />
Hauptbrandmeister Befehl über 6 Gruppen, 1 schmale gekörn-<br />
Kommandant einer großen<br />
te Aluminium-<br />
Stadtfeuerwehr.<br />
Spange 8 x 38 mm<br />
silberfarbenes<br />
Fischgrätenmuster.<br />
Kreisbrandmeister Kommandant <strong>der</strong> Kreisfeuerwehren 2 schmale gekörnte<br />
Aluminium-<br />
Spangen ...<br />
Bild 3: Anhang „G“ Ränge und Rangabzeichen Deutscher Feuerwehr <strong>Die</strong>nst <strong>der</strong> Instruktion Nr. 3 vom Oktober 1945
5-<strong>2010</strong> Seite 96<br />
Bild 4: Schulterklappe mit einem Streifen roten Stoff mit<br />
schwarzem eingewebten Fischgrätenmuster; hier: Oberfeuerwehrmann.<br />
(Sammlung H. Reinholz, Celle)<br />
Mützen-Abzeichen: Gekreuzte Feuerwehrbeile<br />
und tiefgewölbter Feuerwehrhelm, darunter<br />
Name <strong>der</strong> Feuerwehr-Behörde auf einem<br />
Band.<br />
Bild 6. Schulterklappe mit zwei im Fischgrätenmuster gekörnte<br />
Aluminium-Spangen; hier: Kreisbrandmeister.<br />
(Feuerwehrmuseum Jever)<br />
3. <strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstjacke aus dunkelblauem Tuch<br />
hatte eine Knopfreihe mit sechs chromfarbenen<br />
gekörnten Knöpfen. <strong>Die</strong> Ärmel waren unten<br />
aufgeschlitzt und zum Zuknöpfen. Der<br />
Kragen konnte offen o<strong>der</strong> geschlossen getragen<br />
werden, er hatte eine rote Biese.<br />
Bild 5: Mützenabzeichen; gekreuzte Feuerwehrbeile und<br />
tiefgewölbter Feuerwehrhelm, darunter Name <strong>der</strong> Feuerwehr-Behörde<br />
auf einem Band; hier: Verwaltungsbezirk<br />
Oldenburg. (Feuerwehrmuseum Jever)<br />
Das wesentlich Neue <strong>der</strong> Festlegungen in <strong>der</strong><br />
Anweisung Nr. 3 waren:<br />
1. Es wurden Schulterklappen aus Grundtuch<br />
anstelle <strong>der</strong> Schulterstücke eingeführt.<br />
2. <strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstgrade <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />
vom Feuerwehrmann bis Oberbrandmeister<br />
wurden durch 8 mm breite rote Stoffstreifen mit<br />
schwarzem Fischgrätenmuster, quer zur<br />
Schulterklappe am unteren Ende, gekennzeichnet.<br />
Ab den <strong>Die</strong>nstgrad Hauptbrandmeister<br />
bis Kreisbrandmeister wurden 8 x 38 mm<br />
breite Aluminiumstreifen mit Fischgrätenmuster<br />
getragen.<br />
Bild 7: <strong>Die</strong>nstjacke mit sechs Knöpfen, <strong>der</strong> Kragen konnte<br />
offen o<strong>der</strong> geschlossen getragen werden. (Sammlung E.<br />
Meynen, Hohenkirchen)<br />
4. Das Mützenabzeichen wurde über dem<br />
Mützenbund befestigt. <strong>Die</strong> Mannschaften trugen<br />
über dem Mützenschirm ein schwarzes<br />
Le<strong>der</strong>band, die Offiziere eine chromfarbene<br />
Kordel.<br />
Mit Rundschreiben Nr. 67/45 vom 9. November
5-<strong>2010</strong> Seite 97<br />
Im Amtsblatt für Nie<strong>der</strong>sachsen wurde die Bekanntmachung<br />
des Ministers des Innern vom<br />
21. November 1946 – Genehmigung <strong>der</strong> von<br />
Beamten des öffentlichen <strong>Die</strong>nstes getragenen<br />
Uniformen – veröffentlicht.<br />
Dort hieß es:<br />
„<strong>Die</strong> Kontroll-Kommission für Deutschland<br />
(BE) hat betr. Genehmigung <strong>der</strong> von Beamten<br />
des öffentlichen <strong>Die</strong>nstes getragenen Uniformen<br />
folgende Anordnung erlassen:<br />
Kontroll-Kommission für Deutschland (BE)<br />
Zonen-Vollzugsbehörde<br />
Zonen-Ausführungsanweisung Nr. 45<br />
Vom 4. Oktober 1946<br />
Durchführung <strong>der</strong> Verordnung Nr. 13<br />
(Erste Abän<strong>der</strong>ung)“<br />
<strong>Die</strong>se Anweisung war unterglie<strong>der</strong>t in: Erlaubte<br />
Uniformen; Ermächtigung, Uniformen zu genehmigen;<br />
Richtlinien für Arten <strong>der</strong> zugelassenen<br />
Uniformen.<br />
Bild 8: <strong>Die</strong> Ärmel <strong>der</strong> <strong>Die</strong>nstjacke waren unten aufgeschlitzt<br />
und zum Zuknöpfen. (wie oben)<br />
teilte <strong>der</strong> Landesbranddirektor in Oldenburg allen<br />
Bezirks- und Kreisbrandmeistern mit:<br />
„Eine weitere Anordnung <strong>der</strong> Militärregierung<br />
Deutschlands, Region Hannover, Det. 229 verlangt,<br />
dass alle Feuerwehrstahlhelme an <strong>der</strong><br />
Stirnseite mit folgen<strong>der</strong> Aufschrift zu versehen<br />
sind:<br />
CIVIL<br />
FIRE SERVICE<br />
FEUERWEHR<br />
Zur Durchführung dieser Beschriftung werden<br />
den Kreisbrandmeistern Schablonen zur Verfügung<br />
gestellt, die den Feuerwehren <strong>der</strong> Reihe<br />
nach unverzüglich zu übermitteln sind. <strong>Die</strong><br />
Farbe <strong>der</strong> Beschriftung ist weiß.“<br />
Bild 9: Aufschrift auf dem Feuerwehrhelm „CIVIL FIRE SER-<br />
VICE FEUERWEHR“ (Sammlung H. Henne, Varel-Borgstede)<br />
Bei erlaubte Uniformen steht: „Gewisse Uniformen,<br />
ähnlich den Militäruniformen, sind aber<br />
von <strong>der</strong> Militärregierung für Personen anerkannter<br />
öffentlicher Einrichtungen wie Post, Eisenbahn,<br />
Polizei, Gefängnis und Feuerwehr.“<br />
Richtlinien für Arten <strong>der</strong> zugelassenen Uniformen.<br />
„Richtlinien über die Arten <strong>der</strong> Uniformen und<br />
Kopfbedeckungen und militärischen und nationalsozialistischen<br />
Abzeichen, die auf Grund<br />
<strong>der</strong> Verordnung Nr. 13 (Erste Abän<strong>der</strong>ung) verboten<br />
sind, werden in einer Schrift <strong>der</strong> Public<br />
Safety gegeben, die den Titel trägt: „Bemerkungen<br />
zur Verordnung Nr. 13 für den Gebrauch<br />
von Kontrolldienstpersonal“ Abdrucke<br />
hiervon werden von <strong>der</strong> IA & C Div. zum Gebrauch<br />
von Divisionen und Abteilungen übersandt<br />
werden. <strong>Die</strong>se Schrift enthält Angaben<br />
über die bereits genehmigten Uniformen“ ... .<br />
/ Amtsblatt für Nie<strong>der</strong>sachsen; 1946, Nr. 14, S.<br />
126 /<br />
<strong>Die</strong>se Schrift <strong>der</strong> IA & C Division, in englischer<br />
