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2010 - 05 Die Schutzkleidung der Freiwilligen ... - Feuerwehrchronik

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5-<strong>2010</strong> Herausgeber Seite 19<br />

Bernd Klaedtke & Michael Thissen<br />

<strong>Feuerwehrchronik</strong><br />

6. Jahrgang 30.09.<strong>2010</strong> Nr. 5<br />

Erwin Rodehau<br />

<strong>Die</strong> <strong>Schutzkleidung</strong> <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren<br />

im Land Nie<strong>der</strong>sachsen 1945 - 1958<br />

Seite 90<br />

Termin?<br />

Seite 108<br />

Impressum<br />

Seite 108


5-<strong>2010</strong> Seite 90<br />

<strong>Die</strong> <strong>Schutzkleidung</strong> <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong><br />

Feuerwehren im Land Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

1945 - 1958<br />

* Erwin Rodehau<br />

Einleitung<br />

<strong>Die</strong> Bekleidung <strong>der</strong> Feuerwehrmänner ist nicht<br />

nur <strong>Die</strong>nst- und <strong>Schutzkleidung</strong>, sie ist im gleichem<br />

Maße <strong>der</strong> sichtbare Ausdruck <strong>der</strong> sozialen<br />

Stellung. <strong>Die</strong> Bekleidung vermittelt dem<br />

Feuerwehrmann seine Zugehörigkeit zu einer<br />

Gemeinschaft, die bereit ist an<strong>der</strong>en Bürgern<br />

Hilfe und Unterstützung in Notfällen sowie bei<br />

Gefahren für Leben und Gesundheit zu geben.<br />

Durch die Bekleidung des Feuerwehrmannes<br />

wird eine Basis des Vertrauens geschaffen.<br />

Der Bürger erwartet von ihm Hilfe, die er von<br />

einem noch so hilfsbereiten Bürger nicht erwarten<br />

kann.<br />

In den ersten Jahren nach dem Kriege waren<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Männer <strong>der</strong> Feuerwehren<br />

durch die Besetzung Deutschlands <strong>der</strong><br />

allliierten Streitkräfte beson<strong>der</strong>s groß. Es fehlte<br />

an allem, aber Hilfe wurde gebraucht. Hier soll<br />

<strong>der</strong> Versuch unternommen werden diese Leistungen<br />

festzuhalten. Dabei steht hier die Frage<br />

<strong>der</strong> <strong>Schutzkleidung</strong> im Vor<strong>der</strong>grund, auch sie<br />

war eine notwendige Sache, die den Feuerwehrmann<br />

für den Bürger sowie die Angehörigen<br />

<strong>der</strong> Besatzungsmacht nach außen erkennbar<br />

machte.<br />

Vorbemerkungen zum Wie<strong>der</strong>aufbau <strong>der</strong><br />

deutschen Feuerwehren<br />

Das Land Nie<strong>der</strong>sachsen wurde im November<br />

1946 von <strong>der</strong> britischen Militärregierung aus<br />

den Län<strong>der</strong>n Braunschweig, Hannover, Oldenburg<br />

und Schaumburg-Lippe gebildet.<br />

Es ist jedoch sinnvoll die Entwicklung <strong>der</strong> deutschen<br />

zivilen Feuerwehren des heutigen Landes<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen bereits ab Mai 1945 zu<br />

betrachten.<br />

Durch die Besetzung Deutschlands von den<br />

alliierten Streitkräften war die Oberaufsicht<br />

über die deutschen Feuerwehren durch die<br />

Reichsbehörden nicht mehr gegeben. <strong>Die</strong> Befugnisse<br />

<strong>der</strong> ehemaligen deutschen Zentralbehörden<br />

wurden durch den obersten Befehlshaber<br />

<strong>der</strong> Alliierten Streitkräfte als Militärgouverneur<br />

bzw. von <strong>der</strong> Militärregierung Deutschland<br />

ausgeübt.<br />

<strong>Die</strong> britische Militärregierung (Control Commission<br />

for Germany [British Element]) hatte<br />

für die Verwaltung ihrer Zone ab Juni 1945 drei<br />

„Corps Districts“ (Bezirke) festgelegt.<br />

Das „Military Governent Detachment 229 (P)<br />

Hannover Region“ war für die Provinz Hannover,<br />

ab August 1946 Land Hannover, und ab<br />

November 1946 für das Land Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

zuständig.<br />

Durch das Prinzip <strong>der</strong> „indirect rule“ wurden<br />

den Militärverwaltungen auf allen Ebenen entsprechende<br />

deutsche Verwaltungen zugeordnet.<br />

Dabei griff die britische Militär-Regierung<br />

auf die vorhandenen deutschen Län<strong>der</strong>-,<br />

Kreis- und Gemeindeverwaltungen zurück.<br />

<strong>Die</strong> deutschen Verwaltungen konnten keine<br />

eigenen Anordnungen treffen, sie mussten die<br />

Instruktionen und Anordnungen <strong>der</strong> jeweiligen<br />

britischen Militärverwaltung in <strong>der</strong> Praxis umsetzen.<br />

<strong>Die</strong> britische Militärregierung des Corps Districts<br />

(Bezirk) Hannover hatte am 18. Juli 1945<br />

den Major <strong>der</strong> Feuerschutzpolizei, Fritz Heimberg,<br />

zum aktiven Inspekteur <strong>der</strong> deutschen zivilen<br />

Feuerwehren ernannt sowie beim ehemaligen<br />

Oberpräsidenten <strong>der</strong> Provinz Hannover<br />

eine <strong>Die</strong>nststelle für Feuerschutz- und<br />

Krankentransportangelegenheiten geschaffen.<br />

Durch die Bildung des Landes Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

kam die <strong>Die</strong>nststelle als Referat zum Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />

Ministerium des Innern und erweiterte<br />

ihre Zuständigkeit auf die ehemaligen<br />

Län<strong>der</strong> Braunschweig, Oldenburg und<br />

Schaumburg-Lippe.<br />

Im Bezirk <strong>der</strong> Militärregierung Hannover wurden<br />

1945 Feuerwehrbezirke gebildet, die in<br />

<strong>der</strong> Provinz Hannover mit den Regierungsbezirken<br />

übereinstimmten. <strong>Die</strong> Län<strong>der</strong> Braunschweig,<br />

Oldenburg und Schaumburg-Lippe<br />

bildeten je einen Feuerwehrbezirk, ebenso<br />

Stadtkreise mit mehr als 100.000 Einwohner.<br />

In den Regierungsbezirken war <strong>der</strong> Regierungspräsident,<br />

in den Län<strong>der</strong>n Braunschweig<br />

und Oldenburg <strong>der</strong> Minister des Innern, im<br />

Land Schaumburg-Lippe <strong>der</strong> Landespräsident<br />

sowie in den Städten <strong>der</strong> Ober- bzw. <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

Feuerschutzbehörde.<br />

<strong>Die</strong> Einsatzbereitschaft <strong>der</strong> deutschen zivilen<br />

Feuerwehren musste in Übereinstimmung mit<br />

den Befehlen und Anweisungen <strong>der</strong> Militärbehörden<br />

sowie den deutschen Bestimmungen<br />

gesichert werden.<br />

Mit <strong>der</strong> Verordnung Nr. 57 <strong>der</strong> Militärregierung<br />

„Befugnisse <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong> britischen Zone“<br />

vom 1. Dezember 1946 war die Voraussetzung<br />

und Grundlage für die deutsche Nachkriegsgesetzgebung<br />

geschaffen, mit dem gleichzeitig<br />

übergebenen „Memorandum zur Anleitung für<br />

die Landesregierung für die Übernahme <strong>der</strong><br />

Verantwortlichkeit und Aufrechterhaltung <strong>der</strong><br />

deutschen Polizei und Feuerwehr“ waren die<br />

Richtlinien für diese Gesetze vorgegeben.<br />

(Das Memorandum konnte bisher nur im Land<br />

Nordrhein-Westfalen nachgewiesen werden).


5-<strong>2010</strong> Seite 91<br />

Konkrete Gestalt erhielten die britischen Vorgaben<br />

für die Zukunft des deutschen Feuerwehrwesens<br />

mit <strong>der</strong> richtungsgebenden Anweisung<br />

Nr. 21 des Hauptquartiers <strong>der</strong> Kontrollkommission<br />

für Deutschland (BE) vom 2.<br />

Januar 1948 „Grundlegende Richtlinien über<br />

den Aufbau, die Aufrechterhaltung und den<br />

Einsatz <strong>der</strong> deutschen Feuerwehren in <strong>der</strong> britischen<br />

Zone“.<br />

<strong>Die</strong> in <strong>der</strong> Anweisung aufgeführten 18 Punkte<br />

waren für den Entwurf des Gesetzes über den<br />

Feuerschutz und dessen Durchführungsverordnungen<br />

Richtlinie.<br />

<strong>Die</strong> Anweisung ist nur als Übersetzung aus <strong>der</strong><br />

englischen Instruction bekannt.<br />

Hier war noch einmal die Trennung <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

von <strong>der</strong> Polizei gefor<strong>der</strong>t worden.<br />

Mit dem „Gesetz über den Feuerschutz im<br />

Lande Nie<strong>der</strong>sachsen“ vom 21. März 1949 erhielt<br />

die Landesregierung eine eigene rechtliche<br />

Grundlage für die Gestaltung des Feuerlöschwesens.<br />

Durch das Gesetz konnten außer den Berufs-,<br />

<strong>Freiwilligen</strong> und Werkfeuerwehren wie<strong>der</strong><br />

Pflichtfeuerwehren aufgestellt werden, dass<br />

war bisher von <strong>der</strong> britischen Militärverwaltung<br />

untersagt worden.<br />

Das „Amtsblatt für Nie<strong>der</strong>sachsen“ vom 1.<br />

September 1949 veröffentlichte dazu einen<br />

Kommentar des nie<strong>der</strong>sächsischen Ministers<br />

des Innern, <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s auf die neue<br />

Rechtslage hinwies.<br />

<strong>Die</strong> ersten Verän<strong>der</strong>ungen an den Uniformen<br />

<strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />

Vom Einmarsch <strong>der</strong> alliierten Streitkräfte bis<br />

zur Aufnahme <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> deutschen Verwaltungen<br />

unter <strong>der</strong> Kontrolle <strong>der</strong> britischen<br />

Militär-Verwaltung mussten die örtlichen Wehrleiter<br />

und Feuerwehrmänner selbst entscheiden,<br />

wie es weitergehen sollte mit <strong>der</strong> Einsatzbereitschaft<br />

ihrer Wehr im Ort.<br />

Für die notdienstverpflichteten Bürger war die<br />

Verpflichtung zum <strong>Die</strong>nst in <strong>der</strong> örtlichen<br />

Feuerwehr aufgehoben. Nur wenige dieser<br />

Mitbürger waren bereit weiterhin <strong>Die</strong>nst in ihrer<br />

<strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr zu leisten.<br />

Auch für die Feuerwehrhelferinnen bestand<br />

diese <strong>Die</strong>nstpflicht nicht mehr. <strong>Die</strong> Angehörigen<br />

