Antrag Selbstversicherung WGKK

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Stark umrandete Felder werden durch die Kasse ausgefüllt! Zutreffende Felder bitte ankreuzen! qx Vor dem Ausfüllen des Formulars bitte Rückseite lesen! Beitragskontonummer Antrag auf Selbstversicherung in der 1 Krankenversicherung für Studierende (gem. § 16 Abs. 2 ASVG) Eingangsstempel des Krankenversicherungsträgers Versicherungsnummer Versicherungsnummer bitte vollständig anführen! Lfd. Nr. Geburtsdatum Familienname/n: (auch alle vorher geführten Namen) Tag Monat Jahr Vorname/n: Staatsangeh.: männlich q weiblich q Anschrift: Tel.: Beginn d. Vers. Beitragsgrundlage Herabsetzung Art Ende der Wartezeit FE ML HVBQ ledig q verheiratet q verwitwet , q geschieden q Krankenversicherungszeiten in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung: als Versicherte/r q als mitversicherte/r Angehörige/r q Name und Anschrift der letzten Dienstgeberin/des letzten Dienstgebers Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr Versichert vom bis Versicherungsträger Zum Zeitpunkt der Antragstellung oder unmittelbar vorher vom Tag Monat Jahr bis Tag Monat Jahr im Krankenstand (Mutterschaftshilfe) .............................................. Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld Bezug einer Pension ........................................................................ Präsenzdienst .................................................................................. bei einer ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung ........... q innerhalb des EWR q in der Schweiz q in folgendem Staat: (Versicherungsbestätigung des ausländischen Krankenversicherungsträgers bitte beilegen) Mitversicherung ............................................................................... Zuletzt mitversichert bei (Bestätigung über die Dauer der Mitversicherung bitte beilegen) Familienname/n: (auch alle vorher geführten Namen) Lfd. Nr. Tag Monat Jahr Vorname/n: Verwandtschaftsverhältnis: Ich bin an folg. Lehranstalt/en zugelassen: Lehranstalt Ort Beginndatum Studienrichtung Hauptstudium im Semester Tag Monat Jahr q ja / q nein q ja / q nein Ich habe die Studienrichtung gewechselt q nein q ja, auf Ich beziehe während meines Studiums ein Einkommen q nein q ja, Höhe q monatlich q jährlich aus (Nachweis beischließen) Ich habe bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen q nein q ja, Studienrichtung Ich habe das Studium aus wichtigen Gründen unterbrochen q nein q ja, Grund: (Nachweis beischließen) ACHTUNG: Ohne Vorlage Ihrer Studienbestätigung und einer Kopie Ihres aktuellen Studienblattes kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Ich bin derzeit in keiner gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und war in den letzten 60 Monaten nicht nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und dem Bauern- Sozialversicherungsgesetz in der Krankenversicherung pflichtversichert. Auch auf Grund zwischenstaatlicher Sozialversicherungsabkommen habe ich keinen Leistungsanspruch. Durch meine eigenhändige Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der Angaben und die Kenntnisnahme der umseitig angeführten Informationen. Wien, am Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers 31/18. 5. 11. 2009

Stark umrandete Felder werden durch die Kasse ausgefüllt! Zutreffende Felder bitte ankreuzen! qx<br />

Vor dem Ausfüllen des Formulars<br />

bitte Rückseite lesen!<br />

Beitragskontonummer<br />

<strong>Antrag</strong><br />

auf <strong>Selbstversicherung</strong> in der<br />

1 Krankenversicherung für Studierende<br />

(gem. § 16 Abs. 2 ASVG) Eingangsstempel des Krankenversicherungsträgers<br />

Versicherungsnummer<br />

Versicherungsnummer bitte vollständig anführen!<br />

<br />

Lfd. Nr. Geburtsdatum<br />

Familienname/n:<br />

(auch alle vorher geführten Namen)<br />

Tag Monat Jahr<br />

Vorname/n: Staatsangeh.: männlich q<br />

weiblich q<br />

Anschrift:<br />

Tel.:<br />

Beginn d. Vers. Beitragsgrundlage Herabsetzung Art Ende der Wartezeit FE ML HVBQ ledig q<br />

verheiratet q<br />

verwitwet<br />

,<br />

q<br />

geschieden q<br />

Krankenversicherungszeiten in den letzten 12 Monaten vor der <strong>Antrag</strong>stellung: als Versicherte/r q als mitversicherte/r Angehörige/r q<br />