Sprache, konnte bisher noch nicht nachgewiesen<br />
werden.<br />
In einem Schreiben <strong>der</strong> Feuerwehrbehörde bei<br />
<strong>der</strong> Regierung in Stade vom 29. Oktober 1947<br />
wurde festgelegt:<br />
„Um eine Einheitlichkeit zu erzielen, ist das<br />
Mützenabzeichen wie folgt anzubringen: Das<br />
Mützenabzeichen an <strong>der</strong> Schirmmütze ist auf<br />
dem Mützenband in <strong>der</strong> Mitte des Schirmes<br />
anzubringen, das Mützenabzeichen an <strong>der</strong><br />
Skimütze ist gleichfalls in <strong>der</strong> Mitte oberhalb<br />
des Schirmes anzubringen. <strong>Die</strong> Kokarde ist<br />
nicht mehr zu tragen.“
5-<strong>2010</strong> Seite 98<br />
Das Tragen von Achselstücken bzw. Schulterklappen<br />
in den <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren wurde<br />
in einem Rundschreiben des Feuerwehrstabes<br />
Land Oldenburg vom 18. November<br />
1947 angesprochen.<br />
„Betreffs <strong>Die</strong>nstgradabzeichen wird nunmehr<br />
angeordnet, dass die bisherigen Achselstücke<br />
auf unseren <strong>Die</strong>nströcken und älteren Blusen<br />
weiter getragen werden können. Alle Kragenspiegel<br />
sind bis spätestens 31.12.1947 zu entfernen.<br />
Es wird nochmals betont, dass zu den neuen<br />
Uniformen Achselstücke nicht getragen werden<br />
können, hier gibt es nur Schulterklappen,<br />
bis eine an<strong>der</strong>weitige Regelung erfolgt ist.“<br />
Das Schreiben macht deutlich, dass es hinsichtlich<br />
des Tragens von Schulterklappen, die<br />
in <strong>der</strong> Anweisung Nr. 3 festgelegt waren, eine<br />
passive Resistenz in den <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren<br />
gegeben hatte. Es ist aber auch davon<br />
auszugehen, dass die Gemeinden kaum in <strong>der</strong><br />
Lage waren die neuen Uniformen zu beschaffen<br />
bzw. zu bezahlen.<br />
<strong>Die</strong> Anweisung Nr. 3 wurde mit <strong>der</strong> POLICY<br />
INSTRUKTION NO: 21 vom 2. Januar 1948<br />
durch das Hauptquartier <strong>der</strong> Kontroll-Kommission<br />
für Deutschland (Britisches Element)<br />
über:<br />
„Grundlegende Prinzipien für die Organisation,<br />
Aufrechterhaltung und den Einsatz <strong>der</strong> deutschen<br />
Feuerwehren in <strong>der</strong> britischen Zone“<br />
aufgehoben.<br />
Im Punkt 11 heißt es:<br />
„<strong>Die</strong> Uniformen, die von den deutschen Feuerwehren<br />
getragen werden, sollen hinsichtlich<br />
Farbe, Schnitt, Rangabzeichen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />
Abzeichen keinen Uniformen ähnlich sein, die<br />
augenblicklich o<strong>der</strong> früher von irgendwelchen<br />
Polizei-Organisationen, militärischen o<strong>der</strong> militärähnlichen<br />
Organisationen getragen worden<br />
sind.“<br />
Der 14. Punkt legte nochmals fest:<br />
„Jede Landesregierung soll die für die Überwachung<br />
und gute Verwaltung des Feuerlöschwesens<br />
in ihrem Lande notwendigen Gesetze<br />
erlassen.“<br />
Mit dieser Anweisung des Hauptquartiers <strong>der</strong><br />
Kontroll-Kommission wurden grundsätzliche<br />
Entscheidungen über die Organisation des<br />
Feuerlöschwesens im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
erfor<strong>der</strong>lich, damit auch für die Bekleidung <strong>der</strong><br />
Feuerwehrmänner.<br />
Am 6. Juli 1948 wurde mit Erlass des Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />
Minister des Innern betr. <strong>der</strong><br />
„<strong>Die</strong>nstgrade bei den Berufs-, <strong>Freiwilligen</strong> und<br />
Werkfeuerwehren im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen“ in<br />
Bezug auf die Anordnung Nr. 21 <strong>der</strong> Militärregierung<br />
vom 02.01.1948 und Erlass vom<br />
12.04.1948 festgelegt:<br />
„Nach <strong>der</strong> Anordnung Nr. 21 <strong>der</strong> Militärregierung<br />
vom 02.01.1948 ist unter Punkt 18 die<br />
Anordnung Nr. 3 betreffend <strong>der</strong> Reorganisation<br />
<strong>der</strong> deutschen Feuerwehren aufgehoben.<br />
In dieser Anordnung waren auf den Seiten 16<br />
und 17 <strong>Die</strong>nstgrade für die Berufs- und <strong>Freiwilligen</strong><br />
Feuerwehren festgelegt. <strong>Die</strong>se Festlegung<br />
hat vornehmlich bei den Berufsfeuerwehren<br />
zu Unstimmigkeiten geführt.<br />
Um diese Härten auszugleichen, werden gemäß<br />
<strong>der</strong> Entschließung <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Berufsfeuerwehren<br />
und <strong>der</strong> feuerwehrtechnischen<br />
Sachbearbeiter bei den Regierungen die<br />
<strong>Die</strong>nstgrade wie folgt festgelegt:<br />
Freiwillige Feuerwehren<br />
Anordnung Nr. 3 Neue <strong>Die</strong>nstgrade<br />
- Feuerwehrmann-<br />
Anwärter (bis zur Vollendung<br />
des 1. <strong>Die</strong>nstjahres)<br />
Feuerwehrmann Feuerwehrmann<br />
Oberfeuerwehrmann Oberfeuerwehrmann<br />
- Unterbrandmeister<br />
(Stellvertreter des Ortsbrandmeisters,<br />
Ehrenmitglie<strong>der</strong><br />
nach 25-jähriger<br />
freiwilliger <strong>Die</strong>nstzeit)<br />
Unterbrandmeister Brandmeister<br />
Brandmeister Oberbrandmeister<br />
Oberbrandmeister -<br />
Hauptbrandmeister Hauptbrandmeister<br />
Kreisbrandmeister Kreisbrandmeister<br />
Als <strong>Die</strong>nstgradabzeichen sind die bisherigen,<br />
laut Anordnung Nr. 3 festgelegten Rangsabzeichen,<br />
bis zum Vorliegen des Neuentwurfes<br />
weiter zu tragen.<br />
Freiwillige und Werkfeuerwehren<br />
Feuerwehrmann- Schulterklappen ohne<br />
Anwärter<br />
Abzeichen<br />
Feuerwehrmann 1 roter, schwarz fischgrätenartig<br />
durchwirkter<br />
Balken auf <strong>der</strong> Schulterklappe.<br />
Oberfeuerwehrmann 2 rote, ...<br />
Unterbrandmeister 3 rote, ...<br />
Brandmeister 4 rote, ...<br />
Oberbrandmeister<br />
Hauptbrandmeister 2 ...<br />
Kreis- und Werk- 3 ...<br />
brandmeister<br />
1 fischgrätenartig geprägter<br />
Silberbalken.