<strong>der</strong> Feuerwehrscharen im Streifendienst<br />

(SRD) <strong>der</strong> Hitlerjugend (HJ) waren zu entlassen.<br />

<strong>Die</strong> HJ als Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> NSDAP war eine<br />

verbotene Organisation.<br />

Bis die ersten Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />

aus <strong>der</strong> Kriegsgefangenschaft o<strong>der</strong> Internierung<br />

zurückkehrten, war so die Einsatzbereitschaft<br />

schwierig.<br />

Doch nun zu ersten Aufgaben, die von den<br />

Feuerwehren gelöst werden mussten.<br />

So erhielt <strong>der</strong> Bürgermeister <strong>der</strong> Stadt Oldenburg<br />

am 9. Juni 1945 vom örtlichen Detachment<br />

Military Goverment die Auffor<strong>der</strong>ung für<br />

den Chef <strong>der</strong> Feuerwehr 200 Armbinden für die<br />

Uniformen <strong>der</strong> Feuerwehrleute zu beschaffen.<br />

Der Chef <strong>der</strong> Feuerwehr sollte die Armbinden<br />

in geeigneter Weise kennzeichnen.<br />

Der Landesbranddirektor des Landes Oldenburg<br />

verfügte mit Rundschreiben Nr. 50 / 45<br />

vom 28. Juli 1945;<br />

„<strong>Die</strong> Farbe <strong>der</strong> Uniformen bleibt blau. Kragenspiegel<br />

und Schulterstücke bleiben (eine Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen ist vorgesehen).<br />

<strong>Die</strong> schwarz-weiß-rote Kokarde ist<br />

von den Mützen und das gleiche Abzeichen,<br />

wenn am Helm vorhanden, zu entfernen.<br />

Als Kokarde ist die blau-rote zu setzen.<br />

Das Hoheitsabzeichen ist vom Helm, das Ärmelabzeichen<br />

vom Ärmel sowie das Hakenkreuz<br />

vom Koppelschloss zu entfernen.“<br />

Mit Schreiben vom 27. August 1945 teilte <strong>der</strong><br />

Inspekteur für das Feuerlöschwesen den Landesbrandmeistern,<br />

den Bezirks- und Kreisbrandmeistern<br />

<strong>der</strong> Provinz Hannover mit:<br />

„1. Betr.: Uniformierung <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong><br />

Feuerwehren<br />

Laut Anordnung Nr. 1 <strong>der</strong> Militärregierung<br />

Deutschlands, Region Hannover, Det. 229,<br />

vom 01.07.1945, wird die vorschriftsmäßige<br />

blaue Uniform nach Ablegung sämtlicher<br />

Hoheitsabzeichen weiter getragen.<br />

In denjenigen Wehren, wo keine blauen Uniformen<br />

vorhanden sind, müssen zu den vorhandenen<br />

Uniformen weiße Armbinden mit folgendem<br />

Aufdruck getragen werden:<br />

MG<br />

Fire Service<br />

MR<br />

Feuerwehr<br />

<strong>Die</strong> Armbinden sind von den Bürgermeistern<br />

zu beschaffen und dem zuständigen publicsafety-officier<br />

durch den Kreisbrandmeister zur<br />

Abstempelung vorzulegen.<br />

Feuerwehrmänner, welche keine Uniform besitzen,<br />

haben zum Zivil-Anzug ebenfalls <strong>der</strong>artige<br />

Armbinden zu tragen. Bei vorschriftsmäßigen<br />

blauen Uniformen kommen die Armbinden<br />

in Fortfall.<br />

Mützenkokarden in den Farben schwarz-weißrot<br />

sind von den <strong>Die</strong>nstmützen und durch solche<br />

in den Landesfarben zu ersetzen:


5-<strong>2010</strong> Seite 92<br />

Provinz Hannover<br />

Land Braunschweig<br />

Land Oldenburg<br />

gelb-weiß<br />

blau-gelb<br />

blau-rot<br />

Der Stahlhelm wird nach Entfernung <strong>der</strong> Hoheitsabzeichen<br />

ebenfalls weiter getragen.”<br />

Neue <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen:<br />

1. Anwärter <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />

2. Feuerwehrmann <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />

3. Oberfeuerwehrmann <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong><br />

Feuerwehr<br />

4. Brandmeister <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />

5. Oberbrandmeister <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />

6. Zugbrandmeister<br />

7. Hauptbrandmeister<br />

8. Kreisbrandmeister<br />

9. Bezirksbrandmeister<br />

10. Landesbrandmeister<br />

3. Betr.: <strong>Die</strong>nstgradabzeichen <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong><br />

Feuerwehr. Achselstücke<br />

„Anwärter:<br />

Achselstücke ohne Stoffunterlage aus vier nebeneinan<strong>der</strong>liegenden<br />

je 8 mm breiten Plattschnüren;<br />

die beiden äußeren Plattschnüre<br />

sind mit Aluminiumfäden durchwirkt.<br />

Bild 1: Zweisprachige Armbinde; MG Fire Service – MR<br />

Feuerwehr. (Feuerwehrmuseum Hannover)<br />

„2. Betr.: <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen <strong>der</strong><br />

<strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />

Laut Anordnung <strong>der</strong> Militärregierung Deutschlands,<br />

Region Hannover, Det. 229, vom<br />

09.08.1945, werden mit sofortiger Wirkung<br />

neue <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen eingeführt, die<br />

aus folgen<strong>der</strong> Aufstellung zu ersehen sind:<br />

Alte <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen:<br />

1. Anwärter <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

2. Unterwachtmeister <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

3. Rottwachtmeister <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

4. Wachtmeister <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

5. Oberwachtmeister <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

6. Hauptwachtmeister <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

7. Meister <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

8. Meister <strong>der</strong> Feuerwehr (die früheren Oberund<br />

Haupttruppführer<br />

9. Zugführer <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

10. Oberzugführer <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

11. Bereitschaftsführer <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

12. Kreisführer <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />

13. Bezirksführer <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />

14. Abschnittsinspekteur <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

Feuerwehrmann:<br />

Achselstücke mit karmesinroter Stoffunterlage<br />

aus vier nebeneinan<strong>der</strong>liegenden je 8 mm<br />

breiten Plattschnüren; die beiden äußeren<br />

Plattschnüre aus Aluminiumgespinst mit<br />

schwarzen Seidenfäden durchwirkt, die beiden<br />

inneren aus schwarzer Zellwolle.<br />

Oberfeuerwehrmann:<br />

Wie beim Feuerwehrmann, jedoch mit einem<br />

Stern aus Aluminium.<br />

Brandmeister:<br />

Achselstücke mit karmesinroter Stoffunterlage<br />

aus einem Geflecht von einer schwarzen Plattschnur<br />

und einer Aluminiumplattschnur von je<br />

5 ½ mm Breite und einer um das Geflecht herumlaufenden<br />

9 ½ mm breiten Aluminiumplattschnur.<br />

<strong>Die</strong> Aluminiumplattschnüre sind mit schwarzen<br />

Seidenfäden durchwirkt.<br />

Oberbrandmeister:<br />

Wie beim Brandmeister, jedoch mit einem<br />

Stern aus Aluminium.<br />

Zugbrandmeister:<br />

Achselstücke mit karmesinroter Unterlage aus<br />

vier nebeneinan<strong>der</strong>liegenden Aluminiumplattschnüre<br />

mit einem Stern aus gelbem Metall.<br />

Hauptbrandmeister:<br />

Wie beim Zugbrandmeister, jedoch mit zwei<br />

Sternen aus gelbem Metall.


5-<strong>2010</strong> Seite 93<br />

Kreisbrandmeister:<br />

Achselstücke mit karmesinroter Tuchunterlage<br />

aus einem Geflecht von zwei nebeneinan<strong>der</strong><br />

liegenden Aluminiumplattschnüren.<strong>Die</strong> Aluminiumplattschnüre<br />

sind mit schwarzen Seidenfäden<br />

durchwirkt.<br />

Bezirksbrandmeister:<br />

Wie beim Kreisbrandmeister, jedoch mit einem<br />

Stern aus gelbem Metall.<br />

Landesbrandmeister:<br />

Wie beim Kreisbrandmeister, jedoch mit zwei<br />

Sternen aus gelbem Metall.“<br />

<strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstgradabzeichen <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />

waren den <strong>der</strong> Berufsfeuerwehr angeglichen.<br />

Eine Abweichung bestand in den<br />

Achselstücken vom Brandingenieur bis zum<br />

Branddirektor.<br />

Bei den Offiziersachselstücken <strong>der</strong> Berufsfeuerwehr<br />

fielen die schwarzen Seidenfäden, mit<br />

denen die Aluminiumplattschnüre durchwirkt<br />

waren, fort.<br />

Angehörige <strong>der</strong> Polizei dürfen die ihnen zugehörige<br />

Kopfbedeckung, Rangabzeichen o<strong>der</strong><br />

Orden tragen, soweit diese durch die Militärregierung<br />

zugelassen sind.“<br />

/ Amtsblatt <strong>der</strong> Militärregierung Deutschland,<br />

Britisches Kontrollgebiet; Nr. 14, Nr. 4, S. 14 /<br />

Dazu hatte die IA & C DIVISION (Innere Angelegenheiten<br />

& Verbindungs – Abteilung) die<br />

Instruction No. 3 – RE-ORGANISATION OF<br />

THE GERMAN FIRE SERVICE - im Oktober<br />

1945 in englischer Sprache herausgegeben.<br />

<strong>Die</strong>se Instruktion war für die Public Safety<br />

Officers Arbeitsgrundlage für die Kontrolltätigkeit<br />

<strong>der</strong> deutschen zivilen Feuerwehren.<br />

<strong>Die</strong> vorhandenen deutschen Übersetzungen<br />

glie<strong>der</strong>n sich in 15 Absätze. <strong>Die</strong>se können hier<br />

nicht im einzelnen angesprochen werden.<br />

Hier sollen nur die, die freiwilligen Feuerwehren<br />

betreffenden Anlagen besprochen werden.<br />

„Kragenspiegel:<br />

Anwärter bis Oberfeuerwehrmann; Kragenspiegel<br />

aus karmesinrotem Zellwollstoff mit<br />

eingewebter Doppellitze aus Aluminiumgespinst.<br />

Brandmeister bis Oberbrandmeister; Kragenspiegel<br />

aus karmesinrotem Tuch, auf dem<br />

Kragenspiegel mattweiße Aluminiumlitzen.<br />

Zugbrandmeister bis Landesbrandmeister;<br />

Kragenspiegel aus karmesinrotem Tuch ohne<br />

Einfassung mit gestickter Doppellitze.<br />

4. Betr.: <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungsmerkmale bei<br />

den <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren.<br />

5. Betr.: Ernennungen, Beför<strong>der</strong>ungen und<br />

Abberufungen.<br />

<strong>Die</strong> Military Government Instruction No. 3<br />

„RE-ORGANISATION of the GERMAN FIRE<br />

SERVICE“:<br />

<strong>Die</strong> Verordnung Nr. 13 – Militärische Uniformen<br />

und Abzeichen – wurde im Amtsblatt <strong>der</strong><br />

britischen Militärregierung Deutschland (Britisches<br />

Kontrollgebiet) veröffentlicht und trat<br />

am 9. September 1945 in Kraft.<br />

Im Artikel II – Beamte und Polizisten – stand:<br />

„Angehörige einer deutschen Zivilbehörde<br />

o<strong>der</strong> Zivilverwaltung, die Uniform tragen, und<br />

Bild 2: <strong>Die</strong> Military Goverment Instruction No. 3 „RE-ORGA-<br />

NISATION of the GERMAN FIRE SERVICE“ vom October<br />

1945. (Sammlung Feuerwehrmuseum Schleswig-Holstein)


5-<strong>2010</strong> Seite 94<br />

Im Anhang: E: Deutsche Feuerwehr <strong>Die</strong>nst Uniformen Bestimmungen<br />