Name und Anschrift der letzten Dienstgeberin/des letzten Dienstgebers<br />

Tag Monat Jahr Tag Monat Jahr<br />

Versichert vom bis Versicherungsträger<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Antrag</strong>stellung oder unmittelbar vorher vom Tag Monat Jahr bis Tag Monat Jahr<br />

im Krankenstand (Mutterschaftshilfe) ..............................................<br />

Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld<br />

Bezug einer Pension ........................................................................<br />

Präsenzdienst ..................................................................................<br />

bei einer ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung ...........<br />

q innerhalb des EWR q in der Schweiz q in folgendem Staat:<br />

(Versicherungsbestätigung des ausländischen Krankenversicherungsträgers bitte beilegen)<br />

Mitversicherung ...............................................................................<br />

Zuletzt mitversichert bei (Bestätigung über die Dauer der Mitversicherung bitte beilegen)<br />

Familienname/n:<br />

(auch alle vorher geführten Namen) Lfd. Nr. Tag Monat Jahr<br />

Vorname/n:<br />

Verwandtschaftsverhältnis:<br />

Ich bin an folg. Lehranstalt/en zugelassen:<br />

Lehranstalt Ort Beginndatum Studienrichtung Hauptstudium im Semester<br />

Tag Monat Jahr<br />

q ja / q nein<br />

q ja / q nein<br />

Ich habe die Studienrichtung gewechselt q nein q ja, auf<br />

Ich beziehe während meines Studiums ein Einkommen q nein q ja, Höhe q monatlich q jährlich<br />

aus<br />

(Nachweis beischließen)<br />

Ich habe bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen q nein q ja, Studienrichtung<br />

Ich habe das Studium aus wichtigen Gründen unterbrochen q nein q ja, Grund:<br />

(Nachweis beischließen)<br />

ACHTUNG: Ohne Vorlage Ihrer Studienbestätigung und einer Kopie Ihres aktuellen Studienblattes kann Ihr <strong>Antrag</strong> nicht bearbeitet werden.<br />

Ich bin derzeit in keiner gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und war in den letzten 60 Monaten nicht nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz und dem Bauern-<br />

Sozialversicherungsgesetz in der Krankenversicherung pflichtversichert. Auch auf Grund zwischenstaatlicher Sozialversicherungsabkommen habe ich keinen Leistungsanspruch. Durch<br />

meine eigenhändige Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der Angaben und die Kenntnisnahme der umseitig angeführten Informationen.<br />

Wien, am<br />

Unterschrift der <strong>Antrag</strong>stellerin / des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

31/18. 5. 11. 2009


INFORMATIONEN<br />

Personenkreis: Nachstehende Personen können sich in<br />

der Krankenversicherung gemäß § 16 Abs. 2 ASVG auf<br />

<strong>Antrag</strong> selbstversichern, wenn sie nicht in einer gesetzlichen<br />

Krankenversicherung pflichtversichert sind und ihr<br />

gewöhnlicher Aufenthalt im Inland liegt:<br />

1. ordentliche Studierende an einer Lehranstalt oder eines<br />

Fachhochschul-Studienganges im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1<br />