5-<strong>2010</strong> Seite 99<br />
<strong>Die</strong> roten bzw. silbernen Balken waren auf den<br />
Schulterklappen so anzubringen, dass die<br />
Spitzen <strong>der</strong> fischgrätenartigen Muster nach<br />
vorn zeigten. <strong>Die</strong> Balken mussten untereinan<strong>der</strong><br />
einen Abstand von 6 mm haben. Der Balken,<br />
<strong>der</strong> eingenähten Schulterklappe, musste<br />
von <strong>der</strong> Ärmelnaht einen Abstand von 8 mm<br />
haben.<br />
<strong>Die</strong> roten Streifen waren 8 mm breit und gingen<br />
über die ganze Breite <strong>der</strong> Schulterklappe.<br />
<strong>Die</strong> silbernen Spangen von 8 x 38 mm, hatten<br />
rechts und links einen Abstand von 11 mm.<br />
/ Brandschutz in Nie<strong>der</strong>sachsen; In: Brandschutz,<br />
April 1950, S. 88 /<br />
Der Erlass des Nie<strong>der</strong>sächsischen Minister<br />
des Innern vom 12. April 1948 konnte bisher<br />
noch nicht nachgewiesen werden.<br />
Mit dem Rundschreiben K 23 / 48 <strong>der</strong> Feuerwehrbehörde<br />
des Präsidenten des Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />
Verwaltungsbezirkes Oldenburg<br />
vom 8. Juni 1948 waren die Beschriftungen in<br />
englischer Sprache an den Gerätehäusern,<br />
Fahrzeugen und an den Feuerschutzhelmen<br />
sofort zu entfernen.<br />
1. „Richtlinie über die Abfindung <strong>der</strong> Angehörigen<br />
<strong>der</strong> Feuerwehren mit <strong>Schutzkleidung</strong>“<br />
In dieser wurden die Allgemeinen Bestimmungen<br />
in den §§ 1 – 6 beschrieben, wie Geltungsbereich,<br />
Anspruch auf <strong>Die</strong>nst- und <strong>Schutzkleidung</strong>.<br />
Im § 7 wurden <strong>der</strong> <strong>Die</strong>nstrock, die lange Tuchhose<br />
und <strong>der</strong> Mantel beschrieben. Der § 8 beschrieb<br />
die <strong>Die</strong>nstgradabzeichen für die Städtischen<br />
Berufsfeuerwehren, für die <strong>Freiwilligen</strong><br />
und Werkfeuerwehren, sie entsprachen denen<br />
im Erlass des Nie<strong>der</strong>sächsischen Ministers<br />
des Innern vom 6. Juli 1948.<br />
Für die <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren blieb das bisherige<br />
Mützenabzeichen, ein Feuerwehrhelm<br />
mit zwei dahinter gekreuzten Beilen, darunter<br />
ein Schriftband mit dem Schriftzug des Regierungsbezirkes<br />
bzw. des nie<strong>der</strong>sächsischen<br />
Verwaltungsbezirkes.<br />
Der § 9 bestimmte die Mindesttragezeiten und<br />
die Anzahl <strong>der</strong> Bekleidungsstücke.<br />
Im § 10 wurde festgelegt, dass die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Verwaltungsvorschriften durch die Verwaltungen<br />
selbst zu erlassen waren.<br />
2. Im Dezember 1949 wurden nochmals an die<br />
Regierungs- und Verwaltungsbezirke Beschreibungen<br />
<strong>der</strong> <strong>Die</strong>nst- und <strong>Schutzkleidung</strong><br />
im Nachgang zum Erlass vom 18. Dezember<br />
1948 übersandt mit <strong>der</strong> Bitte, diese an die<br />
Stadt- und Landkreise weiter zugeben.<br />
<strong>Die</strong>se Beschreibungen enthalten jedoch nur<br />
noch die detaillierten Hinweise zur Fertigung<br />
von <strong>Die</strong>nstrock, langer Tuchhose, Mantel und<br />
Schirmmütze.<br />
<strong>Die</strong> Beschreibungen <strong>der</strong> Uniformstücke waren<br />
als Anfertigungsanweisung ausgearbeitet, und<br />
enthielten genaue Angaben über jeden einzelnen<br />
Arbeitsschritt. Somit konnten die benötigten<br />
Uniformen auch durch jeden Uniformschnei<strong>der</strong><br />
angefertigt werden.<br />
Bild 10: Zweisprachiges Schild. (Feuerwehrmuseum Hannover)<br />
Mit dem Erlass des Nie<strong>der</strong>sächsischen Ministers<br />
des Innern vom 18. Dezember 1948 wurde<br />
die <strong>Die</strong>nst- und <strong>Schutzkleidung</strong> <strong>der</strong> Feuerwehren,<br />
bestehend aus Rock, Hose, Mantel<br />
und Schirmmütze festgelegt.<br />
Es sind zwei verschiedene Ausfertigungen<br />
bekannt.<br />
In <strong>der</strong> Zeitschrift „Der Schnei<strong>der</strong>meister“ wurde<br />
eine Anfertigungsvorschrift für den Uniformrock<br />
und die Tuchhose, lang, für die Mitglie<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Feuerwehren im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen mit<br />
dem erfor<strong>der</strong>lichen Schnittmuster veröffentlicht.<br />
/ Der Schnei<strong>der</strong>meister; 2. Jg., 1949, Heft 11 u.<br />
14, 3. Jg. 1950, Heft 13 u. 14; Quelle: USB<br />
Göttingen, 4 Z TECHN 39 /<br />
In einem Schreiben des Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />
Minister des Innern vom 26. Januar 1949 an<br />
den Herrn Regierungspräsidenten – Feuerwehrbehörde<br />
– in Stade; „Betr.: Der Überlassung<br />
von Uniformstoffen zur Herstellung von<br />
Feuerwehruniformen“ heißt es:<br />
„Vom LWA. Nie<strong>der</strong>sachsen ist mir ein Posten<br />
Rohstoffe zur Beschaffung von Tuchen und<br />
Zutaten zur Herstellung von Feuerwehruniformen<br />
und Mützen zugeteilt. Da es erfahrungsgemäß<br />
zur Zeit recht schwierig ist, die Textilschecks<br />
über Gespinstmengen unterzubrin-
5-<strong>2010</strong> Seite 100<br />
gen, habe ich aus Zweckmäßigkeitsgründen<br />
den Scheck dem Fachbeamten für Uniformherstellung<br />
in Nie<strong>der</strong>sachsen zur Beschaffung<br />
<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Tuche und Zutaten überlassen<br />
und ihn mit <strong>der</strong> Beschaffung beauftragt.<br />
<strong>Die</strong> Herstellung <strong>der</strong> Uniformen bzw. Auslieferung<br />
<strong>der</strong> Uniformtuche mit Zutaten erfolgt in<br />
den nächsten Monaten durch die Firma C.<br />
Louis Weber, Hannover ... (sic.)“.<br />
Das „Gesetz über den Feuerschutz im Lande<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen“<br />
Der Feuerschutz wurde als gesetzliche<br />
Pflichtaufgabe den Gemeinden und Kreisen<br />
durch das „Gesetz über den Feuerschutz im<br />
Lande Nie<strong>der</strong>sachsen“ vom 21.03.1949 übertragen.<br />
/ Nie<strong>der</strong>s. GVBl. 1949, Nr. 14, S.66 /<br />
Den Gemeinden oblag <strong>der</strong> Feuerschutz im Gemeindegebiet.<br />
Jede Gemeinde ohne Berufsfeuerwehr<br />
hatte eine den Bedürfnissen ihres<br />
Feuerschutzes genügende Freiwillige Feuerwehr<br />
aufzustellen und zu unterhalten. <strong>Die</strong> Mitgliedschaft<br />
in <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr war<br />
freiwillig und <strong>der</strong> <strong>Die</strong>nst ehrenamtlich.<br />
<strong>Die</strong> Gemeinden und Kreise trugen die Kosten,<br />
die ihnen bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> durch Gesetz<br />
übertragenen Aufgaben entstehen. Das<br />
Land gewährt Beihilfen an die Gemeinden und<br />
Kreise für Feuerschutzzwecke aus dem Aufkommen<br />
<strong>der</strong> Feuerschutzsteuer.<br />
Mit Schreiben vom 8. September 1949 hatte<br />