Freiwillige Feuerwehren<br />

Gegenstand Anzahl Beschreibung Bemerkung<br />

Feuerwehrhelm 1 Stahl, innen isolierend gegen elektrischen<br />

Strom, Nackenle<strong>der</strong> zum Befestigen durch<br />

Knöpfe.<br />

Mütze 1 Dunkelblauer weicher Stoff, schwarzer<br />

Samtbund, über dem Mützenschirm eine<br />

rote Biese und um den Mützendeckel.<br />

Männer: Le<strong>der</strong>band, mit zwei kleinen<br />

Knöpfen über dem Mützenschirm.<br />

Offiziere: chromfarbene Kordel mit zwei<br />

kleinen chromfarbenen Knöpfen.<br />

Abzeichen: aluminiumfarben, matt,<br />

gekörnt, oberhalb des Samtbundes.<br />

Jacke 1 Dunkelblaues Tuch, einreihig, mit 6 Sie ist offen o<strong>der</strong><br />

chromfarbenen, gekörnten Knöpfen,<br />

zugeknöpft zu<br />

Ärmelaufschläge mit Schlitz, mit<br />

tragen.<br />

Klappe geknöpft. Zwei Seiten- und<br />

zwei Brusttaschen. Kragen mit roter<br />

Biese.<br />

Mantel 1 Dunkelblaues Tuch, zweireihig, 12 offen o<strong>der</strong><br />

chromfarbenen matten gekörnten<br />

geschlossen zu<br />

Knöpfe zum Schließen bis zur Taille,<br />

tragen.<br />

zwei Seitentaschen mit Klappen<br />

Rückengurt mit zwei Knöpfen, langer<br />

Schlitz im Rücken, angedeutete<br />

Aufschläge, Kragen mit roter Biese.<br />

Hose, lang 1 Dunkelblaues Tuch, angepasster<br />

Hosenbund, zwei Seiten- und zwei<br />

Gesäßtaschen, Uhrentasche am<br />

Hosenbund.<br />

Hakengurt 1 Männer: Hakengurt mit fe<strong>der</strong>ndem<br />

Sicherheitshaken, Beil und Notnagel.<br />

Unterführer (N.C.O.'s): dgl. ohne Beil.<br />

Offizier: Schwarzer Le<strong>der</strong>gürtel mit<br />

Schnalle.<br />

Pfeife 1 Holz- o<strong>der</strong> Hornpfeife, Doppelton, Zu Tragen in <strong>der</strong><br />

mit Chrom- o<strong>der</strong> Nickelkette.<br />

linken Brusttasche.<br />

<strong>Die</strong> Kette ist am<br />

3ten Knopf einzu<br />

haken.<br />

Der Anhang: „F“ beschreibt die zu verwendenden Stoffe<br />

Der Anhang: „G“ Ränge und Rangabzeichen Deutscher Feuerwehr <strong>Die</strong>nst (siehe Bild 3)<br />

Freiwillige Feuerwehr<br />

Rang Befehl o<strong>der</strong> <strong>Die</strong>nst Rangabzeichen<br />

Feuerwehrmann<br />

(Schulterklappen)<br />

ohne


5-<strong>2010</strong> Seite 95<br />

Oberfeuerwehrmann <strong>Die</strong>nstältester Feuerwehrmann Ein Streifen 8 mm<br />

roter Stoff mit<br />

schwarzem eingewebtem<br />

Fischgrätenmuster.<br />

(siehe<br />

Bild 4)<br />

Unterbrandmeister Befehl über eine Gruppe, Befehl 2 Streifen 8 mm<br />

über eine Dorffeuerwehr, Stellver-<br />

roter Stoff, mit<br />

treter des Brandmeisters o<strong>der</strong><br />

schwarzem einge-<br />

Oberbrandmeister.<br />

webtem Fischgrätenmuster.<br />

Brandmeister Befehl über eine Gruppe o<strong>der</strong> 3 Streifen 8 mm<br />

über die Stadt- o<strong>der</strong> Amts-Feuerwehr, roter Stoff .... .<br />

Stellvertreter des Hauptbrandmeisters.<br />

Oberbrandmeister Befehl über 2 o<strong>der</strong> mehrere Gruppen, 4 Streifen 8 mm<br />

Kommandant <strong>der</strong> Stadt- o<strong>der</strong> Amts- roter Stoff ... .<br />

Feuerwehr.<br />

Hauptbrandmeister Befehl über 6 Gruppen, 1 schmale gekörn-<br />

Kommandant einer großen<br />

te Aluminium-<br />

Stadtfeuerwehr.<br />

Spange 8 x 38 mm<br />

silberfarbenes<br />

Fischgrätenmuster.<br />

Kreisbrandmeister Kommandant <strong>der</strong> Kreisfeuerwehren 2 schmale gekörnte<br />

Aluminium-<br />

Spangen ...<br />

Bild 3: Anhang „G“ Ränge und Rangabzeichen Deutscher Feuerwehr <strong>Die</strong>nst <strong>der</strong> Instruktion Nr. 3 vom Oktober 1945


5-<strong>2010</strong> Seite 96<br />

Bild 4: Schulterklappe mit einem Streifen roten Stoff mit<br />

schwarzem eingewebten Fischgrätenmuster; hier: Oberfeuerwehrmann.<br />

(Sammlung H. Reinholz, Celle)<br />

Mützen-Abzeichen: Gekreuzte Feuerwehrbeile<br />

und tiefgewölbter Feuerwehrhelm, darunter<br />

Name <strong>der</strong> Feuerwehr-Behörde auf einem<br />

Band.<br />

Bild 6. Schulterklappe mit zwei im Fischgrätenmuster gekörnte<br />

Aluminium-Spangen; hier: Kreisbrandmeister.<br />

(Feuerwehrmuseum Jever)<br />

3. <strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstjacke aus dunkelblauem Tuch<br />

hatte eine Knopfreihe mit sechs chromfarbenen<br />

gekörnten Knöpfen. <strong>Die</strong> Ärmel waren unten<br />

aufgeschlitzt und zum Zuknöpfen. Der<br />

Kragen konnte offen o<strong>der</strong> geschlossen getragen<br />

werden, er hatte eine rote Biese.<br />

Bild 5: Mützenabzeichen; gekreuzte Feuerwehrbeile und<br />

tiefgewölbter Feuerwehrhelm, darunter Name <strong>der</strong> Feuerwehr-Behörde<br />

auf einem Band; hier: Verwaltungsbezirk<br />

Oldenburg. (Feuerwehrmuseum Jever)<br />

Das wesentlich Neue <strong>der</strong> Festlegungen in <strong>der</strong><br />

Anweisung Nr. 3 waren:<br />

1. Es wurden Schulterklappen aus Grundtuch<br />

anstelle <strong>der</strong> Schulterstücke eingeführt.<br />

2. <strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstgrade <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr<br />

vom Feuerwehrmann bis Oberbrandmeister<br />

wurden durch 8 mm breite rote Stoffstreifen mit<br />

schwarzem Fischgrätenmuster, quer zur<br />

Schulterklappe am unteren Ende, gekennzeichnet.<br />

Ab den <strong>Die</strong>nstgrad Hauptbrandmeister<br />

bis Kreisbrandmeister wurden 8 x 38 mm<br />

breite Aluminiumstreifen mit Fischgrätenmuster<br />

getragen.<br />

Bild 7: <strong>Die</strong>nstjacke mit sechs Knöpfen, <strong>der</strong> Kragen konnte<br />

offen o<strong>der</strong> geschlossen getragen werden. (Sammlung E.<br />

Meynen, Hohenkirchen)<br />

4. Das Mützenabzeichen wurde über dem<br />

Mützenbund befestigt. <strong>Die</strong> Mannschaften trugen<br />

über dem Mützenschirm ein schwarzes<br />

Le<strong>der</strong>band, die Offiziere eine chromfarbene<br />

Kordel.<br />

Mit Rundschreiben Nr. 67/45 vom 9. November


5-<strong>2010</strong> Seite 97<br />

Im Amtsblatt für Nie<strong>der</strong>sachsen wurde die Bekanntmachung<br />

des Ministers des Innern vom<br />

21. November 1946 – Genehmigung <strong>der</strong> von<br />

Beamten des öffentlichen <strong>Die</strong>nstes getragenen<br />

Uniformen – veröffentlicht.<br />

Dort hieß es:<br />

„<strong>Die</strong> Kontroll-Kommission für Deutschland<br />

(BE) hat betr. Genehmigung <strong>der</strong> von Beamten<br />

des öffentlichen <strong>Die</strong>nstes getragenen Uniformen<br />

folgende Anordnung erlassen:<br />

Kontroll-Kommission für Deutschland (BE)<br />

Zonen-Vollzugsbehörde<br />

Zonen-Ausführungsanweisung Nr. 45<br />

Vom 4. Oktober 1946<br />

Durchführung <strong>der</strong> Verordnung Nr. 13<br />

(Erste Abän<strong>der</strong>ung)“<br />

<strong>Die</strong>se Anweisung war unterglie<strong>der</strong>t in: Erlaubte<br />

Uniformen; Ermächtigung, Uniformen zu genehmigen;<br />

Richtlinien für Arten <strong>der</strong> zugelassenen<br />

Uniformen.<br />

Bild 8: <strong>Die</strong> Ärmel <strong>der</strong> <strong>Die</strong>nstjacke waren unten aufgeschlitzt<br />

und zum Zuknöpfen. (wie oben)<br />

teilte <strong>der</strong> Landesbranddirektor in Oldenburg allen<br />

Bezirks- und Kreisbrandmeistern mit:<br />

„Eine weitere Anordnung <strong>der</strong> Militärregierung<br />

Deutschlands, Region Hannover, Det. 229 verlangt,<br />

dass alle Feuerwehrstahlhelme an <strong>der</strong><br />

Stirnseite mit folgen<strong>der</strong> Aufschrift zu versehen<br />

sind:<br />

CIVIL<br />

FIRE SERVICE<br />

FEUERWEHR<br />

Zur Durchführung dieser Beschriftung werden<br />

den Kreisbrandmeistern Schablonen zur Verfügung<br />

gestellt, die den Feuerwehren <strong>der</strong> Reihe<br />

nach unverzüglich zu übermitteln sind. <strong>Die</strong><br />

Farbe <strong>der</strong> Beschriftung ist weiß.“<br />

Bild 9: Aufschrift auf dem Feuerwehrhelm „CIVIL FIRE SER-<br />

VICE FEUERWEHR“ (Sammlung H. Henne, Varel-Borgstede)<br />

Bei erlaubte Uniformen steht: „Gewisse Uniformen,<br />

ähnlich den Militäruniformen, sind aber<br />

von <strong>der</strong> Militärregierung für Personen anerkannter<br />

öffentlicher Einrichtungen wie Post, Eisenbahn,<br />

Polizei, Gefängnis und Feuerwehr.“<br />

Richtlinien für Arten <strong>der</strong> zugelassenen Uniformen.<br />

„Richtlinien über die Arten <strong>der</strong> Uniformen und<br />

Kopfbedeckungen und militärischen und nationalsozialistischen<br />

Abzeichen, die auf Grund<br />

<strong>der</strong> Verordnung Nr. 13 (Erste Abän<strong>der</strong>ung) verboten<br />

sind, werden in einer Schrift <strong>der</strong> Public<br />

Safety gegeben, die den Titel trägt: „Bemerkungen<br />

zur Verordnung Nr. 13 für den Gebrauch<br />

von Kontrolldienstpersonal“ Abdrucke<br />

hiervon werden von <strong>der</strong> IA & C Div. zum Gebrauch<br />

von Divisionen und Abteilungen übersandt<br />

werden. <strong>Die</strong>se Schrift enthält Angaben<br />

über die bereits genehmigten Uniformen“ ... .<br />

/ Amtsblatt für Nie<strong>der</strong>sachsen; 1946, Nr. 14, S.<br />

126 /<br />

<strong>Die</strong>se Schrift <strong>der</strong> IA & C Division, in englischer<br />