bis 7 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) , die im<br />

Rahmen des für die betreffende Studienart vorgeschriebenen<br />

normalen Studienganges inskribiert (zum Studium zugelassen)<br />

sind,<br />

2. Personen, die im Hinblick auf das Fehlen der Gleichwertigkeit<br />

ihres Reifezeugnisses Lehrveranstaltungen, Hochschulkurse<br />

oder Hochschullehrgänge, die der Vorbereitung<br />

auf das Hochschulstudium dienen, besuchen,<br />

3. Personen, die zur Studienberechtigungsprüfung im Sinne<br />

des Studienberechtigungsgesetzes zugelassen sind<br />

oder sich auf Prüfungen zwecks Zulassung zu einem Fachhochschul-Studiengang<br />

vorbereiten und die zwecks Vorbereitung<br />

auf diese Prüfungen Kurse bzw. Lehrgänge an<br />

Universitäten, Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung,<br />

privaten Werkmeisterschulen mit Öffentlichkeitsrecht,<br />

Einrichtungen, die Fachhochschul-Studiengänge<br />

durchführen, oder staatlich organisierte Lehrgänge besuchen,<br />

sowie<br />

4. Hörer/innen (Lehrgangsteilnehmer/innen) der Diplomatischen<br />

Akademie in Wien.<br />

Zum Studien-/Lehrgang zählt auch ein angemessener<br />

Zeitraum für die Vorbereitung auf die Ablegung der entsprechenden<br />

Abschlussprüfungen und auf die Erwerbung<br />

eines akademischen Grades.<br />

Beginn der <strong>Selbstversicherung</strong>: Die <strong>Selbstversicherung</strong><br />

beginnt<br />

1. unmittelbar im Anschluss an die Krankenversicherung<br />

oder Anspruchsberechtigung (Mitversicherung) in der<br />

Krankenversicherung nach dem ASVG oder einem anderen<br />

Bundesgesetz, mit Ausnahme des GSVG und des<br />

BSVG, wenn der <strong>Antrag</strong> binnen sechs Wochen bzw. 42<br />

Tagen nach dem Ende der Versicherung oder Anspruchsberechtigung<br />

(Mitversicherung) gestellt wird,<br />

2. sonst mit dem der <strong>Antrag</strong>stellung folgenden Tag, im Falle<br />