<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>sächsische Minister des Innern hinsichtlich<br />
<strong>der</strong> Zusammenarbeit zwischen Polizei<br />
und Freiwilliger Feuerwehr auf seinen Erlass<br />
vom 13.08.1949 – <strong>Die</strong>nstrangabzeichen und<br />
Ärmelabzeichen <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren<br />
– hingewiesen. Wonach bis zum 31.12.1949<br />
die alten Kragenspiegel und <strong>Die</strong>nstgradabzeichen<br />
abzulegen und durch die neuen zu ersetzen<br />
waren. Der genannte Erlass konnte bisher<br />
nicht ermittelt werden.<br />
Im Amtsblatt Nr. 1 <strong>der</strong> Hohen Alliierten Kommission<br />
in Deutschland vom 23. September<br />
1949 wurde das Gesetz Nr. 7 „Uniformen und<br />
Abzeichen“ veröffentlicht. In seinem Inhalt entsprach<br />
es <strong>der</strong> Verordnung Nr. 13 <strong>der</strong> britischen<br />
Militärregierung für Deutschland in ihrer Zone.<br />
<strong>Die</strong> Verordnung Nr. 13 <strong>der</strong> britischen Militärregierung<br />
wurde durch das Gesetz Nr. 7 <strong>der</strong><br />
Hohen Alliierten Kommission aufgehoben. <strong>Die</strong><br />
entsprechenden Verordnungen <strong>der</strong> amerikanischen<br />
und französischen Zone ebenfalls.<br />
In dem Run<strong>der</strong>lass des Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />
Minister des Innern über die „Musterdienstanweisung<br />
für die Gemeindebrandmeister <strong>der</strong><br />
<strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen“<br />
vom 6. August 1951 wurden zu den<br />
Erläuterungen: Pkt. B, Abs. 2:<br />
„<strong>Die</strong> persönliche Ausrüstung des Wehrangehörigen<br />
besteht aus Schirmmütze, <strong>Die</strong>nstschutzkleidung<br />
(Rock, Hose), Hakengurt nach<br />
Norm mit Beil und Tasche sowie Notnagel,<br />
Feuerschutzhelm und Signalpfeife. <strong>Die</strong>se Ausrüstung<br />
entspricht den Unfallverhütungsvorschriften.<br />
Darüber hinaus liegt es im Ermessen<br />
<strong>der</strong> Gemeinde, den Feuerwehrangehörigen<br />
Mantel und Schuhzeug zuzugestehen.“ genannt.<br />
Auf Grund des § 5 Buchst. c des Gesetzes<br />
über den Feuerschutz im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
wurde durch Run<strong>der</strong>lass des nie<strong>der</strong>sächsischen<br />
Ministers des Innern vom 10. August<br />
1951 die „Richtlinien über die <strong>Schutzkleidung</strong><br />
für die <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen“<br />
festgelegt.<br />
Farbtöne<br />
Grundtuch des Rockes<br />
Grundtuch <strong>der</strong> Hose<br />
Grundtuch des Mantels<br />
Abzeichentuch<br />
Knöpfe<br />
Le<strong>der</strong>zeug<br />
dunkelblau<br />
schwarz<br />
dunkelblau<br />
karmesinrot<br />
silbergekörnt<br />
schwarz<br />
Kurze Beschreibung<br />
Lfd. Gegenstand Anwärter bis einschl. Brandmeister Vom Oberbrandmeister<br />
Nr.<br />
an aufwärts<br />
1. Schirmmütze Aus Rocktuch. Zwischen Deckel und Seitenteilen<br />
(Ausgehmütze) eine blaue Deckelbiese. Der Rand aus schwarzem<br />
Samt, die obere Randbiese aus Abzeichentuch.<br />
Mützenabzeichen:<br />
Der Schirm ist aus Vulkanfiber, außen und innen<br />
schwarz lackiert. Le<strong>der</strong>riemen zwischen zwei<br />
kleinen Chromknöpfen und schwarz lackierten<br />
Metallschiebern über dem Mützenschirm, <strong>der</strong><br />
Brandmeister in seiner <strong>Die</strong>nststellung als<br />
Gemeindebrandmeister Aluminium-Kordel.<br />
Aluminium-Kordel statt<br />
Le<strong>der</strong>riemen.
5-<strong>2010</strong> Seite 101<br />
2. Arbeitsmütze Form wie Bergmütze mit einem silbergekörnten<br />
Knopf am herunterklappbaren seitlichen Ohrenschutz.<br />
Paspelierung aus Abzeichentuch auf dem<br />
oberen Rand <strong>der</strong> Mütze. Mützenabzeichen.<br />
Aluminium-Paspelierung<br />
3. Feuerwehrhelm Schwarzer Metallhelm mit Kinnriemen und abknöpfbarem<br />
Nackenle<strong>der</strong>.<br />
4. Rock Farbe: dunkelblau, einreihig, mit fünf Knöpfen zum<br />
Durchknöpfen. Kragen; Fassonkragen für offene<br />
und geschlossene Trageweise, aus Rocktuch mit<br />
einem Vorstoß aus Abzeichentuch.<br />
Kragenabzeichen in stumpfer Ausführung.<br />
Zwei aufgesetzte Brusttaschen mit Faltenleiste, zwei<br />
eingesetzte Seitentaschen mit geschwungenen<br />
Patten und zwei kleinen Knöpfen zum Durchknöpfen.<br />
Der Rücken ist glatt, Taille betont, in <strong>der</strong> Mitte mit<br />
einem Schlitz versehen.<br />
<strong>Die</strong> Länge des Rockes: Halbe Körperlänge weniger<br />
16 cm.<br />
Kragenabzeichen in<br />
polierter Ausführung.<br />
5. Lange Tuchhose Farbe: schwarz.<br />
<strong>Die</strong> Hose hat lange Form mit Biesen aus Abzeichentuch.<br />
6. Mantel Farbe: dunkelblau.<br />
Zweireihig, mit je sechs Knöpfen. Ärmel mit<br />
markierten Aufschlägen. Markierung 12 cm von <strong>der</strong><br />
unteren Kante.<br />
Zugenähte Rückenfalte bis zum Rückengurt.<br />
Zweiteiliger Rückengurt mit zwei Knöpfen zum<br />
Durchknöpfen. Langer Schlitz vom Rückengurt<br />
nach unten in <strong>der</strong> Rückenfalte. Zwei eingesetzte,<br />
schräggestellte Seitentaschen mit geraden Patten.<br />
Eine innere Brusttasche.<br />
Fassonkragen aus Manteltuch für offene und<br />
geschlossene Trageweise. Äußere Kante des<br />
Kragens mit Vorstoß aus Abzeichentuch. Unterkragen<br />
aus Manteltuch.<br />
7. Handschuhe Graue Fingerhandschuhe aus Trikot, gefüttert. Le<strong>der</strong>handschuhe, grau.<br />
8. Leibriemen 45 mm breiter Leibriemen aus schwarzem Le<strong>der</strong>. Doppelschnalle mit<br />
Kastenschloss mit Aluminium-Bronze kratzfest Doppeldorn aus weißem<br />
gespritzt.<br />
Leichtmetall.<br />
9. Hakengurt Nach Norm.<br />
10. Pfeife Doppeltönige Pfeife mit Le<strong>der</strong>riemen.<br />
11. <strong>Die</strong>nstgradabzeichen:<br />
<strong>Die</strong>nstgrad<br />
Schulterstücke<br />
a) Feuerwehrmann- Schulterstücke ohne Stoffunterlage aus vier nebeneinan<strong>der</strong> liegenden, je 8mm<br />
Anwärter<br />
breiten Plattschnüren aus schwarzer Zellwolle; die beiden äußeren Plattschnüre<br />
sind mit Aluminium (fischgrätenartig) durchwirkt.<br />
b) Feuerwehrmann Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus vier nebeneinan<strong>der</strong> liegenden,<br />
je 8 mm breiten Plattschnüren; die beiden äußeren Plattschnüre aus Aluminiumge-
5-<strong>2010</strong> Seite 102<br />
spinst mit schwarzen Seidenfäden (fischgrätenartig) durchwirkt, die inneren<br />
Plattschnüre aus schwarzer Zellwolle.<br />
c) Oberfeuerwehr- Wie zu b, jedoch mit einem Stern aus Aluminium.<br />
mann<br />
d) Unterbrand- Wie zu b, jedoch mit zwei Sternen aus Aluminium.<br />
meister<br />
e) Brandmeister Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus einem Geflecht von zwei<br />
zusammen 7 mm breiten Plattschnüren aus schwarzer Zellwolle und zwei Aluminiumplattschnüren<br />