Sprache, konnte bisher noch nicht nachgewiesen<br />

werden.<br />

In einem Schreiben <strong>der</strong> Feuerwehrbehörde bei<br />

<strong>der</strong> Regierung in Stade vom 29. Oktober 1947<br />

wurde festgelegt:<br />

„Um eine Einheitlichkeit zu erzielen, ist das<br />

Mützenabzeichen wie folgt anzubringen: Das<br />

Mützenabzeichen an <strong>der</strong> Schirmmütze ist auf<br />

dem Mützenband in <strong>der</strong> Mitte des Schirmes<br />

anzubringen, das Mützenabzeichen an <strong>der</strong><br />

Skimütze ist gleichfalls in <strong>der</strong> Mitte oberhalb<br />

des Schirmes anzubringen. <strong>Die</strong> Kokarde ist<br />

nicht mehr zu tragen.“


5-<strong>2010</strong> Seite 98<br />

Das Tragen von Achselstücken bzw. Schulterklappen<br />

in den <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren wurde<br />

in einem Rundschreiben des Feuerwehrstabes<br />

Land Oldenburg vom 18. November<br />

1947 angesprochen.<br />

„Betreffs <strong>Die</strong>nstgradabzeichen wird nunmehr<br />

angeordnet, dass die bisherigen Achselstücke<br />

auf unseren <strong>Die</strong>nströcken und älteren Blusen<br />

weiter getragen werden können. Alle Kragenspiegel<br />

sind bis spätestens 31.12.1947 zu entfernen.<br />

Es wird nochmals betont, dass zu den neuen<br />

Uniformen Achselstücke nicht getragen werden<br />

können, hier gibt es nur Schulterklappen,<br />

bis eine an<strong>der</strong>weitige Regelung erfolgt ist.“<br />

Das Schreiben macht deutlich, dass es hinsichtlich<br />

des Tragens von Schulterklappen, die<br />

in <strong>der</strong> Anweisung Nr. 3 festgelegt waren, eine<br />

passive Resistenz in den <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren<br />

gegeben hatte. Es ist aber auch davon<br />

auszugehen, dass die Gemeinden kaum in <strong>der</strong><br />

Lage waren die neuen Uniformen zu beschaffen<br />

bzw. zu bezahlen.<br />

<strong>Die</strong> Anweisung Nr. 3 wurde mit <strong>der</strong> POLICY<br />

INSTRUKTION NO: 21 vom 2. Januar 1948<br />

durch das Hauptquartier <strong>der</strong> Kontroll-Kommission<br />

für Deutschland (Britisches Element)<br />

über:<br />

„Grundlegende Prinzipien für die Organisation,<br />

Aufrechterhaltung und den Einsatz <strong>der</strong> deutschen<br />

Feuerwehren in <strong>der</strong> britischen Zone“<br />

aufgehoben.<br />

Im Punkt 11 heißt es:<br />

„<strong>Die</strong> Uniformen, die von den deutschen Feuerwehren<br />

getragen werden, sollen hinsichtlich<br />

Farbe, Schnitt, Rangabzeichen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Abzeichen keinen Uniformen ähnlich sein, die<br />

augenblicklich o<strong>der</strong> früher von irgendwelchen<br />

Polizei-Organisationen, militärischen o<strong>der</strong> militärähnlichen<br />

Organisationen getragen worden<br />

sind.“<br />

Der 14. Punkt legte nochmals fest:<br />

„Jede Landesregierung soll die für die Überwachung<br />

und gute Verwaltung des Feuerlöschwesens<br />

in ihrem Lande notwendigen Gesetze<br />

erlassen.“<br />

Mit dieser Anweisung des Hauptquartiers <strong>der</strong><br />

Kontroll-Kommission wurden grundsätzliche<br />

Entscheidungen über die Organisation des<br />

Feuerlöschwesens im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

erfor<strong>der</strong>lich, damit auch für die Bekleidung <strong>der</strong><br />

Feuerwehrmänner.<br />

Am 6. Juli 1948 wurde mit Erlass des Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />

Minister des Innern betr. <strong>der</strong><br />

„<strong>Die</strong>nstgrade bei den Berufs-, <strong>Freiwilligen</strong> und<br />

Werkfeuerwehren im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen“ in<br />

Bezug auf die Anordnung Nr. 21 <strong>der</strong> Militärregierung<br />

vom 02.01.1948 und Erlass vom<br />

12.04.1948 festgelegt:<br />

„Nach <strong>der</strong> Anordnung Nr. 21 <strong>der</strong> Militärregierung<br />

vom 02.01.1948 ist unter Punkt 18 die<br />

Anordnung Nr. 3 betreffend <strong>der</strong> Reorganisation<br />

<strong>der</strong> deutschen Feuerwehren aufgehoben.<br />

In dieser Anordnung waren auf den Seiten 16<br />

und 17 <strong>Die</strong>nstgrade für die Berufs- und <strong>Freiwilligen</strong><br />

Feuerwehren festgelegt. <strong>Die</strong>se Festlegung<br />

hat vornehmlich bei den Berufsfeuerwehren<br />

zu Unstimmigkeiten geführt.<br />

Um diese Härten auszugleichen, werden gemäß<br />

<strong>der</strong> Entschließung <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Berufsfeuerwehren<br />

und <strong>der</strong> feuerwehrtechnischen<br />

Sachbearbeiter bei den Regierungen die<br />

<strong>Die</strong>nstgrade wie folgt festgelegt:<br />

Freiwillige Feuerwehren<br />

Anordnung Nr. 3 Neue <strong>Die</strong>nstgrade<br />

- Feuerwehrmann-<br />

Anwärter (bis zur Vollendung<br />

des 1. <strong>Die</strong>nstjahres)<br />

Feuerwehrmann Feuerwehrmann<br />

Oberfeuerwehrmann Oberfeuerwehrmann<br />

- Unterbrandmeister<br />

(Stellvertreter des Ortsbrandmeisters,<br />

Ehrenmitglie<strong>der</strong><br />

nach 25-jähriger<br />

freiwilliger <strong>Die</strong>nstzeit)<br />

Unterbrandmeister Brandmeister<br />

Brandmeister Oberbrandmeister<br />

Oberbrandmeister -<br />

Hauptbrandmeister Hauptbrandmeister<br />

Kreisbrandmeister Kreisbrandmeister<br />

Als <strong>Die</strong>nstgradabzeichen sind die bisherigen,<br />

laut Anordnung Nr. 3 festgelegten Rangsabzeichen,<br />

bis zum Vorliegen des Neuentwurfes<br />

weiter zu tragen.<br />

Freiwillige und Werkfeuerwehren<br />

Feuerwehrmann- Schulterklappen ohne<br />

Anwärter<br />

Abzeichen<br />

Feuerwehrmann 1 roter, schwarz fischgrätenartig<br />

durchwirkter<br />

Balken auf <strong>der</strong> Schulterklappe.<br />

Oberfeuerwehrmann 2 rote, ...<br />

Unterbrandmeister 3 rote, ...<br />

Brandmeister 4 rote, ...<br />

Oberbrandmeister<br />

Hauptbrandmeister 2 ...<br />

Kreis- und Werk- 3 ...<br />

brandmeister<br />

1 fischgrätenartig geprägter<br />

Silberbalken.


5-<strong>2010</strong> Seite 99<br />

<strong>Die</strong> roten bzw. silbernen Balken waren auf den<br />

Schulterklappen so anzubringen, dass die<br />

Spitzen <strong>der</strong> fischgrätenartigen Muster nach<br />

vorn zeigten. <strong>Die</strong> Balken mussten untereinan<strong>der</strong><br />

einen Abstand von 6 mm haben. Der Balken,<br />

<strong>der</strong> eingenähten Schulterklappe, musste<br />

von <strong>der</strong> Ärmelnaht einen Abstand von 8 mm<br />

haben.<br />

<strong>Die</strong> roten Streifen waren 8 mm breit und gingen<br />

über die ganze Breite <strong>der</strong> Schulterklappe.<br />

<strong>Die</strong> silbernen Spangen von 8 x 38 mm, hatten<br />

rechts und links einen Abstand von 11 mm.<br />

/ Brandschutz in Nie<strong>der</strong>sachsen; In: Brandschutz,<br />

April 1950, S. 88 /<br />

Der Erlass des Nie<strong>der</strong>sächsischen Minister<br />

des Innern vom 12. April 1948 konnte bisher<br />

noch nicht nachgewiesen werden.<br />

Mit dem Rundschreiben K 23 / 48 <strong>der</strong> Feuerwehrbehörde<br />

des Präsidenten des Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />

Verwaltungsbezirkes Oldenburg<br />

vom 8. Juni 1948 waren die Beschriftungen in<br />

englischer Sprache an den Gerätehäusern,<br />

Fahrzeugen und an den Feuerschutzhelmen<br />

sofort zu entfernen.<br />

1. „Richtlinie über die Abfindung <strong>der</strong> Angehörigen<br />

<strong>der</strong> Feuerwehren mit <strong>Schutzkleidung</strong>“<br />

In dieser wurden die Allgemeinen Bestimmungen<br />

in den §§ 1 – 6 beschrieben, wie Geltungsbereich,<br />

Anspruch auf <strong>Die</strong>nst- und <strong>Schutzkleidung</strong>.<br />

Im § 7 wurden <strong>der</strong> <strong>Die</strong>nstrock, die lange Tuchhose<br />

und <strong>der</strong> Mantel beschrieben. Der § 8 beschrieb<br />

die <strong>Die</strong>nstgradabzeichen für die Städtischen<br />

Berufsfeuerwehren, für die <strong>Freiwilligen</strong><br />

und Werkfeuerwehren, sie entsprachen denen<br />

im Erlass des Nie<strong>der</strong>sächsischen Ministers<br />

des Innern vom 6. Juli 1948.<br />

Für die <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren blieb das bisherige<br />