des Ausscheidens<br />

a) aus der Pflichtversicherung nach § 2 GSVG oder § 2<br />

BSVG oder<br />

b) aus der <strong>Selbstversicherung</strong> nach § 14a GSVG oder<br />

c) aus der Pflichtversicherung nach § 14b GSVG oder<br />

aus einer wahlweise zur Pflichtversicherung nach § 2<br />

Abs. 1 Z 4 GSVG geschaffenen Versorgungseinrichtung<br />

einer gesetzlichen beruflichen Vertretung<br />

jedoch frühestens 60 Kalendermonate nach dem Ausscheiden.<br />

Die Möglichkeit oder der Bestand einer Mitversicherung<br />

schließt die <strong>Selbstversicherung</strong> nicht aus.<br />

Beitrag: Der Beitragssatz beträgt 7,55 % der Beitragsgrundlage.<br />

Für Studierende gilt der im § 76 Abs. 1 Z 2<br />

ASVG angeführte Betrag. Das ist ab 1. Jänner 2010 ein<br />

Beitrag von EUR 48,83*) monatlich. Durch die Kostenbeteiligung<br />

des Bundes entfallen auf die Versicherte/den Versicherten<br />

selbst EUR 24,42*) monatlich.<br />

Der begünstigte Beitrag ist nicht mehr möglich, wenn die/<br />

der Selbstversicherte<br />

a) ein Einkommen bezieht, welches die im § 49 Abs. 3<br />

StudFG festgelegte Einkommensgrenze von EUR 8.000,–<br />

pro Jahr überschreitet oder<br />

b) vor dem gegenwärtigen Studium das Studium im Sinne<br />

des § 17 StudFG gewechselt hat oder die gesamte Anspruchsdauer<br />

auf Studienbeihilfe für die Studienrichtung<br />

im Sinne des § 18 Abs. 1 und 5 StudFG ohne wichtige<br />

Gründe (§ 19 Abs. 2 bis 4 StudFG) um mehr als vier Semester<br />

überschritten hat oder<br />

c) vor dem gegenwärtigen Studium schon ein Hochschulstudium<br />

im Sinne der §§ 13 bis 15 StudFG absolviert hat;<br />

lit. c ist nicht anzuwenden für Hörer/innen (Lehrgangsteilnehmer/innen)<br />

der Diplomatischen Akademie sowie für<br />

Selbstversicherte, sofern sie während des Hochschulstudiums<br />

keine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit<br />

ausüben; eine Erwerbstätigkeit, auf Grund derer<br />

ein Erwerbseinkommen bezogen wird, welches das nach<br />

§ 5 Abs. 2 ASVG jeweils in Betracht kommende Monatseinkommen<br />

(ab 1. Jänner 2010 monatlich EUR 366,33*)<br />

nicht übersteigt, bleibt hierbei unberücksichtigt. Die lit. a<br />

und b sind auf Bezieher/innen eines Studienabschluss-<br />

Stipendiums nach § 52b StudFG nicht anzuwenden.<br />

Hinweis zum Studienwechsel:<br />

Ein Studienwechsel liegt vor, wenn die/der Studierende<br />

1. das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder<br />

2. das Studium nach dem jeweils dritten inskribierten Semester<br />

(nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt<br />

hat oder<br />

3. nach einem Studienwechsel aus dem vorhergehenden<br />

Studium keinen günstigen Studienerfolg nachgewiesen<br />

hat, bis zum Nachweis eines günstigen Studienerfolges<br />

aus dem neuen Studium.<br />

Beendigung der <strong>Selbstversicherung</strong>: Die <strong>Selbstversicherung</strong><br />

endet, außer mit dem Wegfall der Voraussetzungen<br />

1. mit dem Ende des Kalendermonates, in dem die/der<br />

Versicherte seinen Austritt erklärt hat,<br />

2. wenn die für zwei Kalendermonate fällig gewordenen<br />

Beiträge nicht entrichtet sind, mit dem Ende des zweiten<br />

Kalendermonates, für den ein Beitragsrückstand besteht,<br />

3. mit dem Ablauf des dritten Kalendermonates nach dem<br />

Ende des Studien/Schuljahres, in dem die Hörerin/der Hörer<br />

letztmalig inskribiert war oder in dem die Zulassung<br />

zum Studium erloschen ist oder nach Verstreichen des<br />

letzten Prüfungstermines.<br />

In den beiden ersten Fällen endet die <strong>Selbstversicherung</strong><br />

frühestens mit dem Ablauf von sechs aufeinander folgenden<br />

Kalendermonaten nach dem Beginn der Versicherung,<br />

wobei ein neuerlicher <strong>Antrag</strong> auf <strong>Selbstversicherung</strong> erst<br />

nach Ablauf von weiteren sechs Monaten gestellt werden<br />

kann.<br />

Dies gilt nicht, wenn der Austritt auf Grund des Beginnes<br />

einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

oder Mitversicherung nach dem ASVG oder einem<br />

anderen Bundesgesetz erklärt wird.<br />

Meldung von Änderungen: Alle für die Versicherung bedeutsamen<br />

Änderungen sind binnen einer Woche schriftlich<br />

der Kasse zu melden, zB Beginn einer Pflichtversicherung<br />

oder Mitversicherung, Änderung in den Einkommensverhältnissen,<br />

Studienwechsel oder Studienabschluss,<br />

Änderung der Wohnadresse usw.<br />

Mitversicherung von Angehörigen: Als Angehörige gelten<br />

nur die Ehegattin/der Ehegatte und die Kinder.<br />

Sollten Sie vor der <strong>Antrag</strong>stellung weitere Informationen<br />

über das Zustandekommen der Versicherung oder<br />

zur Höhe des Beitrages benötigen, beraten wir Sie<br />

gerne in unserem Kundencenter in 1100 Wien, Wienerbergstraße<br />

15-19, Erdgeschoss.<br />

*) Jährliche Änderung 31/18. 5. 11. 2009

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