von insgesamt 4 mm Breite und einer um das Geflecht herumlaufenden<br />
8 mm breiten Aluminiumplattschnur. <strong>Die</strong> Aluminiumplattschnüre sind mit<br />
schwarzen Seidenfäden durchwirkt.<br />
f) Oberbrandmeister Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage, aus vier nebeneinan<strong>der</strong> liegenden,<br />
je 8 mm breiten Aluminiumplattschnüren. <strong>Die</strong> Aluminiumplattschnüre sind mit<br />
schwarzen Seidenfäden durchwirkt.<br />
g) Hauptbrand- Wie zu f, jedoch mit zwei Sternen aus gelbem Metall.<br />
meister<br />
h) Kreisbrandmeister Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus einem Geflecht von zwei<br />
nebeneinan<strong>der</strong> liegenden, je etwa 15 mm breiten Aluminiumplattschnüren. <strong>Die</strong><br />
Aluminiumplattschnüre sind mit schwarzen Seidenfäden durchwirkt.<br />
i) Bezirksbrand- Wie zu h, jedoch mit einem Stern aus gelbem Metall.<br />
meister<br />
12. Mützenabzeichen:<br />
Als Mützenabzeichen wird das Landeswappen verwendet.<br />
Es ist auf dem Seitenteil <strong>der</strong> Mütze so anzubringen, dass <strong>der</strong> Abstand zwischen Mützenteller und<br />
Oberkante des Abzeichens gleich dem Abstand zwischen Mützenrand und Unterkante des Mützenabeichens<br />
ist.<br />
13. Kragenabzeichen:<br />
Symbol eines Pumpenlaufrades mit gekreuztem Feuerwehrbeil und Picke, umgeben von einem<br />
oben offenen Kranz in Metallausführung. (siehe Bild 11)<br />
Das Abzeichen ist von <strong>der</strong> seitlichen vor<strong>der</strong>en Stoßkante und von <strong>der</strong> Unterkante des Kragens<br />
etwa 1 bis 1,5 cm entfernt anzubringen.<br />
<strong>Die</strong> durch das Abzeichen von oben nach unten hindurch laufend Gedachte Mittellinie läuft durch<br />
die untere Kragenspitze, so dass das Abzeichen etwas schräg steht.<br />
14. Ärmelabzeichen:<br />
Mit <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> Geschäfte eines Kreisbrandmeisters beauftragter Feuerwehrführer tra<br />
gen auf dem linken Unterarm einen offenen, aus Aluminiumgespinst o<strong>der</strong> aluminiumfarbiger<br />
Kunstseide gestickten Eichenkranz mit zwei übereinan<strong>der</strong>liegenden Sternen in gleicher Stickerei.<br />
<strong>Die</strong> Beauftragten <strong>der</strong> Kreisbrandmeister (Unterkreisbrandmeister) tragen denselben Kranz mit<br />
einem Stern.<br />
Inhaber eines Führerscheines, <strong>der</strong> zur Führung eines in <strong>der</strong> Feuerwehr verwendeten Kraftwagens<br />
berechtigt, tragen auf dem linken Unterarm ein Lenkrad in roter Stickerei. Inhaber, die zusätzlich<br />
an einem Maschinistenlehrgang an den Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesfeuerwehrschulen mit Erfolg<br />
teilgenommen haben, tragen dasselbe Abzeichen mit einem zusätzlichen schmalen aluminiumfarbigen<br />
Umrandung.<br />
Kraftspritzenmaschinisten ohne Kraftfahrführerschein, die an einem Maschinistenlehrgang an den<br />
Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesfeuerwehrschulen mit Erfolg teilgenommen haben, tragen am linken<br />
Unterarm ein Lenkrad ohne Speichen.<br />
<strong>Die</strong> Abzeichen werden mit dem unteren Rande in einem Abstand von 15 cm von <strong>der</strong> unteren Kante<br />
des linken Ärmels aufgenäht.
5-<strong>2010</strong> Seite 103<br />
15. <strong>Die</strong>nstzeit-Ärmelstreifen:<br />
Für 10-jährige <strong>Die</strong>nstzeit: Ein 120 mm langer und 8 mm breiter Ärmelstreifen aus Aluminiumgespinst.<br />
(Plattschnüre ohne schwarze Seidenfäden und ohne jegliche Musterung)<br />
Für 25-jährige <strong>Die</strong>nstzeit: Zwei Streifen wie vorstehend.<br />
Für 40-jährige <strong>Die</strong>nstzeit: Drei Streifen wie vorstehend.<br />
<strong>Die</strong> Abzeichen werden mit dem unteren Rande in einem Abstand von 15 cm von <strong>der</strong> unteren Kante<br />
des rechten Ärmels aufgenäht. Der Abstand untereinan<strong>der</strong> beträgt 8 mm.<br />
Alle bisher in Angelegenheit <strong>der</strong> Bekleidung ergangenen Bestimmungen werden hierdurch aufgehoben.<br />
/ Nds. MBl. 1951, Nr. 37, S. 333. /<br />
zu tragen.<br />
Ausführung:<br />
Gesamtbreite 85 mm, Gesamthöhe 28 mm.<br />
Das Mittelstück des Landeswappens ist im<br />
Verhältnis 21 : 18 mm gefertigt.<br />
Bild 11: Kragenabzeichen: Symbol eines Pumpenlaufrades<br />
mit gekreuztem Feuerwehrbeil und Picke, umgeben von<br />
einem oben offenen Lorbeerkranz. Ab 1951 – 1974.<br />
(Sammlung E. Rodehau, Hohenkirchen)<br />
Mit einem Schreiben des Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />
Ministers des Innern vom 29. August 1951 wurde<br />
eine Berichtigung <strong>der</strong> „Richtlinien über die<br />
Schutzleidung für die <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren<br />
im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen“ vorgenommen.<br />
Punkt 8 Leibriemen muss es heißen:<br />
45 mm breiter Leibriemen aus schwarzem<br />
Le<strong>der</strong>, Kastenschloss mit Landeswappen versehen.<br />
Schloss mit Aluminium-Bronze kratzfest<br />
gespritzt.“<br />
Durch Run<strong>der</strong>lass des Nie<strong>der</strong>sächsischen Ministers<br />
des Innern vom 23. Februar 1952 wurde<br />
die Richtlinie nochmals ergänzt. Das Schulterstück<br />
für den Oberbrandmeister war ab sofort<br />
mit einem Stern aus gelbem Metall zu tragen.<br />
/ Nds. MBl. 1952, Nr. 11, S. 126. /<br />
Das Mittelstück des Landeswappens Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
führt das Nie<strong>der</strong>sachsenross in<br />
metallsilberfarbiger Darstellung auf rotem<br />
Untergrund in echter Glasemaille. Das Landeswappen<br />
ist umgeben von einem oben offenen,<br />
ganz herumgezogenen Kranz aus metallnen<br />
Eichenblättern. Es ist auf beiden Seiten<br />
von zweiflächigen, <strong>der</strong> Mützenform entsprechenden,<br />
nach innen gebogenen metallenen<br />
Seitenflügeln begrenzt.<br />
Das Mützenabzeichen wird in <strong>der</strong> Mitte des<br />
Mützenrandes so getragen, dass die Oberkante<br />
des Abzeichens von <strong>der</strong> roten Paspe-lierung<br />
des Mützenrandes und von dem Sturmriemen<br />
bzw. <strong>der</strong> Silberkordel gleichmäßig weit<br />
entfernt ist.<br />
In <strong>der</strong> Mitte des Vor<strong>der</strong>teiles <strong>der</strong> Mütze (zwischen<br />
Mützenteller und Mützenrand) wird als<br />
Feuerwehremblem <strong>der</strong> Feuerschutzhelm mit<br />
Kinnriemen und Nackenle<strong>der</strong> (mo<strong>der</strong>ne Ausführung)<br />
mit Beil und Picke – in Kreuzform –<br />
getragen.“<br />
/ Nds. MBl. 1953, Nr. 27, S. 321. /<br />
Mit dem Run<strong>der</strong>lass des Nds. Ministers des<br />
Innern vom 12. Mai 1953 wurde das Mützenabzeichen<br />
für die <strong>Freiwilligen</strong> und Pflichtfeuerwehren<br />
im Land Nie<strong>der</strong>sachsen eingeführt.<br />
„In Ergänzung des Bezugserlasses wird zur<br />
Vereinheitlichung <strong>der</strong> persönlichen Ausrüstung<br />
<strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> und Pflichtfeuerwehren empfohlen,<br />
als Mützenabzeichen für alle <strong>Die</strong>nstgrade<br />
das jetzt fertiggestellte Landeswappen<br />
Bild 12: Mütze mit Mützenabzeichen Nie<strong>der</strong>sachsen und<br />
Feuerwehremblem / 1953. (Feuerwehrmuseum Jever)
5-<strong>2010</strong> Seite 104<br />
Das Mützenabzeichen wurde von <strong>der</strong> Firma<br />
Steinhauer & Lück in Lüdenscheid / Westf. und<br />
das Feuerwehremblem wurde von <strong>der</strong> Firma<br />
Overhoff & Cie. in Lüdenscheid / Westf. hergestellt.<br />
In einem Schreiben des Landesbranddirektors<br />
vom 20. Juli 1953 an die Herren Bezirks- und<br />
Kreisbrandmeister; Betr.: Tragen des Mützenabzeichens<br />
an <strong>der</strong> Arbeitsmütze. An <strong>der</strong> Arbeitsmütze<br />
ist nur das Mützenabzeichen zu<br />
tragen, das Feuerwehremblem nicht.<br />
Eine weitere Ergänzung <strong>der</strong> „Richtlinien über<br />
die <strong>Schutzkleidung</strong> <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren<br />
im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen“ erfolgte mit dem<br />
Run<strong>der</strong>lass des Nds. Ministers des Innern vom<br />
23. Juli 1953.<br />
Das Kastenschloss für die <strong>Die</strong>nstgrade bis<br />
Brandmeister wurde nun wie folgt ausgeführt:<br />
„Kastenschloss aus Leichtmetall, gekörnt, für<br />
45 mm Koppelbreite, Auflage mit dem nie<strong>der</strong>sächsischen<br />
Landeswappen, das von einem<br />
Bild 13: Kastenschloss für die <strong>Die</strong>nstgrade bis Brandmeister<br />
/ 1953 (Feuerwehrmuseum Jever)<br />
Eichenlaub-Kranz umrahmt wird.“<br />
/ Nds. MBl. 1953, Nr. 28, S. 331. /<br />
Das Kastenschloss wurde von <strong>der</strong> Firma Assmann<br />
Söhne in Lüdenscheid / Westf. hergestellt.<br />
In einem Schreiben des Landesbranddirektors<br />
an die Herren Bezirks- und Kreisbrandmeister<br />
vom 2. Juni 1954 steht.<br />
„Betr.: <strong>Die</strong>nstgradabzeichen für Gemeindebrandmeister.<br />
Aus gegebener Veranlassung darf ich darauf<br />
hinweisen, dass die Bezeichnung „Gemeindebrandmeister“<br />
im Land Nie<strong>der</strong>sachsen kein<br />
<strong>Die</strong>nstgrad, son<strong>der</strong>n ausschließlich eine Kennzeichnung<br />
<strong>der</strong> <strong>Die</strong>nststellung innerhalb <strong>der</strong><br />
<strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr ist.<br />
Aus diesem Grunde haben Gemeindebrandmeister<br />
die <strong>Die</strong>nstgradabzeichen (Schulterstücke)<br />
ihres in <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr erdienten<br />
<strong>Die</strong>nstgrades zu tragen.“<br />
Im April 1958 hatte das Nie<strong>der</strong>sächsische Ministerium<br />
des Innern einen Entwurf betreffend<br />
die <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
„Bestimmungen über die Laufbahn,<br />
<strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen und die Wehrglie<strong>der</strong>ung<br />
sowie Richtlinien über die <strong>Die</strong>nstkleidung“<br />
erarbeitet und die Herren Regierungspräsidenten<br />
sowie den Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />
Städtetag um Stellungnahme ersucht.<br />
Es war beabsichtigt drei neue <strong>Die</strong>nstgrade in<br />
<strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr einzuführen. Um<br />
dadurch eine Würdigung des persönlichen Einsatzes<br />
zu ermöglichen. Auch sollte das Fehlen<br />
von <strong>Die</strong>nstgraden im Vergleich zu den Berufsfeuerwehren<br />
ausgeglichen werden. Es sollte<br />
jedoch vermieden werden, dass die selben<br />
<strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen in den <strong>Freiwilligen</strong><br />
Feuerwehren und in <strong>der</strong> Berufsfeuerwehr verschiedene<br />
Inhalte erhielten. Darum wurden bei<br />
den <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren wie<strong>der</strong> Löschmeister-<strong>Die</strong>nstgrade<br />
eingeführt.<br />
Durch Run<strong>der</strong>lass des Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />
Ministers des Innern vom 22. August 1958 wurden<br />
für die „Freiwillige Feuerwehren; hier: Bestimmungen<br />
über die Laufbahn, <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen<br />
und Wehrglie<strong>der</strong>ung; Richtlinien<br />
über die <strong>Die</strong>nstkleidung“ bekannt gegeben.<br />
<strong>Die</strong>se Bestimmungen wurden auf Grund des §<br />
5 Abs. 2c und d des Gesetzes über den<br />
Feuerschutz im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen vom<br />
21.03.1949 (Nds. GVBl. S. 66) erlassen.<br />
Im Abschnitt A wurden als Anlage 1 die Laufbahnbestimmungen<br />
und die <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen<br />
(vom 6. Juli 1948; Brandschutz in<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen; in: Brandschutz Nr. 11/1948,<br />
S. 3) neu bestimmt.<br />
<strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen waren: Feuerwehrmann-Anwärter,<br />
Feuerwehrmann, Oberfeuerwehrmann,<br />
Hauptfeuerwehrmann, Löschmeister,<br />
Oberlöschmeister, Hauptlöschmeister,<br />
Brandmeister, Oberbrandmeister, Hauptbrandmeister,<br />
Kreisbrandmeister und Bezirksbrandmeister.<br />
(<strong>Die</strong> neu eingeführten <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen<br />
sind durch unterstreichen hervorgehoben)<br />
Im Abschnitt B wurde als Anlage 2 die Wehrglie<strong>der</strong>ung<br />
mit den Mindeststärken <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong><br />
Feuerwehr entsprechend ihrer technischen<br />
Ausrüstung mit <strong>der</strong> Aufteilung nach<br />
<strong>Die</strong>nstgraden bestimmt.
5-<strong>2010</strong> Seite 1<strong>05</strong><br />
Im Abschnitt C wurde die <strong>Die</strong>nstkleidung beschrieben.<br />
Grundtuch des Rockes<br />
Grundtuch <strong>der</strong> Hose<br />
Grundtuch des Mantels<br />
Abzeichentuch<br />
Knöpfe<br />
Le<strong>der</strong>zeug<br />
Farbtöne:<br />
dunkelblau<br />
schwarz<br />
dunkelblau<br />
karmesinrot<br />
silber-gekörnt<br />
schwarz<br />
Kurze Beschreibung<br />
(Anwärter bis Bezirksbrandmeister)<br />
1. Schirmmütze (Ausgehmütze)<br />
Aus Rocktuch; zwischen Deckel und Seitenteilen eine blaue Deckelbiese. Der Rand aus schwarzem<br />
Samt, die obere Randbiese aus Abzeichentuch. Der Schirm besteht aus Vulkanfiber; außen<br />
und innen schwarz lackiert. Le<strong>der</strong>riemen zwischen zwei kleinen Chromknöpfen und schwarz lakkierten<br />
Metallschiebern über dem Mützenschirm. Vom Brandmeister an aufwärts Aluminiumkordel<br />
statt Le<strong>der</strong>riemen.<br />
2. Arbeitsmütze<br />
Form wie Bergmütze mit einem silber-gekörnten Knopf am herunter klappbaren seitlichen Ohrenschutz.<br />
Biese aus Abzeichentuch auf dem oberen Rand <strong>der</strong> Mütze. Vom Brandmeister an aufwärts<br />