Mützenabzeichen, ein Feuerwehrhelm<br />

mit zwei dahinter gekreuzten Beilen, darunter<br />

ein Schriftband mit dem Schriftzug des Regierungsbezirkes<br />

bzw. des nie<strong>der</strong>sächsischen<br />

Verwaltungsbezirkes.<br />

Der § 9 bestimmte die Mindesttragezeiten und<br />

die Anzahl <strong>der</strong> Bekleidungsstücke.<br />

Im § 10 wurde festgelegt, dass die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Verwaltungsvorschriften durch die Verwaltungen<br />

selbst zu erlassen waren.<br />

2. Im Dezember 1949 wurden nochmals an die<br />

Regierungs- und Verwaltungsbezirke Beschreibungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Die</strong>nst- und <strong>Schutzkleidung</strong><br />

im Nachgang zum Erlass vom 18. Dezember<br />

1948 übersandt mit <strong>der</strong> Bitte, diese an die<br />

Stadt- und Landkreise weiter zugeben.<br />

<strong>Die</strong>se Beschreibungen enthalten jedoch nur<br />

noch die detaillierten Hinweise zur Fertigung<br />

von <strong>Die</strong>nstrock, langer Tuchhose, Mantel und<br />

Schirmmütze.<br />

<strong>Die</strong> Beschreibungen <strong>der</strong> Uniformstücke waren<br />

als Anfertigungsanweisung ausgearbeitet, und<br />

enthielten genaue Angaben über jeden einzelnen<br />

Arbeitsschritt. Somit konnten die benötigten<br />

Uniformen auch durch jeden Uniformschnei<strong>der</strong><br />

angefertigt werden.<br />

Bild 10: Zweisprachiges Schild. (Feuerwehrmuseum Hannover)<br />

Mit dem Erlass des Nie<strong>der</strong>sächsischen Ministers<br />

des Innern vom 18. Dezember 1948 wurde<br />

die <strong>Die</strong>nst- und <strong>Schutzkleidung</strong> <strong>der</strong> Feuerwehren,<br />

bestehend aus Rock, Hose, Mantel<br />

und Schirmmütze festgelegt.<br />

Es sind zwei verschiedene Ausfertigungen<br />

bekannt.<br />

In <strong>der</strong> Zeitschrift „Der Schnei<strong>der</strong>meister“ wurde<br />

eine Anfertigungsvorschrift für den Uniformrock<br />

und die Tuchhose, lang, für die Mitglie<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Feuerwehren im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen mit<br />

dem erfor<strong>der</strong>lichen Schnittmuster veröffentlicht.<br />

/ Der Schnei<strong>der</strong>meister; 2. Jg., 1949, Heft 11 u.<br />

14, 3. Jg. 1950, Heft 13 u. 14; Quelle: USB<br />

Göttingen, 4 Z TECHN 39 /<br />

In einem Schreiben des Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />

Minister des Innern vom 26. Januar 1949 an<br />

den Herrn Regierungspräsidenten – Feuerwehrbehörde<br />

– in Stade; „Betr.: Der Überlassung<br />

von Uniformstoffen zur Herstellung von<br />

Feuerwehruniformen“ heißt es:<br />

„Vom LWA. Nie<strong>der</strong>sachsen ist mir ein Posten<br />

Rohstoffe zur Beschaffung von Tuchen und<br />

Zutaten zur Herstellung von Feuerwehruniformen<br />

und Mützen zugeteilt. Da es erfahrungsgemäß<br />

zur Zeit recht schwierig ist, die Textilschecks<br />

über Gespinstmengen unterzubrin-


5-<strong>2010</strong> Seite 100<br />

gen, habe ich aus Zweckmäßigkeitsgründen<br />

den Scheck dem Fachbeamten für Uniformherstellung<br />

in Nie<strong>der</strong>sachsen zur Beschaffung<br />

<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Tuche und Zutaten überlassen<br />

und ihn mit <strong>der</strong> Beschaffung beauftragt.<br />

<strong>Die</strong> Herstellung <strong>der</strong> Uniformen bzw. Auslieferung<br />

<strong>der</strong> Uniformtuche mit Zutaten erfolgt in<br />

den nächsten Monaten durch die Firma C.<br />

Louis Weber, Hannover ... (sic.)“.<br />

Das „Gesetz über den Feuerschutz im Lande<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen“<br />

Der Feuerschutz wurde als gesetzliche<br />

Pflichtaufgabe den Gemeinden und Kreisen<br />

durch das „Gesetz über den Feuerschutz im<br />

Lande Nie<strong>der</strong>sachsen“ vom 21.03.1949 übertragen.<br />

/ Nie<strong>der</strong>s. GVBl. 1949, Nr. 14, S.66 /<br />

Den Gemeinden oblag <strong>der</strong> Feuerschutz im Gemeindegebiet.<br />

Jede Gemeinde ohne Berufsfeuerwehr<br />

hatte eine den Bedürfnissen ihres<br />

Feuerschutzes genügende Freiwillige Feuerwehr<br />

aufzustellen und zu unterhalten. <strong>Die</strong> Mitgliedschaft<br />

in <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr war<br />

freiwillig und <strong>der</strong> <strong>Die</strong>nst ehrenamtlich.<br />

<strong>Die</strong> Gemeinden und Kreise trugen die Kosten,<br />

die ihnen bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> durch Gesetz<br />

übertragenen Aufgaben entstehen. Das<br />

Land gewährt Beihilfen an die Gemeinden und<br />

Kreise für Feuerschutzzwecke aus dem Aufkommen<br />

<strong>der</strong> Feuerschutzsteuer.<br />

Mit Schreiben vom 8. September 1949 hatte<br />

<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>sächsische Minister des Innern hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Zusammenarbeit zwischen Polizei<br />

und Freiwilliger Feuerwehr auf seinen Erlass<br />

vom 13.08.1949 – <strong>Die</strong>nstrangabzeichen und<br />

Ärmelabzeichen <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren<br />

– hingewiesen. Wonach bis zum 31.12.1949<br />

die alten Kragenspiegel und <strong>Die</strong>nstgradabzeichen<br />

abzulegen und durch die neuen zu ersetzen<br />

waren. Der genannte Erlass konnte bisher<br />

nicht ermittelt werden.<br />

Im Amtsblatt Nr. 1 <strong>der</strong> Hohen Alliierten Kommission<br />

in Deutschland vom 23. September<br />

1949 wurde das Gesetz Nr. 7 „Uniformen und<br />

Abzeichen“ veröffentlicht. In seinem Inhalt entsprach<br />

es <strong>der</strong> Verordnung Nr. 13 <strong>der</strong> britischen<br />

Militärregierung für Deutschland in ihrer Zone.<br />

<strong>Die</strong> Verordnung Nr. 13 <strong>der</strong> britischen Militärregierung<br />

wurde durch das Gesetz Nr. 7 <strong>der</strong><br />

Hohen Alliierten Kommission aufgehoben. <strong>Die</strong><br />

entsprechenden Verordnungen <strong>der</strong> amerikanischen<br />

und französischen Zone ebenfalls.<br />

In dem Run<strong>der</strong>lass des Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />

Minister des Innern über die „Musterdienstanweisung<br />

für die Gemeindebrandmeister <strong>der</strong><br />

<strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen“<br />

vom 6. August 1951 wurden zu den<br />

Erläuterungen: Pkt. B, Abs. 2:<br />

„<strong>Die</strong> persönliche Ausrüstung des Wehrangehörigen<br />

besteht aus Schirmmütze, <strong>Die</strong>nstschutzkleidung<br />

(Rock, Hose), Hakengurt nach<br />

Norm mit Beil und Tasche sowie Notnagel,<br />

Feuerschutzhelm und Signalpfeife. <strong>Die</strong>se Ausrüstung<br />

entspricht den Unfallverhütungsvorschriften.<br />

Darüber hinaus liegt es im Ermessen<br />

<strong>der</strong> Gemeinde, den Feuerwehrangehörigen<br />

Mantel und Schuhzeug zuzugestehen.“ genannt.<br />

Auf Grund des § 5 Buchst. c des Gesetzes<br />

über den Feuerschutz im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

wurde durch Run<strong>der</strong>lass des nie<strong>der</strong>sächsischen<br />

Ministers des Innern vom 10. August<br />

1951 die „Richtlinien über die <strong>Schutzkleidung</strong><br />

für die <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen“<br />

festgelegt.<br />

Farbtöne<br />

Grundtuch des Rockes<br />

Grundtuch <strong>der</strong> Hose<br />

Grundtuch des Mantels<br />

Abzeichentuch<br />

Knöpfe<br />

Le<strong>der</strong>zeug<br />

dunkelblau<br />

schwarz<br />

dunkelblau<br />

karmesinrot<br />

silbergekörnt<br />

schwarz<br />

Kurze Beschreibung<br />

Lfd. Gegenstand Anwärter bis einschl. Brandmeister Vom Oberbrandmeister<br />

Nr.<br />

an aufwärts<br />

1. Schirmmütze Aus Rocktuch. Zwischen Deckel und Seitenteilen<br />

(Ausgehmütze) eine blaue Deckelbiese. Der Rand aus schwarzem<br />

Samt, die obere Randbiese aus Abzeichentuch.<br />

Mützenabzeichen:<br />

Der Schirm ist aus Vulkanfiber, außen und innen<br />

schwarz lackiert. Le<strong>der</strong>riemen zwischen zwei<br />

kleinen Chromknöpfen und schwarz lackierten<br />

Metallschiebern über dem Mützenschirm, <strong>der</strong><br />

Brandmeister in seiner <strong>Die</strong>nststellung als<br />

Gemeindebrandmeister Aluminium-Kordel.<br />

Aluminium-Kordel statt<br />

Le<strong>der</strong>riemen.


5-<strong>2010</strong> Seite 101<br />

2. Arbeitsmütze Form wie Bergmütze mit einem silbergekörnten<br />

Knopf am herunterklappbaren seitlichen Ohrenschutz.<br />

Paspelierung aus Abzeichentuch auf dem<br />

oberen Rand <strong>der</strong> Mütze. Mützenabzeichen.<br />

Aluminium-Paspelierung<br />

3. Feuerwehrhelm Schwarzer Metallhelm mit Kinnriemen und abknöpfbarem<br />

Nackenle<strong>der</strong>.<br />

4. Rock Farbe: dunkelblau, einreihig, mit fünf Knöpfen zum<br />

Durchknöpfen. Kragen; Fassonkragen für offene<br />

und geschlossene Trageweise, aus Rocktuch mit<br />

einem Vorstoß aus Abzeichentuch.<br />

Kragenabzeichen in stumpfer Ausführung.<br />

Zwei aufgesetzte Brusttaschen mit Faltenleiste, zwei<br />

eingesetzte Seitentaschen mit geschwungenen<br />

Patten und zwei kleinen Knöpfen zum Durchknöpfen.<br />

Der Rücken ist glatt, Taille betont, in <strong>der</strong> Mitte mit<br />

einem Schlitz versehen.<br />

<strong>Die</strong> Länge des Rockes: Halbe Körperlänge weniger<br />

16 cm.<br />

Kragenabzeichen in<br />

polierter Ausführung.<br />

5. Lange Tuchhose Farbe: schwarz.<br />

<strong>Die</strong> Hose hat lange Form mit Biesen aus Abzeichentuch.<br />

6. Mantel Farbe: dunkelblau.<br />

Zweireihig, mit je sechs Knöpfen. Ärmel mit<br />

markierten Aufschlägen. Markierung 12 cm von <strong>der</strong><br />

unteren Kante.<br />

Zugenähte Rückenfalte bis zum Rückengurt.<br />

Zweiteiliger Rückengurt mit zwei Knöpfen zum<br />

Durchknöpfen. Langer Schlitz vom Rückengurt<br />

nach unten in <strong>der</strong> Rückenfalte. Zwei eingesetzte,<br />

schräggestellte Seitentaschen mit geraden Patten.<br />

Eine innere Brusttasche.<br />

Fassonkragen aus Manteltuch für offene und<br />

geschlossene Trageweise. Äußere Kante des<br />

Kragens mit Vorstoß aus Abzeichentuch. Unterkragen<br />

aus Manteltuch.<br />

7. Handschuhe Graue Fingerhandschuhe aus Trikot, gefüttert. Le<strong>der</strong>handschuhe, grau.<br />

8. Leibriemen 45 mm breiter Leibriemen aus schwarzem Le<strong>der</strong>. Doppelschnalle mit<br />

Kastenschloss mit Aluminium-Bronze kratzfest Doppeldorn aus weißem<br />

gespritzt.<br />

Leichtmetall.<br />

9. Hakengurt Nach Norm.<br />

10. Pfeife Doppeltönige Pfeife mit Le<strong>der</strong>riemen.<br />

11. <strong>Die</strong>nstgradabzeichen:<br />

<strong>Die</strong>nstgrad<br />

Schulterstücke<br />

a) Feuerwehrmann- Schulterstücke ohne Stoffunterlage aus vier nebeneinan<strong>der</strong> liegenden, je 8mm<br />