Aluminiumbiese.<br />
3. Feuerschutzhelm<br />
Schwarzer Metallhelm mit Kinnriemen und abknöpfbarem Nackenle<strong>der</strong>. Für Gemeindebrandmeister<br />
10 mm breiter Streifen in weißer Farbe ringförmig um den Feuerschutzhelm. Abstand des weißen<br />
Ringes 8 cm von <strong>der</strong> Unterkante des Helmes. Für Bereitschaftsführer 6 mm breiter Ringstreifen<br />
in gelber Farbe. Abstand wie oben angeführt.<br />
4. Rock<br />
Farbe: Dunkelblau; einreihig, mit 5 Knöpfen zum Durchknöpfen. Kragen: Fassonkragen für offene<br />
und geschlossene Trageweise, aus Rocktuch mit einem Vorstoß aus Abzeichentuch. Kragenabzeichen<br />
in stumpfer Ausführung. Vom Brandmeister an aufwärts: Kragenabzeichen in polierter Ausführung.<br />
Zwei aufgesetzte Brusttaschen mit Faltenleiste, zwei eingesetzte Seitentaschen mit geschwungenen<br />
Patten und zwei kleinen Knöpfen zum Durchknöpfen. Der Rücken ist glatt, Taille betont,<br />
in <strong>der</strong> Mitte mit einem Schlitz versehen. <strong>Die</strong> Länge des Rockes: halbe Körperlänge minus 16<br />
cm.<br />
5. Hemd<br />
Farbe: Hellblau, angesetzter Umlegekragen.<br />
6. Schlips<br />
Selbstbin<strong>der</strong> in dunkelblauer Farbe.<br />
7. Stiefel<br />
Starke schwarze Schuhe.<br />
8. Regenumhang<br />
Farbe: Dunkelblau; Material freigestellt.<br />
9. a) Lange Tuchhose<br />
Farbe: Schwarz; Abzeichentuch.<br />
b) Stiefelhose<br />
Farbe: Schwarz.<br />
10. Mantel<br />
Farbe: Dunkelblau; zweireihig, mit je 6 Knöpfen. Ärmel mit garnierten Aufschlägen. Garnierung 12<br />
cm von <strong>der</strong> unteren Kante. Zugenähte Rückenfalte bis zum Rückengurt. Zweiteiliger Rückengurt
5-<strong>2010</strong> Seite 106<br />
mit 2 Knöpfen zum Durchknöpfen. Langer Schlitz vom Rückengurt nach unten in <strong>der</strong> Rückenfalte.<br />
Zwei eingesetzte, schräg gestellte Seitentaschen mit geraden Patten; eine innere Brusttasche.<br />
Fassonkragen aus Manteltuch für offene und geschlossene Trageweise. Äußere Kante des<br />
Kragens mit Vorstoß aus Abzeichentuch; unterer Kragen aus Manteltuch.<br />
11. Handschuhe<br />
Graue Fingerhandschuhe.<br />
12. Leibriemen<br />
45 mm breiter Leibriemen aus schwarzem Le<strong>der</strong>. Kastenschloss aus Leichtmetall, gekörnt und mit<br />
Aluminiumbronze kratzfest gespritzt, Auflage mit dem nds. Landeswappen, das von einem Eichenlaubkranz<br />
umrahmt wird. Größenverhältnisse des Wappenschildes 18 : 21 mm. Vom Brandmeister<br />
an aufwärts: Doppelschnalle mit Doppeldorn aus weißem Metall.<br />
13. Hakengurt<br />
nach Norm.<br />
14. Pfeife<br />
Doppeltönige Pfeife mit Le<strong>der</strong>riemen.<br />
15. <strong>Die</strong>nstgradabzeichen: Schulterstücke<br />
(Anlage 3)<br />
a) Feuerwehrmann-Anwärter:<br />
Schulterstücke ohne Stoffunterlage aus vier nebeneinan<strong>der</strong> liegenden, je 8 mm breiten schwarzen<br />
Plattschnüren; die beiden äußeren Plattschnüre sind mit Aluminium (fischgrätenartig) durchwirkt.<br />
b) Feuerwehrmann:<br />
Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus vier nebeneinan<strong>der</strong> liegenden, je 8 mm breiten<br />
Plattschnüren; die beiden äußeren Plattschnüre aus Aluminiumgespinst mit schwarzen Seidenfäden<br />
(fischgrätenartig durchwirkt), die inneren Plattschnüre aus schwarzer Zellwolle.<br />
c) Oberfeuerwehrmann:<br />
Wie zu b, jedoch mit einem Stern aus Aluminium.<br />
d) Hauptfeuerwehrmann:<br />
Wie zu b, jedoch mit zwei Sternen aus Aluminium.<br />
e) Löschmeister:<br />
Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus einem Geflecht von zwei zusammen 7 mm<br />
breiten Plattschnüren aus schwarzer Zellwolle und zwei Aluminiumplattschnüren von insgesamt<br />
4 mm Breite und einer um das Geflecht herumlaufenden 8 mm breiten Aluminiumplattschnur. <strong>Die</strong><br />
Aluminiumplattschnüre sind mit schwarzen Seidenfäden durchwirkt.<br />
f) Oberlöschmeister:<br />
Schulterstücke wie zu e, jedoch mit einem Stern aus Aluminium.<br />
g) Hauptlöschmeister:<br />
Wie zu e, jedoch mit zwei Sternen aus Aluminium.<br />
h) Brandmeister:<br />
Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus vier nebeneinan<strong>der</strong> liegenden, je 8 mm breiten<br />
Aluminiumplattschnüren. <strong>Die</strong> Aluminiumplattschnüre sind mit schwarzen Seidenfäden durchwirkt.<br />
i) Oberbrandmeister:<br />
Wie zu h, jedoch mit einem Stern aus gelbem Metall.<br />
k) Hauptbrandmeister:<br />
Wie zu h, jedoch mit zwei Sternen aus gelbem Metall.<br />
l) Kreisbrandmeister:<br />
Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus einem Geflecht von zwei nebeneinan<strong>der</strong> liegenden,<br />
etwa 15 mm breiten Aluminiumplattschnüren. <strong>Die</strong> Aluminiumplattschnüre sind mit schwarzen<br />
Seidenfäden durchwirkt.<br />
m) Bezirksbrandmeister:<br />
Wie zu l, jedoch mit einem Stern aus gelbem Metall.<br />
Musiker und Spielleute<br />
<strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren dürfen die <strong>Die</strong>nstgradabzeichen für Feuerwehrmänner, Oberfeuer-
5-<strong>2010</strong> Seite 107<br />
wehrmänner und Hauptfeuerwehrmänner nur dann tragen, wenn sie an dem Lehrgang I an einer<br />
Landesfeuerwehrschule mit Erfolg teilgenommen haben o<strong>der</strong> eine entsprechende Ausbildung als<br />
Feuerwehrmann innerhalb <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr nachweisen können. In diesem Fall ist die<br />
Durchführung <strong>der</strong> Ausbildung durch den Kreisbrandmeister zu bescheinigen.<br />
Musiker und Spielleute <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren dürfen die <strong>Die</strong>nstgradabzeichen für Löschmeister,<br />
Oberlöschmeister und Hauptlöschmeister nur nach <strong>der</strong> Teilnahme an dem Lehrgang I und<br />
die <strong>Die</strong>nstgradabzeichen für Brandmeister und Oberbrandmeister nur nach Teilnahme an den<br />
Lehrgängen I und II an einer Landesfeuerwehrschule tragen. Solange dieser Nachweis nicht erbracht<br />
ist, sind lediglich die Schulterstücke für den Feuerwehrmann, Oberfeuerwehrmann o<strong>der</strong><br />
Hauptfeuerwehrmann entsprechend Absatz 1 zulässig. <strong>Die</strong> Spielleute tragen zur <strong>Die</strong>nstkleidung<br />
Schwalbennester in den Farben rot-weiß, abwechselnd siebenmal senkrecht gestreift mit einem<br />
Querstreifen am unteren Rand.<br />
Leiter von Spielmannszügen tragen unabhängig vom <strong>Die</strong>nstgrad Schwalbennester mit weißen<br />
Franse. <strong>Die</strong> Musiker tragen Schwalbennester in den Farben rot-silbern abwechselnd siebenmal<br />
senkrecht gestreift mit einem Querstreifen am unteren Rand. Leiter von Musikzügen tragen unab<br />
hängig vom <strong>Die</strong>nstgrad an den Schwalbennestern Fransen aus Aluminiumschnur und auf den<br />
Schulterstücken die Lyra. Vom Musikmeister an aufwärts tragen sie an <strong>der</strong> Schirmmütze die<br />
Aluminiumkordel.<br />
16. Mützenabzeichen<br />