Anwärter<br />

breiten Plattschnüren aus schwarzer Zellwolle; die beiden äußeren Plattschnüre<br />

sind mit Aluminium (fischgrätenartig) durchwirkt.<br />

b) Feuerwehrmann Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus vier nebeneinan<strong>der</strong> liegenden,<br />

je 8 mm breiten Plattschnüren; die beiden äußeren Plattschnüre aus Aluminiumge-


5-<strong>2010</strong> Seite 102<br />

spinst mit schwarzen Seidenfäden (fischgrätenartig) durchwirkt, die inneren<br />

Plattschnüre aus schwarzer Zellwolle.<br />

c) Oberfeuerwehr- Wie zu b, jedoch mit einem Stern aus Aluminium.<br />

mann<br />

d) Unterbrand- Wie zu b, jedoch mit zwei Sternen aus Aluminium.<br />

meister<br />

e) Brandmeister Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus einem Geflecht von zwei<br />

zusammen 7 mm breiten Plattschnüren aus schwarzer Zellwolle und zwei Aluminiumplattschnüren<br />

von insgesamt 4 mm Breite und einer um das Geflecht herumlaufenden<br />

8 mm breiten Aluminiumplattschnur. <strong>Die</strong> Aluminiumplattschnüre sind mit<br />

schwarzen Seidenfäden durchwirkt.<br />

f) Oberbrandmeister Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage, aus vier nebeneinan<strong>der</strong> liegenden,<br />

je 8 mm breiten Aluminiumplattschnüren. <strong>Die</strong> Aluminiumplattschnüre sind mit<br />

schwarzen Seidenfäden durchwirkt.<br />

g) Hauptbrand- Wie zu f, jedoch mit zwei Sternen aus gelbem Metall.<br />

meister<br />

h) Kreisbrandmeister Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus einem Geflecht von zwei<br />

nebeneinan<strong>der</strong> liegenden, je etwa 15 mm breiten Aluminiumplattschnüren. <strong>Die</strong><br />

Aluminiumplattschnüre sind mit schwarzen Seidenfäden durchwirkt.<br />

i) Bezirksbrand- Wie zu h, jedoch mit einem Stern aus gelbem Metall.<br />

meister<br />

12. Mützenabzeichen:<br />

Als Mützenabzeichen wird das Landeswappen verwendet.<br />

Es ist auf dem Seitenteil <strong>der</strong> Mütze so anzubringen, dass <strong>der</strong> Abstand zwischen Mützenteller und<br />

Oberkante des Abzeichens gleich dem Abstand zwischen Mützenrand und Unterkante des Mützenabeichens<br />

ist.<br />

13. Kragenabzeichen:<br />

Symbol eines Pumpenlaufrades mit gekreuztem Feuerwehrbeil und Picke, umgeben von einem<br />

oben offenen Kranz in Metallausführung. (siehe Bild 11)<br />

Das Abzeichen ist von <strong>der</strong> seitlichen vor<strong>der</strong>en Stoßkante und von <strong>der</strong> Unterkante des Kragens<br />

etwa 1 bis 1,5 cm entfernt anzubringen.<br />

<strong>Die</strong> durch das Abzeichen von oben nach unten hindurch laufend Gedachte Mittellinie läuft durch<br />

die untere Kragenspitze, so dass das Abzeichen etwas schräg steht.<br />

14. Ärmelabzeichen:<br />

Mit <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> Geschäfte eines Kreisbrandmeisters beauftragter Feuerwehrführer tra<br />

gen auf dem linken Unterarm einen offenen, aus Aluminiumgespinst o<strong>der</strong> aluminiumfarbiger<br />

Kunstseide gestickten Eichenkranz mit zwei übereinan<strong>der</strong>liegenden Sternen in gleicher Stickerei.<br />

<strong>Die</strong> Beauftragten <strong>der</strong> Kreisbrandmeister (Unterkreisbrandmeister) tragen denselben Kranz mit<br />

einem Stern.<br />

Inhaber eines Führerscheines, <strong>der</strong> zur Führung eines in <strong>der</strong> Feuerwehr verwendeten Kraftwagens<br />

berechtigt, tragen auf dem linken Unterarm ein Lenkrad in roter Stickerei. Inhaber, die zusätzlich<br />

an einem Maschinistenlehrgang an den Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesfeuerwehrschulen mit Erfolg<br />

teilgenommen haben, tragen dasselbe Abzeichen mit einem zusätzlichen schmalen aluminiumfarbigen<br />

Umrandung.<br />

Kraftspritzenmaschinisten ohne Kraftfahrführerschein, die an einem Maschinistenlehrgang an den<br />

Nie<strong>der</strong>sächsischen Landesfeuerwehrschulen mit Erfolg teilgenommen haben, tragen am linken<br />

Unterarm ein Lenkrad ohne Speichen.<br />

<strong>Die</strong> Abzeichen werden mit dem unteren Rande in einem Abstand von 15 cm von <strong>der</strong> unteren Kante<br />

des linken Ärmels aufgenäht.


5-<strong>2010</strong> Seite 103<br />

15. <strong>Die</strong>nstzeit-Ärmelstreifen:<br />

Für 10-jährige <strong>Die</strong>nstzeit: Ein 120 mm langer und 8 mm breiter Ärmelstreifen aus Aluminiumgespinst.<br />

(Plattschnüre ohne schwarze Seidenfäden und ohne jegliche Musterung)<br />

Für 25-jährige <strong>Die</strong>nstzeit: Zwei Streifen wie vorstehend.<br />

Für 40-jährige <strong>Die</strong>nstzeit: Drei Streifen wie vorstehend.<br />

<strong>Die</strong> Abzeichen werden mit dem unteren Rande in einem Abstand von 15 cm von <strong>der</strong> unteren Kante<br />

des rechten Ärmels aufgenäht. Der Abstand untereinan<strong>der</strong> beträgt 8 mm.<br />

Alle bisher in Angelegenheit <strong>der</strong> Bekleidung ergangenen Bestimmungen werden hierdurch aufgehoben.<br />

/ Nds. MBl. 1951, Nr. 37, S. 333. /<br />

zu tragen.<br />

Ausführung:<br />

Gesamtbreite 85 mm, Gesamthöhe 28 mm.<br />

Das Mittelstück des Landeswappens ist im<br />

Verhältnis 21 : 18 mm gefertigt.<br />

Bild 11: Kragenabzeichen: Symbol eines Pumpenlaufrades<br />

mit gekreuztem Feuerwehrbeil und Picke, umgeben von<br />

einem oben offenen Lorbeerkranz. Ab 1951 – 1974.<br />

(Sammlung E. Rodehau, Hohenkirchen)<br />

Mit einem Schreiben des Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />

Ministers des Innern vom 29. August 1951 wurde<br />

eine Berichtigung <strong>der</strong> „Richtlinien über die<br />

Schutzleidung für die <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren<br />

im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen“ vorgenommen.<br />

Punkt 8 Leibriemen muss es heißen:<br />

45 mm breiter Leibriemen aus schwarzem<br />

Le<strong>der</strong>, Kastenschloss mit Landeswappen versehen.<br />

Schloss mit Aluminium-Bronze kratzfest<br />

gespritzt.“<br />

Durch Run<strong>der</strong>lass des Nie<strong>der</strong>sächsischen Ministers<br />

des Innern vom 23. Februar 1952 wurde<br />

die Richtlinie nochmals ergänzt. Das Schulterstück<br />

für den Oberbrandmeister war ab sofort<br />

mit einem Stern aus gelbem Metall zu tragen.<br />

/ Nds. MBl. 1952, Nr. 11, S. 126. /<br />

Das Mittelstück des Landeswappens Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

führt das Nie<strong>der</strong>sachsenross in<br />

metallsilberfarbiger Darstellung auf rotem<br />

Untergrund in echter Glasemaille. Das Landeswappen<br />

ist umgeben von einem oben offenen,<br />

ganz herumgezogenen Kranz aus metallnen<br />

Eichenblättern. Es ist auf beiden Seiten<br />

von zweiflächigen, <strong>der</strong> Mützenform entsprechenden,<br />

nach innen gebogenen metallenen<br />

Seitenflügeln begrenzt.<br />

Das Mützenabzeichen wird in <strong>der</strong> Mitte des<br />

Mützenrandes so getragen, dass die Oberkante<br />

des Abzeichens von <strong>der</strong> roten Paspe-lierung<br />

des Mützenrandes und von dem Sturmriemen<br />

bzw. <strong>der</strong> Silberkordel gleichmäßig weit<br />

entfernt ist.<br />

In <strong>der</strong> Mitte des Vor<strong>der</strong>teiles <strong>der</strong> Mütze (zwischen<br />

Mützenteller und Mützenrand) wird als<br />

Feuerwehremblem <strong>der</strong> Feuerschutzhelm mit<br />

Kinnriemen und Nackenle<strong>der</strong> (mo<strong>der</strong>ne Ausführung)<br />

mit Beil und Picke – in Kreuzform –<br />

getragen.“<br />

/ Nds. MBl. 1953, Nr. 27, S. 321. /<br />

Mit dem Run<strong>der</strong>lass des Nds. Ministers des<br />

Innern vom 12. Mai 1953 wurde das Mützenabzeichen<br />

für die <strong>Freiwilligen</strong> und Pflichtfeuerwehren<br />

im Land Nie<strong>der</strong>sachsen eingeführt.<br />

„In Ergänzung des Bezugserlasses wird zur<br />

Vereinheitlichung <strong>der</strong> persönlichen Ausrüstung<br />

<strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> und Pflichtfeuerwehren empfohlen,<br />

als Mützenabzeichen für alle <strong>Die</strong>nstgrade<br />

das jetzt fertiggestellte Landeswappen<br />

Bild 12: Mütze mit Mützenabzeichen Nie<strong>der</strong>sachsen und<br />

Feuerwehremblem / 1953. (Feuerwehrmuseum Jever)


5-<strong>2010</strong> Seite 104<br />

Das Mützenabzeichen wurde von <strong>der</strong> Firma<br />

Steinhauer & Lück in Lüdenscheid / Westf. und<br />

das Feuerwehremblem wurde von <strong>der</strong> Firma<br />

Overhoff & Cie. in Lüdenscheid / Westf. hergestellt.<br />

In einem Schreiben des Landesbranddirektors<br />

vom 20. Juli 1953 an die Herren Bezirks- und<br />

Kreisbrandmeister; Betr.: Tragen des Mützenabzeichens<br />

an <strong>der</strong> Arbeitsmütze. An <strong>der</strong> Arbeitsmütze<br />

ist nur das Mützenabzeichen zu<br />

tragen, das Feuerwehremblem nicht.<br />

Eine weitere Ergänzung <strong>der</strong> „Richtlinien über<br />

die <strong>Schutzkleidung</strong> <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren<br />

im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen“ erfolgte mit dem<br />

Run<strong>der</strong>lass des Nds. Ministers des Innern vom<br />

23. Juli 1953.<br />

Das Kastenschloss für die <strong>Die</strong>nstgrade bis<br />

Brandmeister wurde nun wie folgt ausgeführt:<br />

„Kastenschloss aus Leichtmetall, gekörnt, für<br />

45 mm Koppelbreite, Auflage mit dem nie<strong>der</strong>sächsischen<br />

Landeswappen, das von einem<br />

Bild 13: Kastenschloss für die <strong>Die</strong>nstgrade bis Brandmeister<br />

/ 1953 (Feuerwehrmuseum Jever)<br />

Eichenlaub-Kranz umrahmt wird.“<br />

/ Nds. MBl. 1953, Nr. 28, S. 331. /<br />

Das Kastenschloss wurde von <strong>der</strong> Firma Assmann<br />

Söhne in Lüdenscheid / Westf. hergestellt.<br />

In einem Schreiben des Landesbranddirektors<br />

an die Herren Bezirks- und Kreisbrandmeister<br />

vom 2. Juni 1954 steht.<br />

„Betr.: <strong>Die</strong>nstgradabzeichen für Gemeindebrandmeister.<br />

Aus gegebener Veranlassung darf ich darauf<br />

hinweisen, dass die Bezeichnung „Gemeindebrandmeister“<br />

im Land Nie<strong>der</strong>sachsen kein<br />

<strong>Die</strong>nstgrad, son<strong>der</strong>n ausschließlich eine Kennzeichnung<br />

<strong>der</strong> <strong>Die</strong>nststellung innerhalb <strong>der</strong><br />

<strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr ist.<br />

Aus diesem Grunde haben Gemeindebrandmeister<br />

die <strong>Die</strong>nstgradabzeichen (Schulterstücke)<br />

ihres in <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr erdienten<br />

<strong>Die</strong>nstgrades zu tragen.“<br />

Im April 1958 hatte das Nie<strong>der</strong>sächsische Ministerium<br />

des Innern einen Entwurf betreffend<br />

die <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

„Bestimmungen über die Laufbahn,<br />

<strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen und die Wehrglie<strong>der</strong>ung<br />

sowie Richtlinien über die <strong>Die</strong>nstkleidung“<br />

erarbeitet und die Herren Regierungspräsidenten<br />

sowie den Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />

Städtetag um Stellungnahme ersucht.<br />

Es war beabsichtigt drei neue <strong>Die</strong>nstgrade in<br />

<strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr einzuführen. Um<br />

dadurch eine Würdigung des persönlichen Einsatzes<br />

zu ermöglichen. Auch sollte das Fehlen<br />

von <strong>Die</strong>nstgraden im Vergleich zu den Berufsfeuerwehren<br />

ausgeglichen werden. Es sollte<br />

jedoch vermieden werden, dass die selben<br />

<strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen in den <strong>Freiwilligen</strong><br />

Feuerwehren und in <strong>der</strong> Berufsfeuerwehr verschiedene<br />

Inhalte erhielten. Darum wurden bei<br />

den <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren wie<strong>der</strong> Löschmeister-<strong>Die</strong>nstgrade<br />

eingeführt.<br />

Durch Run<strong>der</strong>lass des Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />

Ministers des Innern vom 22. August 1958 wurden<br />

für die „Freiwillige Feuerwehren; hier: Bestimmungen<br />

über die Laufbahn, <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen<br />

und Wehrglie<strong>der</strong>ung; Richtlinien<br />

über die <strong>Die</strong>nstkleidung“ bekannt gegeben.<br />

<strong>Die</strong>se Bestimmungen wurden auf Grund des §<br />

5 Abs. 2c und d des Gesetzes über den<br />

Feuerschutz im Lande Nie<strong>der</strong>sachsen vom<br />

21.03.1949 (Nds. GVBl. S. 66) erlassen.<br />

Im Abschnitt A wurden als Anlage 1 die Laufbahnbestimmungen<br />

und die <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen<br />

(vom 6. Juli 1948; Brandschutz in<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen; in: Brandschutz Nr. 11/1948,<br />

S. 3) neu bestimmt.<br />

<strong>Die</strong> <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen waren: Feuerwehrmann-Anwärter,<br />

Feuerwehrmann, Oberfeuerwehrmann,<br />

Hauptfeuerwehrmann, Löschmeister,<br />

Oberlöschmeister, Hauptlöschmeister,<br />

Brandmeister, Oberbrandmeister, Hauptbrandmeister,<br />

Kreisbrandmeister und Bezirksbrandmeister.<br />

(<strong>Die</strong> neu eingeführten <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen<br />

sind durch unterstreichen hervorgehoben)<br />

Im Abschnitt B wurde als Anlage 2 die Wehrglie<strong>der</strong>ung<br />

mit den Mindeststärken <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong><br />

Feuerwehr entsprechend ihrer technischen<br />

Ausrüstung mit <strong>der</strong> Aufteilung nach<br />

<strong>Die</strong>nstgraden bestimmt.


5-<strong>2010</strong> Seite 1<strong>05</strong><br />

Im Abschnitt C wurde die <strong>Die</strong>nstkleidung beschrieben.<br />

Grundtuch des Rockes<br />

Grundtuch <strong>der</strong> Hose<br />

Grundtuch des Mantels<br />

Abzeichentuch<br />

Knöpfe<br />

Le<strong>der</strong>zeug<br />

Farbtöne:<br />

dunkelblau<br />

schwarz<br />

dunkelblau<br />

karmesinrot<br />

silber-gekörnt<br />

schwarz<br />

Kurze Beschreibung<br />

(Anwärter bis Bezirksbrandmeister)<br />

1. Schirmmütze (Ausgehmütze)<br />

Aus Rocktuch; zwischen Deckel und Seitenteilen eine blaue Deckelbiese. Der Rand aus schwarzem<br />

Samt, die obere Randbiese aus Abzeichentuch. Der Schirm besteht aus Vulkanfiber; außen<br />

und innen schwarz lackiert. Le<strong>der</strong>riemen zwischen zwei kleinen Chromknöpfen und schwarz lakkierten<br />

Metallschiebern über dem Mützenschirm. Vom Brandmeister an aufwärts Aluminiumkordel<br />

statt Le<strong>der</strong>riemen.<br />

2. Arbeitsmütze<br />

Form wie Bergmütze mit einem silber-gekörnten Knopf am herunter klappbaren seitlichen Ohrenschutz.<br />

Biese aus Abzeichentuch auf dem oberen Rand <strong>der</strong> Mütze. Vom Brandmeister an aufwärts<br />

Aluminiumbiese.<br />

3. Feuerschutzhelm<br />

Schwarzer Metallhelm mit Kinnriemen und abknöpfbarem Nackenle<strong>der</strong>. Für Gemeindebrandmeister<br />

10 mm breiter Streifen in weißer Farbe ringförmig um den Feuerschutzhelm. Abstand des weißen<br />

Ringes 8 cm von <strong>der</strong> Unterkante des Helmes. Für Bereitschaftsführer 6 mm breiter Ringstreifen<br />

in gelber Farbe. Abstand wie oben angeführt.<br />

4. Rock<br />

Farbe: Dunkelblau; einreihig, mit 5 Knöpfen zum Durchknöpfen. Kragen: Fassonkragen für offene<br />

und geschlossene Trageweise, aus Rocktuch mit einem Vorstoß aus Abzeichentuch. Kragenabzeichen<br />

in stumpfer Ausführung. Vom Brandmeister an aufwärts: Kragenabzeichen in polierter Ausführung.<br />

Zwei aufgesetzte Brusttaschen mit Faltenleiste, zwei eingesetzte Seitentaschen mit geschwungenen<br />

Patten und zwei kleinen Knöpfen zum Durchknöpfen. Der Rücken ist glatt, Taille betont,<br />

in <strong>der</strong> Mitte mit einem Schlitz versehen. <strong>Die</strong> Länge des Rockes: halbe Körperlänge minus 16<br />

cm.<br />

5. Hemd<br />

Farbe: Hellblau, angesetzter Umlegekragen.<br />

6. Schlips<br />

Selbstbin<strong>der</strong> in dunkelblauer Farbe.<br />

7. Stiefel<br />

Starke schwarze Schuhe.<br />

8. Regenumhang<br />

Farbe: Dunkelblau; Material freigestellt.<br />

9. a) Lange Tuchhose<br />

Farbe: Schwarz; Abzeichentuch.<br />

b) Stiefelhose<br />

Farbe: Schwarz.<br />

10. Mantel<br />

Farbe: Dunkelblau; zweireihig, mit je 6 Knöpfen. Ärmel mit garnierten Aufschlägen. Garnierung 12<br />

cm von <strong>der</strong> unteren Kante. Zugenähte Rückenfalte bis zum Rückengurt. Zweiteiliger Rückengurt


5-<strong>2010</strong> Seite 106<br />

mit 2 Knöpfen zum Durchknöpfen. Langer Schlitz vom Rückengurt nach unten in <strong>der</strong> Rückenfalte.<br />

Zwei eingesetzte, schräg gestellte Seitentaschen mit geraden Patten; eine innere Brusttasche.<br />

Fassonkragen aus Manteltuch für offene und geschlossene Trageweise. Äußere Kante des<br />

Kragens mit Vorstoß aus Abzeichentuch; unterer Kragen aus Manteltuch.<br />

11. Handschuhe<br />

Graue Fingerhandschuhe.<br />

12. Leibriemen<br />

45 mm breiter Leibriemen aus schwarzem Le<strong>der</strong>. Kastenschloss aus Leichtmetall, gekörnt und mit<br />

Aluminiumbronze kratzfest gespritzt, Auflage mit dem nds. Landeswappen, das von einem Eichenlaubkranz<br />

umrahmt wird. Größenverhältnisse des Wappenschildes 18 : 21 mm. Vom Brandmeister<br />

an aufwärts: Doppelschnalle mit Doppeldorn aus weißem Metall.<br />

13. Hakengurt<br />

nach Norm.<br />

14. Pfeife<br />

Doppeltönige Pfeife mit Le<strong>der</strong>riemen.<br />

15. <strong>Die</strong>nstgradabzeichen: Schulterstücke<br />

(Anlage 3)<br />

a) Feuerwehrmann-Anwärter:<br />

Schulterstücke ohne Stoffunterlage aus vier nebeneinan<strong>der</strong> liegenden, je 8 mm breiten schwarzen<br />

Plattschnüren; die beiden äußeren Plattschnüre sind mit Aluminium (fischgrätenartig) durchwirkt.<br />

b) Feuerwehrmann:<br />

Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus vier nebeneinan<strong>der</strong> liegenden, je 8 mm breiten<br />

Plattschnüren; die beiden äußeren Plattschnüre aus Aluminiumgespinst mit schwarzen Seidenfäden<br />

(fischgrätenartig durchwirkt), die inneren Plattschnüre aus schwarzer Zellwolle.<br />

c) Oberfeuerwehrmann:<br />

Wie zu b, jedoch mit einem Stern aus Aluminium.<br />

d) Hauptfeuerwehrmann:<br />

Wie zu b, jedoch mit zwei Sternen aus Aluminium.<br />

e) Löschmeister:<br />

Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus einem Geflecht von zwei zusammen 7 mm<br />

breiten Plattschnüren aus schwarzer Zellwolle und zwei Aluminiumplattschnüren von insgesamt<br />

4 mm Breite und einer um das Geflecht herumlaufenden 8 mm breiten Aluminiumplattschnur. <strong>Die</strong><br />

Aluminiumplattschnüre sind mit schwarzen Seidenfäden durchwirkt.<br />

f) Oberlöschmeister:<br />

Schulterstücke wie zu e, jedoch mit einem Stern aus Aluminium.<br />

g) Hauptlöschmeister:<br />

Wie zu e, jedoch mit zwei Sternen aus Aluminium.<br />

h) Brandmeister:<br />

Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus vier nebeneinan<strong>der</strong> liegenden, je 8 mm breiten<br />

Aluminiumplattschnüren. <strong>Die</strong> Aluminiumplattschnüre sind mit schwarzen Seidenfäden durchwirkt.<br />

i) Oberbrandmeister:<br />

Wie zu h, jedoch mit einem Stern aus gelbem Metall.<br />

k) Hauptbrandmeister:<br />

Wie zu h, jedoch mit zwei Sternen aus gelbem Metall.<br />

l) Kreisbrandmeister:<br />

Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus einem Geflecht von zwei nebeneinan<strong>der</strong> liegenden,<br />

etwa 15 mm breiten Aluminiumplattschnüren. <strong>Die</strong> Aluminiumplattschnüre sind mit schwarzen<br />