Als Mützenabzeichen werden das Landeswappen und das Feuerwehremblem getragen. Das<br />
Mittelstück des Landeswappen führ das Nie<strong>der</strong>sachsenross in metallsilberfarbiger Darstellung auf<br />
rotem Untergrund in echter Glasemaille. Das Landeswappen ist umgeben von einem oben offenen,<br />
ganz herumgezogenen Kranz aus metallenen Eichenblättern. Es ist auf beiden Seiten von zweiflächigen,<br />
<strong>der</strong> Mützenform entsprechenden, nach innen gebogenen metallenen Seitenflügeln begrenzt.<br />
Das Abzeichen ist aus Emaille-Tombak, aus altsilberfarbigem Metall hergestellt und mit<br />
einem farblosen Lack überzogen. Gesamtbreite 85 mm, Gesamthöhe 28 mm. Das Mittelstück des<br />
Landeswappens ist im Verhältnis 21 : 18 mm gefertigt. Zu seiner Befestigung ist es auf <strong>der</strong> Rückseite<br />
mit zwei Doppelklammern versehen.<br />
Das Mützenabzeichen wird in <strong>der</strong> Mitte des Mützenrandes so getragen, dass die Oberkante des<br />
Abzeichens von <strong>der</strong> roten Paspelierung des Mützenrandes und von dem Sturmriemen bzw. <strong>der</strong><br />
Silberkordel gleichmäßig weit entfernt ist.<br />
In <strong>der</strong> Mitte des Vor<strong>der</strong>teiles <strong>der</strong> Mütze (zwischen Mützenteller und Mützenrand) wird als Feuerwehremblem<br />
<strong>der</strong> Feuerschutzhelm mit Kinnriemen und Nackenle<strong>der</strong> mit Beil und Picke in Kreuzform<br />
getragen.<br />
An <strong>der</strong> Arbeitsmütze wird nur das Landeswappen in <strong>der</strong> Mitte zwischen dem oberen vor<strong>der</strong>en<br />
Rand des herunter klappbaren seitlichen Ohrenschutzes und <strong>der</strong> Paspelierung des Mützentellers<br />
getragen.<br />
17. Kragenabzeichen<br />
Symbol eines Pumpenlaufrades mit gekreuzten Feuerwehrbeilen und Picke, umgeben von einem<br />
oben offenen Kranz in Metallausführung. Das Abzeichen ist von <strong>der</strong> seitlichen vor<strong>der</strong>en Stoßkante<br />
und von <strong>der</strong> Unterkante des Kragens etwa 10 bis 15 mm entfernt anzubringen. <strong>Die</strong> durch das Abzeichen<br />
von oben nach unten hindurchlaufende gedachte Mittellinie läuft durch die untere Kragenspitze,<br />
so dass das Abzeichen etwas schräg steht.<br />
18. Ärmelabzeichen (Anlage 3)<br />
Mit <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> Geschäfte eines Kreisbrandmeisters beauftragte Feuerwehrführer tragen<br />
auf dem linken Unterärmel eine offenen, aus Aluminiumgespinst o<strong>der</strong> aluminiumfarbiger<br />
Kunstseide gestickten Eichenkranz mit zwei übereinan<strong>der</strong> liegenden Sternen in gleicher Stickerei.<br />
<strong>Die</strong> Beauftragten <strong>der</strong> Kreisbrandmeister (Unterkreisbrandmeister) tragen denselben Kranz mit<br />
einem Stern, die Gemeindebrandmeister bzw. Stadtbrandmeister jedoch ohne Stern. Inhaber eines<br />
Führerscheines, <strong>der</strong> zur Führung eines in <strong>der</strong> Feuerwehr verwendeten Löschfahrzeuges o<strong>der</strong><br />
Son<strong>der</strong>fahrzeuges berechtigt, tragen auf dem linken Unterarm ein Lenkrad in roter Stickerei. Inhaber,<br />
die zusätzlich an einem Maschinistenlehrgang an den Landesfeuerwehrschulen mit Erfolg teil<br />
genommen haben, tragen dasselbe Abzeichen mit einer zusätzlichen schmalen aluminiumfarbigen<br />
Umrandung. Maschinisten ohne Kraftfahrführerschein, die an einem Maschinistenlehrgang an den<br />
Landesfeuerwehrschulen mit Erfolg teilgenommen haben, tragen am linken Unterarm ein Lenkrad<br />
ohne Speichen.
5-<strong>2010</strong> Seite 108<br />
Trageweise <strong>der</strong> Ärmelabzeichen:<br />
<strong>Die</strong> Abzeichen werden mit dem unteren Rande in einem Abstand von 15 cm von <strong>der</strong> unteren Kante<br />
des linken Ärmels aufgenäht.<br />
19. <strong>Die</strong>nstzeit-Ärmelstreifen<br />
sind nicht mehr zu verleihen. <strong>Die</strong> Inhaber von <strong>der</strong>artigen <strong>Die</strong>nstzeit-Ärmelstreifen sind zum<br />
Weitertragen berechtigt.<br />
Der RdErl. vom 06.07.1948 (n. v.), soweit er die Bestimmungen für die <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren enthält,<br />
sowie die RdErl. vom 10.08.1951 (Nds. MBl. S. 333), vom 12.<strong>05</strong>.1953 (Nds. MBl. S. 321), vom 23.07.1953<br />
(Nds. MBl. S. 331) und vom 04.02.1955 (Nds. MBl. S. 80) werden aufgehoben.“<br />
/ Nds. MBl. 1958, Nr. 35, S. 640. /<br />
Der Run<strong>der</strong>lass des Nie<strong>der</strong>sächsischen Ministers<br />
des Innern vom 22. August 1958 brachte<br />
Verän<strong>der</strong>ungen, nicht nur bei den <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen,<br />
auch bei den <strong>Die</strong>nstgradabzeichen<br />
(Schulterstücken). Aus dem Unterbrandmeister<br />
wurde <strong>der</strong> Hauptfeuerwehrmann,<br />
das <strong>Die</strong>nstgradabzeichen blieb jedoch.<br />
Neu waren die <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen<br />
Löschmeister, Oberlöschmeister und Hauptlöschmeister.<br />
Sie erhielten das bisherige<br />
<strong>Die</strong>nstgradabzeichen des Brandmeisters.<br />
Der Löschmeister ohne Stern, Oberlöschmeister<br />
einen Stern und <strong>der</strong> Hauptlöschmeister<br />
zwei Sterne aus Aluminium.<br />
Der Brandmeister erhielt als <strong>Die</strong>nstgradabzeichen<br />
ein Schulterstück aus vier nebeneinan<strong>der</strong><br />
liegenden Plattschnüren aus Aluminiumgespinst<br />
ohne Stern.<br />
Eine bildliche Darstellung <strong>der</strong> <strong>Die</strong>nstgrad- und<br />
Funktionsabzeichen wurde als Anlage 3 veröffentlicht.<br />
Uniformen, Orden und Ehrenzeichen, Festschriften,<br />
Bücher, Anstecker, Gläser, Helme,<br />
Ärmelabzeichen, Zeitschriften und vieles<br />
an<strong>der</strong>e mehr.<br />
Freier Eintritt zur Tauschbörse und zusätzlich<br />
freier Eintritt ins Feuerwehr-Museum.<br />
Für Verpflegung (Brötchen, Kaffee, Kuchen,<br />
Getränke) wird gesorgt.<br />
Standgebühr je Stand (3m Breite) 10,- Euro<br />
Anmeldung ist nur für Aussteller / Anbieter<br />
erfor<strong>der</strong>lich bei: Michael Thissen, Telefon<br />
02182 - 82 43 86, Fax 02182 - 82 43 85<br />
o<strong>der</strong> eMail M.Thissen@FW-Chronik.de<br />
***<br />
Zum Gelingen dieser<br />
Ausgabe haben folgende<br />
Personen beigetragen:<br />
Bernd Klaedtke,<br />
Erwin Rodehau<br />
und<br />
Michael Thissen<br />
***<br />
Herausgeber:<br />
Impressum:<br />
Sonntag, 10. April 2011<br />
von 9.00 - 15.00 Uhr<br />
5. Rheinische Feuerwehr Tausch- und<br />
Sammlerbörse<br />
im Rheinischen Feuerwehr-Museum,<br />
41812 Erkelenz-Lövenich, Hauptstraße 23<br />
(Nordrhein-Westfalen), Angeboten werden:<br />
Michael Thissen<br />
Landstr. 25,<br />
41516 Grevenbroich<br />
M.Thissen@FW-Chronik.de<br />
www.FW-Chronik.de<br />
und<br />
Bernd Klaedtke<br />
Vanikumer Str. 44,<br />
41569 Rommerskirchen<br />
Bernd-Klaedtke@t-online.de