Seidenfäden durchwirkt.<br />

m) Bezirksbrandmeister:<br />

Wie zu l, jedoch mit einem Stern aus gelbem Metall.<br />

Musiker und Spielleute<br />

<strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren dürfen die <strong>Die</strong>nstgradabzeichen für Feuerwehrmänner, Oberfeuer-


5-<strong>2010</strong> Seite 107<br />

wehrmänner und Hauptfeuerwehrmänner nur dann tragen, wenn sie an dem Lehrgang I an einer<br />

Landesfeuerwehrschule mit Erfolg teilgenommen haben o<strong>der</strong> eine entsprechende Ausbildung als<br />

Feuerwehrmann innerhalb <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehr nachweisen können. In diesem Fall ist die<br />

Durchführung <strong>der</strong> Ausbildung durch den Kreisbrandmeister zu bescheinigen.<br />

Musiker und Spielleute <strong>der</strong> <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren dürfen die <strong>Die</strong>nstgradabzeichen für Löschmeister,<br />

Oberlöschmeister und Hauptlöschmeister nur nach <strong>der</strong> Teilnahme an dem Lehrgang I und<br />

die <strong>Die</strong>nstgradabzeichen für Brandmeister und Oberbrandmeister nur nach Teilnahme an den<br />

Lehrgängen I und II an einer Landesfeuerwehrschule tragen. Solange dieser Nachweis nicht erbracht<br />

ist, sind lediglich die Schulterstücke für den Feuerwehrmann, Oberfeuerwehrmann o<strong>der</strong><br />

Hauptfeuerwehrmann entsprechend Absatz 1 zulässig. <strong>Die</strong> Spielleute tragen zur <strong>Die</strong>nstkleidung<br />

Schwalbennester in den Farben rot-weiß, abwechselnd siebenmal senkrecht gestreift mit einem<br />

Querstreifen am unteren Rand.<br />

Leiter von Spielmannszügen tragen unabhängig vom <strong>Die</strong>nstgrad Schwalbennester mit weißen<br />

Franse. <strong>Die</strong> Musiker tragen Schwalbennester in den Farben rot-silbern abwechselnd siebenmal<br />

senkrecht gestreift mit einem Querstreifen am unteren Rand. Leiter von Musikzügen tragen unab<br />

hängig vom <strong>Die</strong>nstgrad an den Schwalbennestern Fransen aus Aluminiumschnur und auf den<br />

Schulterstücken die Lyra. Vom Musikmeister an aufwärts tragen sie an <strong>der</strong> Schirmmütze die<br />

Aluminiumkordel.<br />

16. Mützenabzeichen<br />

Als Mützenabzeichen werden das Landeswappen und das Feuerwehremblem getragen. Das<br />

Mittelstück des Landeswappen führ das Nie<strong>der</strong>sachsenross in metallsilberfarbiger Darstellung auf<br />

rotem Untergrund in echter Glasemaille. Das Landeswappen ist umgeben von einem oben offenen,<br />

ganz herumgezogenen Kranz aus metallenen Eichenblättern. Es ist auf beiden Seiten von zweiflächigen,<br />

<strong>der</strong> Mützenform entsprechenden, nach innen gebogenen metallenen Seitenflügeln begrenzt.<br />

Das Abzeichen ist aus Emaille-Tombak, aus altsilberfarbigem Metall hergestellt und mit<br />

einem farblosen Lack überzogen. Gesamtbreite 85 mm, Gesamthöhe 28 mm. Das Mittelstück des<br />

Landeswappens ist im Verhältnis 21 : 18 mm gefertigt. Zu seiner Befestigung ist es auf <strong>der</strong> Rückseite<br />

mit zwei Doppelklammern versehen.<br />

Das Mützenabzeichen wird in <strong>der</strong> Mitte des Mützenrandes so getragen, dass die Oberkante des<br />

Abzeichens von <strong>der</strong> roten Paspelierung des Mützenrandes und von dem Sturmriemen bzw. <strong>der</strong><br />

Silberkordel gleichmäßig weit entfernt ist.<br />

In <strong>der</strong> Mitte des Vor<strong>der</strong>teiles <strong>der</strong> Mütze (zwischen Mützenteller und Mützenrand) wird als Feuerwehremblem<br />

<strong>der</strong> Feuerschutzhelm mit Kinnriemen und Nackenle<strong>der</strong> mit Beil und Picke in Kreuzform<br />

getragen.<br />

An <strong>der</strong> Arbeitsmütze wird nur das Landeswappen in <strong>der</strong> Mitte zwischen dem oberen vor<strong>der</strong>en<br />

Rand des herunter klappbaren seitlichen Ohrenschutzes und <strong>der</strong> Paspelierung des Mützentellers<br />

getragen.<br />

17. Kragenabzeichen<br />

Symbol eines Pumpenlaufrades mit gekreuzten Feuerwehrbeilen und Picke, umgeben von einem<br />

oben offenen Kranz in Metallausführung. Das Abzeichen ist von <strong>der</strong> seitlichen vor<strong>der</strong>en Stoßkante<br />

und von <strong>der</strong> Unterkante des Kragens etwa 10 bis 15 mm entfernt anzubringen. <strong>Die</strong> durch das Abzeichen<br />

von oben nach unten hindurchlaufende gedachte Mittellinie läuft durch die untere Kragenspitze,<br />

so dass das Abzeichen etwas schräg steht.<br />

18. Ärmelabzeichen (Anlage 3)<br />

Mit <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> Geschäfte eines Kreisbrandmeisters beauftragte Feuerwehrführer tragen<br />

auf dem linken Unterärmel eine offenen, aus Aluminiumgespinst o<strong>der</strong> aluminiumfarbiger<br />

Kunstseide gestickten Eichenkranz mit zwei übereinan<strong>der</strong> liegenden Sternen in gleicher Stickerei.<br />

<strong>Die</strong> Beauftragten <strong>der</strong> Kreisbrandmeister (Unterkreisbrandmeister) tragen denselben Kranz mit<br />

einem Stern, die Gemeindebrandmeister bzw. Stadtbrandmeister jedoch ohne Stern. Inhaber eines<br />

Führerscheines, <strong>der</strong> zur Führung eines in <strong>der</strong> Feuerwehr verwendeten Löschfahrzeuges o<strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>fahrzeuges berechtigt, tragen auf dem linken Unterarm ein Lenkrad in roter Stickerei. Inhaber,<br />

die zusätzlich an einem Maschinistenlehrgang an den Landesfeuerwehrschulen mit Erfolg teil<br />

genommen haben, tragen dasselbe Abzeichen mit einer zusätzlichen schmalen aluminiumfarbigen<br />

Umrandung. Maschinisten ohne Kraftfahrführerschein, die an einem Maschinistenlehrgang an den<br />

Landesfeuerwehrschulen mit Erfolg teilgenommen haben, tragen am linken Unterarm ein Lenkrad<br />

ohne Speichen.


5-<strong>2010</strong> Seite 108<br />

Trageweise <strong>der</strong> Ärmelabzeichen:<br />

<strong>Die</strong> Abzeichen werden mit dem unteren Rande in einem Abstand von 15 cm von <strong>der</strong> unteren Kante<br />

des linken Ärmels aufgenäht.<br />

19. <strong>Die</strong>nstzeit-Ärmelstreifen<br />

sind nicht mehr zu verleihen. <strong>Die</strong> Inhaber von <strong>der</strong>artigen <strong>Die</strong>nstzeit-Ärmelstreifen sind zum<br />

Weitertragen berechtigt.<br />

Der RdErl. vom 06.07.1948 (n. v.), soweit er die Bestimmungen für die <strong>Freiwilligen</strong> Feuerwehren enthält,<br />

sowie die RdErl. vom 10.08.1951 (Nds. MBl. S. 333), vom 12.<strong>05</strong>.1953 (Nds. MBl. S. 321), vom 23.07.1953<br />

(Nds. MBl. S. 331) und vom 04.02.1955 (Nds. MBl. S. 80) werden aufgehoben.“<br />

/ Nds. MBl. 1958, Nr. 35, S. 640. /<br />

Der Run<strong>der</strong>lass des Nie<strong>der</strong>sächsischen Ministers<br />

des Innern vom 22. August 1958 brachte<br />

Verän<strong>der</strong>ungen, nicht nur bei den <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen,<br />

auch bei den <strong>Die</strong>nstgradabzeichen<br />

(Schulterstücken). Aus dem Unterbrandmeister<br />

wurde <strong>der</strong> Hauptfeuerwehrmann,<br />

das <strong>Die</strong>nstgradabzeichen blieb jedoch.<br />

Neu waren die <strong>Die</strong>nstgradbezeichnungen<br />

Löschmeister, Oberlöschmeister und Hauptlöschmeister.<br />

Sie erhielten das bisherige<br />

<strong>Die</strong>nstgradabzeichen des Brandmeisters.<br />

Der Löschmeister ohne Stern, Oberlöschmeister<br />

einen Stern und <strong>der</strong> Hauptlöschmeister<br />

zwei Sterne aus Aluminium.<br />

Der Brandmeister erhielt als <strong>Die</strong>nstgradabzeichen<br />

ein Schulterstück aus vier nebeneinan<strong>der</strong><br />

liegenden Plattschnüren aus Aluminiumgespinst<br />

ohne Stern.<br />

Eine bildliche Darstellung <strong>der</strong> <strong>Die</strong>nstgrad- und<br />

Funktionsabzeichen wurde als Anlage 3 veröffentlicht.<br />

Uniformen, Orden und Ehrenzeichen, Festschriften,<br />

Bücher, Anstecker, Gläser, Helme,<br />

Ärmelabzeichen, Zeitschriften und vieles<br />

an<strong>der</strong>e mehr.<br />

Freier Eintritt zur Tauschbörse und zusätzlich<br />

freier Eintritt ins Feuerwehr-Museum.<br />

Für Verpflegung (Brötchen, Kaffee, Kuchen,<br />

Getränke) wird gesorgt.<br />

Standgebühr je Stand (3m Breite) 10,- Euro<br />

Anmeldung ist nur für Aussteller / Anbieter<br />

erfor<strong>der</strong>lich bei: Michael Thissen, Telefon<br />

02182 - 82 43 86, Fax 02182 - 82 43 85<br />

o<strong>der</strong> eMail M.Thissen@FW-Chronik.de<br />

***<br />

Zum Gelingen dieser<br />

Ausgabe haben folgende<br />

Personen beigetragen:<br />

Bernd Klaedtke,<br />

Erwin Rodehau<br />

und<br />

Michael Thissen<br />

***<br />

Herausgeber:<br />

Impressum:<br />

Sonntag, 10. April 2011<br />

von 9.00 - 15.00 Uhr<br />

5. Rheinische Feuerwehr Tausch- und<br />

Sammlerbörse<br />

im Rheinischen Feuerwehr-Museum,<br />

41812 Erkelenz-Lövenich, Hauptstraße 23<br />

(Nordrhein-Westfalen), Angeboten werden:<br />

Michael Thissen<br />

Landstr. 25,<br />

41516 Grevenbroich<br />

M.Thissen@FW-Chronik.de<br />

www.FW-Chronik.de<br />

und<br />

Bernd Klaedtke<br />

Vanikumer Str. 44,<br />

41569 Rommerskirchen<br />

Bernd-Klaedtke@t-online.de

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